Ausgabe 
23.6.1892 Zweites Blatt
 
Einzelbild herunterladen

8

bt.

in titr >vg ehr nte len er >rri in er. 'er er |t= en ne is en en

er

Je it

s

u n

i

k e i i ) t

143. Zweites Blatt Donnerstag den 23. Juni

1892

Der Gießener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags.

Die Gießener A«»itte«5fLlter werden dem Anzeiger »Schentlich dreimal beigelegt.

Gießener Anzeiger

Kenerak-Anzeiger.

Vierteljähriger Aöonnementspreis: 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen 2 Mark 50 Pfg.

Redaction, Expedition und Druckerei:

Kchutstraße Ar.I.

Fernsprecher 51.

und Anzeigeblatt für den Aveis Gieszen.

Hratisöeikage: Hießeuer KamiKenSlätter.

unterlassen werden, besonders

ung gesundheitsschädlicher Einflüsse wurden je

um

rt>i(felmof*inrbenen ^nb änennen: k'ne Cigarren- Lungenschwindsucht. Als wirksam und practisch^durch.

aöe »unoucen-vureaux deS Iu- und Auslandes nehme» Auzeige» für den ^Gießener Anzeiger" entgegen.

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für de» folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Borm. 10 Uhr.

Vorstehende Entscheidung wird unter dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Meliorationsplan nebst Anlagen und das Protokoll über die Tagfahrt am 25. v. M. auf dem Bureau der Großh. Bürgermeisterei Steinheim vom 24. l. M. bis einschließlich den 7. Juli l. I. zur Einsicht der Betheiligten offenliegen und daß innerhalb dieser Frist der Meldung des Ausschluffes, gegen obige Entscheidung Be­schwerde bei Großh. Ministerium des Innern und der Justiz erhoben werden kann. Gleichzeitig geben wir öffentlich be­kannt, daß das mit den Bevollmächtigten berathene Statut für die zu gründende Genossenschaft vom 24. l. M. bis einschließlich den 7. k. M. auf dem Bureau der Großh. Bürgermeisterei Steinheim gleichfalls zur Einsicht der Be- theiligten offenliegt und daß Einwendungen gegen dasselbe innerhalb dieser Frist bei Meidung des Ausschlusses bei uns vorzubringen sind.

Gießen, den 20. Juni 1892.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Wägern.

totales ttnö provinzieller.

Gießen, 22. Juni 1892.

Erledigte Lehrcrstelleu. Erledigt sind: Die mit einem evangel. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gemeinde­schule zu Nieder-Rosbach mit einem jährlichen Gehalte von 900 Mk. Mit der Stelle ist Organistendienst verbunden. Eine mit einem evangel. Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gcmeindeschule zu Rieder-Eschbach mit einem jähr­lichen Gehalte von 900 Mk. Eine mit einem katholischen Lehrer zu besetzende Lehrerstelle an der Gcmeindeschule zu Gau-Algesheim mit einem nach dem Dienstalter sich be­messenden jährlichen Gehalte von 1000 bis 1600 Mk.

Darmstadt, 20. Juni. Für die Studirenden der Tech­nischen Hochschule sind mit Ablieserungstermin zum 1. Mai 1893 nachstehende Preisaufgaben gestellt worden. Die der Jngenieur-Abtheilung lautet:Bei den neuerdings vielfach ausgeführten Auslegerträgern (Gerberssche Gelenkträger) ist eine gute Lagerung der Mittelträger auf den Auslegerenden von größter Bedeutung. Es soll deshalb an der Hand der vorliegenden Ausführungen eine Anzahl bisheriger Lösungen dieser Aufgabe zusammengestellt und nach ihrem Werthe kritisch beleuchtet werden. Dabei sind sowohl kleinere wie größere Bauwerke in Betracht zu ziehen". Der Preis für die beste Lösung dieser Aufgabe ist 100 Mk. Die mathematisch-naturwissenschaftliche Ab­teilung setzt einen Preis von 70 Mk. aus dem Lauben- heimer'schen Legat aus für die Lösung folgender Aufgabe: Es sollen die magnetischen Momente nach Gesteinen vom Magnetberge im Odenwald bestimmt und ferner die temporären und permanenten Momente derselben unter dem Einfluß stark magnetisirender Kräfte ermittelt werden." Die Preis­aufgabe der chemisch-technischen Abtheilung (Preis 100 Mk.) ist folgende:Die Bildung des Xanthans und Benzophenons und die dabei austretendcn Rebenproducte, sowie deren Isomere sind zu untersuchen." Die prämiirten, sowie andere befriedigenden Arbeiten gelten als wissenschaftliche Arbeit für die Diplomhauptprüfung. Die Maschinen­bau-Abt Heilung setzt 120 Mk. (einschließlich 40 Mk. aus der Külpstiftung) für nachstehende Ausgabe aus:Die Vorrichtungen zur Regulirung der ausschlagenden Wasser- mengen von Turbinen sind nach Handskizzen zu erläutern und eingehend zu würdigen, insbesondere hinsichtlich Betriebs­sicherheit und Wafferverlust".

i lungen stattfinden, wurden empfohlen: Verbot des Ausspuckens aus den Fußboden oder in Taschentücher- Aufstellung geeig­neter, mit Wasser halb gefüllter Speibecken - häufiges und regelmäßiges Entleeren der Becken in den Abort oder Canal und gründliche Reinigung derselben- feuchte Reinigung der Fußböden- Aufhängen besonderer Anschläge, die das Vor­hergesagte ge-, bezw. verbieten- Belehrung der Arbeiter über die Bedeutung dieser Maßregeln. Auf die dieserhalb versandten, die hier angeführten Vorschläge enthaltenen ca. 300 Rund­schreiben erhielt der Fabrikinspeetor nur 40 Beantwortungen. Trotzdem hat sich ein großer Theil der Fabrikbesitzer zur Beobachtung der gegebenen Vorschriften entschlossen- so wurde namentlich in den Cigarrenfabriken Gießens und der Umgegend für Aufstellung der Speibecken gesorgt. Der Ansicht, daß diese offenen Speibecken ein ekelhafteres Aus­sehen böten als bei Sandfüllung, tritt der Fabrikinspeetor damit entgegen, daß dies gar nicht der Fall sei, denn das Sputum sinke in der Regel im Wasser unter- die flachen, mit Sand gefüllten Schalen, wie man sie in vielen Bahnhofs­gebäuden finde, seien viel ekelhafter. Von genehmig­ungspflichtigen Anlagen wurden ausgeführt 4 Kalk­äsen, 3 Ziegelösen, 1 Seifensiederei, 1 Jmprägnieranstalt, 1 Lederfabrik, 1 chemische Fabrik. Die durch derartige An­lagen für die Nachbarschaft störenden Belästigungen durch Rauch, Geruch, Geräusch oder Wasserverunreinigung konnten in den meisten Fällen abgestellt, bew. vermindert werden. In Bezug auf wirthschaftliche und sittliche Zu­stände der Arbeiterbevölkerung hebt der Bericht besonders die starke Frequenz von Volksbädern da, wo sie vorhanden sind, hervor. So besitzt beispielsweise Mainz zwei solcher Bäder, die trotz des billigen Preises (10 Pf.) Ucber- schüffe ergeben. ®ortf. folgt.)

Zinken für Kistenfabrikation, andere Holzbearbeitungsmaschinen, eine Zwickmaschine für Schuhmacher re. Die Aufstellung von Gas-, Petroleum- und auch Benzin-Motoren wird immer aus­gedehnter. Der Fabrikinspeetor empfiehlt, diese Maschinen zu den genehmigungspflichtigen Anlagen zu zählen. Es komme öfter vor, daß der Fabrikinspeetor von einer Buchdruckerei ober einer Holzbearbeitungsanstalt keine Ahnung hat, weil dieselbe nur wenige Arbeiter beschäftigt und die Ausstellung eines Gas- oder Benzin-Motors nicht zur Kenntniß des Be- amten kommt- so erhielt der Aufsichtsbeamte von dem Vor­handensein einer mit Gasmotor arbeitenden Möbelfabrik in Gießen nur dadurch Kenntniß, daß sich in derselben kurz hintereinander drei schwere Unglückssälle an Kreissägen und Hobelmaschinen ereigneten- auch Beschwerden von Nachbarn gegen den Betrieb von Gasmotoren find schon vorgekommen, besonders gegen das Geräusch der abpuffenden Verbrennungs­gase. In vielen Fällen wurde die Beobachtung gemacht, daß selbst solche Fabrikanten von den Bestimmungen der Gewerbe­ordnung wenig oder gar nichts wußten, die eine größere An­zahl von Arbeitern beschäftigten. Der Verkehr mit Arbeit­gebern war auch im Berichtsjahre wieder ein recht anregender, verhiiltnißmäßig viel geringer war er mit Arbeitern. Der Bericht beklagt es, daß das Vertrauen der Arbeiter zu den Aussichtsbeamten durch gehässige Artikel in gewissen Blättern in einer Weise untergraben wird, daß ein offenes und gegen­seitiges Aussprechen, das manche Mißstande zu beseitigen im Stande wäre, fast gar nicht auskommen kann.

Was die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter be= trifft, so wurde in ganz besonders wenigen Fällen eine die I vorschriftsmäßige Arbeitszeit überschreitende Stundenzahl beob­achtet, in einigen Strohhülsenfabriken wurden Kinder unter 12 Jahren beschäftigt. Der Besitzer einer Holzschneidern bei Rieder-Gemünden beschäftigte in unregelmäßigen Zeiträumen Kmder zwischen 8 und 12 Jahren bei der Herstellung von Zündholzschachteln oft weit über 6 Stunden tag« lid). Er hatte den Betrieb nicht einmal als Gewerbe an­gezeigt, sondern machte vor der Strafkammer des Großh. I Landgerichts Gießen geltend, er habe die Kinder nur anlernen I wollen, damit sie später als Hausgewerbtreibende die Schachteln anfertigen fönnten. Der Fabrikinspeetor bejahte die wieder­holt entstandene Frage, ob der Gewerbebetrieb als Fabrik I anzusehen sei und wurde gegen den Betriebsinhaber eine Geld­strafe von 200 Mk. beantragt, der Gerichtshof sprach indeß den Angeklagten frei. Von den Arbeiter-Ausständen I finb hauptsächlich zu erwähnen der Ausstand der Schreiner in Mainz, kleinere Ausstände von Schuhmachern und Bier­brauern, sowie der Ausstand der Buchdrucker, der im October begann, sich über ganz Deutschland erstreckte und Mitte .januar 1892 beendigt war- er blieb ohne Bedeutung, denn die Erzeugnisse der Buchdruckerei können zu denjenigen Artikeln gezählt werden, welche der Mensch, vielleicht mit Ausnahme der Zeitungen, die aber gerade in ihrem Erscheinen nicht beeinflußt wurden, am leichtesten vorübergehend entbehren kann. Arbeiter-Entlassungen in größerem Umfange kamen vor in einer Cementfabrik in Rheinhessen und in einem Eisenwerke in Oberheffen. Die Errichtung von Arbeiter- I Ausschüssen wird auch in diesem Berichte empfohlen. Als Hausgewerbetreibende finden sich hauptsächlich Weber, Cigarrenarbeiter, Pfeifenarbeiter, Handschuharbeiter in Ober­hessen. Von den erstatteten U n f al l - A n z e i g e n (538) ent- fallen 428 aus Mainz, 53 auf Castel, 17 aus Gießen, 14 aus I Alsfeld, 10 auf Weisenau, 5 aus Bingen, 5 aus Flonheim, 4 aus Mombach, je eine aus Großen-Linden und Wieseck. Tödtliche Unglücksfälle kamen vor in einer Cement- I fabrik, bei einigen Neubauten, sowie auf einem mit Naphla beladenen Schiffe. Fabrikbrände kamen im Berfchtsjahre nicht vor, doch wurden trotzdem in vielen Fällen, wo es sich um den Schutz der Arbeiter handelte, Verbesserungen in Be- I Zug aus Feuersicherheit angeordnet. Zur Verhütung öon Unglückssällen wurden 360 Anordnungen getroffen I und zwar 13 an Dampskesseln, 28 an Kraftmaschinen, 43 an Triebwerken, 13 an Fahrstühlen, 12 an Metallbearbeitungs­maschinen, 26 an Holzbearbeitungsmaschinen, 24 an Maschinen zur Verarbeitung sonstiger Stoffe, 12 an anderen maschinellen Einrichtungen, 11 bei explosiven und feuergefährlichen Stoffen, 1 bei Ausströmung von Gas, 2 an Fahrzeugen und Beför­derungsmitteln, 82 an Treppen und Vertiefungen, sonstige 93. Nicht zur Unfallversicherung angemeldet fanden sich 9 Betriebe, deren Besitzer theilweise wegen Unterlassung der Anmeldung in Strafe genommen wurden. Zur Beseitig- |

Aus dem Jahresbericht des Großh. Fabrikinspectors für die Provinzen Oberheffen und Rheinhessen, mit

Ausnahme des Kreises Worms, für 1891.

Die Zahl der Fabriken betrug im genannten Bezirke 570, die Zahl der darin beschäftigten Arbeiter rund 18500; neu entstanden sind 10, eingegangen 6 Fab­riken. Neue Dampfkessel sind 73 aufgestellt worden. Es wurden 375 gewerbliche Anlagen besucht, aus Dienst­reisen 128 ganze und » 4 halbe Tage verwendet. Ein­ladungen zu Unfall - Untersuchungen erhielt der Fabrikinspeetor von den Ortspolizeibehörden 112; schrift­liche Berichte, Gutachten rc. wurden im Ganzen 156 ge- chrieben und 325 Drucksachen befördert. Mit Ausnahme einiger Arbeitszweige, z. B. Eisenbahnwagensabriken, Schiffs- werflen, chemische Fabriken, Conservesabriken u. s. w., die in reger Thätigkeit waren, machte sich der allgemeine Niedergang in der Industrie auch im Berichtsbezirke bemerkbar. Die Löhne sind durchschnittlich dieselben ge­blieben, wogegen die Preise der Lebensmittel und der Steinkohlen gestiegen sind und die Lebenshaltung nicht nur der Arbeiter, sondern auch des Mittelstandes erschweren. Die Einrichtung von Gewerbegerichten ist in Aussicht genommen in Castel, Mombach, Weisenau, Bingen, Alzey und Büdingen. Export nach dem Auslande wurde sür Cement, Flaschenbier, Hüte, Obstconserven, Möbel, Beleuchtungs­gegenstände rc. beobachtet. Auch im Berichtsjahre wurden eine Anzahl von industriellen Neubauten bezogen oder größere bauliche Verbesserungen vorgenommen; in vielen Fällen wurde die bauliche Genehmigung von Fabrikgebäuden beschlossen, ohne vorher den Fabrikinspeetor gutachtlich zu ^oren. Der Ansicht des Fabrikinspectors nach sollte dies nie

Amtlicher Theil.

Bekanntmachung, betreffend Bildung einer öffentlichen Wassergenoffenschaft zur Entwässerung von Grundstücken in den Fluren I, VIII und IX der Gemarkung Steinheim.

An der für die Fluren I, VIII und IX der Gemarkung Steinheim beantragten Bildung einer öffentlichen Wasser­genossenschaft sind nach den Acten 131 Grundbesitzer mit 27,8880 ha Fläche betheiligt.

Bei der am 25. v. M. vorgenommenen Verhandlungs­tagfahrt hat sich Niemand gegen das Unternehmen erklärt, auch sind Einwendungen dritter nicht erhoben worden.

Die Großh. Obere landwirthschastliche Behörde hat oaraufhi» dem Unternehmen, unter Berücksichtigung der in! der Verhandlungstagfahrt von einzelnen Betheiligten bean­tragten Ausschließung der Grundstücke Flur IX Nr. 154 155, 156, 157 und 158, die in Art. 67 des Gesetzes vom 30. Juli 1887 vorgesehene staatliche Genehmigung mit fol. genden Bestimmungen ertheilt:

1) daß die beteiligten Grundbesitzer, welche in dem offen« gelegten Verzeichnisse (Anlage B) aufgeführt sind. Mit- glieber der Waffergenossenschast werden;

2) daß das Unternehmen nach dem von Großh. Cultur- Jngenieur Wißmann aufgestellten Plane, unter Berück­sichtigung der Ausschließung der oben bezeichneten Grundstücke, ausgeführt wird;

3) daß bezüglich der Vertheilung der auf 6400 Mark ver­anschlagten Meliorationskosten nach Art. 53 und 68 des Gesetzes vom 30. Juli 1887 (§ 5 des Statuts) verfahren wird.