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2.11.1893 Zweites Blatt
 
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1893

Donnerstag den 2. November

Air. 258 Zweites Blatt.

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^er große Spieler- und Wucherproceß in Hannover

hat, wie schon berichtet, am 23. October seinen Anfang ge- Dmmen. Die angestellten Nachforschungen führten zur Ent- Wmifl einer weitverzweigten Gesellschaft von Wucherern und ßiwerbsmäßigen Glücks- und Falschspielern.

Es wurde festgestellt, daß die Angeklagten M. Rosenberg, Abter, A. Heß und ein Rentier Arnold Herbert Lichtner in Hannover ein sogenanntes Bankgeschäft betrieben. Jn Wahr- titii »nachten sie aber keine Bankgeschäfte, sondern boten den Lsstzieren der Garnison und denen des Militär-Reitinstituts durch Circulare Gelddarlehen an. Wollte nun ein Offizier <Mb geliehen haben, so trugen dieBankiers" anfänglich denken; schließlich erklärten sie sich aber bereit, die verlangte Hümme auf Wechsel und gegen 5 bis 6 Procent Zinsen und 1 bi» 2 Procent Provision, die stets sofort in Abzug gebracht narben, zu leihen. Nunmehr erhielten die Offiziere einen Thetl baaren Geldes, den größten Betrag erhielten sie tu Htstr.lt von braunschweigischen, sächsischen und hamburgischen Hoosln und zwar nicht in Originallosen, sondern in Antheil- -scheinen, sog. Verzichtloosen, d. h. die Offiziere haben nur Ms He Klasse, auf die der Antheilschein lautete, ein Anrecht, eher auch nur bis zu einem Gewinn von 2000 Mark. Kam M Loos mit einem höheren Gewinn heraus, so fiel er den ^ürleihern zu. Auf die folgende Klaffe hatten die Offiziere in bin meisten Fällen kein Anrecht. Jedenfalls aber erhielten -fie blo6 Antheilscheine auf die Vorklaffen - für die letzte Klaffe, -bie bekanntlich die meisten Aussichten bietet, hatten die Verzicht- doofe, die von den Angeklagten in großen Partienramsch- Mise" von dem Mitangeklagten Sußmann bezogen wurden, ktiit Anrecht.

Nicht selten hatte ein Offizier Verzichtloose im Betrage ton 10000 Mk. und darüber im Besitz. Konnte nun der Mebene Wechsel am Verfalltage nicht eingelöst werden, so war, um eine Prolongation des Wechsels zu bewirken, ein Hinter Looskauf erforderlich und zwar in noch höherem Betrage «ls bei der ersten Ausstellung des Wechsels.

So kam es, daß ein Offizier, der sich einige Hundert Mark geliehen hatte, in kurzer Zeit viele Tausend Mark schuldig war. Bei einer Prolongation des Wechsels oder einem zweiten Darlehen erhielten die, welche für bestimmte Losnummern die erste oder mehrere der Vorklassen bereits leja^It hatten, andere Loosnummern, wofür sie wiederum die «orklaffen bezahlen mußten. Deren bisherige Nummern «thiellen andere Offiziere, welche die Borklassen auch noch einmal Lizah len mußten. Bisweilen erhielten die Offiziere auch bereits gtjogenc, also Loose ohne Werth.

Die Angeklagten M. Rosenberg, Heß, Fährte, Samuel tzeemann, v. Meyerinck, Stamer, Abter, der Rentier Lichtner, unb ein Lieutenant a. D. Freiherr v. Zedlitz-Neukirch werden eufcerbem des gewerbsmäßigen betrügerischen Glückspiels be­schuldigt.

Sie sollen alle größeren Badeorte, Rennplätze und auch faulige große Städte in Deutschland besucht haben, in denen str durch Falschspiel eine ganze Reihe von Offizieren und jW vom Generalmajor bis zum Secondelieutenant, sowie Mlergutsbesitzer, Studenten usw. in deö Wortes vollster Bibcntung ausplünderten. v. Meyerinck und v. Zedlitz selten gewöhnlich die Rolle der Schlepper. Vermöge ihrer Ntlcllschaftlichen Stellung und ihres schneidigen Auftretens *rbtn sie in den Kreisen der Offiziere rc. leicht Eingang. Je stellten ihre Kumpane unter falschem Namen als Groß- vlikanten oder Großindustrielle vor und flüsterten den Hzieren ins Ohr, daß diese Großindustriellen viel Geld «kn, leidenschaftliche Spieler seien, aber kein Glück im Spiel Uten. Es sei mithin ein .Leichtes, diesen Leuten 50 bis M00 Mk. abzunehmen. Wenn sich nun die hergeschleppten Opfer zum Spiel verleiten ließen, so wendete sich stets das Flittchen. DieGroßindustriellen" warenausnahmsweise" M vom Glück begünstigt, denn sie spielten mittelst b.ppelten Rouletts, gezeichneten Karten, und wußten auch durch Winke aller Art das Glück stets an sich zu feffeln, so H die Offiziere rc. vielfach in einer Nacht Tausende von Warf verloren.

Hatten nun die Gerupften nicht das genügende Baargeld hüt sich, so mußten sie für den Restbetrag einen Wechsel geben. Senn Samuel Seemann, der in Berlin wohnte, nach Hannover Ui, so bestellte v. Meyerinck die geeigneten Zimmer im Hotel «uffic daselbst, sorgte dafür, daß zahlreiche Offiziere ins Hotel kamen und daß beim Spiel keine Störung eintrat. Den aufwartenden Kellnern nahm Meyerinck die bestellten Spässen und Getränke vor der Thür ab.

Lichtner schrieb einmal aus Baden-Baden:Ich habe so ftmliich ein großes Unternehmen durchgesührt, jedenfalls habe

ich mich nicht umsonst geplagt." Dieser Brief bezog sich auf ein Spiel in Baden-Baden, bei dem er am Tage vorher in Gemeinschaft mit v. Meyerinck und Genoffen dem Ritterguts­besitzer Landfried 60000 Mk. abgenommen hatte. Um den Verlierer nicht mißtrauisch zu machen, verlor Lichter zum Scheine ebenfalls 60000 Mark.

Den Landfried wußte außerdem Zedlitz zu überreden, für 6000 Mk. für ihn Bürgschaft zu leisten. Die Bürgschaft sei nur eine bloße Form. Seine, des v. Zedlitz Mutter, die sehr begütert sei, werde die 6000 Mk. sofort bezahlen. Für die 6000 Mk. wurde jedoch Landfried in Anspruch genommen, denn die Mutter des Zedlitz, einst eine sehr begüterte Dame, hatte durch den Leichtsinn ihres Sohnes längst ihr gesammtes Vermögen verloren.

Characteristisch ist auch eine Postkarte, die Stamer aus Homburg an v. Zedlitz schrieb:Gestern großes Jeu mit Boditzka nach allen Richtungen hin angeschlossen. ES wird höchste Zeit für den Blattschuß auf Friedländer." Mit Friedländer wurde der Rittergutsbesitzer Landfried bezeichnet, dem bereits in Baden Baden in einer Nacht 60000 Mk. ab- genommen worden waren und der nun in Homburg von Neuem gerupft werden sollte.

Julius Rosenberg hat sich an dem Falschspiele nicht be- theiligt. Max Rosenberg, Albert Heß genannt, Seemann und Abter, haben sich wegen gewerbsmäßigen Wuchers, sowie wegen gewerbsmäßigen Glückspiels, Betruges und Lotterie­vergehens, Samuel Seemann, v. Meyerinck, v. Zedlitz, Stamer und Fährle wegen gewerbsmäßigen Glückspiels und Betruges, Abter außerdem noch wegen Untreue und Unterschlagung, Julius Rosenberg wegen gewerbsmäßigen Wuchers und Lotterie­vergehens und Sußmann wegen Beihilfe zum .gewerbsmäßigen Wucher und Betrüge, sowie ebenfalls wegen Lotterievergehens vor Eingangs bezeichnetem Gerichtshöfe zu verantworten. Zedlitz und Lichtner sind flüchtig. Letzterer ist Anfang Juni d. I. aus der Lazarethstation des Untersuchungsgefängnisses entflohen. Er soll sich in Wien aushalten- da er aber öster­reichischer Unterthan ist, so wird er, wie verlautet, von der österreichischen Regierung nicht ausgeliefert.

Max Rosenberg, 1856 zu Hannover geboren, jüdischer Religion, ist bereits wegen Unterschlagung, Wechselstempel« steuercontravention, gewerbsmäßigen Wuchers, Betruges und Lotterievergehens bestraft. Albert Heß, genannt Seemann, 1851 zu Jeßnitz bei Dessau geboren, jüdischer Religion, wegen Lotterievergehens bestraft- Abter ist 1857 zu Mül­hausen im Elsaß geboren, jüdischer Religion und wegen Meineids und Beihilfe zum betrügerischen Bankerott mit vier Jahren Zuchthaus und Ehrverlust bestraft. Sußmann ist 1855 zu Schwerin in Mecklenburg geboren, jüdischer Religion und wegen Lotterievergehens bestraft. Fährle ist 1837 zu Offenbach a. M. geboren, evangelisch und bereits wegen Diebstahls und HazardspielS bestraft, v. Meyerinck, 1843 zu Magdeburg geboren, ist evangelischer Confession und bisher unbestraft. Samuel Seemann, 1825 zu Straßburg in der Uckermarck geboren, jüdischer Religion, ist bereits wegen Dieb­stahls, Betrugs und gewerbsmäßigen Glückspiels bestraft. Julius Rosenberg, 1853 zu Rodewald bei Hannover geboren, jüdischer Religion, ist wegen Lotterievergehens bestraft. Lichtner, 1842 zu Wien geboren, jüdischer Religion, ist bereits wegen Veruntreuung, Hazardspiels, Wuchers usw. mit schwerem Kerker bestraft. Der ebenfalls flüchtige Freiherr v. Zedlitz- Neukirch, Seconde-Lieutenant, 1849 zu Schönau bei Liegnitz geboren, ist evangelischer Confession und unbestraft.

Es sind weit über 100 Offiziere aus den verschiedensten Garnisonsorten Deutschlands, sowie eine große Anzahl Ritter­gutsbesitzer, Studenten usw. als Zeugen geladen.

Sämmtliche Angeklagten gaben sich bei ihren Vernehm« ungen die größte Mühe, sich als Ehrenmänner hinzustellen, denen jede betrügerische Absicht gefehlt habe. Das auffällige Zusammentreffen immer derselben Spielergesellschaft an den verschiedensten Orten wird von ihnen auf Zufälligkeiten zurück- geführt. Keiner will auch in dem Änderen einen Falschspieler vermuthet haben - trotzdem hat aber Max Rosenberg einmal Lichtner, Seemann und einen gewissen Engelke auf Heraus- gäbe eines Spielgewinnes verklagt. Von Abter befindet sich eine Erklärung bei den Acten, worin Lichtner und Fährle als Falschspieler bezeichnet werden. Diese Erklärung soll ihm nach seiner Aussage von einem Offizier in Ludwigslust durch Drohungen abgezwungen worden sein. Criminal- commiffar v. Manteuffel, über die Natur des von den Ange­klagten betriebenen Makaospieles vernommen, sagte aus, daß Betrügereien, auf gegenseitigem Einverständniß beruhend, bei diesem Spiel von Nichteingeweihten schwer zu erkennen seien.

Aus allen Aussagen der gerupften Offiziere geht hervor.

daß sie ip schamlosester Weise auSgebeutet sind, ohne daß es ihnen recht zum Bewußtsein gekommen ist. Bemerkens­werth ist noch, daß die Offiziere die Loose, wenn ne dieselben in Original haben wollten, nicht erhielten, weil eS umständlich fei, solche großen Packete zu versenden und auszu- bewahren.

Der Gerichtshof beschloß, zunächst gegen Abter wegen Wuchers und Veruntreuung, später gegen Julius Rosenberg wegen Wuchers zu verhandeln.

Nach den Berechnungen dcS Sachverständigen Dr. Töpfer hat Abter an den 50 Braunschweiger Loosen, die er von Schereck bezogen, 4335 Mark verdient.

Der Präsiden: richtete an den Angeklagten die Frage, wo er seine Bücher gelassen, da sich unter den beschlagnahmten Sachen auch nicht das Geringste gesunden habe, waS über seine geschäftlichen Beziehungen Auskunft gebe. Abter kann darüber keine Auskunft ertheilen und meinte, über die LooS« geschähe habe er sich gar keine Notizen gemacht, waS der Präsident bezweifelt.

Ein Zeuge hat nach seiner Erklärung zur Deckung ver­spielter Summen und zu Reisen nach Rennplätzen öfter Geld aus einige Tage gebraucht und dafür in der Regel 100 Mk. oder dergl. bezahlt, weil er wußte, daß er sonst von Abter kein Geld erhalten haben würde. Gefragt, ob er denn keine anderen Hilfsquellen gehabt hätte, erwidert der Zeuge, daß er in Berlin bei den Wucherern auch 25 Procent hätte bezahlen müssen.

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- BtchholdS Handlexikon der sral«rwMe«schaftA «nd Medici«, bearbeitet von A. Selbe, Dr. W. Schauf, Dr. G. Pulvermacher, Dr. V. Loewenthal, Dr. L. Mehler, Dr. 6. Eckstein, Dr. I. Bechhold und G. Arends. 1127 Seiten. Preis broch. 14.40 Mk., Leinwandband 16 Mk., in hocheleg. H-lbfranzband 16.50 Mk. oder 18 Lieferungen ä 80 Pfg. Verlag von H. Bechhold, Frankfurt a. M. ES liegt nunmehr ein Werk complet vor, daS wir als eine werthoolle Ergänzung unserer deutschen Literatur begrüben, welches den besten lexikographischen Arbeiten an die Seite zu stellur ist und auf das wir stolz fein dürfen. Es ist dieS keine Eintags­fliege, die auftaucht unv schnell wieder verschwindet, sondern ein Standard Work, dem ein Platz in jeder ernsten Bibliothek gebührt. DaS Werk bezweckt, Jedem, der sich mit Naturwissenschaften, Medic« oder Technologie beschäftigt, die Möglichkeit zu bieten, sich über Dinge, die ihm fremd oder auS dem Gedächtniß entschwunden sind, orien- tiren zu können, ohne eine längere Abhandlung durchlesen zu müssen. Hauptsächlich wurde daher bei Abfassung der einzelnen Artikel auf pracise Ausdrucksweise und geschickte gleichmäßige Anordnung gesehen. Alle Arten von Abkürzungen (botanische und zoologische Autornamen, Recepte), Termini teohnioi findet man unter den verschiedensten Stichworten. Elementare Dinge sind elementar erklärt, wahrend bei streng wissenschaftlichen Ausdrücken gewisse Vorkenntnisse voraus­gesetzt werden; durch geeignete Hinweise ist aber immer auch bei niesen dem Nicht-Fachmann die Möglichkeit geboten, sich in wenigen Augenblicken über die unbekannten Fachausdrücke orientiren zu können. Bei dem häufigen Jneinandergreisen der verschieden«, Wissensgebiete wird der Fachmann mit hohem Nutzen das Hanv- lerikon gebrauchen, um sich über Gegenstände eines ihm fremden Gebiets Rath zu erholen, um sich über Neuerungen deS eigenen Fachs auf dem Lausenden zu erhalten ober Zahlen, System rc. nach- infcblaaen. Auch betn verständnißvollm Laien ist daS Werk nicht wann genug zu empfehlen. Der billige Preis ermöglicht Jedermann den Ankauf.

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