Ausgabe 
6.10.1893 Zweites Blatt
 
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Nr. 235 Zweites Blatt. Freitag den 6. Oktober

1893

Drr Oi«tze»rr Auzetger «scheint täglich. * Ausnahme deS Montags

Die Gießener N»»ikie»§ tttler crbtn dem Anzeiger »Schnulick d rei mal tzeigelegt.

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felgendm Tag erscheinend" Nummer bi» vorm. 10 Uhr. ^rttllSoeUage. ^01111110101(01X1. | ^r den ..Gießener Anzeiger" entgegen.

Amtlicher* Theil.

Gießen, den 3. Oktober 1893. Betreffend: Vertilgung des FroftnachtspannerS.

Da« Großherzogliche Kreisamt Gießen

« die Grotzh. Bftrgermdftetdai de- «reifes.

Unter Hinweis auf den im Abdruck nachstehenden, aus btan Monatsblatt des Oberhessischen Obstbauvereins vom C.lober 1891 entnommenen Artikel beauftragen wir Sie, . die Baumbesitzer Ihrer Gemeinden alsbald zur Anlegung von Kl-ebgürteln an den Obstbäumen öffentlich aufzufordern, sowie an den Gemeindebäumen auf Kosten der Gemeinde Klebgürtel baldigst anbringen zu lasten. Ende Oktober d. I. sehen wir ,^hren Berichten über den Vollzug unserer Anordnung mit der Arußerung darüber entgegen, inwieweit die Baumbesitzer Ihrer Aufforderung entsprochen haben.

v. Gagern.

Der Frostnachtspanner.

Einer der gefährlichsten Feinde unserer Obstbäume, der ^wstnachtspanner, schickt sich wieder an, seine Brut an unsere Listbäume zu bringen und dadurch jetzt schon die nächstjährige Zante zu beeinträchtigen. Deshalb ist es nothwendig, daß alle Obstzüchter Hand in Hand gehen und verhüten, daß das Wsibchen seine Eier an die Knospen der Obstbäume legen kann. Dieses Weibchen, das noch in der Erde als Puppe rufet, kommt nämlich von Anfangs Oktober bis Mitte Nowember aus der Erde. Es ist ein Schmetterling, welcher nut mit Flügelstummeln versehen ist, also nicht fliegen kann, haf'ür aber sehr kräftige, lange Beine besitzt, mit deren Hülfe er den Stamm erklimmen und zu den Knospen gelangen kaum. Das Männchen dagegen, welches braune Flügel besitzt, kann fliegen und sucht das Weibchen während des Marsches am Stamme entlang auf. Gelangt das Weibchen dann in die Baumkrone, so legt es an die Knospen seine Eier ab, uni) zwar nicht weniger als etwa 250 Stück. Aus diesen schlupfen im Frühjahr die kleinen grünen Spannraupen, roel che mit der Entwickelung der Blüthen wachsen, sich zwischen einige Blätter und Blüthen einspinnen, um von da aus die Entblätterung der Bäume durchzuführen.

Als der bekannte Pfarrer Christ diese Lebensgeschtchte leimen gelernt hatte, reihte er an die vielen Verdienste, die er sich um den Obstbau Oberheffens schon erworben hatte, noch das eine Mittel zur Bekämpfung dieses Feindes. Er hat Ciecst auf Birkenrinde Theer gestrichen und diese Rinde ann um den Stamm gebunden. In der neueren Zeit wurden erst die Klebgürtel in Anwendung gebracht, welche in der richtigen Weise und zur richtigen Zeit angewendet, daz Erklettern des Baumes durch das Weibchen unmöglich mchen. Im Kreise Gießen war dieses Anlegen der Kleb# giirüel überall da mit gutem Erfolg begleitet, wo es richtig durchgeführt wurde, und wo die Bäume trotzdem von der Raupe entblättert wurden, waren eben Fehler gemacht worden. Wenn man den Gürtel anlegt, nachdem der Frostspanner i&en am Baume ist, oder wenn man den Leim eintrocknen läßt, oder wenn man fingerdicke Lücken zwischen Stamm und Rmg läßt, dann darf man nicht der Methode, sondern muß (dn<t eigenen Gleichgiltigkeit die Schuld beimeffen. Deshalb rolle man beim Anlegen der Leimringe, denen wir recht große kcrbreitung wünschen, folgendes beachten:

1. Die Ringe müssen Anfangs Oktober angelegt werden.

2. Das Papier muß sehr gut geleimt sein. Am besten «»endet man sogenanntes Pergamentpapier.

3. Das Papier muß mindestens 10 cm breit sein.

4. Der Papierring muß um den ganzen Stamm gelegt ind mit einer Kordel unten und einer oben gebunden sein.

5. Zwischen dem Papierring und dem Stamm dürfen Line Lücken sein, da sonst das Weibchen unten durchkriecht, kwa vorhandene Lücken werden mit Lehm, Werg rc. aus- Bopst.

6. Bevor man den Papierstreifen anlegt, muß an der klreffenben Stelle die Rinde glatt gemacht werden.

7. Der Leim wird mit einem Pinsel auf das Papier, »mals aber auf den Stamm selbst aufgestrichen.

8. Es ist nothwendig, daß man die Ringe alle 10 Tage won neuem anstreicht..

Im Uebrigen sei bemerkt, daß die Geschäftsstelle des Lböuhessischen Obstbauvereins in Friedberg gerne bereit ist, gute®, geschnittenes Papier und beliebige Mengen Leim zu Ermitteln.

Bekanntmachung, betreffend das Vorkommen der Trichinose im Großberzogthurn Hessen, hier Schutzmaßregeln gegen dieselbe.

Warnung.

Vereinzelt werden fast alljährlich in denjenigen hessischen Städten, in welchen, wenn auch nur fakultativ, die mikroskopische Fleischschau geübt wird, nicht allein in eingeführten, sondern auch in hier zu Lande gezüchteten und gemästeten Schweinen Trichinen aufgefunden.

Es konnte deshalb auch nicht fehlen, daß in ver­schiedenen Jahren Trichinoseerkrankungen beobachtet wurden, die zwar meist gutartig waren, deren letzte jedoch auch einen Todesfall herbeigeführt hat.

Die hierbei gemachten Erfahrungen haben fast durchweg ergeben, daß die Erkrankten entweder rohes ober nicht voll- stänbig gar gekochtes ober nicht völlig durchgebratenes Fleisch zu sich genommen hatten. Trichinoseerkcankungen sind aber auch an anderen Orten gesehen worden, wo eine anscheinend gut organisirte und gewissenhafte obligatorische Trichinenschau die Unschädlichkeit des Fleisches hätte verbürgen sollen, sei es nun, daß das schädliche Fleisch aus Orten, wo entweder gar keine oder eine nur ungenügende Fleischschau bestand, eingebracht, oder mit Umgehung der bestehenden Vorschriften gar nicht oder nur mangelhaft untersucht wurde.

Es muß aus diesen Gründen, zumal im Großherzogthum die der allgemeinen Einftihrnng der obligatorischen Trichinen, schau bezw. der Ausdehnung der ordnungsmäßigen Fleischschau auf die Trichinen entgegenstehenden Hindernisse noch nicht beseitigt sind, vor dem Genuß rohen Schweinefleisches nach, drücklichst gewarnt und in Erinnerung gebracht werden, baß nur völliges Garkochen ober Durchbraten der Fleischftücke, sowie auch aller anderen Fleischzubereitungen, besonders der verschiedenen Wurstsorten, geeignet ist, die etwa vorhandenen Trichinen abzutödten und die Genießenden vor Gesundheits- schädigungen zu bewahren. Handelt cs sich um größere Fleischstücke, wie Schinken oder Kammbraten, bann wird bas Einbringen ber Siebhitze in die tiefer gelegenen Fleischschichten, was an der grauen Verfärbung derselben zu erkennen ist, nur durch das Anbringen tiefer, nicht zu weit von einander entfernter Einschnitte in das Fleisch erreicht werden können. Wie mangelhaftes Kochen und Braten, so schützt auch leichtes Einsalzen und schwache« Anräuchern des Fleisches nicht gegen die Einwanderung lebender Trichinen, während starkes Salzen und längeres Räuchern und Trocknen der Fleischwaaren eine gewisse Sicherheit zu bieten vermag.

Gießen, den 3. Oktober 1893.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.

Gießen, dm 4. Oktober 1893.

Betr.: Ermittelung der landwirthschaftlichen Bodenbenutzung und des Ernte-Ertrags im Jahre 1893.

Das Großherzogliche Kreisamt Gieße»

M die Brstzh. v-rgerrrreistereie« des «Veißes.

Unter Bezugnahme auf unser Ausschreiben vom 23. Ja­nuar l. I. Kreisblatt Nr. 23 erinnern wir Sie daran, daß die Ihnen bereits übermittelten Formularien ausgefüllt längstens bis zum 1. November l. I. an uns ein# zusenden sind. Damit Sie diesen Termin pünktlich einhalten können, wird es rathsam sein, daß Sie sich mit den bereits gebildeten Commissionen alsbald ins Benehmen setzen und mit denselben die Vorarbeiten beginnen.

__________________v. Gagern.___________________

Nr. 34 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 29. v. M., enthält:

(Nr. 2129.) Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und Berichtigung der dem internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügten Liste. Vom 26. September 1893.

Gießen, den 4. Oktober 1893.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

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* Metz, 4. Oktober. Kaiserliche Anerkennung. Vor der Abreise des Kaisers aus Metz hat derselbe durch den kaiserlichen Statthalter den obersten Eisenbahnbeamten seine volle Zufriedenheit mit allen in Metz bezüglich der Eisenbahnbesörderung getroffenen Einrichtungen ausgesprochen. Es dürste nicht uninteressant sein, zu erfahren, welcher enorme

Verkehr während der Kaisertage in Metz zu bewältigen war. Es sind im Ganzen befördert worden: 11 Hofzüge für den Kaiser, 20 Sonderzüge für die Fürstlichkeiten, am Freitag und Sonnabend 50 Militär#Sonderzüge. Nach Beendigung der Kaisermanöver wurden 48 Militär-Sonderzüge innerhalb 24 Stunden mit ca. 32 000 Mann nebst Pferden, Gepäck u. s. w. befördert. Der regelmäßige Personenverkehr wurde dabyi vollständig aufrecht erhalten, nur der Güterverkehr wurde 48 Stunden lang beschränkt. Wenn man bedenkt, daß bei gewöhnlichem Verkehr täglich 250 Züge in Metz ein- und auslaufen, so gingen die Leistungen während des Kaiser­manövers weit über die Anforderungen hinaus, welche bei einer Mobilmachung an die Eisenbahn Verwaltung gestellt werden.

Metz, 1. Oktober. Weit über die Grenzen des 16. Armeecorps hinaus wird eine Verfügung Aufsehen er­regen, welche der commandirende General dieses Corps Graf v. Haeseler erlassen hat. Durch dieselbe ist nämlich der Branntweinausschank in den Kantinen unter­sagt worden. Die Cantiniers, die unter der Voraussetzung, durch den Massenverkauf billigen Fusels wieder auf ihre Kosten zu kommen, seit Jahren hohe Pachtsummen gezahlt haben, werden angemessen entschädigt werden. Branntwein darf nicht mehr in die Kasernen hinein. Der Soldat, welcher Branntwein mit sich führt und erwischt wird, wird mit Arrest bestraft. Den letzten Anstoß zu der Maßnahme des com- mandirenden Generals soll die Beobachtung gegeben haben, daß während ber letzten Manöver die Soldaten vielfach unter­ließen, sich den Morgenkaffee zu brauen, und dafür den leicht zugänglichen Schnaps tranken. Gerade die Schnapstrinker aber stellten das nicht geringe Kontingent derer, die während der Manöver schlapp wurden. Die Verordnung des Grafen v. Haeseler muß mit Freuden begrüßt werden. Unter den Mitteln, der Branntweinpest zu steuern, ist dies eines der wirksamsten, denn es ist nicht zu leugnen, daß ein großer Procentsatz junger Leute, namentlich aus Süddeutschland', bisher erst in den Kasernen das Branntweintrinken gelernt hat. Wenn schon in den Schulen durch Belehrung der Branntwein' pest entgegengewirkt werden soll, so dürste in den Kasernen erst recht der Ort fein, den Hebel anzusetzen, zumal in Loth­ringen, wo billiger Wein in Menge zu haben ist. Mit dem Hinweise, daß das 16. Armeecorps inmitten eines Weinbau# treibenden Landes liegt, hat übrigens auch Graf Haeseler sein Verbot des Branntweinausschanks begründet.

* Die unter dem Protectorat des Kaisers seit Jahren segensreich wirkende Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiff­brüchiger hat soeben ihren Bericht über das Rechnungs­jahr 189293 erstattet. Man ersieht aus demselben, daß die Rettungsstationen der Gesellschaft im verflossenen Jahre vierzehnmal mit Erfolg thätig gewesen sind. Es konnten hierbei insgesammt 60 gefährdete Menschenleben gerettet werden. Die Rettung ist in 57 Fällen durch Boote, in 3 Fällen durch Raketen - Apparate bewerkstelligt worden. Die Zahl der seit dem Bestehen der Gesellschaft geretteten Personen ist nunmehr auf 2021 gestiegen- hiervon kommen auf die Boote 1725 in 306 Strandungsfällen, auf die Raketen-Apparate 296 in 64 Strandungsfällen. Die Gesammt- zahl der Rettungsstationen beträgt nach wie vor 116. 67 befinden sich an der Ostsee und 49 an der Nordsee. 48 sind sogenannte Doppelstationen, die mit Booten und mit Raketen- Apparaten ausgerüstet sind- 52 sind nur Boots-, 16 nur Raketen-Stationen.

Electromoloreubetrieb in der Kirche. DaS ist eine Neuerung, mit der Berlin dem übrigen Deutschland voran­gehen will. In der Marienkirche soll nämlich ein drei­pferdiger Motor zum Treiben des Orgelgebläses ausgestellt werden. Die Legung des electrischen Cab e s nach der Kirche wird demnächst erfolgen und soll dasselbe jo bemessen werden, daß es auch für etwaige elektrische Beleuchtung der Kirche verwendbar ist.

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