Ausgabe 
17.9.1893 Erstes Blatt
 
Einzelbild herunterladen

Action-

Oir, 219 Erstes Blatt. Sonntag dm 17. September

1898

Lrr jL*l<lgcr trennt täglich, «tt Uutnadw: be# Montag».

Dir Gießener »e*itUeir4Uft erben bem Injcig« li-Gchnttl»ch drei»«« MyltiL

Gießener Anzeiger

Kenerat-Ftnzeiger.

Viertel «Ihriger AA«»e »e-ta-ret« r 2 Mark 26 Pig- a* Bnngttlobn. Durch die Poft bt^e^e 2 Mark 50 W|.

Nedaction, tn^bW«» und Druckerei:

>4«t|r«i< lU.fr

Fernsprecher 5L

und Anzeigeblutt für den ^treis Giefzen.

Gratisbeilage: Hießener Kamitienbtätter.

Logirräum;

Ausland.

*$

aber es ist auch wahrscheinlich, daß die Regierung in manchen

18U

Feuilleton.

i.

ilstrii**

Alle «nnoacen-vureaux des In- und Auslandes nehm« Anzeigen für denGießener Anzeiger- entgehe».

)3:

Priester 8 LahnsUin.

im G

M» 1 «Uitji, ik. 1 TtMd roowt., im 5 anbete van,

F. Ohnaeker

1 Hessen.

in einer abgehaltenen Versammlung mit allen gesetzlichen Mitteln gegen die geplante Tabakfabrikatsteuer einzutreten, da die Einführung derselben das Wohl von vielen Tausenden Tabakarbeitern gefährde und große Arbeiterentlassungen her- beisühren würde. Es stehen Massenversammlungen in ganz Deutschland bevor.

Berlin. 15. September. Die sommerliche Ruhe­pause des Buudesrathes dürste mit der erfolgten Rückkehr des Staatssecretärs im Reichsamte des Inneren, Dr. v. Bötticher, im Wesentlichen wieder vorüber sein. Zwar

,Druckt

den Ausschlag für die schon lange geplanten Ausnahmemaß' regeln gegen'dasgoldene Prag" haben offenbar die frechen antidynastischen Demonstrationen der Prager Czechen am

Der Sonntag in England.

DieKöln. Volksztg." enthält die nachstehenden bemerkens- Berthen Darlegungen:

Erst seit 1886 ist Bresche geschaffen in die übertriebenen Bestimmungen, an denen die conservative Gesetzgebung des freien Britenlandes mit besonderer Zähigkeit festgehalten hat trotz allen gegentheiligen Bestrebungen. DaS britische Haus der LordS beschloß in jenem Jahre endlich, zu gestatten, daß die Londoner Museen und Kunstgallerien Sonntag geöffnet würden. Ein Beschluß, dem man eine große Tragweite nicht nbsprechen kann, wenn man bedenkt, daß bis dahm die mächtigste Agitation außer Stande war, em solches Ergebmtz zu erzielen. Der einmal ins Rollen gerathene Stem wird ietzt voraussichtlich nicht leicht aufzuhalten sein.

Das erste Sonntagsgesetz stammt aus der Zett Heinrich VI. und verbietet bet Strafe der Beschlagnahme LaS Verkaufen von Waaren und das Abhalten von Markten. Ausgenommen werden nur die nothwendigsten Lebensrnittel: während der vier Sonntage der Erntezeit war die ganze Acte überhaupt außer Kraft. Ein späteres Parlament jedoch Beeilte sich, das Verbot auf das ganze Jahr auSzudehnen.

Das nächste einschlägige Gesetz entstand unter Karl 1. Nach einigen Klagen überunpaffenden und ungesetzlichen Zeitvertreib", mit demunordentliche Leute den Tag des Herrn «ntweihen", wird gesagt, es dürfekeine Menschenmenge außerhalb ihrer eigenen Pfarrei zu was immer für Sport «der Zeitvertreib zusammen".

Dies war die erste Acte, die überhaupt unter der Re­gierung des genannten Königs durchging. Sie untersagt

wühl^Das Russen sieb er in Frankreich anläßlich des bevorstehenden russischen Flottenbesuches in Toulon w rd immer toller. Wenn man liest und hort, was dort tzt Alles zur höheren Ehre des Czaren und der Russen angestellt wird, so muß man sich eigentlich wundern, daß jenseits der

Vogesen noch nicht Jedermann russisch redet. Sogar die

Pariser Socialisten wollen sich an den vor

Rußland betheiligen - das ist doch alles Mögliche. Das

socialistisch-radicale Wahlcomite des Pantheon-®ier elß die Organisirung eines großartigenPunsches beschlossen, der den erhebenden TitelPunsch der Pariser Bevölkerung für die Vertreter der russischen Flotte" führen soll Die neueste Ausgeburt der gallischen Russenbegeisterung wird wohl durch den Vorschlag dargestcllt, es mochten sammtliche Ge meinten Frankreichs eine Ergebenheitsadresse an den Czaren richten. Jeder Unterzeichner derselben hatte außerdem zehn Centimes zu einem Fonds beizusteuern, aus !dessen. Mitteln ein russisches Hospital ober sonst eine russi che Woh ihatig. keitsanstalt in Frankreich errichtet werden soll. Die Feste

I des Pariser Stadtrathes zu Ehren der russischen Gaste werden zwei Tage dauern und in einem großen Festmahl, m einem Ball im Rathhause, in einem Fackelzuge und in einer Rund- fahrt durch Paris bestehen. Der Pariser Preßausschutz für die Russenseier läßt seinen Sammelruf durch ganz Frankreich ertönen, man rechnet auf eine Summe von mindestens anderthalb Millionen Francs, womit nette Sachen

arrangiren lassen. In Nancy haben sammtliche Vereins Präsidenten über die Betheiligung der Lothringer.an dm geplanten französisch-russischen Verbrüderungsseiten berathen - Unter sothanen Umständen muß man eS als em wahres Glück bezeichnen, daß die Hundstage vorüber find, onst hatte

I das Russenfieber noch ganz andere Dmge gezeitigt.

beamten vmctueoener jicuunv

iiifammenqetrcten. Die Commission hat die Befugmß, Sach- verständige vorzuladen und ein Gutachten von ihnen abgeben

erfährt, die Einführung eines Enteignungsverfahrens in Ost- asrika zur Verhandlung, welche sich als unumgänglich erwiesen hat angesichts verschiedener größerer Unternehmungen zum . ^E^^KaiftrS gegeben^ Soll indessen das

Beispiel des Bahnbaues in Usambara, der Hafenbauten, na | letz e ~ 9^ «n.n hn« fnft revoln-

mentlich in Dar-es-Salaam u. s. f. Eine andere Frage, die Ostafrika nahe berührt, ist die Unterbringung befreiter Sklaven, die man bisher einfach den Missionaren übergab- das laßt sich auf die Dauer nicht durchführen, da die Aufnahme dieser Leute schon jetzt über die Kräfte der Missionen hmauSgeht. Die Unterbringung dieser den Händlern abgenommenen Sklaven ist eine der wichtigsten Fragen zur Bekämpfung der ©tiacetei überhaupt. In Bezug auf Kamerun wird das Münz-, ^caatz- und Gewichts-System zur Berathung gelangen und für Togo sollen Transitläger in Vorschlag kommen. Wie es heißt, wäre auch eine neue Zollordnung für Ostafrika aufgestellt.

strenge Auftreten des Cabinets Taaffe gegen das säst revolu­tionäre Treiben der Jungczechen die beabsichtigte Wirkung erzielen, so wird die Regierung in dieser ihrer neuen Stellung- nähme fest bleiben müssen. In der That scheint man in den Wiener Regierungskreisen entschlossen zu sem den Czechen nunmehr fest den Daumen aufs Auge zu drucken. Minister­präsident Graf Taaffe wurde am Donnerstag vorn Naffer Franz Josef in einstündiger Audienz empfangen m welcher sich der Kaiser, dem Vernehmen na», eingehenden Bericht über die Lage in Böhmen erstatten ließ. Es soll in der Absicht der Regierung liegen, den Ausnahmezustand noch auf eine ganze Reihe anderer böhmischer Bezirke °usrudehnen, die von der jungczechischen Agitation besonders unter

ist. DerNeuen fr. Pr." zu Folge soll insbesondere auch über P.lsen der Ausnahmezustand verhängt werden, falls dort dieselben Zustände wie in Prag eintreten. Die Vertrauens­männer der altczechischen Partei hielten eine Besprechung Uber die Absicht der altczechischen Abgeordneten, sich vom politischen

Leben zurückzuziehen, ab.

Der über die Stadt Prag und deren Vororte ver­hängte Ausnahmezustand beweist, daß die oft erprobte Langmuth des Ministeriums Taaffe gegenüber dem wüsten Treiben der Czechen, speciell der Jungezechen, nun doch ihr Ende gefunden hat. In der That blieb der österreichischen Regierung, wollte sie nicht völlig vor dem Jungczechenthume capituliren, gar nichts anders übrig, als den Frechheiten der jungczechischen Radaumacher endlich energisch zu begegnen- I allen Fuhrleuten und Kutschern, ihren gewöhnlichen Be- schästigungen nachzugehen,selbst zu fahren oder Andere zu fahren am Sonntag". Der Fahrende sowohl wie der Ge­fahrene haben Geldstrafe von 6,5 Schilling bis zu 1 Pfund Sterling zu erlegen oder sich angemessen einsperren zu (affen. Daß diese Bestimmung nicht mehr ganz genau be­achtet wird, beweist der lebhafte Droschken-, Omnibus- und Eisenbahnverkehr des Sonntags, aber Gesetzeskraft hat fie noch immer. , ,

Die Republik zeitigte keine neuen Sonntagsgesetze, yov jedoch die vorhandenen nicht auf. Die Bill Karl II. verfügt, daß sicham Tage des Herrn jede Person der Beobachtung deffelben widmen und sich in den Pflichten der Frömmigkeit und wahren Religion üben soll". Sodann wird angeordnet, daßkeine Handelsleute, Handwerker, Arbeiter oder andere Personen, welche auch immer am Tage des Herrn oder einem Theile desselben irgend eine weltliche Arbeit thun ober ein Geschäft ausüben sollten, wohlthätige und ganz nothwendige

? lQ"iübänberung der Gewerbeordnung. Dem Bundesrath, deffen Berathungen voraussichtlich gegen Ende dieses Monats wieder ausgenommen werden durften, fou gleich ein Antrag Preußens vorgelegt werden, welcher die Abänderung der Gewerbeordnung betrifft. Wie verlautet, bündelt es sich dabei um die Abänderung namentlich des tzöo.

Berlin, 13. September. Außer den Etats für die Schutz gebiete, die noch nicht zur Vertheilung gelangt sind, wird der Colonialrath in seiner Tagung eine größere Anzahl von wirthschaftlichen Fragen berathen. Außer der Aushebung der Handelsprivilegien in Kamerun kommt, wie dieKreuzzeitung

illotkl

foreta die 8tl;

3 UM.

hEagS 8 um.

Bon der außerordentlichen Strenge der 1780 zum Gesetz erhobenen Bestimmungen haben selbst nur wenige Engländer einen vollständigen Begriff. Hier ein Beispiel: Jemand frühstückt Sonntag Morgens eine Hammelkeule, die ihm sein Fleischer sendet, geht dann mit seiner Freikarte denn gegen Bezahlung wird man Sonntags nich t entgehst en - in den Zoologischen Garten, kauft sich auf dem Wege eine Cigarre und ein Sonntagsblatt, macht sodann mittelst Wagens oder Eisenbahn einen Ausflug auss Land und läßt sich schließlich noch ein wenig auf einem See umher- rubern. Nach bem Wortlaute bes Gesetzes muß bafur ber Betreffend unj) seine Mitschulbigen - d« Metzger, ber Ciqarrenhänbler, ber Zeitungsjunge, der Kutscher oder bte Bahnqesellschaft, ber Fährmann unb bte Beamten bes Thier­gartens Strafen von Tausenben von Pfund zu entrichten

ließ man sich von d-r fatal d-uilich-n Sprache dieses Gesetzes tüchtig schrecken unb viele Jahrzehnte hindurch hörte man von feiner Uebcrtretung. In neuerer Zett aber ist man lauer geworben- bie veralteten Bestimmungen bestehen zwar noch zu Recht, allein sie werben stillschweigend ignonrt und burch allerhanb Palliativ-Maßregeln zum * unwirksam gemacht. Die letzte Denunciation wegen Verletzung öer Georginischen Acte kam im Jahre 1875 öor; fie führte. mußte führen - zu einer Verurteilung- aber die ldetrenenden Richter sprachen sich ziemlich deutlich gegen die veralteten Gesetzte aus, unb das wirkte.

Wie Sonntags in den großen englischen Stabten aussieht, kann man sich anderwärts kaum vorstellen. Den dort anwesenden Ausländer ärgert an den d°rttgen Zuständen nichts fo sehr, wie die fromm fein sollende, angeblich von jeder Arbeit abhaltenbe, in Wirklichkeit aber heuchl rtsche vexatorische, Höcht consequent durchgesuhrte Art, wie der Tag

Werke ausgenommen". .

Alle Grenzen ber Billigkeit zu überschreiten, blieb den- feniqen Lanbesvätern von Westminster-Hall Vorbehalten, bte in ber ersten Periobe ber Regierungszett Georg III. ver­sammelt waren. Dem Bischof Porteus von Chester war es ein Dorn im Auge,baß sich auf ber $romenabeWenM Personen auf eine Weise unterhalten, die selbst Aus- länbern anstößig erscheint". Die Uebcrtretung sollte für jeben Sonntag mit 200 Lstrl bestraft werden. Wenn ein ordnungswidriger Platz (auf bem dte als strafbar be­zeichneten Unterhaltungen vorkamen) verschtebene Personen als zu einer Gesellschaft öerbunbenen Eigenthumern g Hort, soll jeber Einzelne von ihnen als solcher ber Verfolgung unb ber Strafe unterliegen. Die Gelber fallen den Denun- cianten zu.

Zur Verhängung des Ausnahmezustandes über Prag wird berVoss. Ztg." aus Wien telegraphirt: rT r. cm-. // hpn Ausnabme-

*««(»' eon Unzrigrn ,u btt ^achmiu«,» für dm feUmltn lag erschnnmdm Nummrr bil germ. 10 Uhr.

Batst.

Ln

Nmenks

MpsMl M Jti N

Zremu * wderemchHa ee h asuchmdt t<Mfl

r 1. Octobtr ein Ü Mt r

Jßl Warhflra6f_

MäW j« WraxgM

ei u. SW"?*

AzK»

>-Gesu<d Ifltt fflilWÄ«

«Ä. > »t

Amtlichem Theil.

toefunben: 2 Ringe. 1 Spaziekstock. 1 Damenschirm. 1 floraUenfettc, 1 Damenhandschuh. I Skbhhut. 1 Taschen Mtffer. 1 Kinderschuh. 1 Schür»-. I Hund-Halsband. 1 Packet mit Wolle, 1 Wagenschild und 1 eiserne Rette.

Gießen, den 16. September 1893.

Grobherzogliches Polizeiamt Gießen.

I. V.: Roth.__

Deutsche» Reich.

1/ . _ Zur Tabakfabrikatsteuer. Die Tabakarbeiter

r. u. ___________m J Mannheims beschlossen, wie derVoss. Ztg."

»icben dic regelmäßigen Wochenplenarsitzungen des Bunbes- carbeS noch nicht sobalb wieber beginnen, aber bie Vorarbeiten ;

fihr die nächste Reichstagssession müssen nun boch tn Angriff Kommen werden. Durch die Reichstagsauflösung vom 6. Mai ist die Durchführung einer ganzen Reihe gesetz­geberischer Pläne verhindert worden- z. B. sind das Reichs- fenchengesetz, die sogenanntelex Heinze , nämlich der , Gesetzentwurf zur Bekämpsung der Unsittlichkeit, das Aus- t Wanderungsgesetz, der Gesetzentwurf über den Schutz der Naarenbezeichnungen unerledigt geblieben - alle diese und , r auB Wl(ll

noch andere Sachen sind ja vorläufig unter den^Tisch ge- , u ^^n. Tagbl." meldet: Mit den Ausnahme-

rssÄ--® i sfeÄÄW tu jttjäftigen. .... k, and - isv-r lr a a ' aber -s ist auch wahrscheinlich, das di- R-gi-rung in manch-n

welbet dst",P°st"" B-huft Varber-i.ung der Canferenz üb-r ; b^nd-r^ausg-r°gtt^B^r^-n tiefer Agüaiwn ^rang-h-n