Ausgabe 
24.8.1893 Zweites Blatt
 
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1893

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Amts« und Anzeigeblatt fflr den Krd» Gieren.

Kraüsbeitage: Gießener AamMenökatter

erlassen:

18.

647

163

673

490

20.

21.

IBt l«eewm«»wttaÄ$ btl 9* e* leMeebe» leieitce für den

1. Rüddingrhausen . .

2. WeiterShain . . .

Staufenberg mit" Friedelhausen. Watzenborn mit Steinberg . . Wieseck Im VII. Wahlbezirk:

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verzügliche 17- -

meinderath veranlassen und darüber das vorgeschrrebene Pro- > tokoll (Formular B) aufnehmen. Die Liste der Urwähler (Formular C), zu deren Aufstellung und Absendung an die betr. Großh. Steuer-Commissariate wir Sie durch unsere Verfügung vom 8. Juli d. I. angewiesen hatten, haben Sie inzwischen zurückerhalten. Sie wollen dieselben mit den ge« wählten Commissionsmitgliedern nochmals prüfen, soweit nothig richtig stellen und sodann nach Vorschrift des §. 19

der Anleitung abschließen.

Gleichzeitig hat die Wahl-Commission nach Vorschrift der 5, 7 und 15 der Anleitung eine besondere Liste der Wählbaren (Formular D) aufzustellen. Eine gleiche Liste der Wählbaren (Formular C) wird Ihnen auch durch das Großh. Steuer.Commissariat mitgetheilt worden sein. Die Wahl-Commission hat eine Vergleichung der letzteren mit der

Münster......

Muschenheirn mit Hof-Güll Nieder-Bessingen . . .

Nonnenroth.....

Obbornhofen ....

Ober-Bessingen....

Im IV. Wahlbezirk:

l. Bellersheim

2. Bettenhausen

3. Birklar.......

4. Dorf-Gill

5. Eberstadt mit Arnsburg . .

6. Ettingshausen.....

7. Grüningen

8. Hattenrod

ö. Hungen

10. Inheiden

11. Langd

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cornrnisiär einzusenden.

I. V.: Dr. Melivr.

Bttr*Wn|CT jJinrardiHfUt 2 Kerf 30 W * Bringerlah». Durch die Poft bt»n* 3 »art 50 W

Webedttn, «d Druckerei:

haben.

§ 2.

Die Aerzte sind verpflichtet, von jeder in ihrer Praxis vorkornrnenden Erkrankung:

1) an Cholera unverzüglich, jedenfalls aber innnen 6 Stunden dem Grotzherzoglichen Streik aefundheitsamte unter Angabe des Namens, Atters und der Wohnung des Erkrankten schriftliche Anzeige zu machen. ri,

2) an einer typhusartigen Krankheit, Scharlach, Diphtherie, Croup, Puerperalfieber binnen 24 Stunden gleiche Anzeige Großherzoglichem Kreisgesundheitsamte zu er­statten.

Im XII. Wahlbezirk: Rabertshausen mit Ringelhausen 192 (Ist der Gemeinde Borsdorf zugetheilt.)

16.

17.

18.

19.

20.

Ober-Hörgern . . .

Rodheim mit Hof Graß

22. Röthges.....

14.

16.

16.

17.

18.

19.

§ 3.

Unterlassung der nach 8 1 und 2 vorgeschriebenen An« zeigen werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark geahndet. Bestrafung der Familien- und Haushaltungsvorstände, der Hauswirthe und deren Vertreter tritt dann nicht ein, wenn jene Anzeige von anderer Seite innerhalb der vorgeschriebenen Frist erstattet worden ist.

§ 4.

In Fällen, in denen die Jsolirung der an den genannten Krankheiten leidenden Personen in ihrer eigenen Wohnung absolut unthunlich ist, und in Folge des im Hause herrschenden allgemeinen Verkehrs, Nachtheile für das öffentliche Wohl zu erwarten sind, kann das Kreisamt auf Antrag des Kreis- gesundheitsamts Sperre der dem öffentlichen Verkehr dienenden Räume des Hauses oder bei den an Cholera erkrankten Personen die Verbringung derselben in die zur Aufnahme solcher Kranken bestimmten Krankenhäuser anordnen.

§ 5.

Die Benutzung öffentlicher für diesen Zweck nicht besonders bestimmter Fuhrwerke zum Transport von Personen, welche an einer der in § 1 und 2 genannten Krankheiten erkrankt find, ist untersagt.

12. Langsdorf

Lich mit Hof Albach, Colnhausen und Mühlsachsen. . . .

Jlt. 198. Zweites Blatt. Donnerstag dm 24. August

§ 6.

Aus Familien, in welchen Jemand an Cholera, Dipcherie oder Scharlach leidet oder Sterbefälle in Folge dieser Krank- Hecken vorgekommen find, ist der Besuch der Schulen und ähnlichen Anstalten sämmtlichen Kindern insolange untersagt, als dies Verbot nicht durch ein ärztliches Zeugniß im einzelnen Falle wieder aufgehoben wird.

§ 7.

Die Leichen von Personen, welche an einer der in § 1 und 2 genannten Krankheiten verstorben find, dürfen nicht

zi. , ..

Die Familien- und Haushaltungsvorftände, wie auch die Hauswirthe und deren Slello-rlr-l-r sind °erpfl>chl-l.

1) längstens binnen drei Stunden schriftlich °der mündlich btt Polizeibehörde Anzeige ,u erstatten, sobald sie von einer Erkrankung an Cholera over mit choleraartigen Erscheinungen in ihrer Familie oder in ihrem Hause Kenntniß erhalten haben;

2) längstens binnen 24 Stunden gleiche Anzeige zu erstatten, sobald sie von einer Erkrankung an einer thphusartigen Krankheit (Unterleibstyphus, Ruck« falltyphus, Flecktyphus,) an Scharlach, Diphtherie, Crouv, Puerperalfieber (Wochenbettfieber) in ihrer Familie oder in ihrem Hause Kenntniß erhalten

Gießener Anzeiger

Keneral-Mzeiger.

1 23. Steinheim

\ 24. Trais-Horloff ....

25. Utphe ......

26. Villingen

Im V Wahlbezirk:

1. Allendorf an der Lahn .

2. Alten-Buseck ....

3. Annerod

4. Daubringen

5. Garbenteich

6. Großen-Buseck . . . .

7. Großen-Lmden. . . .

8. Hausen

9. Heuchelheim

10. Klein-Linden .. . . .

11. Lang-GönS

12. Leihgestern

13. Lollar

14. Mainzlar

15. Oppenrod

schleunigen. x f ...

Die Formularien zum Wahlgeschäft (Wahlprotokoll neb|t Anlagen A, B, D, F, G, H und J) haben wir heute an Sie abgehen lasten. Das Formular C und B haben Sie bereits früher erhalten. Das Formular A ist bereits von uns ausgefüllt.

Schließlich empfehlen wir Ihnen noch die genaue Be­achtung der Anleitung zur Wahl der Wahlmänner und der hierin im ^abre 1887 ergangenen abändernden Bestimmungen, welche wir Ihnen mit Amtsblatt Nr. 6 vom 23. Mai 1887 mitgetheilt haben.

I. V.: Dr. Melior.

Gießen, den 24. August 1893. Betreffend: Die Wahlen zum XXIV. Landtag. Das Grvßherzogliche Kreisamt Gießen an die Grohherzoglichen Bürgermeistereien des IV., V., VII. und XII. Wahlbezirks der Provinz Oberhessen.

Mck Bezug auf unser Ausschreiben vorn 18. ds. Mts. (Kreisblatt Nr. 196) theilen wir Ihnen mit, daß nach Ver­fügung Grobherzoglichen Staatsministeriums zu Wahlcom- mistären ernannt worden sind:

Für den IV. Wahlbezirk: Kreisamtmann Dr. Wallau in Gießen;

Für den V. Wahlbezirk: Negierungsrath Dr. Melior daselbst;

Für den VII. Wahlbezirk: Kreisrath v. Grol- mann in Alsfeld;

Für den XII. Wahlbezirk: Kreisamtmann Dr. Rohde in Schotten. rr t m ,,

Alsbald nach vollzogener Wahl der Wahlmanner ist gemäß § 40 der Anleitung das Wahlprotocoll nebst sämmt-

ov die Großherzoglicheu Bürgermeistereien Bellersheim, Beitem hausen, Hungen, Inheiden, Langd, Langsdorf, Nonnenroth, Obbornhofen, Rodheim mit Hof Graß, Röthges, Steinheim, Trais-Horloff, Utphe, Villingen, Birklar, Dorf-Gill, Eberstadt, Ettingshausen, Grüningen, Hattenrod, Lich mit Hof Albach, koluhausen und Mühlsachsen, Münster, Muscheuheim, Rieder- Bessingen, Ober-Besfiugeu, Ober-Hörgern, Allendorf a. d. Lahn, Garbeuteich, Grohen-Liudeu, Hausen, Heuchelheim, Klein-Liudeu, Lang - Göns, Leihgestern, Watzenborn mit Steinberg, Trohe, Mleu-Buseck, Annerod, Daubringen, Großen-Buseck, 2oHat, _a._unum||luuUl cult v

Mainzlar, Oppenrod, Rabertshausen mit Ringelhaufen, Rödgen ausgestellten Liste der Wählbaren vorzunehmen.

Ruttershausen, Staufenberg mit Fnedelhausen, Wieseck, Ruddings- I , . nötfiiq. zu berichtigen uno dann auf dieselbe Art Hausen, Weckershaiv. I abrusckließen wie dies bezüglich der Urwählerliste oben be-

Unter Bezugnahme auf unsere Verfügung vom 8. v. M. I ig ber Anleitung).

bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß wir auf I Wenn hiernach die Liften der Urwähler und Wählbaren Grund des Gesetzes vom 8. November 1872 und der An- I dieselben von

leltung zur Vornahme der Wahlen der Wahlmanner für die I J w . h (l l

Ernennung der Landtagsabgeordneten vom 8. November 1872 I Montag den 11. ^cptcinber $

die nachverzeichneten Wahlgemeinden gebildet haben, deren I an drei Tage lang offen zu legen und ist die v«gesqme«ne ebe die beigefügte Zahl von Wahlmännern zu wählen hat. ] Bekanntmachung (Formular F) m ortsüblicher Weise zu ver-

) Rödgen

| Trohe

Ruttershausen mit Kirchberg .

Seelenjahl

558

393

452

431

508

598

709

395

1327

358

611

892

599 1245

537 655

676 1689 1426

379 1844 1108 1423 1106 1436

428 312

810

397 619

1471 2461

Amtlicher Theil.

G-ießen, den 18. August 1893.

Betr.: Die Wahlen zum XXIV. Landtag.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

2504

328

634

348

344

543

404

341

334

290

483

334

508

927

Zahl der zu I öffentlichen. , aT,

wählenden | Die ftattgesundene Offenlegung der List- n ist nach Ab­lauf der Offenlegungsfrist von der Wahl-Commission unter den Listen zu bescheinigen. (SS- 20 und 21 her Anleitung.) Endlich machen wir Sie auf die Bestimmung des $. 22 der Anleitung aufmerksam, wonach die Liste der Stimm­berechtigten nach stattgehabter Offenlegung der betr. Großh. Districts-Einnehmerei und dem Gemeinde-Einnehmer mit dem Ersuchen mitzutheilen ist, die Namen derjenigen darin auf; geführten Personen, welche mit der Entrichtung ihrer Staats­steuer, oder falls sie zu einer solchen nicht herangezogen sind, ihrer Communalsteuer, länger als zwei Monate sich im Rück­stände befinden, in der SpalteBemerkungen" nutSt. R. beziv. ,,C. R." (Restant) mit rother Tmte zu bezeichnen und Ihnen die Liste sodann möglichst beschleunigt zurückzugeben. Seitens des Gemeinde-Einnehmers dürfen nur solche communalsteuerpflichtige Personen a.s Restanten bezeichnet werden, welche eine Staatssteuer überhaupt nicht entrichten.

Die Wahlen der Wahlmänner, zu deren Vornahme eine weitere Weisung von uns nicht mehr ertheilt wird, haben

Montag den 25. September l. I.

stattzufinden. Damit dieser Termin eingehalten werden kann, sind alle Vorarbeiten der Wahl-Commission thunlichst zu be-

Wahlmänner 1

1

1

1

1

1

1

1

2

1

1

1

- »"'S L'L SUSSWSS-L W

Bekanntmachung,

betreffend Maßnahmen gegen die Cholera.

Mit Rücksicht auf die Fortdauer der Cholera in benach­barten Ländern Deutschlands und die Möglichkeit der Cm» schleppunq dieser Seuche in Deutschland bringen wir die Vorschriften der nachstehenden Polizeiverordnung in Erinnerung, indem wir auf die in 88.» und 10 enthaltenen Strafte, stimmungen besonders Hinweisen.

Gießen, den 21. August 1893.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

I. V.: Dr. Melior.

Polizeiverordnung,

die Anzeigepflicht und sonstigen Maßnahmen bei ansteckenden

Krankheiten betreffend.

Unter Zustimmung des Kreisausschuffes und mit Ge­nehmigung Großherzoglichen Ministerium» bes Innern un i der Justiz vom 14. September 1892 zu No. M. I- 24792 wird für den Kreis Gießen nachstehende Polizeiverordnung