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1893

Aerujprech« 51.

Anrts- und Anzeigeblatt für den Areis Gietzen.

luses

Hratisbeitage: Hießmer Kamilienktätter.

Amtlichem Tbeil

Ausweichevorrichtungen

den Betrieb störenden

Feiertagen ist gänzlich

jgf Nevens

§ n.

gehörigen ingleichen

die wie wie

sonstigen schweren nicht ge- Schleifen

höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark, im Unvermögensfalle mir entsprechender Haftstrafe geahndet.

Gießen, den 11. November 1893.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Fresenius.

«nnotzmc von Änjtigen zu der Nachmittag» für dm Wlgmdm Tag erscheinmden Nummer bi» vorm. 10 Uhr.

Handlungen.

§ io.

Der Bahnbetrieb an Sonn- und

BierleltUrrgrr Jl»#wefmtnt»yrtUi 2 Wart 30 Pf», atu Brrngertohä. Durch dir Post be^e* 2 Kar! 50 «g.

«edoction, tpcHtUe und Druckerei:

gefangen.

Als ich gewahrte, daß sie sich zum letzteren entschlosien, hätte ich laut aufjubeln mögen, aber ich hürete mich und jubelte still in mich hinein. Bedächtigen Schrittes gingen sie ins Verderben, den zwölfen folgten weitere fünfzehn und als der letzte Trupp die Oeffnung des Kheddahmundes passirt hatte, loderte sofort hinter ihnen eine mächtige Lohe auf, Feuerwerkskörper explodirten, Schüsse knallten und aus Hunderten von Menschenkehlen ertönte ein infernalisches Ge­schrei, so daß die zu Tode erschreckten Thiere mit aller Macht vorwärts drängten und im nächsten Augenblicke in der Kheddah saßen. Das Tau wurde mit einem Dhahrebe gekappt, das Gatter fiel krachend nieder und der laute Schall eines Gongs zeigte den auf ihren Posten verbliebenen Wächtern an, daß die Heerde gefangen war. Sehr belustigend war der Umstand, daß ein Nachzügler, der sich noch außer« halb der Kheddah befand, als das Gatter geschloffen wurde, letzteres selbst bei Seite schob und auf diese Weise zu seinen gefangenen Kameraden gelangte. Erst zu spät sah er ein, daß er beffer daran gethan hätte, draußen zu bleiben und daß das Gatter sich zwar nach innen, keineswegs aber nach außen öffnete.

Von allen Seiten stürzten nun jubelnd in Hellen Haufen die Treiber und Wächter herbei, die Menschen schienen geradezu aus dem Boden zu wachsen und nach wenigen Minuten

gesehen worden war.

Die Elephanten tobten in ihrem engen Gefängniß um­her, daß man glauben konnte, sie würden sich gegenseitig zerdrücken oder die ganze Kheddah auseinandersprengen. Mehrfach versuchten sie die Wände einzurennen, sobald sie aber mit ihren Rüsseln gegen die Pallisaden prallten, erhielten sie von außen stehenden Wächtern Speerstiche in °en Rüffel oder blinde Schüffe ins Gesicht, worauf sie sich brüllend, pustend und fauchend zurückzogen. Besonders hatten sie es auf den schwächsten Theil der Kheddah, die Fallthür, ab­gesehen. Sie schienen wie Mephistopheles zu denken,wo sie hereingeschlüpst, da müssen sie hinaus", aber sie hatten ihre Rechnung ohne Mr. Savi gemacht, der jeden Ramm­versuch mit einer Gewehrsalve wirksam abschlug.

Stundenlang konnte ich dem Treiben der ihrer Freiheit beraubten Könige der Wälder zuschauen, es war ein Stück Dante'scher Hölle, welches sich da unter mir in dem eng- begrenzten Raume abspielte, ein Bild von schauerlicher Großartigkeit. Abends herrschte im Lager lauter Festes jubel- die Garos hatten sich Bambusflöten geschnttzt und bildeten ein 200 Mann starkes Orchester, Raketen und Leuchtkugeln erhoben sich zischend und puffend über die sonst so stillen Wälder der Wildniß und von der Kheddah herauf tönte das furchtbare Gebrüll der mit ihrem Schicksal hadernden Gefangenen.

gegen diese Vorschriften werden, anderweiter Strafbestimmungen eine

§ 5.

An den Uebergängen von Wegen über die Bahn sind Warnungstafeln mit entsprechender Aufschrift aufzustellen und letztere gut zu beleuchten, falls zur Nachtzeit oder bet ein- tretender Dunkelheit gefahren werden soll.

§ 6.

Sobald sich ein Zug der Feldbahn nähert, müffen Fuhr­werke, Retter, Fußgänger, Treiber von Vieh und Lastthieren bei den an den Wegübergängen aufgestellten Warnungstafeln halten bezw. die Bahn räumen.

§ 7.

Es ist verboten, Fuhrwerke oder Vieh ohne Aufsicht auf oder neben den Fahrgeleisen stehen zu lassen. Es ist ferner untersagt, Vieh frei aus der Bahn laufen zu laffen und sind Personen, welchen die Aufsicht über die auf der Straße oder sonst in der Nähe der Bahn befindlichen Thiere obliegt, dafür verantwortlich, daß die Bahn von den Thieren nicht betreten wird, bezw. daß dieselben vorkommenden Falls alsbald wieder von der Bahn abgetrieben werden.

Aufsichtslos dastehendes Fuhrwerk ober Vieh, sowie sonstige Gegenstände, welche die Geleise versperren, ist das Bahnpersonal daraus zu entfernen befugt.

§ 8.

Das Hinüberschaffen von Pflügen, Eggen und Geräthen, sowie von Baumstämmen und anderen Gegenständen über die Bahn darf, sofern solche tragen werden, nur auf Wagen oder unterlegten

HUt Lrmoucm-Lureaux de« In» und Lu»lande» nehm« Anzeigen für dmGießener Anzeiger" mtqegm.

Feuilleton.

Vier Wochen unter Stephanien.

Da das Gelände durchweg dichter bewaldet war, als dasjenige der letzten Einschließung, so konnte ich von den Elephanten und Treibern wenig sehen, bis es inzwischen mochte etwa eine halbe Stunde vergangen fein Plötzlich unweit des Kheddamundes krachte und zwölf mächtige Thiere aus dem Dickicht traten. Sie stutzten einige Secunden und sahen sich stumm ringsum, als überlegten sie, welchen Weg sie einschlagen sollten. Ich konnte vor Aufregung kaum mein Fernglas vor den Augen halten, so gespannt war ich auf den Einschluß der Thiere. Machten sie Kehrt, so wurde zum mindesten ein neues Treiben nothwendlg, verfolgten sie dagegen die eingeschlagene Richtung, so waren sie sicher

Polizei-Verordnung,

Ibttteffenb den Betrieb der Gail'schen Feldbahn zu Gießen.

Nachdem dem Fabrikanten Wilhelm Gail zu Gießen die jederzeit widerrufliche Conccssion zur Anlage einer schmal­spurigen Feldbahn zwischen seinen beiden in der Gemarkung Sicften gelegenen Werken (Dampfziegelet und Thonwaaren- falcik), sowie zum Betriebe dieser Bahn mit Locomotive ^tüeilt worden ist, wird hinsichtlich des Betriebes und dessen Sicherheit mit Genehmigung Grobherzoglichen Ministeriums .-kl Innern und der Justiz vom 28. October 1893 zu 91 M I. 30433 und nach Anhörung der Stadtverordneten- Aersammlung in Gemäßheit des Art. 56 der Stüdteordnung 'verordnet, was folgt:

§ 1.

Jede Locomotive muß mit einem Läutewerk versehen h fein. Bei Annäherung eines Zuges oder einer einzeln fahrenden I Lokomotive an einen in Schienenhöhe liegenden unbewachten Wegübergang hat der Locomotivführer bis nach Erreichung des Uebepganges die Läutevorrichtung in Thätigkeit zu setzen.

Außerdem ist die Läutevorrichtung in Thätigkeit zu setzen, lvmn Menschen oder Fuhrwerke auf der Bahn oder in gefahr­drohender Nähe derselben bemerkt werden.

§ 2.

In jedem Zuge müssen außer den Maschinenbremsen so viele kräftig wirkende Bremsvorrichtungen angebracht und bedient sein, daß bie Hälfte bet Räderpaare gebremst werben

§ 3.

Bei Dunkelheit muß ber erste Wagen zu beibcn Seiten, her letzte Wagen an ber Hinterwanb beleuchtet sein.

§ 4.

Qu beiden Seiten der Kreuzung der Feldbahn mit der Oberhessischen Eisenbahn sind in angemessener Entfernung von dm letzteren neben dem Geleise der Feldbahn Haltetafeln auf- 'U'tetyae Züge und einzelne Fahrzeuge der Feldbahn müssen bei der Fahrt gegen die Bahnkreuzung an diesen Haltestellen av halten und dürfen erst dann meiterüber die Bahnkreuzung fahren, wenn der Bahnwärter der Oberhessischen Bahn die Erlaubniß hierzu ertheilt hat.

Die neue Reichstags-Session.

An diesem Donnerstag tritt ber am 15. Juni be8 laufenben Jahres neugewählte brutsche Reichstag zu seiner zweiten Sitzungsperiobe zusammen, nachdem er in feiner ersten kurzen Session vom vergangenen Juli bekanntlich nur die Militär-Vorlage berathen und dann endgültig angenommen

Wenn eS aber damals lediglich galt, über das Princip in der aufgerollten Frage ber jpEcrc6bet^tätEung au so hanbelt es sich jetzt vor Allem barum, bie Mi Ul für bie beschlossene HeereSreform zu beschaffen, mit welcher Unge­legenheit sich ber Reichstag in seiner eistägigen vorigen Session selbstverstänblich nicht erst noch beschäftigen konnte. Dafür tritt aber bie Deckungsfrage nunmehr um so scharfer an iyn heran unb wirb sie bas Parlament allem Vermuthen nach gleich von Anbeginn seiner Wintertagung an Anspruch nehmen. Zu ihrer Lösung legt bie Reichsregierung die Gesetz- entwürfe über bie Tabaksabrikatsteuer, über bie Weinsteuer unb die Novelle zum Reichsstempelabgabengesetz vor, welch letztere die Erhöhung der Börsenfteuer und die Lotter esteuer und außerdem die Besteuerung von Checks, Giroanweisungen, Quittungen und Frachtpapieren bezweckt. Indessen sollen diese wichtigen Entwürfe keineswegs nur dem gedachten Zweck allein dienen, sondern zugleich auch demjenigen der Neu- regulirung der Reichsfinanzen, insofern als die von ihnen zu erschließenden Steuerquellen durch ihre Erträgniffe weiter auch die Kosten ber letzteren Reform zu becken haben werden. Im Uebrigen sind jedoch die Grundlagen der finanziellen Neu­ordnung im Reiche in der hierauf bezüglichen speciellen Vor­lage enthalten und bildet somit dieselbe überhaupt den Ausgangspunkt ber gelammten bcvorstehenben sinanz- unb steuerpolitischen Action. Ganz entschieden werben alle btefe untereinanber so eng zusamrnenhangenben Vorlagen im Mittel punkte ber anhebenben Reichstagssession stehen unb parlamen­tarische Kämpfe veranlassen, beren weittragende Bedeutung schon jetzt überall anerkannt wird, nur baß sich ihr dußgang vorläufig noch allen Berechnungen entzieht.

Von Vorlagen ersten Ranges erscheinen bann neben den I vier auf bie Finanz- unb Steuerreform bezüglichen Gesetz-

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"^^OHne^Zeitverlust würben nun die Mannschaften auS- um die beerbe zu umstellen, unb vier Stunben später erhielten wir bie Botschaft, baß die Einschließung gelungen sei und man mit dem Aufbau der Kheddah be $ Dieses Mal werden Sie aber etwas erleben,' meinte Mr. Savi, ber feinen Humor toiebergefunben batte,jum imciten Male soll uns eine Heerbe nicht wieder burch dte Lappen gehen, ober ber Teufel müßte in bte Elephanten ge- f ^rC9ll§C1roir am frühen Morgen auf unserem neuen Lager« pilatz ankamen, fanben wir die Kheddah schon nahezu vollendet. Gegen Mittag wareverthing allright, um 12 Uhr nahmen mir unsere ProsceniumSlogensitze in den MaischamS ein unb etine halbe Stunde später begann das Treiben.

(Schluß.)

Noch nie," meinte Mr. Savi,habe ich, so lange ich Kheddah-Operationen leite, ein ähnliches Pech gehabt aestern, unb das gerade da, wo ich Ihnen zeigen wollte, die Sache gemacht wird. Aber wir wollen sehen, ob sich die Leute nicht gegen eine besondere Zulage dazu^ver- stehen werden, es mit einer neuen Heerde zu versuchen.

4 Die headmen wurden nun zusammengerufen und um ihre Meinung gefragt. Zum Glück waren auch sie der An. sicht, daß ihre Ehre auf dem Spiele stände, wenn bie Ope­rationen mit einem Fiasko geschlossen würden unb befür- warteten einstimmig sofortige Entsendung von Kundsihastern um den Standort einer anderen Heerde feftsuftellen. Das geschah und schon nach einigen Tagen kamen Meldungen aus vcrschiedenen Richtungen, burch welche eine Heerde von 18 unb eine zweite von circa 30 Haupt bestätigt worden set. D,e letztere foate sich nur etwa drei Meilen von unterem

I drängten sich nahezu taufend Menschen, denn auch aus den entferntesten Dörfern waren Garos herbeigeströmt, um dem Fange beizuwohnen, schwatzend, lachend und diseutirend um die Kheddah, in der unter den Füßen der gefangenen, wie wahnsinnig herumtosenden und nach einem Auswege suchenden Elephanten die künstlich eingepflanzten Bambus bereits in Atome zermalmt waren. Siebenundzwanzig Thiere waren erbeutet. Thiere in allen Größen, von einem Baby im jugendlichsten Alter bis zum stärksten Bullen, der je tn Assam

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erfolgen.

§ V.

Alle Beschädigungen ber Bahn unb ber bazu Anlagen, sowie ber Betriebsmittel nebst Zubehör, _ das Auflegen von Steinen, Holz und sonstigen Sachen auf das Planum der Bahn, bas Auf- unb Ablaben von Gegen- stänben auf bem Fahrgeleise ober näher als ein Meter von demselben, das Anbrtngen sonstiger Fahrhindernisse sind ver« boten, ebenso die Erregung falschen Alarms, die Nachahmung von Signalen, die Verstellung von und überhaupt die Vornahme aller

untersagt.

Zuwiderhandlungen I soweit nicht auf Grund

ifttn ioattn M twigei tfidjtrt, Ditft Riesen i DmWM totVA t itoram; tal, li M W iu

bei günstigsten Bnsikr.

' ber gröstlen untL rsihD fallen 6ti hast, sowie bereu illthorstraße 25, hnhosstroße 40.

Ht. 270 Erstes Blatt. Donnersiag den 16. November____________________

U Gießener Anzeiger

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