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Mittwoch öen 13. December
Nr. 2S3 Zweites Blatt.
Gießener Anzeiger
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werden dem Anzeiger
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Amtlicher Theil.
Bekanntmachung.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die nach § 6 des Reichsgesetzes vom 21. Juni 1887 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden ermittelten Durchschnittsmarktpreise, einschließlich eines Aufschlag» von Fünf vom Hundert,pro Monat November 1893 für den Lieferungsverband Gießen pro 100 kg betragen:
Hafer JL 19.00, Heu JL 13.10, Stroh JL 8.40.
Gießen, den 9. December 1893.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.__
Bekanntmachung,
betreffend die Anwendbarkeit des § 17, Absatz 2 des Jnva- liditäts- und Altersversicherungs-Gesetzes.
Es ist vielfach, namentlich in größeren Betrieben, üblich, daß den vertragsmäßig in dauerndem Arbeits- oder Dienst- verhältniß stehenden Arbeitern oder versicherungspflichtigen Betriebsbeamten im Erkrankungsfalle neben dem Krankengeld entweder der volle Lohn oder Gehalt oder wenigstens ein Theil desselben weitergezahlt und daß auf diese Weise das bestehende Arbeits- oder Dienstverhältniß auch während der Erkrankung des Arbeitnehmers aufrecht erhalten wird.
Die Frage, ob in einem derartigen Falle eine KrankheitS- bescheinigung nach Maßgabe des § 18 des Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetzeü ausgestellt und ob die Krankheitszeit innerhalb der durch § 17, Absatz 2 1. c. gezogenen Grenzen als Beitragszeit in Anrechnung gebracht werden könne, ist bisher in Doctrin und Praxis in sehr verschiedener Weise beantwortet worden.
In einem auf Grund des § 122 des Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes anhängig gewordenen Streitfälle der bezeichneten Art hat Großh. Ministerium des Innern und der Justiz neuerdings Entscheidung dahin getroffen, es sei für zulässig zu erachten, daß für die vertragsmäßig in dauerndem Dienstverhältniß stehenden Arbeiter im Falle mit Erwerbsunfähigkeit verbundener Krankheit auch dann Krankheitsbescheinigungen ausgestellt und daß die Zeiten bescheinigter Krankheit bei solchen Personen als Beitragszeit in Anrechnung gebracht werden, wenn denselben während ihrer Erkrankung der Lohn oder Gehalt ganz oder theilweise weitergezahlt wird.
ES ist jedoch zu beachten, daß eine Anrechnung der Krankheitszeit nach § 17 des Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes nur bei solchen Personen zulässig erscheint, welche nicht lediglich vorübergehend in ein die Versicherungspflicht begründendes Arbeits- oder Dienstverhältniß eingetreten waren.
Auf der anderen Seite setzt die Anwendbarkeit des gedachten § 17 keineswegs das Bestehen eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses zwischen einem bestimmten Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraus, zur Begründung derselben genügt vielmehr im Allgemeinen das Vorhandensein berufsmäßiger, nicht lediglich vorübergehender Lohnarbeit. Daher würde z. B. einem berufsmäßigen Lohnarbeiter die Zeit bescheinigter Krankheit auch dann als Beitragszeit anzurechnen sein, wenn er zur Zeit der Erkrankung das Verhältniß zu seinem letzten Arbeitgeber bereits gelöst hat und sich noch auf der Suche nach neuer Arbeitsgelegenheit befindet.
Gießen, den 7. December 1893.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
_______________v. Gagern.__
Gießen, den 7. December 1893.
Betr.: Wie oben.
Das Grotzherzogliche Kreisamt Metzen an die Großherzoglichen Bürgermeistereien, die örtlichen Jnvaliditäts- und Altersversicherungsstellen und die Vorstände der Krankenkassen des Kreises.
Wir empfehlen Ihnen, nach den vorstehenden Grundsätzen zu verfahren. Die Großherzoglichen Bürgermeister wollen den Gemeindeeinnehmern dieses Blatt zur Einsicht mittheilen.
v. Gagern.
Die schlechte Geschäftslage und die Aussichten auf Besserung.
Gegenüber der Thatsache, daß zwei hintereinander folgende gute Ernten billige Lebensmittel geschaffen und deßhalb einer
sehr großen Anzahl von Familien die Existenzbedingungen erleichtert und manches Sümmchen für die Anschaffung nützlicher Jndustcieproductc frei geworden ist, muß es befremden, daß trotzdem alle Welt über schlechte Geschäfte klagt. Es ist aber leider eine Thatsache, daß alle Erwerbszweige durch ein unheilvolles Zusammenwirken widriger Umstände vielfache Schädigungen erlitten haben. So lockte die schlechte Ernte in Europa im Jahre 1891 die Getreideausfuhr Amerikas, Australiens und Indiens derartig an, daß den deutschen Landwirthen der Segen der beiden letzten Getreideernten durch ein coloffales Sinken der Getreidepreise geschmälert und somit die Kaufkraft unserer landwirthschastlichen Bevölkerung selbst geschmälert wurde. Litt schon dadurch der Absatz der industriellen Producte im Jnlande, so kam zu der gedrückten industriellen Geschäftslage noch der Umstand, daß hohe Zölle Amerikas und Rußlands, sowie auch Geldmangel und schlechte Geschäftslage in diesen Ländern den Verkauf industrieller Producte aus Deutschland dorthin stark verminderten. So hat also ein wirthschastliches Uebel immer ein zweites und drittes zur Folge gehabt und dadurch ist eben die Geschäftslage in allen Branchen und auch in der ganzen Welt schlecht geworden. Aber gerade in dieser Allgemeinheit der schlechten Geschäftslage und in dem Vorhandensein reichlicher und billiger Nahrungsmittel in allen Cultur- ländern liegt unseres Erachtens auch eine begründete Aussicht auf eine zwar langsame, aber dauernde Hebung der wirth- schaftlichen Verhältnisse. Zunächst ist schon jeder Staat und jeder Stand bestrebt, das geschäftliche Darniederliegen zu bekämpfen, und tritt erst auf einer Linie die Besserung ein, io kann die gute Nachwirkung auf den anderen nicht aus- blciben. Im Großen und Ganzen wird man diese Anregung zum Besseren von der Hebung des Handels, resp. der Ausfuhr inländischer Jndustrieproducte nach dem Auslande, zumal nach Amerika, Indien, Australien und Rußland erwarten können, zumal in den genannten Ländern ein großer Bedarf nach europäischen, resp. deutschen Maaren vorhanden ist und sich neuerdings besonders fühlbar gemacht hat. Hebt sich aber erst wieder der Ausfuhrhandel, so wird auch im Jnlande die Nachfrage nach allen Handels- und Industrie- producten steigen und auch rasch die übertriebene Sorge bezüglich der Folgen der geplanten Reichsfinanzresormen schwinden, denn gegenüber dem Impulse einer Geschäfts- aufbefferung spielt eine Zollerhöhung auf Tabak und Mein keine wirthschaftlich hemmende Rolle mehr, zumal der Reichstag dafür sorgen wird, daß diese Zollpläne noch gemildert werden.
Localer rrnd provinzieller.
4- Lich, 10. December. Am vorigen Freitag brachte man unter einer zahlreichen Betheiligung von Leidtragenden den am 5. d. M. in seinem 83. Lebensjahre verstorbenen Herrn Secretär August Gros zu seiner letzten Ruhestätte auf dem hiesigen Friedhöfe. Herr Gros wurde zu Groß- Steinheim als Sohn des vormaligen dortigen Landrichters Gros geboren. Nach Absolvirung des Gymnasiums in Hanau besuchte er die Hochschule in Gießen, um Rechtswissenschaft zu studiren. Als Burschenschaftler an den Studentenbewegungen zu Anfang der 30er Jahre betheiligt, mußte er nach einer fast zweijährigen Haft die akademische Laufbahn verlassen und Landwirth werden. Er sprach nur selten und ungern über diese trüben Erfahrungen seiner Jugendzeit, wenn es aber geschah, dann erfolgte es ohne alle Bitterkeit. Die Jahre 1870 und 1871 schienen ihn mit jener Zeit ausgesöhnt zu habens sie hatten ja gebracht, was man damals zu erstreben suchte. — Der Verstorbene wurde im Jahre 1844 zum Oberverwalter des Gräflich Laubach'schen Hofgutes in Arnsburg ernannt, in welcher Stellung er bis zu seiner im Jahre 1877 erfolgten Pensionirung verblieb- von da ab wohnte er hier in Lich. Der Heimgegangene war e>ne khrwürdige Erscheinung, voll der edelsten Gesinnungen. Nie hörte man ein gemeines Mort über seine Lippen kommen - seine Bestrebungen gingen immer dahin, die Gegensätze in den ihn berührenden Kreisen auszugleichen, von dem Wahlspruche ausgehend: „Wer mich kennt, schmäht mich nicht, wer mich schmäht, kennt mich nicht." Infolge seiner hervorragenden persönlichen und geistigen Eigenschaften wurde er zum Secretär des landwirthschaftlicken Vereins für Oberhessen und zum Präsidenten der Casinogesellschaft in Lich erwählt, welche Ehrenstellen er erst vor wenigen Jahren wegen seines hohen Alters niederlegte. Eine seltene körperliche und geistige Frische verblieben ihm bis zu seinem Lebensende. Regelmäßig besuchte er die sogenannte „Vortischgesellschaft" im Casino, zum letzten Male vier Tage vor seinem Tode,
welcher am 5. d M. ohne ein eigentliches vorheriges Kranksein erfolgte und in einem ruhigen Einschlummern bestand. Die Gefühle seiner Hinterbliebenen Freunde finden den beredtsten Ausdruck in dem Dichterworte: „Sie haben einen braven Mann begraben, uns aber war er mehr!"
Bad Nauheim, 11. December. Zur Vervollständigung der Notiz in vor. Nr. gingen uns folgende Zeilen zu: Ein entsetzliches Verbrechen wurde gestern hier enthüllt. Eine nicht mehr junge, hier in Diensten stehende Wittwe hatte ihr anderthalbjähriges uneheliches Mädchen vor einigen Wochen in den Curteich geworfen und hat da« unglückliche Wesen so seinen Tod gefunden. Gestern erst wurde die Leiche unter dem Eise aufgesunden. Die Mutter ist verhaftet. Sie hatte das Kind aus der Pflege zmücknehmen müssen und in der Verzweiflung auf diese Weise sich der Verpflichtung, für dessen Ernährung aufzukommen, überhoben.
L. Nidda, 10. December. Der oberhessische Volks- bildungsverein hat heute Abend im Saale des Gasthauses „zur Traube" hier seine erste Theatervorstellung gegeben. Der große, etwa 400 Personen fassende Saal war bis auf den letzten Platz gefüllt. Die Ausführungen von den drei gegebenen Stücken, sowie die Gesangsvorträge des Ver- eins „Fidelio" waren ausgezeichnet und sanden ungetheilten Beifall. — In den Orten Echzell und Dauernheim fanden zugleich von dem Verein veranstaltete Vorträge statt, die ebenfalls gut besucht waren.
§ Metzlos (Kreis Lauterbach), 10. December. Einer Volkssage nach soll bei unserem Friedhose ein sogenanntes Heidenschlößchen gestanden und früher den Raubrittern als Aufenthalt gedient haben. Pfarrer Scrib a von Nieder - Moos gab nun kürzlich Anregung dazu, daß einige Personen aus dem benachbarten Nteder-Moos sich entschlossen, Ausgrabungen an verschiedenen Stellen vorzunehmen. Als dieselben nun an einer Stelle einige Funde gemacht, kamen sie an die Gemarkungsgrenze des Nachbarortes Metzlos-Gehaag, wo aber der Eigenthümer des betreffenden Grundstückes das fernere Graben verbot, obwohl er früher die Erlaubniß hierzu ertheilie. Es wäre zu wünschen, daß eine Einigung erzielt und weitere Nachforschungen angestellt werden könnten.
Vermischtes
* Hannover, 7. December. Zum Spiel erprozeß erfährt der „Hann. Cour.", daß dem Vorsitzenden des Pro zesses, Landgerichtsdirector Heinroth, laut Telegramm aus dem Civilcabinet des Kaisers der Rothe Adlerorden vierter Klasse wegen seiner guten Leitung des gedachten Prozesses verliehen worden. Nach der „Voss. Ztg." ist einem der im Spielerprozeß als Zeugen aufgetretenen Offiziere, Second- lieutenant ti la suite des sächsischen Garderetter Regiments von der Decken-Ringelheim, der Abschied bewilligt.
* Ein geräucherter Dieb. Der „Königsberger Hart. Zeitung" wird von zuverlässiger Seile berichiet: In der Nacht zum 25. v. Mts. hörte der Besitzer T. in Kosnehnen plötzlich jämmerliche Hilferufe, von denen er nicht wußte, woher sie kamen. Bald tönten sie wie unter der Erde, bald wie über ihr, und er weckte daher seine beiden erwachsenen Söhne, um den nach Hilfe Rufenden ausfindig zu machen. Eben waren die drei Männer in den Hausflur getreten, als die Hilferufe wiederum ertönten und zwar aus dem — Schornstein der gegenüberliegenden Sommerküche. Als man nun hier emporleuchtete, gewahrte man auf einem der Querbalken, welche zum Aufhängen des zum Räuchern bestimmten Fleisches dienen, einen Menschen sitzen, welcher, in Torfrauch gehüllt, um Rettung bat. Es mußte nun, nachdem man sofort erkannte, daß man es mit einem Diebe zu thun hatte, eine Leiter in den Schornstein gestellt werden, auf welcher der gründlich ausgeräucherte Mensch in einem unbeschreiblichen Zustande herniederstieg. Er erzählte nun, daß er mit noch zwei Complicen das Fleisch habe stehlen wollen, mittels der Dachleiter an den Schornstein gelangt sei und mit einer Leine sich in diesen hinabgelassen habe. Letztere müßte aber nicht genügend befestigt gewesen sein, denn kaum hätte er den Balken erreicht gehabt, als die Leine sich löste und herabfiel Seine beiden Complicen hätten, als sie seine Lage gewahrten, nichts mehr von sich hören lassen und seien wohl davongelaufen. An eigene Rettung sei nicht zu denken gewesen, da er einen Sprung iu die qualmende Tiefe nicht gewagt. Der Dieb und auch seine beiden Helfershelfer wurden verhaftet.
* Waldheim i. Sachsen, 6. December. Die „Dr. N." schreiben: Am Abend des 2. November 1865 wurde der Kaufmann Maikert in Leipzig in seinem Geschäftslocale, Ecke der Grimmaischen und Nikolaistraße, ermordet. M., ein


