Ausgabe 
2.2.1893 Erstes Blatt
 
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Rr. 28 Erstes Blatt Donnerstag den 2. Februar

1893

Amts- und Anzeigeblutt für den Krds Gieren.

Amtlicher» Theil

gewesene

1.

2.

3.

0

a)

b)

Die Gießener

W«Mikt-»blttt-r »erden dem Anzeiger »tchentlich dreimal be,gelegt.

BekanntmachMg,

betr. Schafräude in Geilshausen.

Der

Lietzener Anzeiger erscheint täglich, | mit Ausnahme des

MonkaqS.

Gießen, am 30. Januar 1893. Betr.: Die Verwaltung und Rechnungsführung der Gemeinde- krankenversicherung.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

arr die Grotzh. Bürgermeistereien de» Kreises.

Im Anschluß an die Seitens des Bundesraths getroffe­nen neuen Vorschriften über die Statistik und Rechnungs- führung der Krankenkaffen die indessen bei den eben für das vergangene Jahr aufzustellenden Nachweisungen und Ueberstchten noch nicht zur Anwendung kommen hat Gr. Ministerium des Innern und der Justiz die Anweisung obigen Betreffs vom 26. März 1891 vergl. Gießener Anzeiger Nr. 113 von 1891 in einigen Punkten abgeändert. Die betreffenden, in dem Amtsblatt Gr. Ministeriums Nr. 2 l. I. enthaltenen Vorschriften werden Ihnen k. H. zugehen und können zum Ueberkleben der abgeänderten Stellen verwendet werden. Sie wollen die Rechner besonders darauf aufmerk« sam machen, daß hiernach das bei uns eingeführte Einnahme- und Ausgabebuch am Ende des Monats Januar (erstmalig des l. M.) abgeschlossen werden soll und daher Einnahmen und Ausgaben im laufenden Monat, soweit sie aus dem ab­gelaufenen Jahr 1892 herrühren, noch in das Buch für letztere aufzunehmen, dagegen die in diesem Monat ein­gehenden Einnahmen, die aus dem begonnenen neuen Rech­nungsjahr herrühren, sowie die das neue Rechnungsjahr be­treffenden Ausgaben in das für diese zu führende Buch ein- zutragen sind.

Willigkeit, den FreiwMgen während einer ein­jährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrig­keitlich zu bescheinigen;

ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Real­gymnasien, Ober-Realschulen, Progymnasien, Real­schulen, Realprogymnasien, höheren Bürgerschulen und sonstigen mllitärberechtigten Anstalten) durch den Director der Anstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;

wieder ausgehoben.

Gießen, den 31. Januar 1893.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern. ______

Anzeiger Nr. 25,

desgl. vom 4. Februar 1887, Gießener Anzeiger Nr. 37,

desgl. vom 15. November 1887, Amtsblatt Nr. 11.

v. Gagern.

«anahme von Anzeigen zu der Nachmittag» für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Borm. 10 Uhr.

d) das Schulzeugniß.

Sodann wird noch besonders bemerkt:

Zu pos. b: daß in dem Einwilligungs-Attest die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein muß.

Zu pos. d: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien, Realgymnasien und Ober-Realschulen, sämmtlich nach Schema 18 zur Wehr-Ordnung vom 22. November 1888 Reg.-Bl. Nr. 5 von 1889 ausgestellt sein müssen.

Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der §§ 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Wehr-Ordnung verwiesen.

Großh. Prüfungs - Commission

für Einjährig-Freiwillige zu Darmstadt.

Der Vorsitzende: Dr. Zeller.

vierteljähriger Aöonacmentrprei«, 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn.

Durch die Post bezöge« 2 Mark 50 Pfg.

Redaction, Expedition und Druckerei:

-chalftratzeMr.B.

Fernsprecher 6L

Gießen, am 28. Januar 1893.

Betr.: Die Statistik und Rechnungsführung der Kranken- lassen.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießeu an die Vorstände der Ortskrankenkasse Gießen, der Fleischer-Jnnungs-Krankenkasse daselbst und der Betriebs-(Fabrik-)Krankenkassen.

Anzeigen für den »Gießener Anzeiger" entgegen.

vollendet wird.

Der Nachweis der Berechtigung zum ein* jährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu erbringen. (Wenn z B. mit Rücksicht aus das Lebens­alter die Einreichung des Gesuchs nicht weiter hinaus- geschoben, das vorschriftsmäßige Schulzeugniß aber erst am Schlüsse des Schuljahres ausgestellt werden kann.) In solchen Fällen ist in dem Gesuch anzugeben, daß das Schulzeugniß bis 1. April nachfolgen werde.

3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actenformat (nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch ist die nähere Adresse anzugeben.

4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:

Geburtszeugniß;

Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereit-

Bekanntmachung,

die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig-freiwMgen

Dienst auf Grund von Schulzeugnissen betreffend.

Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden hierdurch auf die nachfolgen, den, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvoll- ständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.

1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs- Commission nur dann einzureichen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum gestellungs- pflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufent- Haltsort hat.

2) Die Berechtigung zum einjährig-fteiwilligen Dienst kann nicht vor vollendetem 17. Lebensja hr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem das 20. Lebensjahr

außer Kraft:

Unser Ausschreiben vom 28. Januar 1886, Gießener

Meßmer Anzeiger

Kenerak-Mzeiger.

Nachdem die zu Geilshausen ausgebrochen .

Räude erloschen ist, werden die angeordneten Sperrmaßregeln

, Zur Vermeidung von Zweifeln bemerken wir noch, daß I ; die eingetretene Theilung der seitherigen RubrikBeiträge | i in die nunmehrigen Spalten 3 und 4 ihre Erklärung in § 6a Ziff. 5 des Krankenversicherungsgesetzes vom 10. April 1892

I findet; die Spalte 4 indessen vorläufig noch nicht zur An­wendung kommt, da Seitens der Gemeinden noch keine Be­schlüsse darüber gefaßt sind, ob den Versicherten die Inan­spruchnahme der Krankenversicherung auch für ihre nicht dem Versicherungszwang unterliegenden Familienangehörigen ge­währt werden soll. Wir empfehlen Ihnen, den Gemeinde­rechnern hiervon ebenfalls Kenntniß zu geben und dafür zu sorgen, daß das neue Formular für das Einnahme- und Ausgabebuch mit Wirkung vom 1. l. M. ab in Gebrauch genommen wird; dasselbe wird Ihnen in Kürze durch die Klee'sche Papierhandlung direkt zugehen.

v. Gagern.

Nachdem Seitens des Bundesraths tm 3. November 1892 neue Vorschriften in obigem Betreff erlassen worden sind, hat Großh. Ministerium des Innern und der Justiz mit Bekannt­machung vom 23. December 1892 nähere Ausführungs- beftimmungen hierzu getroffen und insbesondere in § 5 der­selben angeordnet, daß Ihre Rechnungs- und Registerführung derart einzurichten ist, daß sie mindestens den in Anlage B der Bekanntmachung bezeichneten Anforderungen entspricht, damit die vorgeschriebenen Nachweisungen ordnungsmäßig und erschöpfend aufgestellt werden können.

Indem wir Ihnen empfehlen, das in dieser Hinsicht Erforderliche alsbald -u veranlassen, fügen wir an, daß die vorgeschriebenen, erstmalig uu Jahre 1894 zu benutzenden Nachweisungsformulare (Anlage A der Bekanntmachung vom 23. December 1892) zum Preise von 5 Pfg. per Stück, die Vorschriften über die Rechnungsführung der Orts-, Betriebs- (Fabrik-) und Jnnungskrankenkassen (Anlage B der cit. Be. kanntmachung) zum Preise von 3 Pfg. per Stück bei der Buchdruckerei von Friedrich Langnes in Darmstadt be- zogen werden können. Ferner ist der Sonderabdruck der erwähnten Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 23. December 1892 betr. die Statistik und Rechnungsführung der Krankenkassen bei der Buch­handlung Großh. Staatsverlags (Jonghaus) in Darmstadt erhältlich.

Wie oben bereits bemerkt, sind bei Aufstellung der Nach­weisungen in diesem Jahre vgl. Gießener Anzeiger Nr. 23 die neuen Formulare noch nicht zu verwenden.

Für die Zukunft treten zufolge der neuen Vorschriften

Deutscher Reichstag.

33. Sitzung. Dienstag, 31. Januar 1893.

Präsident v. Leoetzow ersucht mit Rücksicht °us die schwache Besetzung des Hauses um möglichste Beschränkung der Urlaubs - ^^Der Reichstag setzt die Berathung deS Reichshaushalts- Ctat Vbg. Sip/o (notl)"tritt^der socialdemokratischen^ entgegen, daß in Mannheim ein Nothstand größeren Umsanges z Ia6e aTga®»mibt (Soc) beflrett.1 dl- d-r An°°b-n

des Staatssecretärs v. Bötticher und des HandetsministeisvBerlepsch. wonach im Königreich Sachsen eine Besserung der w rchschafMchen Lage etngetreten sei. Das Gegentheil sei der Fall. Nur einzelnen Saisonartikeln sei ein kleiner Aufschwung eingetreten; im Ganzm aber habe sich die Lage verschlechtert, wie sich aus den Berichten der Fabrikinspectoren ergebe. Die Zahl der Almoienempsanger seiin allen Orten gestiegen. In Dresden habe die Polizei den Arbeitern die Ausnahme einer Statistik ^er Arbettslosen vei^^u. DleAfyle seien überfüllt. Der Generalbericht, aus den sich der Staatssecretar berufen bade, sei tendenziös gefärbt; mehr Glauben verdienten die Angaben der Arbeiter selbst. Das Mittagessen der LZte bKhe aus Kartoffeln und höchstens Häring; wenn der Staatssecretar damit vorlieb nehmen wolle, sei er freundlichst dazu eingeiadm. Seine Worte hätten große Erbitterung unter den Darbenden ^roorgerufen. Anläßlich des letzten Empfanges von Arbetterdeputattonen te Arbeiter auf den Handelsminister v. Berlepsch mcht gut )u sprechen, er habe die Deputation kurz abgethan. Staatssecretär v Bötticher fei freundlicher gewesen; er habe die Beschwerden angehort und sich länger^ Zett mit ^ihnen unterhalten; schließlich h-eiedesMged der Devutatton zum Trost noch zwei Cigarren erhalten. (Hetterkei .) Der Staatssecretär würde sich aber ein besonders Verdienst er®«l&en' wenn er sich das eingehende Studium der Berichte der sächsischen Fabrikinspectoren angelegen lassen sein wollte. ^.r

Kgl. sächs. Bundesbevollmachtigter Graf v. Hohenthal. Der Staatssecretär habe nichts weiter gesagt, als daß Anreichen vorhanden feien welche zur Hoffnung einer baldigen Besserung her wirthschaf - Uch-N Sage in Ä b-r-chttgm. GE C°,-g-.ta d« A-b-tt r seien ja schwer betroffen, aber von einem allgemeinen Nothstand in Sachsen sei deshalb noch keine Rede. Die fäd-Me Regierung habe alles Mögliche gethan, um die Lage der arbcltenuen Klassen stetig im Auge zu behalten und einer etwaigen Notblage begegnen zu können. Redner thetlt das Ergebniß der stattgefundenen Erhebungen mit zum Beweise dafür, daß sich in der Thai Anzeichen einer Besserung geltend machen und vertheidtgt ferner die Dresdener Poltzetd rkctton gegen die Angriffe Schmidts. Er könne nur wünschen, daß diese Besserung bald im vollen Umfange eintreten möge und daß die deutsche Industrie., weitere Absatzgebiete gewinne. Den Arbeitern könne er aber nur rathen, zu erkennen, daß ihr Interesse von dem der Unternehmer nicht zu trennen sei. Wenn sie Klassenhaß säen, könnten sie sich nicht wundern, wenn die Saat aufgehe. (Beifall.)

Abg. Bebel (Soc.): Die Zunahme der Bankerotte und der Moratorien beweise das Borhandenfein eines NothstandeS. Die Berichte, auf welche sich Vorredner berufe, seien einseitig vom Unter­nehmerstandpunkte aus aufgestellt; die Arbeiter seien nicht gehört worden. Der Nothstand mache sich weniger in der Zahl der Arbeits­losen als in dem Rückgänge der Arbeitslöhne geltend. Wochenlohne von 8, 6 Mark und weniger seien Hungerlöhne sur Familien mit fünf und mehr Angehörigen. Die einzige Nahrung dieser Leute bildeten Kartoffeln und Kaffee, der gar kein Kaffee sei; Fleisch komme einmal im Jahre vor. Ueber das VerhSltniß zwischen Arbeiter und Arbeitgeber würde der Vertreter für Sachsen andere Ansichten haben, wenn er selbst einmal Arbeiter gewesen wäre. Redner wendet sich bann gegen die preußische Eisenbahnverwaltung, welche die bestehende Nothlage als Unternehmer ausgenutzt habe, anstatt seine Aufgabe vom soctalpolitischen Standpunkte aufzufassen. Den Schaffnern seien die Pelzstiefeln und Pelze entzogen worden; die Bestände seien an Händler verkauft worden, die sich für einen Pelz, den sie mit 7 Mark bezahlten, 25 Mark von den Schaffnern bezahlen ließen.

König!, sächf. Bundesbevollmächtigter Graf Hohenthal halt dem Abg. Bebel gegenüber seine Angaben im vollen Umfange, aufrecht.

Abg. Dr. Buhl (natl.): Wir leben in einer Zeit der Depression; welche ungeheure Krisen aber entstehen würden, wenn die social- demokratischen Projecte durchgeführt werden sollten, davon könne man sich einen Begriff machen, wenn man erwäae, daß wir im letzten Jahre allein für 4 Milliarden Maaren aus dem Auslande bezogen. Von einem Verschwinden des Mittelstandes im Königreich Sachsen könne keine Rede sein; die Einkommensteuerslatistik ergebe eine Zu­nahme des Mittelstandes über das Verhältniß der Bevölkerungs- zunahme überhaupt. Er wünsche, daß die Arbeitgeber ihren Arbeitern über die schwere Zeit hinweghelfen; aber mögen die Arbeiter den Arbeitgebern diese Aufgabe nicht allzu sehr erschwere.

Abg. Dr. Mehnert (conf.) kann auf Grund sorgsamster Fest­stellungen bestätigen, daß in einer ganzen Reihe von Erwerbszweigen am Ende des Jahres eine merkbare Besserung constattrt werden konnte. Wenn Bebel Concurse anführte, ja so treffen diese nicht die Arbeiter, sondern den Mittelstand, die Bauern und die Handwerker; Bebel habe aber bisher noch nie die Bestrebungen unterstützt, die von der Rechten ausgehen, um den Mittelstand zu heben. Wenn Beb« glauben machen wolle, daß der sächsische Staat wenig oder nichts für die Arbeiter thue, so sei nur auf die Thatsache hin gewiesen, daß der sächsische Staat den Freiberger Bergbau nur im Interesse der Arbeiter aufrechterhalten und zwar obgleich er mit einer beständigen Unterbilanz arbeite. Ebenso thue das sächsische Unternehm er thum für die Arbeiter viel. Die zahlreichen Vergnügungen, Maskenbälle mit Bonbonreigen u. dgl., welche Seitens der socialdemokratischen Vereine in ununterbrochener Reihe veranstaltet wurden, standen im Widerspruch mit der Klage über Roth.

Abg. Bebel (Soc.) erklärt die Unternehmerschast für ein ganz überflüssiges Glied der Production. Eines schönen Tages werde die ganze Unternehmerschaft verschwunden sein und die Welt werde sich wundern, wie schön das gehe. Die Zunahme der mittleren Einkommensteuerpflichtigen sei eine Folge der Vermehrung der Be-

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