Ausgabe 
27.9.1891 Zweites Blatt
 
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d. Angabe der Menge, welche verkäuflich ist, in kg, sowie des Preises für 100 kg und der Lieferzeit.

4) Nur vollkommen reine Waare wird zum Markte zu- gelaffen.

5) Der angegebene Preis kann während der Ausstellung nicht mehr erhöht werden.

6) Der Aussteller verpflichtet sich, das zum Verkaufe an­gemeldete Quantum des Saatgutes zu dem angegebe­nen Preise in der festgesetzten Lieferzeit dem landw. Bezirksverein unter Gestattung einer Zahlungsfrist von 4 Wochen zu liefern, andere Besteller erhalten die bestellte Frucht nur gegen Baarzahlung bei Empfang der Waare oder gegen Nachnahme des Kaufpreises.

7) Die Proben der verkauften Saatwaaren bleiben Eigenthum des landwirthschaftlichen Bezirksvereins, welcher dieselben drei Monate lang nach Schluß der Ausstellung zum Zweck der Controle ausbewahrt, die Proben von nicht verkauften Saatwaaren können von den Ausstellern zurückgenommen werden, widrigenfalls sie ebenfalls dem landwirthschaftlichen Bezirksverein zufallen.

8) Der Verkäufer haftet für seine Angaben und für Lieferung der Waare nach Probe. Bei nicht ver­tragsmäßiger Lieferung kann der Käufer die Waare unter Beanspruchung des Ersatzes der Kosten des Hertransports unfrankirt zurücksenden oder dieselben unter Beanspruchung des Minderwerths behalten.

9) Der Verkäufer hat die verkaufte Waare bis zur nächsten Bahnstation zu bringen und dort aufzugeben; von da trägt der Käufer die Transportkosten resp. für seine Mitglieder ganz oder theilweise der land- wirthschaftliche Bezirksverein Gießen.

Von der Absendung der Waare hat der Verkäufer dem Käufer zu gleicher Zeit Nachricht zu geben.

10) Sind besondere Vereinbarungen nicht getroffen worden, so steht es dem Käufer frei, die nöthigen Säcke zum Bezug der gekauften Waare selbst zu stellen; anderen­falls hat der Verkäufer die Säcke in tadelloser Qua­lität zu liefern und das Recht, dieselben zum Selbst­kostenpreise zu berechnen, wenn sie nicht vom Käufer binnen vierzehn Tagen frei zurückgesandt werden.

11) Die Zahlung des Kaufpreises rc. für die durch Ver­mittelung des Bezirksvereins gekaufte Frucht hat bei Empfang der Frucht durch den Besteller zu erfolgen, insoweit nicht die Gemeinde für ihre Angehörigen die Zahlung des Kaufpreises übernommen hat.

12) Jeder Aussteller verpflichtet sich, sein ausgestelltes . Muster zum Zwecke beliebiger Untersuchung und Ver­gleichung der vom landwirthschaftlichen Bezirksverein ernannten Ausstellungs-Commission zur Verfügung zu stellen, die Bestellungen genau nach den Mustern zu liefern und bei Streitigkeiten über die Uebereinstim- mung der auf Grund der Ausstellung biogenen Waaren mit dem ausgestellten Muster sich dem Aus­spruche eines Schiedsgerichts zu unterwerfen, falls ein solches vom Käufer angerufen wird. Das Schieds­gericht besteht aus drei unparteiischen Sachverstän­digen, von denen je einer durch die Ausstellungs- Commission, den Käufer und Verkäufer gewählt wird.

13) Aufstellung und Etiquettimng und Ueberwachung des Saatguts ist Sache der Ausstellungs - Commission, deren Anordnungen unbedingt Folge zu leisten ist.

14) Alle abgeschloffenen Kauf- und Tauschverträge werden von der Ausstellungs-Commission ausgenommen und mit Angabe der Katalog - Nummer, des Kaufpreises x des verkauften Quantums, sowie der Namen von Käufer und Verkäufer in ein Buch eingetragen.

15) Durch den Eintrag in ein Buch wird jedem Käufer das Recht eingeräumt, in Fällen von Streitigkeiten betreffs Uebereinstimmung der auf Grund der Aus­stellung bezogenen Waaren mit dem Muster die Ent­scheidung des Schiedsgerichts innerhalb vierzehn Tagen nach der Lieferzeit anzurufen. Dabei macht sich Käufer verbindlich, sich dem Urtheile des Schiedsgerichts ohne Weiteres zu unterwerfen.

16) Zur Entscheidung der Streitigkeiten steht dem Schieds­gericht die Befugniß zu, die landwirthschaftliche Ver­suchsstation. zu Darmstadt mit Gutachten zu hören, sowie sonstige Sachverständige nach ihrem Ermeffen zuzuziehen.

Anmeldung

)u der am........zu Gießen auf Lonys Bierkeller

stattfindenden Saatausstellung.

1) Bezeichnung der Saatwaaren.

2) Die Saatwaare wurde in der Gemarkung.......

gebaut.

3) Verkäufliche Menge in Kilogramm.

4) Preis für 100 Kilogramm.

5) Lieferzeit.

6) Es wird garautirt:

a. für Reinheit, b. Sortenächtheit, c. diesjähriges Saatgut.

7) Bemerkungen.

Ich habe von der umstehenden Saatausstellungs-Ordnung Kenntniß genommen und erkenne die Bestimmungen derselben für mich als bindend an.

........ - (Ort), den . . ten.......1891.

(Unterschrift des Ausstellers.)

Gießen, den 7. September 1891.

Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen. Jost.

Zum Jahresbericht der Fabrik-Jnspeetoren.

Aus dem Jahresbericht des Großh. Fabrikinspectors Kraus (Aufsichtsbezirk II, umfassend die Provinzen Ober- Hessen nnd Rh ein Hessen, mit Ausnahme des Kreises Worms) theilen wir folgende Beobachtungen im Auszuge mit:

Ende 1890 waren in 270 Fabriken 1627 jugend­liche Arbeiter im Alter zwischen 12 und 16 Jahren be­schäftigt und zwar 1046 männlichen und 581 weiblichen Geschlechts. Die Anzahl der beschäftigten Kinder im Alter von 12 bis 14 Jahren war nur 10 männliche. Die Be­schäftigung jugendlicher Arbeiter über die gesetzlich vorge­schriebene Arbeitszeit von 10 Stunden täglich wurde in 12 Fällen wahrgenommen. Es kommt dies mehr aus dem Lande vor. Die Liste der jugendlichen Arbeiter, das Plakat und die Arbeitsbücher fehlten öfters. Die Zahl der in den Fabriken Ende 1890 beschäftigt gewesenen Arbeiterinnen über 16 Jahre betrug 2794. Die Zahl der männlichen Arbeiter über 16 Jahre betrug 14,236. Unfälle sind 553 angemeldet worden, dieselben kommen besonders bei Nachtschicht und zwar in Fabriken vor, die an sich zu solcher nicht gezwungen sind.

Das Jahr 1890, welches in Folge der massenhaften Arbeiter-Aus stände von gewisser Bedeutung war, hat auch in dem Aufsichtsbezirk seine Wirkung ausgeübt, aller­dings nur in Mainz, woselbst die Bauhandwerker, Schreiner, Schuharbeiter und Metallarbeiter die Arbeit einstellten. In Ober Hessen, besonders in den Landbezirken, war von Arbeiter-Ausständen säst nichts zu bemerken, obgleich es an Aufforderungen dazu nicht gefehlt. Der 1. Mai wurde als Feiertag so gut wie gar nicht begangen. Viele Zweige der Industrie waren in reger Arbeit, z. B. die Cementfabrikation und die chemische Industrie im Kreise Mainz, die Eisenbahn­wagen- und die Schuhfabrikation in demselben Kreise, die Cigarrenfabrikation in den Kreisen Gießen und Bingen, die Maschinensabrikation. Oester, als man glauben sollte, wurde beobachtet, daß Arbeitgeber mit größerer Anzahl Arbeitern und Maschinenbetrieb nicht einmal im Besitze eines Exemplars der Gewerbe-Ordnung waren. Ebenso sand sich großer Mangel an Kenntnissen über die Arbeiter-Versicherungsgesetze. Ausländische Arbeiter waren hauptsächlich in Mainz beschäftigt.

Zum Schutz der Arbeiter vor Gefahren wurden 323 Anordnungen getroffen oder auf Beseitigung bestehender Mängel gedrungen. Besonders den Schutz der Arbeiter gegen Feuersgefahr ließ sich Berichterstatter angelegen sein.

Zur Beseitigung gesundheitsschädlicher Ein­flüsse sind vielfach Ventilationen eingerichtet, die Arbeits­räume erweitert, ja ganz neue Fabriken (Cigarrenfabriken in Gießen) gebaut worden. Von Nachbarn genehmigungspflich­tiger Anlagen wurden zahlreiche Beschwerden erhoben, die gründlich geprüft wurden- viele haben sich als übertrieben herausgestellt. Durch Wohlfahrtseinrichtungen hat sich die Stadtverwaltung in Mainz große Verdienste erworben, so besonders durch das neue Volksbad. Die schönste Bade­anstalt hat die Cementfabrik von Dyckerhoss u. Söhne in Amöneburg bei Castel, welche überhaupt in ihren Be­triebs- und Wohlfahrts - Einrichtungen vielen zum Muster dienen könnte. Die Stadtverwaltung in Mainz hat die Ein­richtung getroffen, daß im Winter Arbeiter, welche im Freien arbeiten, ihr Mittagessen zwischen 12 und 1 Uhr in be­stimmten geheizten Schulräumen einnehmen können. Die Besitzer mehrerer größerer Fabriken, u. a. die Maschinen­fabrik von Heyligenstaedt u. Co. in Gießen, beab­sichtigen, Arbeiterwohnungen zn erbauen. Was die Frage der Abgabe billiger Lebensmittel an die Arbeiter anlangt, begegnet man Cant in en- die Preise darin sind verschieden. Eigentliche Consumvereine sind nur wenige im Bezirke vorhanden.

Im Allgemeinen besteht bei den Arbeitgebern keine Neigung, Consumvereine zu gründen- aber ich habe die Beobachtung gemacht, daß die Schwierigkeiten, welche für die Wirksamkeit solcher Einrichtungen entstanden sind, nicht darin ihre Ursache hatten, daß nach § 115, Absatz 2, der Gewerbe­ordnung, wonach die Creditirung von Lebensmitteln nur mit der Maßgabe gestattet ist, daß die Verabfolgung der Lebens­mittel zu einem die Anschaffungskosten nicht übersteigenden Preise erfolgen soll. Es gibt große und kleinere Fabriken und Betriebe, die viel für ihre Arbeiter thun, aber keine Consumvereine haben- bei meinen Nachfragen, warum dies so sei, wurden mir fast immer zwei Hauptgründe dagegen angegeben, nämlich: das Mißtrauen der Arbeiter und die mehrfach zu Tage getretene Neigung derselben, die zu ihrem Besten getroffenen Einrichtungen in mißbräuchlicher Weise auszunutzen.

Die Arbeiter sind nicht gern in ihren Einkäufen con- trolirt, sie sind deßhalb oft mißtrauisch untereinander, aber auch gegen den, von welchem sie die Lebensmittel kaufen, also in dem gedachten Falle gegen den Arbeitgeber. Ein Maschinen- sabrikant sagte mir, er habe an seine Arbeiter billige Lebens­mittel zum Anschaffungspreise abgegeben- er und seine Frau habe noch große Mühe mit der Vertheilung u. s. w. gehabt und schließlich hätten die Arbeiter selbst geäußert, er habe Geld dabei verdient. Daraushin hat er die Sache aus­gegeben.

Auch in anderen Fabriken wurden Consumvereine ein­gerichtet, aber aus denselben oder ähnlichen Gründen wieder ausgehoben. Eine große Cementfabrik hatte einen Consum- verein- als ein Theil der Arbeiter den Vortheil des Einkaufs dabei erkannt hatte, ließen sie durch ihre Angehörigen, Frauen oder Kinder, die von der Firma so billig gekauften Lebens­mittel wieder an andere, die nicht zu der Fabrik gehörten, zu höheren Preisen verkaufen und machten auf diese Weise einen unredlichen Gewinn. Auch dieser Verein besteht nicht mehr.

Die Thatsache ist aber nicht zu leugnen, daß ein richtig geleiteter Consumverein für die Arbeiter eine große Wohl- that ist. Der Arbeiter bezahlt fast immer seine Lebensmittel theuerer als der Wohlhabendere, und dabei sind diese Lebens­

mittel meist schlechter. Es ist gewiß den Arbeitgebern nicht zu verdenken, wenn sie nach so traurigen Erfahrungen, wie icb sie geschildert habe, jede Lust verlieren, in der angeregten Weise für ihre Arbeiter zu sorgen.

Es ist aber auch gewiß, daß bei solchen Vorkommnissen gewöhnlich viele Unschuldige wegen einem oder wenigen Schul­digen leiden müssen, und deßhalb wäre Geduld auf Seiten der Arbeitgeber, besonders bei diesen, die häuslichen Verhält­nisse und die Lebensweise der Arbeiter berührenden Angelegen­heiten, geboten- muß doch dem Arbeiter manche Wohlthat geradezu ausoctroyirt werden.

Ich hoffe, daß das Institut der Arbeiter-Aus­schüsse in den einzelnen Fabriken immer mehr Platz greift; es läßt sich überall da, wo ein gewisser Stamm von Arbei­tern besteht ober erstrebt wird, in großen, wie in mittleren Fabriken mit Vortheil für beide Theile einrichten. Die Arbeiter-Ausschüsse sind ein vortreffliches Mittel zur Herbei­führung und Erhaltung der Einigkeit von Arbeitgebern und Arbeitern- auch sind sie geeignet, das Geschäfts-Interesse zu fördern, weil bei den Verhandlungen und Berathungen Manches erörtert werden kann, was dem Geschäft im Ganzen zum Nutzen gereicht- selbst eine Förderung in technischer Be­ziehung ist nicht ausgeschlossen. Den Arbeitgebern ist nur zu empfehlen, die Angelegenheiten ihrer Betriebe mit den eigenen Arbeitern zu vereinbaren, statt sich vielleicht demnächst bon Arbeiter-Verbänden und Leuten, die außerhalb ihres Betriebes stehen, Vorschriften geben zu lassen. Da, wo das Institut der Arbeiter-Ausschüsse besteht, lassen sich auch mit Leichtigkeit Consumvereine, bei deren Leitung und Verwaltung die Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit gleichen Rechten und Pflichten wirken, einführen- dann kann von Verdächtigungen und Unredlichkeiten keine Rede mehr sein und die Wohlthat einer solchen Einrichtung wird von den Arbeitern ganz und voll empfunden werden.

Freilich schaden solche Consumvereine auch wieder den kleinen Geschäftsleuten, bei welchen die Arbeiter gewohnt sind, die Bedürfnisse für ihren Lebensunterhalt zu kaufen.

Ich will diesen Bericht nicht schließen, ohne der neuen Kliniken in Gießen zu erwähnen, welche 1890 in Gegen­wart Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs eröffnet worden sind. Die ganze Anlage, die einen Complex mehrerer großer und prachtvoll gebauter Häuser tn hoher luftiger Lage umfaßt, ist durchweg mit eleetrischem Licht, Central-Dampf- heizung, Canalisation u. s. w. versehen, hat ausgezeichnete Kücheneinrichtungen, Hörsäle, Operationssäle, Apotheke u. s. w. und kann gewiß als eine Wohlsahrtseinrichtung von großer Bedeutung nicht allein für die Arbeiterschaft, sondern für die ganze Menschheit betrachtet werden."________________________

Schiffsncrch^ichten.

Der PostdampferWesternland" derRed Star Line" in Ant­werpen ist laut Telegramm am 22. September wohlbehaltm tn Newyork angekommen.

Literatur uw6 Artnst.

Der Verein der Bücherfreunde hat jetzt seine Satzungm sowie ein Verzetchniß der zunächst erschemenden Werke veröffentlicht. Der Vorstand des Vereins besteht aus den bekannten Schriftstellern: Theodor Fontane, Martin Greif, Hermann Hetberg, Otto von Leixner, Fritz Mauthner, Alexander Baron von Roberts und Ernst von Wolzogen. Die Geschäftslettung hat der Verlags­buchhändler Friedrich Pfeilst Ücker in Berlin übernommen. Bet dem großen Interesse, welches in weiten Kreisen die Bestrebungen des Vereins erwecken, sei unseren Lesern das Wesentlichste aus den Satzungen mitgethellt.

1. Der Verein der Bücherfreunde bezweckt die Vereinigung aller Freunde einer feineren literarischen Unterhaltung und stellt sich zur Aufgabe, seinen Mitgliedern eine Reihe hervorragender Werke ter zeitgenössischen deutschen Literatur also keine Uebersetzungen zum billigsten Preise zugänglich zu machen.

2. Die Mitglieder verpflichten sich zur Zahlung eines Beitrages von vierteljährlich 3.75 Mk., welcher zum Beginn eines jeden Vierteljahres zu entrichten ist. Mitglieder, welche die Bände gleich gebunden zu beziehen wünschen, habm vierteljährlich 4.50 Mk. Beitrag zu zahlen. Der Beitritt verpflichtet für ein ganzes Jahr. Anmeldungen in jeder Buchhandlung, welche auch die Veröffentlichungen vermittelt.

3. Es erscheinen im Laufe des Jahres in regelmäßigen Zwischen­räumen sechs bis acht in sich abgeschloffene Werke, zusammen etwa 150 Bogen zu 16 Setten stark. Die Veröffentlichungen bestehen zum größten Theil tn unterhaltender Roman, Novelle, Humor, Memoiren usw. zum anderen Theil in allgemetn-verständlich-wissenschaftltcher Literatur: Geschichte, Natur-, Länder- und Völkerkunde usw.

4. Der Eintritt in die Gesellschaft kann jederzeit stattfinden. Die seit Beginn des Vereinsjahres bereits erschienenen Werke werden alsdann nachgeliefert. Auch Ausländer, sowie Frauen können Mitglieder werden, dagegen sind Leihbibliotheken und zu geschäftlichen Zwecken betriebene Lesezirkel ooy der Mit­gliedschaft ausgeschlossen.

5. Die Veröffentlichungen des Vereins werden auch an Nicht­mitglieder im Einzeloerkauf abgegeben, jedoch nur zum doppelten Preise.

Die Titel der zunächst erscheinenden Werke sind: Todsünden, Roman von Hermann Hetberg. Aus Mttletd. Des Kaisers Fünf usw. Neue Nooellm und Sktzzm von Alexander Baron von Roberts. Herzensanalysen, Novellen von Max Nordau (Verfaffer der conven- ttonellen Lügen der Eulturmenschheit). Ein neuer Roman von Max Kretzer. Ferner gemeinverständlich-wissenschaftliche Werke: Aus der Sturm- und Drangpertode der Erde. Skizzen aus der Entwtcke- lungsgeschichte unseres Planeten. Mit Abbildungen. Von Profeffor vr. H. Haas. Astronomische Abende. Mit Abbildungen. Von Dr. C. Titus. Steinerne Zeugen. Die Forschungen und Aus­grabungen in Palästina, Egypten und Assyrien und ihre Beziehungen zur Bibel. Mit Abbildungen. Von Dr. Georg Kampffmeyer.

Eine große Anzahl unserer ersten Schriftsteller hat außerdem ihre Mitarbeiterschaft zugesagt. Wir nennen nur folgende: Adolf Glaser, Wllhelm Jensen, Hans Hopfen, Gerhardt von Amyntor, Moriz Carriöre, Ernst Eckstein, Ludwig Pietsch, Fritz Mruthner, Martin Greif, Rudolf Genöe, Hans Hoffmann, Ernst von Wolzogen, Otto von Leixner, Moriz von Reichendach, August Niemann und Karl Pröll.

Das Programm und die Aussicht, für wenige Mark sich nach und nach eine Bibliothek hervorragender Werke in tadelloser Aus­stattung anschaffen zu können, ist wirklich sehr verlockend; die viel­gerühmte und benetvete Wohlfeilheit französischer Bücher wird von Den Büchern des Vereins noch übertroffen. Der erste Band Todsünden, Roman von Heiberg ist bereits erschienen und in den Buchhandlungen einzusehen. Beitrittserklärungen und Pro- specte durch jede Buchhandlung oder auch durch die Geschäftsleiiung des Vereins der Bücherfreunde in Berlin W., Baureutherstr. 1.