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21.10.1893 Erstes Blatt
 
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893

Samstag deu 21. October

Kr. 248 Erstes Blatt

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18. October der Tag jener

Flußbetts

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zu richten.

v. Gagern.

gedenktage, und von dieser welche der kaiserliche Herr Rathhause hielt, aus. Der

Tnnahmr von Anzeigen zu der AachmMag« für den folgenden Tag erfchrinrnden 91 umnur bis Borm. in Ubr

Erinnerung ging auch die Rede, bei dem Festmahle im Bremer Kaiser erinnerte daran, daß der

Polizeiverordnung

für den Kreis Gießen

Sr. Majestät^ König von Wirft*

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Anzeiger «kfcnnt tägltdi, uti Ausnahme des Monkaqs.

brande daS ersehnte Ziel zu erreichen, denn auS platonischer, begehrloser Liebe besteht die französisch-russische Freundschaft nicht.

grsize anzusehen ist.

Gießen, 18. October 1893.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.

Gießen, den 19. October 1893. GroßherzoglicheS Kreisamt Gießen, v. Gagern.

bttrcffenb die Benutzung des Wassers und des des schiffbaren Theiles der Lahn.

In Gemäßheit des Artikels 78 der Kreisordnung wird hiermit auf Grund des Artikels 54 des Gesetzes vom 14. Juni 1887, betreffend das Dammbauwesen und das Ä-cfferrecht in den Gebieten des Rhein, Main, Neckar unb des schiffbaren Theiles der Lahn, sowie der §§ 13, 14 unb 15 der Verordnung vom 23. Juni 1891 über die Aus­führung dieses Gesetzes unter Zustimmung des Kreis-Aus- schr.sseS und mit Genehmigung des Großh. Ministeriums des

Amtliche»» Ttzeil Bekanntmachung,

Die französisch-russische Freundschaft unter dem Einfluffe der Russenfeste in

Frankreich.

Aus dem Gebiete der europäischen Politik ist der russische I Flotienbesuch und der begeisterte Empfang der Russen in I Frankreich ohne Zweifel das bedeutsamste Ereigniß der I Gegenwart, denn so sehr man auch geneigt war, den Besuch I der Russen in Toulon und Paris zunächst nur als eine Höf- I ltche Erwiderung des französischen Flottenbesuches in Kron- | stadt anzusehen und der ganzen Angelegenheit nur die Be- I deutung eines ceremoniellen Actes und eines flüchtigen I Freudenfestes beizumessen, so muß man jetzt doch zugestehen, I daß gerade die Ruffenfeste in Frankreich gereifte Wahlver- I reandtschaften im französischen und russischen Dolkscharacter I offenbarten, welche unter Umständen auch einen großen Ein- I fluß auf die Behandlung der politischen Geschäfte erlangen I können. Denn wenn man auch die Umarmungen und Küsse, | welche in Toulon und Paris zwischen Franzosen und Russen I ausgetauscht wurden, zumal wenn diese zärtlichen Freund­schaftsbeweise zwischen russischen Matrosen und Männern und I Frauen aus dem französischen Volke in den Casvs, Concert- I gärten und selbst auf offener Straße stattfanden, wohl vielfach I nur auf Rechnung einer rosigen Weinlaune und eines feurigen I südfranzösischen Naturells setzen kann, so bleibt von den | Russensesten doch auch der unbestreitbare Beweis bestehen, I daß zwischen Franzosen und Russen überraschend viele und große Sympathien bestehen. Ist doch selbst der Kaiser Alexander von dem glänzenden Empfange der Vertreter Rußlands in Frankreich und dem Berichte des Admirals Avellan über diese über alle Maßen herzliche Aufnahme so gerührt und erfreut gewesen, daß er eine Verlängerung des Aufenthalts der russischen Vertreter in Frankreich und auch einen Besuch der russischen Flotte in Marseille zugesagt har. Und man kann sich denken, in welcher Weise die vom Czar bewilligte Verlängerung des Besuches der russischen Gäste auf die leicht erregbaren Gemüther der Franzosen wirkten und dem Glauben an ein französisch-russisches Bündniß neue Nahrung gaben.

Man sieht auch wieder aus diesen seltsamen Begebenheiten, | daß die meisten Völker aus den Lehren der Weltgeschichte nicht das Geringste für ihre Staaisweisheit profitiren. Das französische Volk, welches so stolz darauf ist, vor hundert Jahren das Joch eines verrotteten Regierungssyftems ab­geschüttelt und seine Freiheit gewonnen zu haben, schwärmt für Rußland, welches sich in Bezug auf seine Verwaltung, Finanzen, Cultur usw. so ungefähr auf dem Standpunkte besindet wie Frankreich vor 150 Jahren. Und die Ruffen, welche von dem übermächtigen Frankreich nicht nur 1812 an der Moskwa, sondern auch in Moskau selbst schwer ge- demüthigt wurden, ferner 1854 und 1855 vor Sebastopol das französische Schwert fühlen mußten und im Pariser Vertrage von 1856 aus Frankreichs Hand einen Rußlands Stellung im Orient arg schädigenden Frieden entgegenzunehmen gezwungen waren, sie umarmen jetzt als ihre besten Freunde die Franzosen!?

Woher ist diese seltsame Umwandlung gekommen? Die Franzosen und Ruffen haben sich nicht nur im Stillen in ihren auf die Herrschaft in West- und Osteuropa gerichteten ehrgeizigen Bestrebungen, denen der Dreibund entgegensteht, zusammengefunden, sondern sie berühren sich offenbar auch in Volksleidenschaften und Volksinftincten viel mehr, als man bisher Ursache hatte, anzunehmen. Die Phantasie und die Schwärmerei, daß Frankreich im Westen und Rußland im Osten der maßgebende Staat sein müsse, scheint Franzosen und Russen fast im gleichen Maße zu .beherrschen und man muß leider befürchten, daß diese elementaren Volksleiden- schafren, wenn begünstigende Ereigniffe eintreten, zur hellen I Flamme auflodern werden, um in einem europäischen Welr-

SirrtrllHiriger >Bonnfment5Ftet»l 2 Mark 20 Pfg. wM Brmgerlohn.

Durch dir Poft bqo|cs 2 Mark 50 PI-

Rebactiou. unb krudem:

Deutscher Reich.

Berlin, 19. October. Die abgelaufene Woche hat eine erneute hochbemerkenSwerihe Kundgebung Kaiser Wilhelms gezeitigt, die Rede des erlauchten Monarchen anläßlich der Einweihung des K a i s e r W i l h c l m I. in Bremen errichteten Denkmals. Der erhebende Act der Denkmalsweihe vollzog sich am Mittwoch, den 18. October, also an einem für das deutsche Volk so bedeutsamen Doppel-

Bekanntmachung,

betreffend Obstbauvorträge.

deffen Stellvertretern ernannt.

Wir weisen Sie hierdurch an, die Benachrichtigung über Einleitung einer Untersuchung über die bei Mitgliedern ber genannten Berufsgenoffenschaft an den Vertrauensmann in Gemäßheit des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884

anwesend sein.

Vom Bundesrath. Dem Bundesrath ist em Schreiben des Staatssecretärs des Reichs-Justizamts zuge­gangen, welches Aenderungen in den geschäftlichen Einrichtungen der Commission für die zweite Lesung des Entwurfs eines bürgerlichen Gesetzbuches vorschlägt.

Frankfurt a. M., 19. October. Gestern hatte sich eine größere Anzahl von Interessenten des Frankfurter Weinhandels auf Deranlaffung der Handelskammer und in deren Sitzungs­saal versammelt, um zu der geplanten Reichsweinsteuer Stellung zu nehmen. Nach gründlicher Durchberathung des Entwurfs, soweit derselbe veröffentlich ist, erklärten sich die Anwesenden einstimmig gegen die Annahme desselben als gänzlich unausführbar und durchaus schädlich für Wein- production und Weinhandel. Die Versammlung genehmigte

Sonntag den 22. l. Mts. wird Herr Landwirth- betreffend den Erlaß einer Polizeiverordnung zum Gesetz vom fchafts Lehrer Reichelt in Grün in gen einen Vortrag halten über das Thema:

Was kann während des Herbstes, Winters und Frühjahrs an den Obstbäumen zur Hebung deren Ertragsfähigkeit geschehen."

Alle Mitglieder des Obstbauvereins und Freunde des Obstbaues sind hierzu freundlichst eingeladen.

14. Juni 1887 über das Dammbauwesen und das Wafferrecht.

Die nachstehende Polizeiverordnung bringen wir hiermit ; mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß, daß nach der | Verordnung zur Ausführung des rubricirten Gesetzes vom i 23. Juni 1891 als schiffbarer Theil der Lahn die Strecke | not der Einmündung der Wieseck abwärts bis ~

___________ ... _ o , gewaltigen Schlacht auf Leipzigs Fluren, die ganz Europa von einem unwürdigen Joche befreite, sei, wie er anderseits auch der Geburtstag des unvergeßlichen Kaisers Friedrich LIL sei. Dann wies der hohe Redner daraus hin, wie Kaiser Friedrich als Kronprinz mit dem Schwerte in der Faust seinem Vater auf blutiger Wahlstatt die deutsche Kaiserkrone gewonnen habe, weshalb der siegumstrahlte erste deutsche Kronprinz dem deutschen Volke ewig vor Augen bleiben werde. Hierauf ging der Kaiser zum pietätvollen Gedenken seines kaiserlichen Großvaters über, er betonte, daß es Kaiser Wilhelm I. nach mancher Trübsal bestimmt gewesen sei, das Sehnen aller Deutschen zu stillen und Deutschland die nationale Einigung zu ver- schaffen, bei welchem großen Werke er die Unterstützung großer Männer gesunden habe. Weiter sprach der Kaiser der Stadt Bremen seinen Dank für die glückliche Wah' des Tages zur Weihe des Denkmales und für die Ehrung des großen Helden­kaisers aus und knüpfte er hieran die Versicherung, er werde jiets bestrebt sein, dem leuchtenden Vorbilde des ersten Kaisers des neugeeinten Reiches nachzueifern. Der Kaiser schloß seine Rede mit Worten der Erinnerung an die besondere Blüthe Bremens zur Hansazeit und mit einem warmen Trink- spruche auf die Stadt Bremen. Es ist eine überaus würdige und vom hehrsten patriotischen Feuer durchglühte Sprache, welche der erhabene Schutzherr des Reiches in seiner Kundgebung von Bremen führt. Dieselbe erscheint darum wohl geeignet, das nationale Empfinden und den patriotischen Stolz des deutschen Volkes erneut zu wecken, namentlich gerade zum jetzigen Zeitpunkte, da von jenseits ber Vogesen tagtäglich der Chorus der russisch-französischen Verbrüderungs­reden heri^berertönt. Man kann bis jetzt nicht sagen, daß

I die Kundgebungen anläßlich der Ruffenfeste in Frankreich bedenkliche Herausforderungen speziell Deutschlands enthielten, aber der in den Festreden von Toulon angeschlagene Ton ist doch characteristisch durch die triumphirende Genugthuung über die enger und enger werdende Verbindung zwischen Frankreich und Rußland, welches Gefühl er genügend zum Ausdruck bringt. Dem gegenüber bedeutet die Bremer An­sprache Kaiser Wilhelms eine würdige, wenn auch nicht beabsichtigte, Anwort von deutscher Seite, eine Erwiderung, die sicherlich in allen deutschen Herzen ihr Echo finden wird.

Am kommenden Sonntag begeht König Albert sein fünfzigjähriges Mi li t är. I u b i l äum. Die einflußreiche Stellung des sächsischen Monarchen im Rathe der deutschen Bundesfürsten, vor Allem aber seine leuchtenden Verdienste um das hehre Werk der nationalen Einigung Deutschlands, welches er durch seine glänzenden Siege auf den I Schlachtfeldern Frankreichs mit vorbereiten half, sichern dem I seltenschönen Ehrentage König Alberts die freudigste Theilnahme I des ganzen deutschen Volkes. Soweit bekannt, werden bei I der Jubelfeier des 22. October Kaiser Wilhelm, der deutsche I Kronprinz, eine Anzahl regierender Bundesiursten, Erzherzog I Albrecht von Oesterreich und noch andere Fürstlichkeiten, sowie I die sämmtlichen deutschen commandtrenden Generäle in Dresden

Gießen, den 19. October 1893. getr.: Unfallversicherung; hier Ernennung von Vertrauens­männern.

Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen an Großh. Polizeiamt Gießen und die Großh. Bürgermeistereien derLandgemeindcn desKrerses.

Der Vorstand der Berufsgenoffenschaft der chemischen Industrie hat den Herrn G. Throm, in Firma G. Throm, tzi-ßen, zum Vertrauensmann für den Kreis Gießen und die Herren:

Dr. Brunner, Betriebsleiter der Firma Müller, Packard & Co., Wetzlar,

H. Langsdorfs, Friedberg,

Carl Rübsamen, in Firma C. Rübsamen in Fulda

t Eisbahn soll M m werben. Die M- r Einsicht offen; einzmW

Innern und der Justiz verordnet:

Einziger Paragraph.

Wer unter Zuwiderhandlung gegen jdie zur Erhaltung ider Sicherheit, Bequemlichkeit, Reinlichkeit und Ruhe auf den betreffenben Wasserstraßen erlassenen Vorschriften, insbesondere auf) gegen die 13, 14 und 15 Der Verordnung vom 28. Juni 1891, betreffend die Ausführung des Gesetzes vom 14. Juni 1887 über das Dammbauwesen und das Wasser, techl in den Gebieten des Rhein, Main, Neckar und des schiffbaren Theiles der Lahn ohne vorherige ausdrückliche Genehmigung der Flußbaubehörde:

1) das Wasser des schiffbaren Theiles der Lahn durch besondere Anlagen, wie die Aufstellung von Anlande, brücken, Nferrampen, Bade, -und Waschanstalten be­nutzt, oder

2) Steine, Kies, Sand, Schlamm, Erde oder Pflanzen aus dem Flußbett des schiffbaren Theiles der Lahn entnimmt, oder

3) Schutt, Steine, Bäume, Erde, Schlamm, Asche, so­wie Materialien irgend welcher Art in dasselbe ein, führt, durch welche nach Ansicht der Flußbaubehörde eine Erhöhung der Sohle des Flußbettes oder eine Verschiebung des Ufers bewirtt werden kann, oder

4) flüssige Abgangsstoffe in dasselbe einleitet, mrd, soweit nicht im Einzelfall nach den bestehenden Vor- griffen, insbesondere in Gemäßheit des §§ 366 pos. 10, des Reichsstrafgesetzbuchs eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Gelldsirafe bis zu dreißig Mark bestraft.

Die Funktionen der Flußbaubehörde werden in Gemäß, hnr des § 2 der angezogenen Verordnung durch das zu­ständige Wafferbauamt wahrgenommen.

Gießen, den 18. October 1893.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

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Pferde zum 'erden stets angekaust.

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