Ausgabe 
1.10.1893 Zweites Blatt
 
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in England bekannt durch auS Virginien zurückgekehrte Colo» nisten. Kaum fünfzig Jahre später wurde diese Sitte auch in Deutschland und Rußland geübt und um die Mitte deS 17. Jahrhunderts in Frankreich, auch sehr früh schon in der Türkei und im Orient, trotzdem derselben fast in allen Ländern Seitens der Geistlichkeit und der Regierungen Schwierigkeiten bereitet wurden. In England wurde das Rauchen als un» schicklich für cioilisirte Nationen und als gesundheitsgefährlich bei Geldsttafe verboten, in Deutschland gleichfalls unter Strafe gestellt. In Bern bestand ein besonderes Tabaks­gericht, welches über die Raucher, die dasWerk des Teufels" trieben, Pranger, Gefängniß und Geldbußen verhängte. In Rußland wurde das Rauchen als feuergefährlich untersagt und die Raucher durch Knutenhiebe, Aufschlitzen der Nase und Deportation nach Sibirien besttaft. Der türkische Sultan Murad IV. (16231640) verbot das Tabakraucher» sogar bei Todesstrafe. DaS alle- aber vermochte nicht dem weiteren Umsichgreifen dieses vergnüglichen Genusses zu steuern, der schließlich vom Handarbeiter an bis in die höchsten Kreise hinein seine Anhänger gewann.

UebrigenS kamen die Regierungen bald zu der Einsicht, daß es klüger sei, auS dem Tabaksverbrauche Nutzen zu ziehen, als ohnmächtige Unterdrückungsversuche dieser staatsgefährlichen Neuerung zu machen. Der bedeutende Tabaksverbrauch konnte zu ergiebiger Finanzquelle werden. In England wurden unter König Karls I. Regierung (16251649) Tabak-Lizenzen verkauft. Den ergiebigsten Gebrauch von der Steuerkraft des Tabaks machte zuerst Venedig, welches im Jahre 1657, hierauf Oesterreich, welches 1670, später Frankreich, welches 1674 das staatliche Tabakmonopol einführte. Dem Beispiele dieser Staaten sind später England, Spanien, Italien, die Türkei, Rumänien und Serbien gefolgt. Das Tabakmonopol trügt Frankreich alljährlich 300 Millionen Francs ein, Eng­land 91/« Millionen Pfund Sterling, Oesterreich und Ungarn zusammen 35,600,000 Gulden. Aber auch andere Staaten beziehen aus dem Tabak durch Besteuerung seiner Anpflanzung

und der Einfuhr und Fabrikation recht beträchtliche Summen. Im deutschen Zollgebiete betrugen die Tabakabgaben nach Abzug der Steuererlasse und Vergütungen 189192 54,4 Millionen Mark. ES ist in der That der Tabak ein Eonsmnarttkel, welcher am wenigsten fühlbar für die Be­völkerung die höchste Besteuerung ertragen könnte.

Woher und wie eS gekommen sein mag, daß die alte Bevölkerung von Mittelamerika das Rauchen erfunben, dürfte nicht leicht zu ergründen sein. Jedenfalls spielten der sehr aromatische und angenehme Geruch deS Tabaksrauches und seine anregende Reizwirkung dabei eine Rolle. Und wirklich ist kein übler Genuß, den Rauch guten und feinen ameri­kanischen Tabaks, etwa geboten auS einer hochfeinen Habana- Cigarre, zu riechen, aber unbegreiflich wäre eS, daß auch der nicht eben gut riechende Qualm inländischen Gewächses zum Rauchen verführen könnte, wenn in demselben nicht eine an­regende Wirkung steckte und eine von Jugend auf gesehene und nachgeahmte Sitte. ES gibt thatsächlich Tabak sehr verschiedener Qualität, je nach der Tabakpflanzenart und je nach Bodenbeschaffenheit und Klima. Der beste wächst auf den westindischen Inseln, der schlechteste im mittel- und nordeuropäischen Klima. (Schluß folgt.)

Derlei, £anö» unö t>olfstmrfbfd>afL

Eine nette sehr ertragreiche Futterpflanze. Die diesjährige Futtemoih hat neben vielen Schattenseiten auch eine Lichtseite, indem sie die Landwtrthe auf mehrere ganz neue lohnende Futterpflanzen aufmerksam gemacht hat. In dieser Hinsicht haben imnal die Franzosen eine wichtige Erfahrung gemacht, denn während der Futternoth hat in Frankreich eine bis jetzt noch wenig bekannte Futterpflanze, der Sachalinknöterich (Polygonum Bachalinense) eine wichtige Rolle gespielt. Er ist dem Buchweizen verwandt, aber viel größer als dieser, vielstengelig, reich an jungen Heften und großen weichen glatten Blättern, die von Pferden und Rindern sehr gern gestessen werden. Obwohl diese Pflanze mit jedem Boden zufrieden ist, flieht sie doch mehr Ertrag als jede andere. Die Vermehrung ge­schieht durch die zahlreichen unterirdischen Ausläufer, die sie heroor- bringt. Sie stammt von der Insel Sachelin, von wo sie zunächst

als Seltenheit in die botanischen Gärten gepflanzt wurde. 6*». im Jahre 1844 wurde sie durch LucaS in Reutlingen al8 trefft^, Futterpflanze empfohlen- sie scheint aber bis jetzt in Deutschs noch wenig angebaul worden zu sein. Dr. ReubertS .Gartenmagap* in Berlin wacht deshalb von Neuem darauf aufmerksam, imnaifa diese Futterpflanze in Frankreich bewährt hat.

3ttt Lchweinernaft. Die zur Mast befthmnten Schco^ verlieren hin und wieder die Freßlust und verzögert sich dadurch Fettwerden: S kommt allo darauf an, die Freßlust zu erhalt waS in folgender einfacher Weife bewerkstelligt wird. Jedem Lchweh, Siebt man täglich zwei Hände voll Hafer, der in folgender Weise gefalzt wurde. Die Hörner sind zwei Tage in ein Gesäß so zu legen, daß zwisch, jede Lage eine dünne Schicht Salz aufgeftreut wird, darüber foa*t nach dem Eindrücken mit den Händen eine Wenigkeit Wasser. der Hafer tüchtig ausgeschwemmt, so darf das Gefäß nicht ganz n, Römern und Salz gefüllt werden. Die Thiere, die regelmäßig jeden Zag zwei "änbe voll gesalzenen Hafer vorgeworfen erhol? verlieren nie die Freßlust, sie d er tilgen alle» Futter.

Literatur und ICnnft.

Zum bevorstehenden OuattalSwechsel machen wir ua<at Leserinnen, welche noch nicht Abonnentinnen der in Berlin u Friedrich Schirmer erscheinenden Zeitschrift: »Dies BUti gehört der Hausfrau!« sind, darauf aufmerksam, daß jq wiederum ein günstiger Zeitpunkt zum (»intritt in daS Jlbonntn® gekommen ist. Bei der Fülle des Gebotenen, kommt der fabeH* billige Cuartallpreiß von 1 Mk. 25 Pf., ercluf. 15 Pf. Zuftcllnngd gebühren, gar nicht in Betracht, denn falt jede Nummer dieser schrist bietet dem gefammten weiblichen Geschlecht gute Anregung« und nutzbringende Rathschläge in Hülle und Fülle, tzanz abgefeta von dem reichen UnterhaltungStheil mit seinen vorzüglichen 6r> »ählungen und den monatttch von jetzt ab zweimal erscheinend«, durch viele Abbildungen (Eostüme, Wäsche, Handarbeiten, Schnst» mufter!) geiferten Modenummern. In letzteren wird ausschließlich nur. daS gebracht, was ein solider, gut bürgerlicher Geschmack, ver­bunden mit weiser Sparsamkeit, fordert. Die hohe Abonncnlenstna von wett über 70 000 bietet den besten Beweis, daß die Zeitschrtß Dies Blatt gehört der HauSfrauin ihrer Art die vollkommenste. Man abonntrt bei allen Buchhandlungen und Poftanstalt«.

Vergebung.

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Samstag, den 7. October 1893, Vormittags 10 Uhr,

auf der Kanzlei Großh. Staatsanwaltschaft, Justizgebäude, Zimmer Nr. 43 niederzulegen.

Die Vergebung erfolgt unter den in Anlage A. zu dem Ministerial-Erlaß, betreffend das Verdingungswesen vom 16. Juni 1893 enthaltenen allgemeinen und den von dem Unterzeichneten aufgestellten besonderen Bedingungen, welche auf der Kanzlei Großh. Staatsanwaltschaft zur Einsicht offen liegen und gegen Erstattung der Schreibgebühren bezogen werden können.

Der Zuschlag bleibt drei Tage vorbehalten.

Die Angebote muffen hinsichtlich ihrer Form und ihres Inhalts den bezüglichen Bedingungen entsprechen und namentlich die ausdrückliche Er- klärung enthalten, daß der Bewerber sich den Bedingungen, welche der Ausschreibung zu Grunde gelegt sind, unterwirft, widrigenfalls die Ange- bote keine Aussicht auf Berücksichtigung haben.

Gießen, den 18. September 1893.

Der Großh. Erste Staatsanwalt beim Landgericht der Provinz Oberheffen

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