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Nr. 293 Erstes Blatt. Mittwoch deu 13. December
1893
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Amtlichere Theil.
Bekanntmachung, betreffend Abhaltung landwirthschaftlicher Vorträge. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Herr Landwirthschaftslehrer Leithiger von Alsfeld Sonntag, deu 17. December I. IS., Nachmittags 2'/- Uhr in Allendorf a. d. Lahn in der Wirthschaft des Heinrich Binz III. daselbst einen Vortrag über Viehfütterung und Samstag, den 20. Januar 1894, Abends 7 Uhr in Lich in dem Saale des Herrn I. Heiland daselbst einen Vortrag über Futterzusammensetzung und Fütterungs. Methoden halten wird.
Zu diesen Vorträgen werden alle Mitglieder des land- wirthschaftlichen Vereins, sowie alle Freunde der Landwirth- schäft hierdurch eingeladen.
Die Herren Bürgermeister der vorgenannten und benachbarten Gemeinden werden ersucht, auf möglichst zahlreichen Besuch der Versammlung hinzuwirken.
Gießen, den 7. December 1893.
Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereines Gießen , ___________________Jost.___________________________
Bekanntmachung.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Gerichtsdiener-Substitut Johann Hill seines Dienstes entlasten und Ludwig Waldschmidt aus Homberg a. d. Ohm als Substitut verpflichtet worden ist.
Gießen, 11. December 1893.
Großherzogliches Amtsgericht. Langermann.
Deutsches Reich.
Berlin, 11. December. Die Reichsboten rüsten sich zum Aufbruch in die Weihnachtsferien, spätestens am Sonnabend wird diese erstmalige größere Ruhepause in den Arbeiten der laufenden Session eingetreten sein. Aber ehe sich die deutschen Volksvertreter dem wohlverdienten Genuß der weihnachtlichen Ruhezeit hingeben können, muß erst noch die entscheidende parlamentarische Schlacht um die neuen Handelsverträge mit Spanien u. s. w. geschlagen werden, und sicherlich wird es in derselben heiß genug hergehen. Die Gegner der neuen Verträge wissen, daß sie deren schließliche Annahme nicht mehr verhindern können, aber dessen ungeachtet werden sie zweifellos in den anhebenden weiteren Plenar- debatten über die Handelsverträge nochmals einen energischen Vorstoß gegen dieselben unternehmen. Daß es hierbei auch wiederum zu heftigen Auseinandersetzungen zwischen der äußersten Rechten und der Regierung kommen wird, das ist ebenfalls gewiß, ob sich hieraus aber ein wirklicher und definitiver Bruch zwischen dem extremen Flügel der conser- vativen Partei und dem „neuen Kurs" entwickelt, das muß sich erst zu einer späteren Zeit zeigen.
— Der Reichstagsabgeordnete für Geestemünde, dem früheren Wahlkreis des Fürsten Bismarck, Dr. Hahn, ist aus seinem Hospitantenverhältniß zur nationalliberalen Partei ausgeschieden, er soll gesonnen sein, sich nunmehr der Reformpartei anzuschließen. Rach der merkwürdigen Jungfernrede, die Dr. Hahn im Laufe der Generaldebatte über die Börsensteuer gehalten hat, konnte allerdings von einem ferneren Verweilen des genannten Herrn in den Reihen der nationalliberalen Fraction, selbst nur als Hospitant, kaum noch die Rede sein, eine solche Rede hätte ebensogut ein antisemitischer Abgeordneter halten können. Verwunderlich bleibt nur der Mißgriff der Fractionsleitung, daß sie einen so unsicheren Cantonisten, wie Herrn Dr. Hahn, mit zum Generalredner der Nationalliberalen in einer solchen wichttgen Frage bestellte.
— Als Kern der vielbesprochenen Verstimmung zwischen Berlin und Stuttgart scheint sich doch die „Militärfrage" aus dem Wüste der hierüber vorliegenden Mittheilungen herauszuschälen. Es heißt, daß die zwischen Württemberg und Preußen vereinbarte Militärconventton vom 21. November 1870 nach dem Muster der preußisch-badischen Convention abgeändert werden solle, wonach also Württemberg «auf sein eigenes Kriegsministerium und auch noch auf andere Rechte zu verzichten haben würde. Nun wird weiter behauptet, zwischen Kaiser Wilhelm und dem König Wilhelm von Württemberg sei über die schwebende Frage bereits eine grundsätzliche Verständigung erzielt, dagegen habe die bloße Anregung des ganzen Planes an anderen Stellen starke Gegensätze geschaffen, die sich jetzt immer fühlbarer zeigten.
Jedenfalls kann nicht mehr bezweifelt werden, daß Herr v. Moser, der seitherige Vertreter Württembergs am Berliner Hofe, den in diesen Zwischenfall hineinspielenden eigenthüm- lichen Verhältniffen zum Opfer gefallen ist. Als sein desig- nirter Nachfolger gilt bekanntlich Herr v. Varnbüler, gegenwärtig Gesandter Württembergs in Wien, ein Sohn des verstorbenen und seinerzeit vielgenannten württembergischen Staatsmannes.
— Die in Leipzig stattfindende Verhandlung des Landes- verrathsprocestes gegen die sranzösichen Spione wird nicht öffentlich sein. Die Anklageschrift ist 80 Seiten lang und betrifft viele schwere Fälle. Den Angeklagten ist in der Person des Rechtsanwalts P u tz l e r ein Verlheidiger beigegeben.
Ausland.
— Die jüngste von den Anarchisten ins Werk gesetzte Teufelei, das Bombenattentat in der französischen Kammer, hat weit über die Grenzen Frankreichs hinaus gerechte Entrüstung erregt und überall stimmt man in der Verurtheilung dieses feigen Bubenstückes überein. Ueber den Vorgang selbst und über die ihm unmittelbar folgenden Scenen berichtet der Pariser Telegraph in ungemein ausführlicher Weise, woraus schon erhellt, welchen Eindruck das neueste Dynamitstücklein auf die französische Hauptstadt gemacht hat. Die Zahl der verwundeten Opfer der Katastrophe — Todte sind glücklicher Weise nicht vorhanden — beläuft sich nach den neuesten Ermittelungen auf über hundert, die große Mehrzahl von ihnen gehörte dem Zuschauerpublikum auf den Tribünen an. Die sofort mit größter Energie eingeleitete Untersuchung in Betreff der Urheberschaft der Explosion hat inzwischen sehr rasch zur Ermittelung des fluchbeladenen Attentäters geführt. Es ist dies ein gewisser Vaillant, 32 Jahre alt, seiner bürgerlichen Beschäftigung nach Lederwaarenarbeiter. Vaillant wohnte früher im Montmatre-Viertel, wo er einem socialistisch- revolutionären Comite angehörte, dann wanderte er nach Amerika aus, von wo er vor einigen Monaten nach Parts zurückkehrte. Er wurde mit einigen anderen bekannten Anarchisten im Kammergebäude kurz nach der Explosion verhaftet und einem scharfen Kreuzverhör unterzogen, in dessen Verlaufe Vaillant, der sich hierbei zuerst Marechal genannt hatte, gestand, die That begangen zu haben. Er soll hierbei erklärt haben, daß er speciell den Kammerpräsidenten Dupuy mit der geschleuderten Bombe habe treffen wollen, um seiner That eine größere Wirkung zu verleihen. Ueber die eigentlichen Beweggründe und Zwecke des Verbrechens verlautet noch nichts Näheres, ebensowenig ist noch bekannt, ob Vaillant Mitschuldige besitzt. Vaillant ist übrigens selber verwundet worden, da die Bombe auf dem Gesims der Gallerie, auf welcher Vaillant seinen Platz hatte, explodirte, wobei noch mehrere der Umstehenden, unter ihnen Vaillant selbst, Verletzungen erhielten. Die Bombe war von ihm aus einer alten Sardinenbüchse hergestellt worden, die der Verbrecher mit Nägeln, Eisenstllcken und einem Kaliumpräparat gefüllt hatte. Bereits am Sonntag trat das Ministerium zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen, in welcher über zu ergreifende gesetzgeberische und andere Maßregeln behufs Bekämpfung der anarchistischen Gefahr eingehend berathen wurde,- doch faßte das Ministerium noch keine endgültigen Beschlüsse.
Deutscher Reichstag.
17. Sitzung. Montag deu 11. December 1893.
Der Bericht der Reichsschuldencommiffion über das Schuldenwefen des Reichs, über die Verwaltung des Reichs-Jnva- lidenfonds k. wird an die Rechnungscommtssion verwiesen.
Es folgt die dritte Berathung der Kaiserlichen Verordnungen betr.den SOprocenttgen Zollzuschlag gegen Rußland. Dazu liegen drei Resolutionen vor.
Abgg. Möller (natl.) und o. Heeremann (Ctr.) beantragen, daß auch diejenigen Waaren. deren Lieferung durch rechtsverbindliche, nachweislich vor dem Tage des Inkrafttretens der Verordnungen in gutem Glauben für deutsche Rechnung abgeschlosienen Verträge bedungen war, ohne Zuschlag der Kampfzölle eingelassen bezw. daß die bezüglichen Verträge dm Betreffmden erstattet werden.
Abg. v. Sali sch und Gen. (cons.) beantragen Vorlegung eines Gesetzentwurfs, wonach im Falle eines Zollkrieges die Regierung auch solche Waaren, welche zollfrei find, mit Zollen belegm könne.
Abg. Lutz (cons.) beantragt, daß auf russischen Hopsen derselbe Zoll gelegt werde, den deutscher Hopfen beim Uebergang nach Rußland zahlm muß.
Abg. Möller (natl.) begründet die erste der vorerwähnten Resolutionen, wendet sich aber gegen die Resolution v. Schöning. Es müsse Alles vermieden werden, den Zollkrieg zu verschärfen.
Staatssecretär v. Bötticher ist der Meinung, daß es in den in der Resolution Möller-Heeremann erwähnten Fällen dem Bundesrath überlassen werden muß, in jedem einzelnen dieser Fälle zu prüfen,
ob die Abschlüsse wirklich bona fide erfolgten und demgemäß nach Btlligkettsrücksichten Entschließung zu treffen.
Abg. Gamp (Rp.) weist darauf hin, daß auch eine Verschärfung des Zollkrieges eintreten könne, für welchen Fall man der Retchs- regterung die nöthtgen Waffen in die Hand geben müsse. Es empfehle sich deshalb, sie zu ermächtigen, für jenen Fall auch zollfreie Waaren mit Zöllen zu belegen. Bezüglich der Resolution Möller theile er den Standpunkt des Staatssecretärs.
Abg. Frhr. v. Heeremann (Ctr.) vertheidigt die Resolution Möller-Heeremann.
Abg. Graf Mirbach (cons.) erklärt, daß seine politischm Freunde gegen diese Resolution stimmen werden. Sie wollen Berücksichtigung berechtigter Interessen, solche sei aber Seitens der Regierung in genügendem Maße zugesagt. Darüber hinauszugehen liege kein Anlaß vor.
Abg. v. Salisch (cons.) begründet setnmAntrag und wünscht namentlich einen FlachSzoll. Gerade heute sei infolge eines neu patenttrten Flachsrösteverfahrens die Möglichkeit gegeben, den deutschen Flachsbau ganz erheblich auszudehnen.
Abg. Dr. Hammacher (natl) findet eS widerspruchsvoll, wenn v. Salisch in seinem Anträge für die Dauer des Zollkrieges Zölle für die bisher zollfreien Waaren und gleichzeitig einen dauernden Flachszoll fordere.
Abg. Rickert (frs. 93er.): Der deutsche Flachszoll hat sich s. Z. als großer Fehler erwiesen und wurde damals auf Antrag des Herrn v. Kardorff wieder aufgehoben. Was wollen die Herrm eigentlich?
Abg. v. Kardorff (Rp.): Seitdem haben sich die Verhältnisse bedeutend geändert.
Abg. Lutz (cons.) begründet seinen Antrag. Bayrischer Hopfm wurde mit russischem Hopfen gemischt und so exporttrt, wodurch der Ruf des deutschen Products geschädigt werde.
Abg. Aich dichter (Ctr.) erkennt den Antrag als begründet an, beantragt aber dessen Verweisung an eine Commission.
Abg. Rickert (srs. 93er.) wird in dem gegenwärtigen Stadium der Verhandlungen mit Rußland gegen jeden Antrag stimmen, der Verschärfungen bezweckt.
Die Zollzuschlags-Verordnungen werden endgültig angenommen. Die Soctaldemokraten, Freisinnigen und Volkspartetler stimmen dagegen.
Die Resolution Möller-Heeremann wird gegen die Stimmm der Conservativen angenommen, die Resolution v. Salisch an die Handelsvertragscommtsston überwiesen, ebenso die Resolution Lutz.
Der Handelsvertrag mit Columbien wird in dritter Lesung berathen.
Auf einige Ausstellungen Seitens des Abg. Dr. Hasse (natl.), welcher den Schutz der Deutschen in Columbien nicht ausreichend gewahrt findet, erwidert Staatssecretär Frhr. v. Marschall, daß es, wenn sich Deutsche im Auslande an Empörungen bethetltgen, nicht Sache der Regierung sein könne, sie von der Anwendung der Landesgesetze zu befreien. Im Uebrtgen würden die Deutschen im Auslande nach Möglichkeit geschützt.
Der Vertrag wird angenommen.
Ebenso werden in dritter Lesung das Zusatzprotocoll und das Aussührungsgesetz zum internationalen Vertrage zur Unterdrückung des Branntwetnhandels unter den Nordseefischern auf hoher See angenommen.
Die Marken- und Musterschutz-Convention mit Serbien wird in zweiter Lesung angenommen (Referent: Abg. Dr. Bachem).
Abg. Werner (Resormp.) begründet nachstehende Jnter- Setlation: „Sind die verbündeten Regierungen geneigt, Angesichts er allgemeinen schlechten Geschäftslage dieses Jahres für die in § 105 c der Gewerbeordnung angeführten Gewerbe eine Verlängerung der Geschäftsstunden bis Abends 10 Uhr am 24. und 31. December d. I. etntreten zu lassen? Interpellant weist entschieden zurück, daß mit der Interpellation Breschen in die Sonntagsruhe - Bestimmungen gelegt werden sollen. Characteristisch sei, daß „Kreuzzeitung" und „Vorwärts" in der Bekämpsung des Antrags Hand in Hand gehen.
Staatssecretär v. Bötticher ist nicht in der Lage gewesen, die Geneigtheit der verbündeten Regierungen in der in der Interpellation angegebenen Richtung festzustellen. Nach der Gewerbeordnung haben die obersten Verwaltungsbehörden in der fraglichen Angelegenheit zu entscheiden, nicht der Bundesrath. Es würde bedenklich sein, wenn der Bundesrath durch generelle Vorschriften in den Verkehr eingreifen würde. Die ben sonntäglichen Weihnachtsverkehr betreffende Verfügung des Berliner Polizeipräsidiums habe in großen beteiligten Kreisen lebhafte Zustimmung erfahren, wie eine Eingabe des Ortsvereins Berliner Kaufleute beweise.
Eine Besprechung der Interpellation findet nicht statt.
Es folgt erste Berathung der Patent-, Muster- und Markenschutz-Convention in der Schweiz.
Abg. Dr. Ham macher (nl.) weist darauf hin, daß die Schweiz nur durch Modelle plastisch darstellbare Patente schützt. So genießt die chemische Industrie leinen Patentschutz und unsere Patente werden in der Schweiz arg ausgebeutet. Es ist zu befürchten, daß durch Annahme des Vertrags dieser Zustand eine gewffse Sanction erhalte.
Bundes-Commifsar Geh. Rath Hauß erwidert, daß der Ver- trag mit sechsmonatiger Kündigung abgeschlossen sei.
Der Vertrag geht an die Handelsvertragscommisfion.
Es folgt zweite Berathung des Gesetzentwurfs betteffend die Gleichstellung der Invaliden aus den Kriegen von vor 1870 und deren Angehörigen mit denen von 1870/71 bezw. deren Angehörigen. (Ref. Abg. Dr. Pieschel.)
Abg. Prinz Carolath weist auf die Nothwendigkeit hin, Fürsorge für die Hinterbliebenen der infolge von Friedensübungen erkrankten und verstorbenen Landwehr-Leute au treffen.
Abg. Dr. Bachem (Ctr.) schließt sich dem an, fragt, wieviel Landwehrleute bei den Katsermanöoern in Elsaß - Lothrvrgrn verstorben find und wünscht jedenfolls eine Vorlage zur Versorgung ihrer Hinterbliebenen.
Abg. Richter (frs.): ES müßte dafür gesorgt werben, daß


