Ausgabe 
24.6.1893 Erstes Blatt
 
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Nr. 146 Erstes Blatt. Samstag den 21 Juni 1893

Der Oletzentr Anzeiger erscheint täglich, rit Au-nahme de- Montags.

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Gießener Anzeiger

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Amts- und Anzeigeblatt für den Rreis Gietzen.

Hraiisbeil'age: chießener Iamilienblätter

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Vorm. 10 Uhr.

Alle AnnonceN'Bureaux deS In- und Auslandes nehmen Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

Amtliche* Theil.

Gießen, 22. Juni 1893. Betr.: Futternoth, hier die Untersuchung der inländischen Torflager.

Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen

im die Grstzh. vürgerm elfter eie« des «reifes.

Die im Abdruck nachstehende Verfügung Großh. Ministe­riums des Innern und der Justiz theilen wir Ihnen unter der Weisung mit, den Beamten der geologischen Landesanstalt bei etwaigem Erscheinen in Ihren Gemarkungen jegliche För­derung zu Theil werden zu lasten.

____________________v. Gagern.__________________

Darmstadt, 20. Juni 1893. Betr.: Wie oben.

Das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz

an Großherzogliches Kreisamt Gießen.

Wir haben die geologische Landesanstalt mit der schleu- ! nigen Untersuchung der im Lande vorhandenen Torflager in Bezug auf ihre Abbauwürdigkeit zur Herstellung von Torf­streu beauftragt und empfehlen Ihnen durch geeignete Be­kanntmachung und nöthigenfalls persönliche Einwirkung dafür Sorge zu tragen, daß den von der geologischen Landesanstalt mit der Untersuchung beauftragten Personen das Betreten der in Frage kommenden Grundstücke nicht gehindert und von den Gemeinden, insoweit dieselben Eigenthümer des be- treffenden Geländes sind, die Vornahme von Bohrungen, so­wie die Entnahme von Proben von je circa 20 Centuer zu Versuchszwecken gestattet wird.

_____________________Finger.__________

Deutsches Reich.

Berlin, 22. Juni. Die sich vielfach widersprechenden bisherigen Meldungen über die Ergebnisse der Reichstags- wählen vom 15. ds. Mts. haben durch das inzwischen vom Reichsanzeiger" veröffentlichte amtlich ermittelte Wahlresultat ihre Richtigstellung erfahren. Es ergibt sich hieraus, daß 217 Abgeordnete definitiv gewählt sind, während in 180 Wahl­kreisen engere Entscheidung stattfinden muß. Die gewählten Abgeordneten vertheilen sich auf die einzelnen Parteien wie folgt: Conservative 49, Frriconservative 11, National­liberale 15, Centrum 81, freisinnige Vereinigung 3, frei­sinnige Volkspartei 0, Socialdemokraten 24, süddeutsche Volks­partei 4, Polen 12, Welsen 0, Antisemiten 3, Elsaß-Loth­ringer 3, Dänen 1, bei keiner Fraction 5. Diese amtliche Zusammenstellung führt also weder den Bund der deutschen Landwirthe, noch den bayrischen Bauernbund besonders auf; die gewählten Vertreter des letzteren sind vielmehr mit zum Centrum gerechnet, ebenso wie die der Militärvorlage freund­lich gesinnten Centrumsdissidenten und dieWilden" Fusangel und Br. Sigl. Was die Abgeordneten aus dem Bunde der Landwirthe anbelangt, so sind dieselben nirgends auf das landwirthschastliche Programm allein hin gewählt, sondern auch auf Grundlage des politischen Programms dieser und jener Partei. An den vorzunehmenden 180 Stichwahlen sind betheiligt: 82 Socialdemokraten, 74 Nationalliberale,

51 Conservative, 34 Centrumsanhänger, 31 freisinnige Volks­parteiler, 23 Freiconservative, 16 Antisemiten, 12 Mitglieder der freis. Vereinigung, 11 Polen, 10 süddeutsche Demokraten, 9 Welfen, 2 Elsässer (?) und 5 Fractionslose. Die Stichwahlen werden demnach in Hinblick auf ihre außer­ordentlich große Zahl die wirkliche Entscheidung in der Wahl- schlacht erst bringen. Von ihnen hängt es vor Allem ab, ob die Gegner oder die Freunde der geplanten Heeresverstärkung die Mehrheit im neuen Reichstage besitzen werden, es wäre aber müssig, hierüber jetzt, angesichts der vor der Thür stehenden Entscheidung irgend welche Voraussagen machen zu wollen. Zwischen den einzelnen Parteien sind allerdings eine Reihe von Abmachungen für die Stichwahlen getroffen, auch fehlt es nicht an Anweisungen seitens der offiziellen Partei­leitungen und der localen Parteivorstände an die Partei­genossen, wie sie sich bei den engeren Wahlen verhallen sollen. Aber sicherlich werden diese Abmachungen nicht allenthalben gehalten und diese Anweisungen nicht immer befolgt werden, io daß man einfach den Ausfall der engeren Entscheidung ab­zuwarten hat. In Berliner Regierungskreisen scheint man, wie aus verschiedenen Meldungen hervorgeht, ziemlich optimistisch über den Endausfall der Reichstagßwahlen zu denken, da man dort mit Sicherheit auf eine, wenn auch nur kleine, Mehrheit für die Militärvorlage rechnen soll.

Neueste Nachrichten.

WolffS telegrsphtscheS Corrrspondenz-Bureau.

Chicago, 22. Juni. Der deutsche Reichscommiffar Wer­muth hat gestern die deutsche Wein- und Weinbau- AuSstellung eröffnet.

Depeschen de» Bureau .Herold".

Berlin, 22. Mai. DerReichs-Anzeiger" publicirt die Einberufung des Reichstages auf den 4. Juli.

Berlin, 22. Juni. DerNordd. Allg. Ztg." zufolge eröffnet sicherem Vernehmen nach der Kaiser den Reichstag persönlich.

Berlin, 22. Juni. Der Nationalliberale Verein von Berlin fordert die Gesinnungsgenossen auf, bei den hiesigen Stichwahlen für den freisinnigen Candidaten zu stimmen.

Berlin, 22. Juni. Dem Landtage gehen Vorlagen zur Linderung des Nothstandes der Stadt Schneide­mühl und betreffs des Futtermangels zu. Der Schluß des Landtags ist für den 10. Juli zu erwarten.

Berlin, 22.Juni. Die Freisinnigen hielten gestern Abend zwei stark besuchte öffentliche Versammlungen ab, worin Virchow, Langerhans, Baumbach und Munkrl über die politische Lage sprachen.

München, 22. Juni. Am Sonntag Abend meuterten einige Musiker-Gefreite 'des 2. Infanterie-Regiments in der Türkenkaserne infolge Verweigerung eines Ausgeh-Certificates, indem sie mehrere Strohsäcke verbrannten, losgeschraubte Gewehrschlöffer zum Fenster hinauswarfen und Lärm und Geschrei verursachten. Da die Zimmermannschaft die Nennung der Name» verweigerte, wurde die ganze Mannschaft in Arrest abgeführt.

München, 22. Juni. Professor Br. Emmerich und Pro­fessor Br. Ziro Tsuboi aus Tokio haben nach denM. N. N." die wichtige Entdeckung gemacht, daß die Cholera asiatica eine durch gekochte Cholerabacillen verursachte Salpetersäurevergiftung ist. Hierdurch dürfte es der Wiffen- schaft ermöglicht sein, mittelst prophylactischer Mittel und rationeller Behandlung der Seuche Herr zu werden.

Dnx, 22. Juni. Die Zahl der Strikenden nimmt zu. Gestern versuchten dieselben, Ausschreitungen zu begehen; das Militär unterdrückte jedoch die Unruhen und zerstreute die Zusammenrottungen.

Moskau, 22. Juni. Bei dem Brande der Ro­man owkirche kamen 120 Frauen um, 100 wurden schwer verletzt.

Sitzung der Stadtverordneten

am 22. Juni 1893.

Anwesend: Herr Oberbürgermeister Gnauth, die Herren Beigeordneten Georgi und Grüneberg, von Seiten der Stadt­verordneten die Herren Adami, Brück, Emmelius, Flett, Br. Gulfleisch, Helfrich, Heyligenstaedt, Hornberger, Jughardt, Keller, Löber, Orbig, Petri, Br. Ploch, Scheel, Schiele, Schmoll, Simon, Br. Thaer, Vogt und Wallenfels.

Vor Eintritt in die Tagesordnung theilt Herr Ober­bürgermeister Gnauth mit, daß die Revision der von Herrn Stadtrechner Döpfer mit geführten Rechnung der Realschule und des Realgymnasiums nach Mittheilung des Herrn Ober­rechnungsraths Br. Zimmer ergeben habe, daß die Rechnung in bester Ordnung geführt wurde. Dieses befriedigende Er- gebniß veranlasse ihn (den Herrn Oberbürgermeister) auch der Stadtverordneten-Versammlung davon Mittheilung zu machen.

Gegen das Gesuch des Herrn Karl Becker um Er- laubniß zur Errichtung eines vierten Gewächshausanbaues hat die Versammlung nichts zu erinnern gesunden, sie befür­wortete deshalb die beantragte widerrufliche Genehmigung.

Von Herrn H. Schaffstaedt ist der Antrag auf Uebernahme der Schanzenstraße durch die Stadt gestellt worden. Ueber die auf eine solche Uebernahme bezüglichen Bedingungen ist bereits früher mit dem Besitzer der Straße verhandelt worden. Darauf hat das Stadtbauamt sich dahin geäußert, daß einer Uebernahme der Straße erst dann näher getreten werden könne, wenn dieselbe ausgebaur und das dazu nöthige Gelände kostenfrei gestellt werde. Da es sich vorerst für den Gefuchsteller darum handeln würde, daß die Reinigung des rechtsseitigen Bankets, der Gosse und der chaussirten Fahrbahn durch die Stadt ausgeführt werde, so habe das Stadtbauamt nichts dagegen, wenn die städtische Kehrmann- schaft die Reinigung mit übernehme. Das Stadtbauamt hält dafür eine von den Interessenten aufzubringende Vergütung von 75 Mk. jährlich für angemeffen. Diesem Gutachten ist die Baudeputation beigetreten, sie hält zur Zeit die Ueber­nahme der Straße oder eines Theils derselben auf die Stadt

aus den vom Stadtbauamt angeführten wie aus anderen Gründen nicht für geboten. Die Versammlung beschließt darauf Ablehnung des Gesuchs bezüglich der Uebernahme, dagegen Ge­nehmigung der Reinigung von Bankett, Gosse und Straße durch die Kehrmannschaft gegen die obenbezeichnete Vergütung.

Nachdem eine Anzahl Brunnen (im Teufelslustgärtchen, in der Wettergaffe, im alten Arresthause, im Hospital am Seltersweg, in der Löwengasse, am Asterweg) in Stand gesetzt worden, wurde der Versammlung der Bericht über die chemische und bacteriologifche Untersuchung mitgetheilt. Danach konnte das Wasser der Brunnen am Asterweg und in der Sandgasse als gut bezeichnet werden. Das Waffer der Brunnen im Hospitalhof und im Teufelslüstgärtchen ist als Trinkwasser angängig, ebenso das Wasser des Brunnens im Frankfurter Hof, dessen Besitzer den Anwohnern die Entnahme gestattete. Der Brunnen an der Wettergasse kann dagegen vorläufig noch nicht als für den menschlichen Genuß geeignet bezeichnet werden. Die im Allgemeinen nicht besonders wahr­nehmbare chemische Befferung des Wassers der hergestellten Brunnen wird sich nach dem sachverständigen Gutachten voraus­sichtlich erst später nachweisen lassen. Seitens deS Gas- und Wasserwerks ist bezüglich des Brunnens in der Wettergaffe die Benutzung bis nach erfolgter wiederholter Reinigung für zulässig erachtet und weiter die Herstellung der Brunnen in der Wetzsteingasse, in der Schulstraße, im Hofe der Bürger­meisterei und im Realschulgarten durch Reinigung und An­bringung von Sandfiltern empfohlen worden. Die für diese Arbeiten insgesammt auf 1005 Mk. veranschlagten Kosten werden bewilligt. Auf die Anfrage des Herrn Wallenfels über die Instandsetzung des Brunnens im ehemals Bourgeois- schen Hause an der Kirchstraße bemerkt Herr Oberbürger­meister Gnauth, daß der Brunnen nur dann hergestellt und der öffentlichen Benutzung übergeben werden könne, wenn mit dem an Stelle des abgebrochenen Hauses zu errichtenden Ladenanbau einige Monate gewartet würde. Der Brunnen solle indeß erhalten und durch Anlage einer geschleiften Pumpe die Ent­nahme des Wassers ermöglicht werden; doch müsse damit gewartet werden, bis der geplante Ladeubau errichtet sei.

In Verfolg ihres in früherer Sitzung gefaßten Beschlusses wegen Einrichtung einer geregelten Desinsection von Mobilien und Wohnungen beschließt die Versammlung die Errichtung eines Schuppens zur Aufbewahrung der Des- infectionsgeräthe und Transportwagen, sowie die Beschaffung zweier Transportwagen und Einstellung der sich auf ins­gesammt 2000 Mk. belaufenden Kosten ins nächste Budget. Heber die Bestellung der Desinfectoren schweben noch die Verhandlungen mit den hierfür in Aussicht genommenen Personen.

Bisher wurde von Privaten, die für sich und ihre An­gehörigen die Unterhaltung von Grabstätten durch die Stadt wünschten, eine ihrem Willen freigestellte Summe der Stadt überwiesen, aus deren Zinserträgniß dann die Unterhaltung der Gräber bestritten wurde. Bei den hierüber gepflogenen Verhandlungen zwischen den Stiftern und der Stadt hat man Seitens der Stadtvertretung den Eindruck gewonnen, daß es gut sei, festere Normen in Bezug sowohl auf die Höhe des Capitals als auf die Art der Ausschmückung der Gräber zu treffen. Zu diesem Zwecke ist der Stadt­verordnetenversammlung ein Statut vorgelegt worden. In demselben sind die Bedingungen festgesetzt, unter denen die Instandhaltung der durch Private erworbenen Gräber und größeren Begräbnißplätze von der Stadt übernommen wird. Die hierfür zu entrichtenden Beträge sind nach dreierlei Höhe abgestuft. Danach ist für die Unterhaltung eines Grabes erster Stufe der Betrag von 250 Mk. zu entrichten, für jedes weitere Grab derselben Familie bis zu sechs ebenfalls 250 Mk., über sechs hinaus je 200 Mk.; in der zweiten Stufe wurden 500 Mk. für ein Grab, je 500 Mk. für jedes folgende Grab bis zu sechs und 400 Mk. für jedes dann folgende Grab festgesetzt. Die Sätze der dritten Stufe sind: 750 Mk. für das erste, 600 Mk. für jedes folgende Grab. Mit Inkrafttreten dieses Statuts fallen mancherlei Umstände weg; es würde beispielsweise dann nicht mehr nöthig fein, für jedes zum Zweck einer Grabinstandhaltung hergegebene Capital, das bisher den Character einer Stiftung hatte, die Genehmigung zur Annahme einzuholen, auch ist die Stadt nur so lange an die Unterhaltungspflicht gebunden, so lange der Friedhof als solcher benutzt würde. Dabei ist allerdings nicht ausgeschlossen, daß über Instandhaltung von Denkmälern, Geländern u. s. w. von Fall zu Fall verhandelt werden müßte. Die Versammlung erklärte sich mit dem Statut ein­verstanden.

Die Satzungen derGießenerFreiw. Feuerwehr, die nach der Landesfeuerlöschordnung der Genehmigung der mit Handhabung der Landesfeuerlöschordnung betrauten Be­hörde unterliegen, wurden nach Vornahme einiger Aende-