Ausgabe 
26.4.1891 Zweites Blatt
 
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Amtliche Thril.

Bekanntmachung,

Abhaltung von öffentlichen Faselschauen betreffend.

Bei der heute zu Gießen abgehaltenen öffentlichen Faselschau sind die nachstehend verzeichneten Thiere für tauglich befunden worden, als Gemeindezuchtstiere verwendet ru werden. Dieselben sind an einem Horn mit dem Brand- stempel K. C. Gießen (Kör-Commission Gießen) gezeichnet.

Gießen, den 22. April 1891.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

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Gießen, am 23. April 1891. Berr.: Anschaffung und Unterhaltung des Faselviehs. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen j

an die Grotzh. Bürgermeistereien de- Kreises.

Wir haben wiederholt beobachtet, daß Gemeindefasel ohne unsere Genehmigung abgeschafft worden sind. Wir er­warten, daß dieses dem Sinn des Gesetzes, die Anschaffung und Unterhaltung des Faselviehs betreffend, vom 26. October 1887 sowie den meisten über die Faselhaltung abgeschlossenen Verträgen widersprechende Verfahren für die Zukunft sich nicht mehr wiederholt, sehen vielmehr vor jeder beabsichtig­ten Abschaffung eines Fasels Ihrem Antrag unter Angabe der für den Verkauf des Fasels sprechenden Gründe ent­gegen. Es gilt dies nicht nur für die Fälle, in denen die Gemeinde Eigenthümerin der Fasel ist, sondern auch für die, in welchem ausnahmsweise die Fasel noch im Eigenthum der Halter stehen. Die Abschaffung eines Fasels ohne unsere vorgängige Genehmigung erscheint nur dann zulässig, wenn die Körcommission bei ihrer regelmäßigen Rundreise zum Verkauf gerathen hat. '

Bei der Anschaffung von Faseln wird manchmal nicht darauf geachtet, daß die neuen Thiere derselben Rafse an­gehören wie die abgeschafften. Es ist Ihnen bekannt, daß die einmal beschlossene Zuchtrichtung eingehalten werden muß und daß nur aus zwingenden Gründen mit unserer Geneh­migung hiervon abgegangen werden kann. Wir erwarten deshalb, daß Sie vor einem etwa beschlossenen Wechsel in der Zuchtrichtung unsere Genehmigung einholen- ein ent­gegen dieser Bestimmung angeschaffter, einer anderen Rasse als der frühem angehöriger Fasel wird von uns zum Dienst nicht zugelassen werden. .

Für jetzt beauftragen wir Sie, uns bis zum 10. JJtai [. I. die Anzahl der in Ihren Gemeinden befindlichen Rind- vieh-Mutterthiere anzuzeigen.

v. Gagern.__________________

CoceU» »«6 provinzielle»

Gießen, 25. April.

Zu der bei dem Gewitter am 23. d. M. in dem Comptoir eines hiesigen Geschäftes an dem Fernfprech-Apparat beobachteten Erscheinung geht uns nachstehende Erklärung zu. Bei atmosphärischen Entladungen werden alle im Jnfluxions- rayon liegenden electrischen Leiter, (Wasser-, Gas- und Fern- sprechleitungen), welche mit der Erde in Verbindung stehen, inducirt. Bei eingeschalteten Fernsprechapparaten muß der Jnductionsstrom in ziemlicher Spannung durch die Wecker­windungen laufen, der Anker des Weckers wird angezogen und der Wecker giebt einen starken Ton von sich. Bevor je­doch der Anker den Unterbrechungscontact vollständig schließe springt der Strom bei diesem Contact zur Erdleitung über, hierdurch entsteht ein greller Lichtbogen ähnlich wie bei einer electrischen Bogenlampe. Der Lichtstrahl dringt durch einen Spalt des Apparats oder durch die Oeffnung an der Ein- und Ausschaltevorrichtung (am beweglichen Haken) in das Zimmer und wenn ein Fenster in der Richtung des Strahles liegt, auch durch das Fenster. Die Erscheinung ist

also kein Blitzstrahl, sondern nur ein Lichtesfect. Ein wirklicher Blitzstrahl würde den Sicherungsdraht an der Spindel des Blitzableiters geschmolzen haben. Bei dem betreffenden Apparat ist dies nicht der Fall.

Ernannt wurden: Der Amtsgerichtsdiener bei dem Amtsgericht Gießen Friedrich Korell zum Canzleidiener bei dem Landgericht der Provinz Oberhessen, und der Hilfsdiener bei dem Landgericht der Provinz Oberhessen, Friedrich Nikolai zum Amtsgerichtsdiener bei dem Amtsgericht Gießen.

Ein Dienstmädchen, das auf den Namen seiner Dienst­herrschaft verschiedene Schwindeleien ausgeführt hatte, wurde gestern verhaftet.

Ein Manu vom Laude ließ gestern sein Portemonnaie mit über 9 Mark Inhalt auf der Ladentheke eines hiesigen Geschäfts liegen- als derselbe nach 10 Minuten wieder zurückkam, war das Portemonnaie verschwunden. Eine zur selben Zeit in dem betr. Laden anwesend gewesene fremde Hausirerin hatte das Portemonnaie an sich genommen und hatte sich damit aus dem Staube gemacht- sie wurde jedoch alsbald noch in der Stadt betroffen und verhaftet.

Nidda, 23. April. Dieser Tage leistete die Hebamme Frau Kinsky bei der Geburt des 1000. Kindes die nöthige Hülse. Frau K. begleitet den Dienst schon seit 38 Jahren, ist 70 Jahre alt und noch geistig und körperlich rüstig.

* Merkwürdige Polizeistunde. Bezirksamtmann:Wird auch die Polizeistunde genau beachtet, Herr Wirth?" Wirth: Gewiß, Gnaden Herr Bezirksamtmann!" Bezirksamtmann: Nun, und wer sind meistens die Letzten?" Wirth:Der Herr Lehrer, der Herr Pfarrer und der Herr Bürger­meister- dann trinkt gewöhnlich der Herr Förster und der Herr Doctor noch ein Glas, und wenn dann der Polizei­diener kommt, dann trinkt der auch noch eins.

Vrodpreise

vom 26. April bis 10. Mai 1891.

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Großh. Polizeiamt Gießen.

1891.

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Gießen, den 25. April

Fresenius.

Wildungen-Wabern.

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