Nr. 80. Erstes Blatt
1892
Sonntag Den 3 April
Der
Lietzener >njdger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montag-.
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Amtliche* Lhell.
Bekanntmachung, betreffend: Maul- und Klauenseuche zu Steinfurth. Nach Mittheilung des Grobherzoglichen Kreisamts Friedberg ist die Maul- und Klauenseuche zu Steinfurth erloschen.
Gießen, den 31. März 1892.
Grobherzogliches Kreisamt Gießen. ___________________v. Kagern.__________________ Betr.: Den Ankauf von Nemonlen im Jahre 1892.
Nachstehende Bekanntmachung des Königlich Preußischen Kriegsministeriums, Remontirungs-Abtheilung, bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntniß.
Gießen, den 21. März 1892.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
o. Gagern.
Berlin, den 2. März 1892.
Bekanntmachung,
den Ankauf von Remonten für 1892 betreffend.
Zum Ankauf von Remonten im Alter von drei und ausnahmsweise vier Jahren sind im Bereiche des Groß- herzogthums für dieses Jahr nachstehende, Morgens 8 Uhr beginnende Märkte anberaumt worden und zwar:
am 22. April in Nidda,
,, 23. „ „ Butzbach,
„ 25. „ „ Niederwöllstadt,
„ 26. „ „ Reinheim,
„ 27. „ „ Bickenbach,
„ 28. „ „ Groß-Gerau,
„ 29. „ „ Gernsheim,
„ 30. „ „ Lampertheim.
Die von der Remonte - Ankaufs - Commission erkauften Pferde werden zur Stelle abgenommen und fofort gegen Quittung baar bezahlt.
Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Landesgesetzen den Kauf rückgängig machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des Kaufpreises und der Unkosten zurückzunehmen, ebenso Krippensetzer und Klophengste, welche sich in den ersten zehn bezw. achtundzwanzig Tagen nach Ein- lieserung in den Depots als solche erweisen. Pferde, welche den Verkäufern nicht eigenthümlich gehören, oder durch einen nicht legitimirten Bevollmächtigten der Commission vorgestellt werden, sind vom Kauf ausgeschloffen.
Die Verkäufer sind verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue starke rindlederne Trense mit starkem Gebiß und eine neue Kopshalster von Leder oder Hanf mit zwei mindestens zwei Meter langen Stricken ohne besondere Vergütung mitzugeben.
Um die Abstammung der vorgesührten Pferde feststellen zu können, sind die Deckscheine resp. Füllenscheine mitzubringen, auch werden die Verkäufer ersucht, die Schweife der Pferde nicht zu coupiren oder übermäßig zu verkürzen. Ferner ist es dringend erwünscht, daß ein zu massiger oder zu weicher Futterzustand bei den zum Verkauf zu stellenden Remonten nicht stattfindet, weil dadurch die in den Remontedepots vorkommenden Krankheiten sehr viel schwerer zu überstehen sind, als dies bei rationell und nicht übermäßig gefütterten Re- monten der Fall ist. Die auf den Märkten vorzustellenden Remonten müssen daher in solcher Versaffung sein, daß sie durch mangelhafte Ernährung nicht gelitten haben und bei der Musterung ihrem Alter entsprechend in Knochen und Muskulatur ausgebildet sind.
Kriegsministerium, Remontirungs-Abtheilung.
___gez. Hoffman n-Scholtz.______________
Gießen, am 22. März 1892.
Betreffend: Die Ableistung des Huldigungs- und Ver- faffungseides.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Grotzh. Bürgermeistereien deS Kreises.
Die Ableistung des Huldigungs« und Verfaffungseides Seitens der neu ausgenommenen Ortsbürger, sowie derjenigen Großh. hessischen Unterthanen, welche sich, ohne Ortsbürger zu werden, verheirathet haben, soll wie folgt stattfinden:
1) der Orts- und Staatsbürger aus den in den Amtsgerichtsbezirken Grünberg und Homberg gelegenen Gemeinden Donnerstag den 7. April l. I., Vorm. 8 Uhr, in dem Nachhause zu Grün berg;
2) der Orts- und Staatsbürger aus den in dem AmtS- gerichtsbezirk Gießen gelegenen Gemeinden
Dienstag den 12. April l. I., Vorm. 11 Uhr,
in dem Regierungsgebäude (aus dem Brand) zu Gießen;
3) der Orts- und Staatsbürger aus den in den Amts- | gerichtsbezirken Hungen, Laubach und Nidda gelegenen Gemeinden
i . Freitag den 6. Mai l. I, Nachm. V/K Uhr,
| in dem Rathhause zu Hungen -
4) der Orts- und Staatsbürger aus den in den Amts- I gerichtsbezirken Lich und Butzbach gelegenen Gemeinden
Freitag den 13. Mai l. I., Nachm. 1 Uhr,
; in dem Rathhause zu Lich.
Wir beauftragen Sie hierdurch, die betreffenden Personen zu den Terminen vorzuladen und wie geschehen unter Angabe der Namen der Vorgeladenen anzuzeigen oder zu berichten, daß Niemand vorzuladen war. Halten sich derartige Personen auswärts auf, so wollen Sie deren Aufenthaltsort angeben.
v. Gagern.
(befunden: 1 Brosche, 1 Uhrkette, 1 Haarring mit i Goldplättchen, 1 Sammetmütze, 3 einzelne Handschuhe, eine i schwarze Krause, 1 Vorstecknadel, 1 Stück Kleiderstoff, Pauspapier und 1 Vorlage zu Laubsägearbeiten.
Gießen, den 2. April 1892.
Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Fresenius.
Lottttsche Wochenschau.
Gießen, 2. April 1892.
Die dritte Berathung deS Reichshaushaltsetats, welche am Samstag im Reichstage begann, gab in der General- discussion Veranlassung zu einer politischen Debatte in großem Stil, wie sie seit geraumer Zeit im Reichstage nicht mehr stattgesunden hat. In der Hauptsacke bezog sich die Erörterung aus die Neuregelung der Angelegenheiten in Preußen, die insofern eine unmittelbare Bedeutung auch für das Reich besitzt, als der deutsche Reichskanzler nicht mehr zugleich preußischer Ministerpräsident ist. Eine mehr oder minder lebhafte Gegnerschaft gegen diese Neueinrichtung bekundeten die Abgeordneten Eugen Richter, von Bennigsen und von Kardorff (aus der sreiconservativen Partei), welche der Ansicht waren, daß mit der Trennung der obersten Ministerstellen in Preußen und im Reich die Möglichkeit von Conflicten zwischen Preußen und Deutschland geschaffen sei. Dagegen empfahlen Richter und von Bennigsen eine Entlastung des Reichskanzlers durch die Herstellung mehrerer verantwortlicher Reichsministerien herbeizusühren. Nach der bestehenden Reichsversassung giebt es bekanntlich nur einen selbstständigen und dem Reichstage verantwortlichen Reichsminister, den Reichskanzler, neben oder richtiger unter ihm nur Secretäre in den verschiedenen Reichsämtern. In die Verhandlungen über die bezeichneten Versassungsfragen spielten namentlich solche über die Berliner Straßenkrawalle hinein. Während Freiherr von Stumm die Schuld . den socialistischen Agitationen zuschob, machte Richter daraus aufmerksam, daß die Bewegung zum Theil offensichtlich einen antisemitischen Character getragen habe. Von besonderem Interesse in der dritten Etatsberathung war die Entscheidung über die vielbesprochene KreuzercorvetteX um deswillen, weil sie die durch die Wendung der preußischen Regierung in Sachen des preußischen Schulgesetzes herbeigesührte Aenderung der Parteiverhältnisse zu drastischem Ausdrucke brachte. Die ausschlaggebende Centrumspariei, welche sich seither in der Hoffnung aus das Zustandekommen des Zedlitz- Trützschler'schen Schulgesetzes großer Regierungsfreundlichkeit beflissen hatte, stimmte dies Mal seit langer Zeit in einer solchen Angelegenheit zum ersten Male wieder mit der Opposition (den Freisinnigen, der Volkspartei und den Socialdemokraten) und brachte so die Regierungssorderung zu Fall. Es steht zu erwarten, daß die Centrumspartei in Zukunft eine gleiche Frontenstellung einnehmen und hierdurch die Lage der Reichsregierung zu einer recht mißlichen werden wird. Ueberdies scheint neuerdings die liberale Opposition auch da Anhang zu finden, wo dies seither nicht der Fall war. Wenigstens wird der überraschende Ausfall der Wahl in Mecklenburg-Strelitz allgemein als ein sehr bedeutsames Symptom für die politische Stimmung im Volke angesehen. Unsere Leser wissen bereits, daß der deutschsreisinnige Candidat Wilbrandt mit 10 000 Stimmen über den konservativen Grafen von Schwerin gesiegt hat. Diese Thatsache ersährt eine besondere Beleuchtung durch den Umstand, daß der Wahlkreis bis jetzt niemals im Besitze der freisinnigen Partei war und seit 1884 ununterbrochen von Conservativen vertreten wurde. — Der Antrag Menzer aus Erhöhung des Tabakzolles wurde mit großer
Mehrheit abgelehnt, obwohl er bei der zweiten Berathung bei allerdings nicht beschlußfähigem Hause mit einer kleinen Majorität angenommen worden war. Ein vollständiger Umschlag der Stimmung auch bei solchen, welche dem Anträge von vornherein sympathisch gegenübergestanden hatten, war in Folge der eindringlichen Gesuche der Tabakindustrie eingetreten. Bemerkenswerth ist endlich noch die Annahme des Weingesetzes, gegen welches schließlich doch ein Theil der Freisinnigen stimmte, weil der § 7 des Gesetzes nach der Ansicht der Partei zu dehnbar gefaßt ist. Bekanntlich bestimmt § 7/ daß derjenige mit Gefängniß bis zu 6 Monaten und mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark zu bestrafen ist, welcher Wein unter Bezeichnungen feilhält oder verkauft, die „geeignet sind, die Annahme hervorzurufen, daß ein derartiger Zusatz nicht gemacht ist."
Im preußischen Abgeordueteuhause ist der neue Minister- präsident, Gras Botho zu Eulenburg, mit so entschiedenen Bezeugungen des Mißfallens von Seiten der Rechten des Hauses empfangen worden, daß man die Behauptung aufgestellt hat, weder Fürst Bismarck sei in den Conflictsjahren als neuer Ministerpräsident so schlecht ausgenommen worden, noch Gras Brandenburg 1848. Die Aufgabe Eulenburgs war allerdings auch ebenso schwierig wie undankbar. Er hatte dem Hause zu erklären, daß der von der Staatsregierung eingebrachte und von der Mehrheit des Hauses gutgeheißene Entwurf zu einem neuen Schulgesetze von der Regierung fallen gelassen werde. — Der Entwurf über die Entschädigung der früher reichsunmittelbaren Familien, welche durch das neue Steuergesetz ihr Privileg der Steuerfreiheit verloren haben, ist im Landtage eingebracht worden und bereits zur ersten Lesung gelangt. Es handelt sich im Ganzen um 13 Familien. Widerspruch gegen die Entschädigung erhebt nur die freisinnige Partei, welche der Meinung ist, daß eine Entschädigung für die Beseitigung einer Rechtsungleichheit nicht angängig ist.
In Paris haben neue Dynamitexplosionen stattgesunden. In Folge dessen geht die Regierung nunmehr mit der äußersten Energie vor. Zahlreiche Ausweisungen und Verhaftungen von Anarchisten finden statt. Der Hauptattentäter Ravacholl ist nunmehr auch festgenommen worden. — In Bezug aus die Streitigkeiten zwischen England und Nordamerika über das Recht zum Robbenfang im Behrings- meer ist zu berichten, daß nunmehr eine schiedsrichterliche Entscheidung zwischen den streitenden Mächten vereinbart ist. Das Schiedsgericht soll sich aus 7 Mitgliedern zusammensetzen, von denen je zwei von England und den Vereinigten Staaten, je einer von Frankreich, Italien und Schweden-Norwegen delegirt werden soll.
Deutsches Reich.
Berlin, 1. März. Der Nachtragsetat, betreffend das Gehalt für den Ministerpräsidenten u. s. w., ist im Abgeordnetenhause zur Vertheilung gelangt. Es werden gefordert 36,000 Mk. als Gehalt für den neuen Ministerpräsidenten, 18,000 Mk. zu Repräsentationskosten, 18,000 Mk. Miethe für eine Dienstwohnung und 60,000 Mk. zur Ausstattung derselben, im Ganzen also 132,000 Mk. Die erste Lesung des Nachtragsetats findet voraussichtlich am 5. April statt und dürste sie sich sehr wahrscheinlich zu einer Debatte allgemeinerer Natur entwickeln.
Neueste Nachrichten.
WclffS telegraphisches Torrespondenz-vureau.
Berlin, 1. April. Das „Deutsche Colonialblatt" enthält eine Verordnung, betreffend die Meldepflicht aller Europäer im deutsch-ostafrikanischen Schutzgebiete, sowie einen Gouvernementsbesehl, betreffend die Theilung der kaiserlichen Schutztruppe in die eigentliche Schutztruppe und eine Polizeitruppe.
Berlin, 1. April. Der Geburtstag Bismarcks wurde heute in zahlreichen großen Städten des Reiches festlich begangen. Graf Waldersee begab sich von Altona zur Beglückwünschung Bismarcks nach Friedrichsruh. Der Fürst empfing zahlreiche Deputationen. Die Capelle deS 9. Jägerbataillons brachte die Morgenmusik.
Herne, 1. April. Im Schachte Shamrock 3 wurde heute ein Koh len flöß von 290 Meter Mächtigkeit, ausschließlich 0,30 Bergmittel, ausgeschlossen.
Paris, 1. April. Anläßlich des Auöbruchö der Maul- und Klauenseuche in Belgien bestimmte der Ackerbauminister, daß aus Deutschland kommendes und Belgien trän- itirendes, für Paris bestimmtes Schasvieh in den französischen Zollstädten Jeumont und Anor nur unter der Bedingung zu-


