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Nr. 278

An ochchettu täglich, e» «»Lnatzm« d«L Ihrtiteel.

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Samstag den 28. November

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Gießener Anzeiger

Kenerak-Mnzeiger.

1891

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2 Mark 20 Mg. flfi vringerloy«.

Durch die Poß be^ey* 2 Mark 50 P^.

Rebactien, ttfeHttel und Druckerei:

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Amt»- «nd Anzeigeblatt fßr den "K*ei» Gießen.

Gratisßriksge: Gießener AaMikimskÄLLer

2lmtlid?er Theis

Deutsches Reich.

Berlin, 25. November. Der Kaiser wohnte, wie schon gemeldet, am Mittwoch dem 15Ojährigen Jubiläum des in Torgau garnisonirenden Pionier-Bataillons Nr. 3von'Rauch" bei. Der allerhöchste Kriegsherr war zu diesem Dehuse kurz nach 1 Uhr Mittags in Torgau ein- getroffen und hatte er sich alsbald durch die festlich ge­schmückten Straßen, umjubelr von der Bevölkerung, nach der Pionierkaserne begeben, wo ihn die Generäle v. Versen,

v. Rauch und der Amtsrath Dietze-Barby empfingen. Als­dann nahm der Kaiser am Brückenkopf die Parade des Jubel­bataillons ab, woran sich Parade auch des 72. Infanterie- Regiments schloß. Später wohnte der Kaiser dem Festmahle anläßlich des Jubiläums im Rathhause bei. Bei dem Diner gedachte der Kaiser der ruhmvollen Thaten des Jubelbataillons und hob die näheren Beziehungen desselben zu ihm hervor. Im Weiteren sprach der erlauchte Redner seine Sympathien für diese Waffe aus und schloß mit der Aufforderung, fort­zuarbeiten, um Deutschland groß zu machen. Kurz nach Auf­hebung des Diners erfolgte die Abfahrt des Kaisers durch die glänzend erleuchteten Straßen nach dem Bahnhofe, von wo aus er dann nach Potsdam zurückreiste. Am Donnerstag begab sich der Kaiser nach dem herzoglich altenburgischen Jagd­schlösse Hummelshain und nahm an den im Gräfenberger Revier vom Herzog Ernst veranstalteten größeren Hofjagden Theil. Der Monarch gedenkt am Samstag Nachmittag von Hummelshain wieder in Potsdam einzutreffen.

Berlin, 26. November. Der mehrtägige Aufenthalt des russischen Ministers v. Giers in Berlin anläßlich seiner Heimreise von Paris nach Petersburg hat zu mannig­fachen Gerüchten Veranlassung gegeben. Wenn man denselben glauben wollte, so müßte man dem Besuche des Leiters der auswärtigen Politik Rußlands in der deutschen Reichshaupt­stadt eine besondere Bedeutung beilegen, wird doch hierbei u. A. behauptet, Giers habe Auftrag gehabt, in Berlin auf eine Wiederannäherung zwischen Rußland und Deutschland hinzuwirken, indessen ist schwerlich anzunehmen, daß der russische Staatsmann mit einer solchen speciellen Mission nach Berlin gekommen ist, zumal er ja die deutsche Kaiserstadt nothgedrungen auf seiner Rückreise nach Rußland berühren mußte. Immerhin darf man aber erwarten, daß die Audienz des Herrn v. Giers beim Kaiser Wilhelm und seine Unter­redungen mit den leitenden deutschen Persönlichkeiten von friedlichen Nachwirkungen sein und das deutsch-russische Ver- hältniß vor weiterer Erkaltung bewahren werden. Es wird daher auch den Worten, die Kaiser Wilhelm unmittelbar nach Ertheilung der Audienz an Herrn v. Giers bei Vereidigung der Rekruten der Berliner Regimenter an dieselben richtete, eine tiefere Bedeutung beigelegt. Der erlauchte Monarch sagte ungefähr:Ihr werdet voraussichtlich nur im Frieden Gelegenheit haben, eure Tapferkeit und euren Muth zu be- thätigen und zu zeigen!" Man bringt diesen erfreulichen Ausspruch des Kaisers mit dem muthmaßlichen Inhalt der kurz zuvor Herrn v. Giers ertheilten Audienz in Verbindung und alsdann^ dürfte von dem Besuche des russischen Staats­mannes allerdings nur Günstiges für die Weitergestaltung der internationalen Lage zu erhoffen sein.

Lehrer-Conferenz des Conferenz-Bezirks Grünberg Mittwoch den 2. December, Bormittags 10 Uhr in Grünberg.

Lieder: 20, 21 33, 134, 147.

Gießen, den 26. November 1891.

Büchner, Schulrath.

Deutscher Reichstsg.

12 7. Plenarsitzung. Donnerstag, 26. November 1891, 1 Uhr.

Die zweite Berathung der Novelle zum Krankenver­st cherungsgesetz wird mit dem $ 53 der Vorlage fortgesetzt. Der­selbe bestimmt, datz die Arbeitgeber berechtigt sind, die Eintritts­gelder und zwei Drittel der Beiträge bei den Lohnzahlungen in Abzug JU ^Abg" v. d. Schulenburg (cons.) beantragt eine anderweite Fassung dieser Bestimmung, wonach die Versicherten verpflichtet sind, sich die Abzüge machen zu lasten. Streitigkeiten aus diesem Anlaß sollen von den Gewerbegerickten entschtedm werden.

Staatssecretär vr. v. Bo etlicher hat gegen den Antrag kein Bedenken und stellt dessen Annahme anheim.

Abg. Sv ahn (Ctr.) bekämpft den Antrag, halt aber den Para­graph selbst für verbesserungsbedürftig und behält sich einen ent­sprechenden Antrag für die dritte Lesung vor.

Der Antrag Schulenburg wird abgelehnt; der $ 53 wird un­verändert genehmigt, ebenso 8 54 und 55.

S 55a bestimmt, datz auf Antrag von mindestens 30 Versicherten die höhere Verwaltungsbehörde anordnen kann, daß die Leistungen der Kaste durch weitere als die von der Kaste bestimmten Aerzte, Apotheken und Krankenhäuser zu gewähren sind, wenn die von der Kaste getroffenen Anordnungen unzulänglich sind.

Abg. Dr. v. Dziembowskt (Pole) beantragt, statt 30: 20 und stattkann" zu setzenhat"; ferner dem Paragraph einen Zusatz zu Mbcn, wonach im Falle der Ablehnung eines solchen Antrages dre Gründe der Ablehnung angegeben werden müssen.

Abg. Hitze (Ctr.) beantragt, daß auf Antrag von 30 Ver­sicherten die höhere Verwaltungsbehörde die Zulastuna anderer als der durch die Kaffen bestimmten Aerzte, Apotheken, Krankenhäuser verfügen muß, sofern nicht Vermögms-Jnteresten der Kaste entgegen- ^^^Staatssecretär Dr. v. Poetticher: Gegenüber dem ftüheren Zustande ist durch die Vorlage eine wesentliche Verbesterung geschaffen. Das Bestere ist hier ein Feind des Guten. Die Anträge führen die Sache nicht weiter. Laste man den oberen Verwaltungsbehörden die freie subjective Beurtheilung des Etnzelfalles, ohne bestimmte Zwangs- vorschriften, wie sie die Anttäge enthalten und lehnen Sie deshalb bie ^Aba?Eberly (dfr.) empfiehlt ebenfalls, an den Commisfions- vorschlägen festzuhalten. Die Agitation für freie Aerztewahl sei auch nickt aus den Kassm, sondern von des Aerzten in Scene gesetzt. Mit der freien Aerztewahl werde man bald schlechte Erfahrungen

WotffS telegraphisches «orrefpondmz-Bureav.

Berlin, 12. November. Der frühere Präsident des brandenburgischen Consistoriums, Hegel, ist heute gestorben.

Paris, 26. November. Seit gestern treffen in Roubaix und Tourcoing zahlreiche Kohlensendungen aus Deutsch­land und Belgien ein. Im Kohlenbecken von Pas de Calais hat sich beute Nacht kein Zwischenfall ereignet. In einigen Minen des Norddepartements, wo der partielle Strike fort­dauert, ist eine lebhafte Erregung bemerkbar.

Deveschen desBureau Herold".

Berlin, 26. November. Ende Januar oder Anfangs Februar findet der nächste deutsche Jnnungs-Hand- werkertag in Berlin statt.

Nach derAllg. Reichscorr." verlautete in dem Foyer des Reichstages, Bismarck habe geäußert, er komme zu der Handelsvertrags-Debatte nach Berlin und wenn er sich hintragen lassen müsse.

Die Zahl der Jnfluenzakranken in Berlin beträgt 40 000. In letzter Woche ereigneten sich 30 Todesfälle von Jnfluenzakranken.

Das Bankgeschäft Hugo Löwy wurde soeben ge­richtlich versiegelt, der Inhaber ist verreist. Hugo Löwy wurde verhaftet.

Berlin, 27. November. DieVoss. Ztg." erhält Nach­richt aus Kattowitz, daß nunmehr auch die russische Ausfuhr kleiner zollfreier Weizenquanten verboten ist.

DieVoss. Ztg." meldet aus Rom: Der Abgeord­nete Antonelli verlangte gestern Regierungsmaßregcln für die

macken; schon jetzt haben Kassm, welche die freie Aerztewahl zulassm, z. B. die Kaffe der Buchdrucker in Berlin, erhebliche Mehrausgaben bloS durch diese Neuerung gehabt.

Abg. Möller (natl.) bekennt sich als Freund der fteim Aerzte­wahl; das sei kein unerreichbares Ideal, sondern ein sehr wohl erreichbarer Zustand, der von mehreren Kassm bereits eingeführt sei. Eine Zwangsbestimmung für die Verwaltungsbehördm, wie sie in den Anttägm Hitze und Dziembowskt beabsichtigt wird, empfiehlt sich nicht. Er bittet diese Anträge abzulehnm und es bet den CommtssionS- anttägen zu belaffm.

Abg. Dr. Langerhans (dft.) hält die Bestimmung des ganzen $ 55a für sehr bedenklich, das setm die üblm Folgm des Kassen- zwanges! Hätte man den Leuten die freien Kassen anheimgegebm, so bräuchte man alle diese Bestimmungm nicht. Bei der nächstm Novelle werdm wir doch zur freien Aerztewahl gedrängt werdm. Dm Aerzten sucht man heute Alles aufzuladm; thatsächltch find sie bei den Zwangskassm am schlechtesten daran, dmn jeder Kranke glaubt, der Arzt ist ja bezahlt, er kann also auch möglichst oft kommm und dich besuchen. Aus diese Weise drückt man dm ärztlichen Stand herunter und schädigt ihn. <L, r , , ,, ,

Abg. Wurm (Soc.) befürwortet die freie Aerztewahl, ohne welche die Aerzte infolge des Zwangskassmwesms proletartfirt werdm. Wenn die Aerzte ihr Recept durch einen Dienstmann an dm Krankm schicken, so erhält der Dienstmann für dm Gang mehr, als der Arzt für das Recept. Noch schlimmer steht es mit dm Zwangs-Apothekm. Die Drogen und andere Arzneimittel, an denen 400 bis 500 Procent verdient werdm, haben nach dem Anerkmntniß hervorragender Me- diciner nur sehr untergeordneten Hellwerth und Hellwirkung. Diese Dinge werden den Reichstag noch bet der Berathung des Antrages über die Verstaatlichung der Apotheken näher beschäftigm. Die weiften Krankheiten der Arbeiter sind Folgen der Roth, gegm welche der Arzt das einzig fehlende Recept nicht verschreibm kann.

Abg. Dr. Hirsch (dfr.) bekämpft die VermischungdeSPrtncipS der freien Aerztewahl und der Verstaatlichung der Aerzte; Beide« gehöre nicht nothwmdig zusammen. Im Weiteren bekämpft Redner die Einrichtung der Zwangsärzte, die bei den Kassenmllgliedern miß­liebig sind, infolge ihrer Ueberbürdung oberflächlich verfahren und schlecht bezahlt werden. Im Interesse der Aerzte und der Verfichertm würde es ließen, wenn die Bewegung für freie Aerztewahl bei dm einzelnen Kassen zum Austrage gebrockt wird. Hierzu gibt der 855» in der Commissionsfassung die nöthige Gelegmheit. Uebrigms könnte man die Beschlußfassung Über die in dem Paragraph behandelten Angelegenheiten auch der Generalversammlung der Kassenmttglieder überlassen, ehe man die Staatsbehördm anruft.

Abg. Hitze (Cmtr.): Das Ideal der freien Aerztewahl in vollster Unbeschränktheit besteht für Niemanden, man ist durch die Verhältnisse immer an die.Wahl unter einigen wmigm Aerzten gebundm.

Von den Abgg. Spahn und Hitze ist der Evmtualantrag gestellt, im Falle der Ablehnung des vorerwähnten Antrages Hitze- Spahn, die Vermehrung der Zwangsärzte, Apotheken rc. nicht von dem Nachweise eines vorhandenm Bedürfnisses abhängig zu machm und die mtgegengesetzte Bestimmung der Vorlage zu streichm.

Nachdem noch der Abg. Singer (Soc) zu Gunstm der freim Aerztewahl, der Abg. Eberty (dft.) wiederholt gegm dieselbe ge­sprochen hatte, wurde der 8 55a nach Streichung der Bestimmung über den Bedürfnißnachweis, gemäß dem Eomtualantrage Spahn- Hitze (Ctr.) angenommen, alle anderen Anträge wurden abgelehnt; ebmso wurde 8 26a Abf. 2, worüber die Abstimmung ausgesetzt war (derselbe betrifft die Zulässigkeit der Zwangsbestimmung über Kaffm- Aerzte, Apotheker rc.) nach dm Commtsfionsvorschlägm angmommm.

Außerdem werdm die 88 55b58 einschließlich ohne wesentliche Debatte genehmigt und die Debatte bei dem damit erledigten Abschnitt der Gemeindekrankenverficherung abgebrochen.

Nächste Sitzung Freitag 1 Uhr. Erste Lesung des Etats und des Nachtrags-Etats.

Schluß 43/4 Uhr.

Lavahmr Anzeigen zu an NLHmittag» sLr bra JMyrnb« Lag erscheinenden 9iuwmn dir Vor». H) Uhr.

AÜc M In- und 18u6teekS achme«

Änzritzrn für denGießener Anzeiger"

Bekanntmachung,

die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freimütigen Dienst aus Grund von Schulzeugnissen betreffend. Diejenigen jungen Leute, welche aus Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden hierdurch aus die nachfolgen, den, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Ansügen ausmerksam gemacht, daß hiernach unvoll­ständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.

1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs- Commission nur dann einzureichen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen gestel- lungspslichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.

2) Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet.

Der Nachweis der Berechtigung zum ein­jährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu erbringen.

3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actenformat (nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweck­dienlich, wenn die nähere Adresse angegeben wird.

4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:

a) Geburtszeugniß;

b) ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereit­willig keit den Freiwilligen während einer ein­jährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrig­keitlich zu bescheinigen;

c) ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Real­gymnasien, Ober-Realschulen, Progymnasien, Real­schulen, Realprogymnasien, höheren Bürgerschulen und den sonstigen müitärberechtigten Lehranstalten) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;

d) das Schulzeugniß.

Sodann wird noch besonders bemerkt:

Zu pos. b: daß in dem Einwilligungs-Attest die Unter­schrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein muß.

Zu pos. d: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien, Realgymnasien und Ober-Realschulen, fämmtlich nach dem Schema 18 zur Wehr-Ordnung vom 22. November 1888 Reg.-Bl. Nr. 5 von 1889 ausgestellt sein müssen.

Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der §§ 88, 39, 90, 93 und 94 der angeführten Wehr-Ordnung verwiesen.

Großh. Prüfungs - Commission

für einjährig Freiwillige zu Darmstadt.

Der Vorsitzende:

Dr. Zeller.