1893
Samstag den 23. September
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Amts- und Anzrigeblatt sur den ICrets Gisszen
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Der
Oietzener Anzeiger ericheint täglich, ett Ausnahme deS Montag».
Die Gießener
Die Berliner Steuerconferenzen.
D'e Berathungen der schon seit Wochen im Reichsschatzamte zu Berlin versammelten höheren Steuer- und Finanzbeamten der Einzelstaaten über die neuen Reichssteuerentwürfe sollen nun wenigstens in einem Punkte zu einem positiven Ergebnisie geführt haben. Wie eine anscheinend offiziöse Berliner Meldung besagt, wären die Arbeiten deS für die Weinsteuer eingesetzten Ausschufles bereits am 14. d. M. zum Abschlufie gelangt, mit dem Resultate, daß man von einer Flaschensteuer abgesehen habe, daß dagegen eine Einigung über die Werthgrenze erzielt worden sei, von der ab Wein als Getränk künftig zu besteuern sei- dem Vernehmen nach wäre die betreffende Werthgrenze ziemlich -hoch gegriffen. Falls diese Nachricht sich als richtig erweist, so würden also die Voraussagungen von unterrichteter Seite über den die Weinsteuer betreffenden Abschnitt der Berliner Steuer- conferenzen in Erfüllung gegangen sein, denn damals hieß es, es würde, wahrscheinlich keine Besteuerung des WetneS nach Flaschen beliebt werden, sondern man würde vermuthlich eine Werthgrenze für die Reichsbesteuerung deS Weines festsetzen. Natürlich bleibt noch immer abzuwarten, wie sich die muthmaßliche Weinsteueroorlage in ihren Einzelheiten eigentlich ausnimmt- unter den obwaltenden Umständen erscheint es aber doch bemerkenswert, daß nunmehr wenigstens nach einer Seite hin die Verhandlungen der im Reichsschatzamte ver,ammelten Herren zum Ausgange gelangt sind.
Um so schwieriger und zeitraubender gestalten sich dagegen offenbar die Berathungen über den Entwurf einer anderweitigen Tabaksteuer- es wird hierüber lediglich gemeldet, daß die hierzu eingesetzte Commission am 18. d. M. mit der Vernebmung von Sachverständigen beginnen wollte. Die Frage der neuen Tabaksteuer bildet freilich aber auch den „springenden Punkt" in den gesummten Berliner ©teuer» conferenzen, sie weist ganz besondere Schwierigkeiten auf, da sich hier die Interessen der betheiligten Streife birect entgegen» stehen. Vielleicht gestattet die erwähnte Mittheilung, daß von jetzt ab Sachverständige über das Tabaksteuerproject öer» hört werden sollen, den Schluß, daß man in Berlin immerhin zu einem vorläufigen Einverständnisse in Sachen dieses politisch und wirthschaftlich gleich wichugen Entwurfes gelangt ist, womit jedoch durchaus noch nicht gesagt ist, daß man auch die Tabaksteuer in ihrer Vorberathung bereits über den Berg gebracht hat.
Da die Mittheilungen über den Verlauf der Berliner Steuerconferei'zen bislang nur sehr spärlich geflossen sind, ganz im Gegensatz zu den Nachrichten über die Frankfurter Finanzminister-Conferenz, welche ja die proclamirte Geheimhaltung der Verhandlungen der letzteren fast gänzlich illusorisch gemacht haben, so erscheint es bei der Wichtigkeit und weittragenden Bedeutung der Sache nur begreiflich, wenn die Legendenbildung über die gegenwärtigen Berathungen im Reichsschatzamt üppig ins Sh aut schießt. Dem gegenüber wäre es wohl angebracht, daß von zuständiger Seite einige Aufklärung über den Stand dieser Verhandlungen gegeben würde, denn es steht zu befürchten, daß bei einer Fortdauer der Ungewißheit über dieselben die öffentliche Meinung immer ungünstiger gegenüber den angekündigten neuen Steuer- entwürfen gestimmt wird. Von den Gerüchten, welche wissen wollen, es würde unter Umständen sogar zu einer zweiten Finanzminister-Conferenz kommen, kann man wohl absehen, sie sind aus mehr als einem Grunde höchst unwahrscheinlich. Dagegen gewinnt es immer mehr den Anschein, als ob die neuen Steuergefetzentwürse noch keineswegs dem Bundes- rathe schon Anfang October zur weiteren Behandlung zu- gehen könnten, wie ursprünglich verlautete- hierzu haben sich die Verhandlungen der bundesstaatlichen Commissarien bereits viel zu lange hingezogen. Alsdann wird es aber auch immer fraglicher, ob die angekündigten Reichssteuervorlagen dem Reichstage gleich bei seinem Zusammentritt zur Wintersession, der vermuthlich in der zweiten Novemberhälfte erfolgt, unterbreitet werden, sie dürften dem Hause vielmehr erst zu einem i späteren Zeitpunkte zugehen.
Lringtrloha.
Durch die Post 2 Mark 50 PH
Rtbachon, Expedit Ai und Druckern
Zchulstritze Pr. J
Fernsprecher 51.
Gießen, den 16. September 1893.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
a« die Grotzh. Bürgermeistereien de- «reifes.
Vorstehende Bekanntmachung wollen Sie sofort und zwar mehrmals auf ortsübliche Weise verkündigen.
v. Gagern.
Gießen, den 19. September 1893.
Betr.: Wie vorher.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Schulvorstände des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen, den Ueberschlag der Kosten der Schulen für das rubr. Rechnungsjahr im Laufe dieses Monats den Großh. Bürgermeistereien zuzustellen.
v. Gagern.
All, Anne>ncen»Bureaux de- In. und Auslandes nehmen Anzeigen für dm „Gießener Anzeiger" mtgegen.
betreffend die Nothlage der Landwirthfchast.
Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß Intendantur des 15. Armee-Corps zu Straßburg i. E. schloffen hat, im Großherzogthum folgende Märkte für Ankauf von Schlachtvieh abzuhalten:
3. bis 5. October in Schotten,
„ 9. „ 11. ,, .. Gießen.
Gießen, den 16. September 1893.
Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.
Amtlichem TNeil.
Gießen, den 19. September 1893. Petr.: Die Ausstellung der Voranschläge für die Landgemeinden des Kreises Gießen pro 1894/95.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Grosth. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Wir beauftragen Sie, mit Aufstellung der Voranschläge für 1894/95 alsbald zu beginnen und dafür zu sorgen, daß deren Einsendung an uns in dem vorgeschriebenen Ter- mme — 15. November l. I. — erfolgt.
Zur Beachtung bei Ausstellung dieser Voranschläge bemerken wir das Folgende: __ .
1. Nach dem Gesetz vom 19. Juli 1890 findet eine Vertretung der Forenfen bei der Berathung des Voranschlags nicht mehr statt, die Einladung der Forensenvertreter fällt mithin fort. r . .
Falls Umlagen, zu welchen die Forensen beizutragen haben, erhoben werden sollen, hat der Bürgermeister mittelst Bekanntmachung im Kreisblatt, unter Bezeichnung des Ortes der Offenlegung, zur Kenntniß der Betheiligten zu bringen, der Voranschlag während 8 Tagen, von dem anzugebenden Znrvunkte an, zur Einsicht und Entgegennahme etwaiger Einwendungen, offen gelegt wird.
Diese' Bekanntmachung ist in einem, vor Beginn der Offenlegungsfrift erscheinenden Kreisblatte einzurücken. Zur Vermeidung von Mißverständniffen fügen wir hier nochmals an, daß die vorbezeichnete Offenlegung mit der in Art. 71 her Landgemeindeordnung bereits vorgeschriebenen zweiten Offenlegung des Voranschlags genau zusammenfallen muß.
2. Einer besonderen Bescheinigung der erfolgten Bekanntmachung im Kreisblatt bedarf es nicht, da diese Bescheinigung in dem Vordruck auf der Rückseite des Zahlen» Voranschlags Aufnahme gefunden hat.
3. Nach dem Gesetz vom 3. Mai 1858 gehört mit voller Etimmberecktigung außer den gewählten Mitgliedern auch derjenige höchstbesteuerte Grundbesitzer, welcher wenigstens em Nertheil der in der Gemeinde aufzubringenden Grundsteuer entrichtet, ober in Ermangelung dessen der Höchstbesteuerte, welcher ein Grundsteuercavital von wenigstens 1500 Gulden in her Gemeinde Hot, zum Geme'nderath. Diese Grund» bcfttzer ober deren Bevollmächtigte find zu den Gemeinderaths- üduygen einzuladen.
4. Die Voranschläge derjenigen Gemeinden, m denen htm Großh. FlScuS ein Grundsteuercapital von mindestens 857 Mk. 14 Pfg. zur Last steht und eine Vertretung des» selben auf Grund vorerwähnten Gesetzes nicht stattfindet, sind vor Beginn der zweiten Offenlegung der betr. Großh. Cberförflerei mitzutheilen.
5. Aus Beilage 1 darf die Bescheinigung der Ueberem- üimmung mit der Rechnung und auf Beilage 2 die Bescheinigung der Uebereinftimmung mit dem Inventar nicht fehlen.
6. Die Beilage 2 ist zu dem Voranschläge für 1894/95 in allen Theilen zergliedert aufzuftellen.
7. In Beilage 4 sind alle namhaften Abweichungen kurz mb klar zu erläutern. Der § 41 der Voranschlags Instruction ift hierbei genau zu beachten.
8. Bei den Gemeinden, deren Rechner Hebgebühren begehen, ift in Beilage 6 eine ordnungsgemäße Berechnung der Hebgebühren vorzunehmen.
9. Als Beit-ag zur Kreiskasie ift die für das Jahr 1893/94 ausgeschlagene Summe (s. d. gedruckte Ausschreiben vom 20. Mai 1893) vorzusehen.
10. Zur Vermeidung von Verlegenheiten für die Ge- wsindekaffe und namentlich auch von Kaffeanlehen ist au Beschaffung eines ausreichenden baaren Betriebscapitals Bedacht zu nehmen. . .
11. Sofern für außerordentliche Bedürfnisse keine, ober nur geringe Beträge vorzusehen find, muß eine angemessene tumme zur Schuldentilgung in Aussicht genommen werden. ä . .x ,
Den Gemeinden, welche noch ältere KnegSichulden haben, wird empfohlen, zuerst deren Rückzahlung ins Auge zu saften.
Dabei ist zu beachten daß unter Rubrik 54 eine weitere Umlage in Höhe der abzutragenden, älteren Kriegsschuld mzustellen wäre.
12. Für die land- und forstwirthschaftliche Berufs- genoftenichaft sind unter den Rubriken 59 und 101a zwei Pfennige als Beitrag von 1 Mark Grundsteuercapital in Ansatz zu bringen.
13. Die Beiträge zur land und forstwirthschaftlichen Unfallversicherung von Gemeindegütern, welche verpachtet ober
in sonstiger Weise dritten Personen zur Nutznießung überladen | lind, fallen gesetzlich dem Pächter ober Nutznießer zur Last.
In ben Fällen, in benen die Gemeinde auf einen Anschlag auf die Pächter ic. verzichtet, ift dieser Verzicht im Voranschlag zu beantragen. •
Dies geschieht am zweckmäßigsten unter der Rubrik 92 des Voranschlags, unter welcher die Beiträge der Gemeinde z« land und forstwirthschaftlichen Berufsgenoftenfchaft, bezw. ;ur Tiefbau», Steinbruchs-Berufsgenoftenschaft, sowie auch diejenigen zur Jnvaliditäts» und Altersversicherung für die von der Gemeinde beschäftigten Personen verrechnet werden önnen. . ..
Die Rubrik 92 würde hiernach den Titel „Bettrage zur Unfallversicherung und zur Jnvaliditäts- und Altersversicherung" ZU führen haben.
14. Nur diejenigen Bürgermeistereien, welchen unterm 5. October 1891 besondere Verfügung zugegangen ist, haben Voranschläge für die Gemeindckrankenversiche- rung aufzuftellen und miteinzusenden."
Selbstredend haben jedoch auch diejenigen Gemeinden, ür welche ein Krankenkaftevoranschlag nicht aufzustellen ist, den muthmastlich erforderlichen Zuschuß unter Rubrik 93 vorzusehen. .
15. Für Anschaffung und ebenso für die laufende Unterhaltung von Feuerlöschgeräthen und Ausrüstungsgegenständen ist ausreichender Credit im Voranschlag einzustellen.
16. Die Bedürfnisse für Kirchen und Schulen sind durch Auszüge aus den Kirchen Voranschlägen und bezw. detaillirte Anforderungen der Schulvorstände zu begründen.
17. Veränderungen und namentlich Herabsetzungen der Umlagen find, wenn nicht ganz besondere Gründe dies rechtfertigen, zu vermeiden; bei günstigen Abschlüssen empfiehlt es sich vielmehr, Capitalrückzahlungen eintreten zu lassen.
18. Es ist darauf zu achten, daß die achttägigen Offenlegungsfristen genau eingchalten werden, namentlich darf eine neun» ober gar zehntägige Offenlegung, wie dies bisher mehrfach vorgekommen ist, nicht stattfinden.
Zu beachten ist weiter, daß die Offenlegungen nicht an einem Sonn- ober Feiertage beginnen bezw. endigen.
19. Zur Berathung des Voranschlags ist der Gemeinde- Einnehmer als Auskunftsperfon zuzuziehen.
20. Die Einsendung der Voranschläge hat jedenfalls im bestimmten Termine zu erfolgen, da wir im Interesse einer ordnungsmäßigen Bubgetwirthschaft Frist nicht gestatten werden.
Sollten aus besonderen Gründen einzelne Rechnungen bis zu dem Termine noch nicht gestellt sein, so ist, dem § 41 Absatz 2 der Voranschlags-Instruction entsprechend, die lieber* sicht — Beilage 4 — auf Grund des Handbuchs zu fertigen.
Im Uebrigen wollen Sie nach unseren früheren Aus- schreiben, sowie nach den Revisionsbemerkungen und Beschlüften zu den vorhergehenden Voranschlägen verfahren.
v. Gagern.
Gretzen, Den 19. September 1893.
Betr.: Wie vorher.
Das Großherzogliche Kreisamt Gietzeu
an die evaug. Kirchenvorftände des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen, den im Gemeindevoranschlag vorzufehenden Betrag des kirchlichen Deficits, unter Mittheilung eines Auszugs aus dem Kirchenvoranschlag, im Laufe dieses Monats den Großh. Bürgermeistereien mitzutheilen.
v. Gagern._________________
Nr. 224 Zweites Blatt
Gießener Anzeiger
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