Ausgabe 
8.6.1893 Zweites Blatt
 
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Morgens 6 Uhr bis Vormittags von 6 bis

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Nr. 132 Zweites Blatt. Donnerstag den 8. Juni

1893

Der #k|ener Anzeiger erscheint täglich, eit AuSnahnie de» Montag».

Die Gießener Aamikienv kälter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal drigtlegl.

Gießener Anzeiger

Keneral-Mnzeiger.

Biertelfähriger Asenne»entsprei»r 2 Mark 20 Psg. mit Bringerlohn.

Durch die Post bezog« 2 Mark 50 Pfg.

Redaction, Expeditio« und Druckerei:

SchukftratzeAr.7.

Fernsprecher 51.

Amts- unb Anzeigeblatt für den Tireis Gietzen.

chratisbeikage: Gießener Iamilienölätter.

Amtlicher Theil

1.

Pfg.

5

2.

3.

die

vor«

zu wiegen.

§ 2.

bezahlt.

§ 8.

die Art der gewogenen Gegenstände,

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zu ersehen ist.

die

Arme fiel.

15

20

einer Frau

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittag» für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bi» Borm. 10 Uhr.

10

2

Pfg. Pfg.

mit meine

Alle Annoncen-Uureaux de» In- und Au-lande» nehmen Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

Pfg-

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einen aus-

der Diätar Ich habe

sagte Herr F.

Erlauben Sie," erwiderte lächelnden Miene voll Innigkeit.

Der Wiegmeister und dessen Stellvertreter werden von dem OrtSvorstand aus Widerruf ernannt und von Großh. Kreisamt verpflichtet; dieselben unterliegen als Gemeinde­beamte den für solche geltenden Disciplinarvorschriften.

Gießen, den 2. Juni 1893.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

zu verbinden, unf bie Mittel zur Prämiirung von Vieh zn gewinnen.

Großh. Ministerium des Innern und der Justiz hat die nachgesuchte Erlaubniß zur Veranstaltung dieser Verloosung unter der Bedingung erthellt, daß nicht mehr als 8000 Loose zu 50 Pfg. das Stück ausgegeben werden dürfen und rnin« bestens 60pCt. bes Brutto - Erlöses aus bem Verkauf ber Loose zum Ankauf von Gewinngegenftänben zu verwenden sinb. Der Vertrieb ber Loose in der Provinz Oberhessen ist gestattet worden.

Gießen, den 5. Juni 1893.

Großherzogliches KreiSamt Gießen.

v. Gagern.

Der Wiegemeister oder dessen Stellvertreter haben der ihnen zugehenden Aufforderung zum Wiegen alsbaldige Folge zu leisten.

Die Aufforderung hat von den Betheiligten direct an den Wiegmeister zu geschehen. Entspricht derselbe der Aufforde­rung nicht, so ist sich an die Großherzogliche Bürgermeisterei zu wenden, welche denselben zum Wiegen anhalten und nöthigenfalls Großherzoglichem Kreisamt Anzeige erstatten ivird.

§ 3.

Der Wiegemeister bezw. Stellvertreter haben über die von ihnen besorgten Geschäfte ein Tagebuch zu führen, in welchem unter fortlaufenden Ordnungsnummern anzugeben sind:

a. der Ort des Wiegegeschäfts,

b. der Name des Verkäufers und Käufers,

c. Datum der Verwiegung,

Der Wiegemeister hat dem Käufer oder Verkäufer dem Eintrag im Tagebuch gleichlautenden Wiegschein zustellen, aus dem sowohl das Gesammtgewicht der einzelnen verwogenen Gegenstände, als auch der erhobene Gebührenbetrag

DaS Eis war gebrochen und Fortuna schüttete ihr Füll« Horn über Herrn Schwamm aus. Er gewann in den nächsten Jahren noch dreimal in der Lotterie, und zwar zweimal be­deutendere Summen. Proseffors versöhnten sich und Herr Schwamm bemühte sich, seinem Namen Ehre zu machen.

Wenn man ihn aber fragte, wie er eS anstelle, das Glück so zu zwingen, zuckte er mit den Achseln. Er wollte offenbar seine Chancen noch nicht aus der Hand geben.

Jedenfalls hat er die richtige Quersumme des Lebens gefunden.

gleich mitgebracht. Sie ist draußen."

So bringen Sie sie doch herein."

Da stand sie nun, seine Frau, mit ihren etwas ab« gehärmten, energischen Zügen, einfach, aber sauber gekleidet, und blickte mit ihren großen grauen Augen starr, ungläubig auf uns hin.

Der Bankier zählte den ersten Tausendmarkschein auf den Tisch sie wich scheu einen Schritt zurück und blickte fragend auf ihren Mann; als Herr F. aber mit großer Ruhe fortfuhr, das Geld aufzuzählen, stteckte sie plötzlich abwehrend die Hand gegen ihren Mann auS und rief:

Nein! Glaub's nicht! Es ist ja nicht wahr! Glaub's nicht! Glaub'S nicht!"

Beruhigen Sie sich doch, Frau Schwamm," sagte nun der Bankier, nachdem er mit dem Aufzählen fettig war, ich kann mit dem besten Willen das Geld nicht wieder zurücknehmen."

Zögernd faßte Hett Schwamm jetzt zu. Er strich zu­nächst sachte mit den Händen, wie liebkosend, über die Scheine, als sei er noch immer gewärttg, daß man sie ihm wieder nähme, dann fattete er sie sorgfältig zusammen, wickelte sie in ein Stück Papier es war natürlich eine alte Ziehungs­liste, die er aus der Tasche zog, und steckte das Packet ein. Die Frau hatte sich auf einen Stuhl gesetzt und blickte mit gefalteten Händen vor sich hin.

Nun will ich Ihnen aber einen Rath geben," begann der Bankier, dem es doch wohl leid that, das schöne Geld so aus den Fingern lasten zu müssen, ohne daß es ihm Nutzen gebracht hatte,legen Sie das Geld gleich in guten Papieren an, damit es Ihnen nicht so unter den Händen zerfließt. Ich spreche da aus Erfahrung, meist ist nach kurzer Zeit nichts mehr übrig von dem Gewinnen, die die Leute mitnehmen."

oder Käufer denselben angeben, wozu sie jedoch gezwungen werden können, der Betrag der erhobenen Wiegegebühren.

§ 4.

§ 5. Gebührentarif A. Von Ortseinwohnern.

für Kleinvieh, als Schweine, Schafe, Kälber, u. s. w. von jedem Stück......

für Großvieh, Ochfen, Kühe, Rinder u. s. w. für jedes Stück .........

über 10 Centner von einem jeden Stück für jeden anderen zur Verwiegung kommenden Gegenstand, als Frucht, Kartoffeln u. s. w. bis zu 3 Ctr............

für jeden weiteren Centner......

§ 6.

Wiegemeister zu enttichten.

B. Von Ortsfremden

ist für jedes Stück Vieh oder sonstige Gegenstände 10 Pfennig Vergütung für jede Wiegung an den Wiegemeister nebst den unter § 5 angeführten Wiegegeldern zu bezahlen.

§ 7.

Am Schluffe eines jeden halben Jahres hat der Wiegemeister das Tagebuch abzuschließen, sodann hat er einen Auszug aus dem Tagebuch über die im verflostenen Halbjahr gewogenen Gegenstände zu fertigen, woraus sowohl das Gewicht der gewogenen Gegenstände, als auch die erhobenen Gebühren ersichtlich sind. Diesen Auszug hat er in beglaubigter Form der Bürgermeisterei zu überreichen. Die erhobenen Wiege­gebühren werden alsdann dem Gemeinde-Einnehmer in Ein­nahme decrettrt und von dem Wiegemeister an denselben aus-

Bekanntmachung.

betr. die Veranstaltung von Verloosungen innerhalb des Groß- herzogthums, hier Seitens des Ortsvorstands zu Nidda.

Der OrtSvorstand zu Nidda beabsichtigt mit dem am 4. September b. I. bafelbst stattfindenden Herbstmarkte eine Verloosung von Vieh und lanbwirthschaftlichen Geräthschaften

Bekanntmachung, betreffenb bie Veranstaltung von Verlobungen innerhalb bes Großherzogthums, hier Gesuch ber Bäcker - Innung für ben Kreis Mainz um Veranstaltung einer Lotterie-

Die Bäcker-Innung bes Kreises Mainz beabsichtigt, mit ber für bie Zeit vom 12. bis 20. August b. I. geplanten. Ausstellung von Erzeugnisten ber Bäckerei und Conbitorei zunr Zwecke ber Förberung unb finanzieller Unterstützung bes Ausstellungsunternehmens eine Verloosung von Mobiliar- gegenstänben zu verbinben.

Großh. Ministerium bes Innern unb ber Justiz hat bie nachgesuchte Erlaubniß zur Veranstaltung biefer Verloosung unter ber Bebingung ertheilt, baß nicht mehr als 20,000 Loose zu 50 H das Stück ausgegeben werben bürfen unb mindestens 6Oe/o des Bruttoerlöses aus bem Verkauf ber Loose zum Ankauf von Gewinngegenstänben zu verwenben sinb.

Der Vertrieb ber Loose im Großherzogthum ist gestattet.

Gießen, den 5. Juni 1893.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Seien Sie ganz ruhig," erwiderte der Diätar freund­lich.Ich werde mir erlauben, alles bei Ihnen in sicheren Papieren anzulegen,--doch nein," fuhr er, sich besinnend

fort,alles nicht. Ich muß dreihundert Mark meiner Tante geben, die uns in diesen Jahren eine so treue Freundin ge« wesen ist und bei der Geburt unserer Kinder oder bei Krank­heitsfällen immer zur Hand war, das werden wir ihr nie vergeßen, man empfindet ja die Liebe doppelt, wenn" Er blickte auf feine Frau und schwieg- er fürchtete ihr wehe zu thun.Und dann," das Gesicht des Sprechenden nahm einen liebenswürdig verlegenen Ausdruck an,möchte ich das ganze Geld mal eine Nacht zu Haufe behalten . . . Sehen Sie," seine Stimme klang bewegt, als er weitersprach, ich möchte eS meinen Kindern zeigen ... und vielleicht nod^ Jemand anders, falls man uns besuchen sollte." Wieder blickte er auf seine Frau, aber sie rührte sich nicht. Unb- nun hielt er es wohl für bester, einen heiteren Ton anzu- schlagen.Ja und morgen," sagte er, während feine Augen freundlich aufleuchteten,kaufen wir uns zum Kaffee einen Napfkuchen und wenn wir alle um den Tisch sitzen, lege ich das Geld oben drauf, nicht wahr, Louise?"

Er wandte sich zu seiner Frau, die ihm weinend in

d. e. f.

Feuilleton.

Im Lolterieromploir.

Von Felix v. Stenglin.

(Schluß.)

Ja, deßhalb allein, daß seine Frau um seinetwillen leiden muß, das ist ihm furchtbar. Sie zwar will von der Lotterie nichts wissen, sie glaubt nicht daran. Sie hofft, daß die Liebe bei den Ihrigen endlich doch mal durchbrechen werde, das hält sie aufrecht. Und darum richtet sie ihre Häuslichkeit und die Erziehung ihrer Kinder mit den größten Opfern so ein, daß sich in der Stunde der Versöhnung die Verwandten nicht ihrer Familie zu schämen brauchen. Zu jeder Mahlzeit wird der Tisch ganz so gedeckt, wie es bei Professors üblich war, Mann und Kinder sollen daran ge­wöhnt sein, wenndie Stunde" da ist. Nur am Essen fehlte eS, aber das ist ja Nebensache, denkt sie, daran gewöhnt man sich am schnellsten ..."

Der Bankier wandte sich an seinen Buchhalter, um mit diesem etwas zu besprechen.

Plötzlich wurde die Thür zum Comptoir aufgerissen und Herr Schwamm stürzte herein.

Sagen Sie, Herr F.," rief er hastig,ist es denn wahr? Ich komme soeben von dem Collecteur in der Michaelstraße, weil ich heute alle meine Loose erneuere, unb da ist eS denn wahr? Habe ich benn zehn zehntausenb Mark gewonnen?"

Wir traten beibe neugierig näher.

Mensch," rief ber Bankier,Sie sinb boch nicht ber Gewinner, ber sein Gelb nicht abholt? Geben Sie boch mal Ihr Loos her."

Zitternb reichte Herr Schwamm bas Loos hin.

Richtig! Er hatte auf seinen Antheil 10,000 Mark gewonnen.

Einen Augenblick war er stumm.

Sogleich nach stattgefunbener Wiegung sinb bemerkten Wieggebühren nebst 5 Pfennig Vergütung an ben

Na, bann nehmen Sie nur gleich Ihr Gelb mit,"

xy E erzielt man nur, wenn die Annoncen zweck«

ü | müßig abgefaht und typographisch ange«

V I V messen ausgestattet sind, ferner die richtige . « Wahl der geeigneten Zeitungen ge«

ntlfm 1 mtnurrtt troffen wird. Um dies zu erreichen, wende UULU) man sich an die Annoncen-Expedition

Rudolf Mo**e, Frankfurt a. M., von dieser Firma werden die zur Erzielung eines Erfolges erforderlichen Auskünfte kostenstei ertheilt, sowie Inseraten Entwürfe zur Ansicht geliefert. Berechnet werden ledig­lich die Original-Zeilenpreise der Zeitungen unter Bewilligung höchster Rabatte bei größeren Aufträgen, so daß durch Benutzung dieses In­stitutes neben den sonstigen großen Bortheilen eine Ersparniß an In seratioiskosten erreicht wird.

Vertreter in Gießen r Heinrich Wallach. 746

das Gewicht des gewogenen Gegenstandes, der Verkaufspreis pro Centner, insofern Verkäufer nicht

Statut, die Benutzung der Centesimal - Biehwaage der Gemeinde Staufenberg betreffend.

Mit Genehmigung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 30. Mai 1893 zu Nr. M. I. 15657 und unter Zustimmung des Kreisausschusses des Kreises Gießen wird wegen Benutzung der Gemeinde-Diehwaage zu Staufenberg bestimmt:

§ 1.

Alle zur Verwiegung gebrachten Gegenstände müssen durch einen verpflichteten Wiegemeister gewogen werden.

Außer diesem hat Niemand das Recht auf der Waage