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1893
Freitag benJL November
Nr. 259
Gießener Anzeiger
Kmerat-Mnzeiger.
Amts« und Anzeigeblatt für den Kwts Gietzen.
Die Gießener M«»tkte«»ktlter »erden dem Anzeiger '»tcheullich dreimal dätzrlegt.
Der
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Amtlicher« Theil.
Bekanntmachung,
betreffend die Abänderung der §§64 und 76 der Ausführungsverordnung zur allgemeinen Bauordnung.
Nachstehende, im Regierungsblatt vom 27. Dctober L $. <li>gedruckte Verordnung wird unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß dieselbe mit ihrer dortselbst erfolgten Veröffentlichung in Kraft getreten ist.
Gießen, den 31. October 1893.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Verordnung,
betreffend die Abänderung der §§ 64 und 76 der zur Ausführung der allgemeinen Bauordnung erlaffenen Verordnung vom 1. Februar 1882.
Vom 21. October 1893.
Mit Allerhöchster Ermächtigung Seiner Königlichen Hoheit •be«3 Grobherzogs wird hiermit verordnet:
§ 1.
Hinter § 64, Ziffer 2, lit. b. wird folgende, auch auf .lit. a. bezügliche Bestimmung eingeschaltet:
Hölzerne Fußböden sind vor den Feuerungsöffnungen von Herden (lit. a) und Oefen durch Vorlagen von Eisenblech oder einem anderen feuersicheren Material hinreichend vor Feuersgefahr zu schützen.
§ 2.
An Stelle des § 64, Ziffer 3, lit. e. und Ziffer 5, lit. d. und f. treten folgende Vorschriften:
3. e. Da, wo Schornsteinröhren durch Gebälke der Stockwerke gehen, oder an Holzwänden, Treppencon- structionstheilen, Treppenwangen rc. aus Holz vorbeiführen, müffen alle Holztheile mindestens 25 cm vom Lichten des nächsten Schornsteins abstehen. Der zwischen der Außenseite des Schornsteins und dem nächsten Holze verbleibende Raum ist in geschloffenen Gebälken und bei nicht sichtbaren Treppencon- structionstheilen mit Vollbacksteinen, Lehm- oder Tuffsteinen auszumauern oder auszurollen. Diese Bestimmung bezieht sich nicht auf Fußböden, die sichtbaren Theile der Dachconstructionen und auf Fußsockel oder Wandvertäfelungen, sofern dieselben
nicht mit Holzdübeln in die Schornsteinwand befestigt werden. Fußsockel und Wandvertäfelungen sollen jedoch an den Schornsteinflächen auf dem Verputz liegen.
5. d. Zum Zwecke der Reinigung muß bei jedem nicht von innen durch den Schornsteinfeger besteigbaren Schornstein eine Aussteigöffnung im Dach vorhanden sein, von welcher aus unmittelbar oder mit Benutzung einer gesicherten Laufbohle eine horizontale Standfläche vor oder hinter dem Schornstein erreicht werden kann, welche nicht höher als 1,00 m unterhalb der Schornsteinöffnung liegt, mindestens 0,20 m breit und so lang wie die Breitseite des Schornsteins ist und von welcher aus die Reinigung des Schornsteins erfolgen kann. Die Dachfenster (Aussteigeöffnungen) sind so anzubringen, daß sich dieselben beim Oeffnen umlegen und festhalten und nicht durch ihre Construction oder ihr Gewicht von selbst zufallen; die geringst zulässigen Maße der- selben sind 45 zu 50 cm. Bei höher über Dach gehenden Schornsteinen, welche von der Ausmün- j düng gereinigt werden, sind eiserne, sicher befestigte Steigleitern bis zu den oben erwähnten Standflächen zu führen. — Die Schornsteinköpfe sind stets in gutem baulichen Zustand zu erhalten.
5. f. Für Herstellung von engen, sogenannten russischen Schornsteinen, von rundem, quadratischem oder rechteckigem Querschnitt, ist die Verwendung von Tuffsteinröhren oder von Tuffsteinen nur unter der Vor- aussetzung gestattet, daß dieselben hierzu nicht einer vorherigen Bearbeitung unterzogen werden müssen und in keiner Weise schadhaft sind, eine Wandstärke von mindestens 12 cm haben, mit gutem Mörtel satt vermauert und äußerlich gut verputzt werden. Die Verwendung von Tuffsteinmaterial zu Schornsteinen ist erst in einer Höhe von 50 cm über dem Ausputzthürchen zulässig, und es müffen diejenigen Theile der Schornsteine, welche in Brandmauern liegen, sowie die über Dach durchgehenden Theile aller Schornsteine in Backsteinen ausgeführt werden.
§ 3.
Hinter § 64, Ziffer 7 ist folgender Absatz 4 einzuschalten: Die Verwendung von Tuffsteinen ist zu den Um- faffungswänden von Rauchkammern zulässig, wenn dieselben innen und außen verputzt werden und
nicht gleichzeitig Außenwände oder Brandmauern sind. Das Aufstellen von Räuchertöpfen in den Rauchkammern ist jedoch verboten.
§ 4.
An Stelle des letzten Satze» in Absatz 1 de» § 76 tritt folgende Vorschrift:
Die Verwendung von Asphalt, Asphaltsilz oder Dachpappe (Theerpappe) bedarf in jedem einzelnen Falle besonderer Genehmigung. Dacheindeckungen aus Holzcement bedürfen keiner besonderen Genehmigung , wenn sie an den Traufkanten, den Mauer- und Schornsteinanschlüffen mit Zinkblech, streifen sorgfältig verwahrt und mindestens 10 cm hoch mit Erde, Sand oder Kies überdeckt werden. Darmstadt, den 21. October 1893.
Großh. Ministerium des Innern und der Justiz. (L. 8.)__Finger._______________ Best.
Gießen, 1. November 1893. Betr.: Vertilgung des Frostnachtspanners.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
MN ww Grstzh. vLrgermewereier, des ftKtU».
Soweit Sie unserer Verfügung vom 3. October l. I. (Kreisblatt Nr. 235) nicht nachgekommen sind, erinnern wir Sie an die Erledigung derselben innerhalb 8 Tagen.
v. Gagern.
Bekanntmachung.
Droschkenbesitzer Wilhelm Huhu in Gießen hat die Erlaubniß erhalten, eine Droschke mit der Nr. 1 nach Maßgabe des Droschkenreglements für die Provinzial-Haupt- stadt Gießen vom 3. August 1878 in Betrieb zu setzen.
Gießen, den 1. November 1893.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen.
Fresenius. ________________
Deutsches Reich.
Nordhausen, 30. October. Eine einstimmige Derur- theilung fand die neuprojectirte Tabakfabrikatsteuer in der heutigen hiesigen Stadtverordneten-Versammlung. Der Stadtverordnete Bach stellte den Antrag, eine Commission einzusetzen zur Berathung einer gegen die Steuer zu richtenden Eingabe. Er führte an, daß der Industrie Nordhausens jetzt ein ähnlicher Schlag drohe, wie bei der Branntweinsteuer,
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Feuilleton.
Mein Grelhchen.
AuS dem Französischen von Meta v. Kolbe.
(Nachdruck verboten.)
Gestern hatte der traurig-feierliche Vorgang stattgefunden! In demselben Raum wurde von demselben Beamten, der noch dieselben Zeichen seiner Würde trug, das Band zerriffen, das er vor acht Jahren vor denselben Zeugen geknüpft hatte. — (Unsere Ehe war geschieden worden!
Dort stand meine Frau, umgeben von Vater und Mutter und zwei Freunden- hier befand ich mich, begleitet von zwei rmstblickenden Kameraden, deren Freundschaft ich erfahren in den Tagen meines jungen Liebeslebens und die mir auch heute beistanden in den schweren Augenblicken der Trennung.
Ein kalter, förmlicher Gruß von beiden Seiten — und der Vorhang war gefallen vor eine Zeit voll schöner Gefühle, voll innigen Zusammenlebens, und trennte auf immer zwei Wesen, die bis dahin eins gewesen in Denken und Fühlen.
Starr blickte ich aus das bunte Kommen und Gehen festlich gekleideter Menschen, die vor mir, glücklich lächelnd oder verschämt erröthend, ihre Namen in das große Buch eintrugen, damit ihren Bund fürs Leben besiegelnd. — Ein heißer, unnennbarer Schmerz stieg in mir auf, ein brennendes Weh zerriß mein Herz und Bilder einer öden, trostlosen Zukunft traten vor meine Seele, einer Zukunft, in der meine bisherige Gattin, meine sanfte Vertraute, nicht mehr mit lieber, ililler Hand die Falten meiner Stirn glätten und mit leiser Stimme den Sturm beschwichtigen würde, den die Widerwärtigkeiten des Alltagslebens in mir herauf beschworen.
Und bis dahin war es gekommen durch meine Schuld.
Während mein müder Blick noch einmal das umfaßt, was mir lieb und theuer gewesen, zum letzten Male auf ihrer schwanken Gestalt, dem edlen, jetzt gesenkten Antlitz ruht, glaube ich, zwei große Tropfen unter dem dichten Schleier glänzen ;n sehen, und ein unsagbares Gefühl durchzuckt mich und
fragt halb zweifelnd, halb hoffend in mir: „Kann sie wohl verzeihen?"
Ach, wenn ich allein mit ihr wäre!
Aber hinter ihr steht die strenge, ernste Gestalt ihres Vaters, das drohende Gesicht ihrer Mutter und machen jede Annäherung unmöglich. Mit Argusaugen bewachen sie ihre Tochter, seitdem jener verhängnißvolle mich bloßstellende Briefwechsel in ihre Hände gefallen, und sorgen mit ängstlicher Elternliebe, daß der Riß zwischen uns immer größer wird. Vergebens hatte ich um eine Unterredung unter vier Augen gebeten.
Meine Briefe kamen uneröffnet zurück, meinen Abgesandten wurde die Thür gewiesen. Unsere einzige Begegnung fand im Beisein des Präsidenten statt, dessen geschäftliche, förmliche Versöhnungsversuche uns noch weiter von einander entfernten.
Und heute war nun Alles vorbei! —
Ich ging zu meiner Wohnung, die ich zum ersten Male seit jenem unseligen Tag betrat, an dem Elisabeth meine Schuld erfahren.
Stumm, beängstigend leer blickten mich die Räume an, in denen ich so glücklich gewesen. Es litt mich nicht länger darin,- — ich wollte fort, reisen, leben — vergessen, was ich einst besaß und was ich so leichtsinnig verscherzt hatte.
Ein Freund übernahm die Ordnung meiner Angelegenheiten- ich packte hastig meine wenigen Habseligkeiten, um am andern Morgen zu reisen, nachdem ich noch vorher meinem Töchterchen Lebewohl gesagt hatte.
Mein armes, kleines Grethchen! Noch bleibt Deiner siebenjährigen Unschuld die ganze Tragweite unseres unseligen Schrittes verborgen, und doch ahnst auch Du schon, daß etwas Fremdes, Kaltes zwischen Vater und Mutter getreten ist!
Um 3t/z Uhr fährt mein Zug. Um 4 Uhr wollte meine Frau kommen, um ihre Sachen abzuholen - dann noch 24 Stunden weiter und fremde Leute haben den Schauplatz I so vieler glücklichen Stunden gesäubert und in Stand gesetzt
und ein trockener Zettel verkündet den Vorübergehenden, daß hier eine Wohnung zu vermiethen ist.
Während des Packens verließ ich einen Augenblick meine Koffer, um meinem Töchterchen ein Frühstück bereiten zu lassen, wie sie es gern mochte. Dann berteth ich mit meinem alten Diener Johann noch einige Angelegenheiten. Einige Schmucksachen, ein Medaillon mit meinem Bilde und einen Ring sollte mein Kind als letztes Andenken an seinen Vater erhalten.
Pünktlich um 10 Uhr erschien die Kleine, von einer Kammerfrau meiner Schwiegermutter begleitet, die sie auch nach zwei Stunden wieder abholen sollte.
Da war ich nun mit meinem Kinde zum letzten Male allein!
Mit wunderbarem Feingefühl vermied das SHnb Fragen, die mir wehe thun oder mich in Verlegenheit bringen konnten. Mit einem ihr ungewohnten Ernst umarmte sie mich, strich leise mit ihren weichen Händchen über mein Gesicht und verbarg schnell das Medaillon an ihrem Halse, nachdem sie eS innig geküßt, und sagte:
„Das thue ich von jetzt ab täglich, Morgens und Abends!"
Einmal während des Essens bemerkte sie plötzlich:
„Papa, weißt Du, daß Mama um 4 Uhr auch hierher kommt?"
„Ja, mein Liebling!" erwiderte ich.
„Wirft Du auf sie warten und ihr Lebewohl sagen?"
„Ich kann das nicht, mein Grethchen! Der Zug geht schon um 31/2 Uhr, und da er nicht auf mich wartet, so muß ich bereits um 3 Uhr aus dem Hause gehen!"
„Warum fährst Du nicht mit einem anderen Zuge?"
„Mein SHnb, es handelt sich um eine wichtige Sache, und ich habe versprochen, diesen Zug zu benutzen. Und ein Mann hält sein Wort, nicht wahr, mein Liebling? Doch—", fügte ich leiser und in Gedanken hinzu, „wenn ich sie allein oder mit Dir sehen könnte, dann —"
Grethchen erwiderte nichts darauf und ich war bald wieder mit Einpacken beschäftigt. Sie kramte unterdessen ta


