1893
Nr. 286 Zweites Blatt. Dienstag de« 5. December
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demselben nur unter Zustimmung «JH» yUUUllU|lLl|Uj seines Vormundes, des Gr. Forst- iuspectorS 'H eyer zu Gießen, abge- schlosien werden. 9979
^Spar< und Leihkasse Gießen.
Dienstag und Donnerstag Geschäftstage abgehalten. Montags und freitags ist die Kaffe gefchloffen.
Die Einleger werden ersucht, sich an einem dieser Zahltage bei der Kaste einmfinden und die Einlagebücher vorzulegen. Zinsen, welche bis rum 1 Januar 1894 nicht erhoben sind, werden ohne Weiteres dem Capital zugeschrieben und von diesem Tage an verzinst. Es brauchen hiernach alle diejenigen Einleger bei der Kaffe nicht zu erfcheiueu, welche nur Zinsen beifchreibeu laffen wollen, dies kann viel mehr ganz gelegentlich im nächsten Jahre erfolgen.
Es wird gebeten, Geschäfte, welche sich jetzt schon erledigen laffen, nicht bis zu Ende des Monats December zu verschieben, da alsdann der Andrang ohnedies ein sehr starker sein wird und auf schnelle Beförderung daher nur zu Anfang des Monats gerechnet werden kann.
Gießen, am 30. November 1893.
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Bekanntmachung.
Vorkehrungen
gegen das Einfrieren der Wafferleitungen.
Unter Hinweis auf die „Bestimmungen über Anlage der Hauswafferleitungen tu (Btefcen" machen wtr darauf aufmerksam, daß, um dem Einfrieren de» Waner» in den^Hausw asterleitnngen bei eintretender Kälte vorzub-ug-u, es erforderlich tst, die HauSwasserleitungen des Abends für die Dauer der Nacht zu •ntlceren Dies geschieht dadurch, daß zuerst der vor dem Wassermeffer befindliche Hauptabsperrhahn geschlossen und dann das seitlich desselben ^fwdliche Entleerungs- Zähnchen nachdem ein passendes Gefäß untergestellt, geöffnet wird und dies so lange geöffnet gehalten wird, bis das in der Hauslettung stehende Wasser vollständig ab. gelaufen tst, worauf b-zetchnetes Hähnchen wieder gefchloffen wird
Um eine vollständige Entleerung zu erwirken, ist es geboten, wahrend der. selben das in dem obersten Stockwerk deS HaufeS befindliche Zapfventil der Hauslettung osten zu halten, damit die Luft Zutritt in die Leitung erhalte. Ein größerer Theil des Wassers kann auch schon durch das Zapsventil der untersten Küche entleert werden, wodurch die Entleerung im Kellervereinfachtwird Nach stattgehäbter Entleerung sind die beiden Zapfventile, welche dem Eintritt der Lust und der Entleerung des Wassers dienten, wieder zu schließen. , ..
Das Schließen deS HauvtabsperrhahnS erfolgt durch Aufsetzen des betgegebenen Schlüssels auf deni vierkantigen Hahnzapfen und' Drehung in der Richtung von links nach recht« - im Sinne ^nes Uh^eigers — bis Widerstand erfolgt. — Das Oestnen de» HauptabfperrhahneS geschieht durch Drehung in entgegengesetztem Sinne, bis Widerstand erfolgt Behufs Wasserentnahme muß deS Morgens der Hauptabsperrhahn wieder ^^^^«bzweigMtungeu^nach Waschküchen, Badezimmern, Hofräumen, Gärtm u. s. w. sind während des WinterS mittelst ihrer besonderen Vorrichtungen aus ähnliche Weise zu entleeren und erthetlt hierüber im Besonderen am besten derientge Installateur Auskunft, welcher die betr. Leitungen gefertigt hat.
Bet anhaltender außerordentlicher Kälte empfiehlt es sich, die Wasser, entnähme auch während deS Tage» auf kürzere festgesetzte Zeit z« be« schränken und während dec übrigen Tageszeit die HauSwasserlettungen gleichfalls in oben angegebener Weise abzustellen. ,,-«,„.„4.1,.
Dem Einfrieren solcher Wafferleitungen, welche durch Kuchen unbenutzter Wohnungen geführt find, kann man durch Unterhalten ^eS kleinen Heerdfeue^
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ju krhatten. nebst dem nächstanschließende« Theil der Rohr«
leitung sind während des Winters mit Stroh, Säcken oder ahnltchm Schutzmitteln aeaen Kalte zu umkleiden, auch namentlich die betr. Krllerfenster geschlossen zu halten. - Di- se^stelluna aile7 Wastermester, die in Folge ungenügenden Schutzes gegen Kälte Schaden erleiden, erfolgt auf Rechnung der
Die Werke von Clara Cron. Empfehlens-
"ble rmpfoiknm tBortdjruugen d-m Wusi-r°buchm-r d'-A-s-rung de, Wassers möglichst gewährleistet, dem Hausbesitzer aber werden Beschädigungen an Leitung und Gebäude fern gehalten. Wir empfehlen daher vorstehende DorfichtSmatzregeln nllen Betheiligten zur ganz besonderen Beachtung.
Noch besonders machen wtr darauf aufmerksam, daß es nicht in das Bereich unserer geschäftlichen Obliegenheiten gehört, Reparaturen^und Auftbauen von Haus- wafferleitungen — soweit dieselben vom Wastermester ab innerhlUb de» QaufeS lieaeu — vorzunehmen. Derartige Hetstellungen werden am schnellsten benjenigen Jnstallattons-G-schäften besorgt, welche die betreffenden Hauswaffer- lettnngen f. Z. ausgeführt haben.
Gießen, den 14. November 1893. * .
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