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stättebehörde können bis zur Hälfte des ErtragSwerthes Rentenschulden mit eir^r dem Zweck entsprechenden Amorti­sationsperiode eingetragen werden im Falle einer Mißernte, zu notwendigen Meliorationen, zur Abfindung von Miterben. Die Heimstätten unterliegen der Zwangsvollstreckung nur, wenn die Forderungen aus der Zeit vor Errichtung der Heim­stätte stammen und nicht drei Jahre nach Veröffentlichung der Heimstättenqualität verflossen sind, auch nach Errichtung wegen rechtskräftiger Ansprüche aus Lieferungen, die zur Errichtung und zum Ausbau der Heimstätte verbraucht sind, und wegen rückständiger Renten und Steuern. Die Heimstätte ist un- theilbar und vorbehaltlich des Nießbrauchsrechts der Wittwe des letzten Besitzers durch Erbgang, im Falle des Vorhandenseins mehrerer Miterben nur auf einen derselben übertragbar. Behufs Zusammenlegung von Ländereien kann mit Genehmigung der Heimstättenbehörde Umtausch von Län­dereien stattfinden. Die Veräußerung der Heimstätte ist nur mit Genehmigung der Ehefrau des Heimstättenbesitzers zu­lässig. Niemand darf mehr als eine Heimstätte erwerben. Der Landesgesetzgebung blerben alle näheren Bestimmungen überlassen, speciell die Bestimmungen der Maximal- und Minimalgröße der Heimstätten innerhalb der angegebenen Grenzen, die Abgrenzung der Steuerfreiheit der kleinsten Heimstätten, die Regelung des Nießbrauchsrechts der Wittwe des verstorbenen Heimstättenbesitzers an der Heimstätte, die Errichtung der Heimstättenbehörde und der Heimstätten- Rentenbanken, sowie die Ordnung des Heimstätten-Erbrechts.

Nachdem die landwirthschastlichen Vereine des Groß- herzogthums Hessen ihren Landesausschuß beauftragt, die Heimstättenfrage aus Grund der im Großherzog- thum bestehenden Verhältnisse zu prüfen, faßte der Landesausschuß hieraus den Beschluß, sich einem von Herrn Bürgermeister Hirsch in Alsheim erstatteten Reserate anzuschließen, wonach der Erlaß eines Heimstätte­gesetzes nach den Verhältnissen im Großherzogthum als nicht Wünschenswerth bezeichnet wird. Der Referent würde die Zweckmäßigkeit eines Heimstättegesetzes anerkennen, wenn es nicht jedem Arbeiter möglich wäre, bei Fleiß und Sparsamkeit Grundeigenthum zu erwerben. Die Erwerbungen würden erschwert, wenn das Grundeigenthum in festen Händen bliebe- auch würde es schwere Kämpfe kosten, bis unsere kleinen Landwirthe ihren Grundbesitz in eine Hand geben. Das freie Versügungsrecht über den Grundbesitz ist bei unserer bäuerlichen Bevölkerung so fest eingewurzelt, daß an ein freiwilliges Abgehen davon nicht zu denken sei. Dem Sinne unseres kleinen Bauern ist es unfaßbar, daß er seinen Besitz nicht mehr unter seine Kinder vertheilen darf, an dieser Gewohnheit zu rütteln, sei bedenklich. Referent begrüßt die Gründung von Heimstätten, aber man beginne mit dem Ver­suche nicht in Gegenden, wo lieb gewordene Gewohnheiten beseitigt werden müssen. Man möge Heimstätten da errichten, wo große Besitzungen angekaust und in kleine Wirthschasten getheilt werden, wo unfruchtbare Ländereien durch Entwässe­rung und Düngung in fruchtbare Ackerfelder umgeschaffen werden; bewähre sich dieser Versuch, so wird die Einrichtung von Heimstätten in anderer. Gegenden leichten Eingang finden. Im Großherzogthum Hessen sei der Kleingrundbesitz vor­herrschend. Bei Durchführung des Gesetzes würde es der großen Masse der Besitzer von weniger als 1 Hectar un­möglich, ferner Grundeigenthum zu erwerben; die Masse der Besitzlosen würde vermehrt, die seßhafte Bevölkerung ver­mindert. Nach Angabe des Referenten erhielte das Groß­herzogthum Heffen bei 482170 Hectar Ackerland, in Heim­stätten zu 5 Hectar getheilt, 96 430 Heimstätten, während dieses Ackerland heute von 128 526 Besitzern bewirthschaftet wird.

Die am 23. September in Steins Garten zu Gießen abgehaltene Hauptversammlung des landwirthschastlichen Vereins von Oberhessen hatte u. A. den Entwurf des Heimstättegesetzes zum Gegenstand ihrer Berathungen. Der Versammlung wohnten u. A. bei die Herren Geh. Rath Jaup und Oeconomie-Rath Müller von Darmstadt, während Herr Kammerherr v. Riepenhausen selbst erschienen war, um die Nothwendigkeit des Erlasses eines Heimstättegesetzes im Sinne seines Entwurfes zu begründen. Herr Amtmann Nebel hatte das Referat über den Gesetzentwurf übernommen. Der­selbe sprach sich, nachdem er die Ursachen angeführt, aus denen der Erlaß eines Reichs-Heimstättegesetzes empfohlen worden, in Uebereinstimmung mit dem Landesausschuß gegen ein Heimstättegesetz aus. Ein solches Gesetz verhindere weder die Abnahme der landwirthschastlichen Bevölkerung und deren Zustrom in die Städte, noch trage es zur Besserung der volkswirthschaftlichen Verhältnisse bei. Gerade das durch das Gesetz angestrebte Anerbenrecht sei geeignet, einen großen Theil unserer landwirthschastlichen Bevölkerung, nämlich Die­jenigen, die von der Ererbung von Grundbesitz ausgeschlossen, den Städten und in Folge der erzeugten Unzufriedenheit der Socialdemokratie zuzuführen. Nichtig sei das Prinzip des Erbrechts nur, wenn eine gleichmäßige Behandlung der Kinder beim Stcrbsall des Vaters stattfinde, dies sei aber bei einer Uebertragung des Grundbesitzes aus nur eines der Kinder nicht möglich. Eine Besserung der landwirthschastlichen Verhält­nisse, Sicherung deö Besitzes der kleinen Bauern, sei durch För­derung des landwirthschastlichen Genoffenschasts- und Credit- wesenö zu erreichen, das Heimstättegesetz paffe für unsere ländlichen Verhältnisse nicht. Herr v. Riepenhausen er­blickt in dem Heimstättegesetz ein wesentliches Mittel zur Be­kämpfung der Socialdcmokratie und glaubt dasselbe gerade dem Westen Deutschlands, woselbst die Socialdemokratie viel intensiver austrete als im Osten, wo man einer Verarmung entgegengehe, empfehlen zu müssen. Daö von Herrn Amt­mann Nebel befürchtete Sinken des Nealcredits habe ein Wachsen des aus unverkausbaren Heimstätten begründeten Personalcredits zur Folge, ebenso sei das System der durch das hessische Gesetz vom Jahre 1858 eingesührten, den Heimstätten ähnlichen kleinen bäuerlichen Fideicommisse ungesund, da es nur aus über 15 000 sl. bewerthere Güter Anwendung finden könne. Herr Gras zu Solms-

Laubach, Erlaucht, kann zwar besonders in Bezug auf das befürchtete Anwachsen der Socialdemokratie dem Re­ferat des Herrn Amtmann Nebel nicht ganz beistimmen, bezeichnet aber auch den Entwurf des Heimstättegesetzes als etwas Gutes, was dem Besseren Gesahr bringe. Wenn auch das Heimstättegesetz für unsere landwirthschaft- lichen Verhältnisse wohl keinen Nutzen bringe, so sei es Wün­schenswerth, daß sich die Versammlung über eine die Besse­rung der Verhältnisse anbahnende Form einige. Herr Land- wirthschastslehrer Dr. Ullm ann-Büdingen empfiehlt das Heimstättegesetz und bezeichnet es als eine Stütze für den Bauersmann, es könne ja für unsere Verhältniffe angewendet werden. Herr Provinzial-Director Frhr. v. Gagern bezeichnet als Hauptfrage des Gesetzes die Erbsrage- er könne sich für das Anerbenwesen in gewiffer Hinsicht aussprechen, der Grundbesitz komme mit der Zeit dahin, dasselbe anzu­erkennen. Zum mindesten lasse sich das Princip des Gesetzes begrüßen. Herr Gutsbesitzer Schlenke findet das Gesetz sympathisch; ihm gefalle die Untheilbarkeit des Besitzes, denn das fortgesetzte Theilen führe zum Ruine, man möge das Gesetz auf seine Anwendbarkeit für unsere Gegend prüfen. Nachdem Herr Amtmann Nebel nochmals die Gründe dar­legt, welche ihn besonders gegen das Anerbenrecht stimmen ließen, wird eine von demselben eingebrachte Resolution an­genommen, wonach die Versammlung sich ablehnend gegenüber den Bestrebungen zum Erlaß eines Heimstättegesetzes verhält, dagegen ihre Zustimmung zu den vom deutschen Landwirth- schaftsrath gefaßten, die Zwangsvollstreckung in den Grund - besitz betreffenden Beschlüssen erklärt.

toeakf und j-rsvinziclles.

Gießen, 24. September.

Obstausstellung des Oberhessischeu Obstbauvereins. Die Anmeldungen zu derselben lausen recht reichlich ein. Der vorgesehene Platz für die Bäume dürste besetzt sein,- von Obstsortimeyten ist besonders aus den Kreisen Gießen, Schotten, Lauterbach und Friedberg für die Concurrenz um die besten 12 Aepselsorten, dann um je ein Centner Obst angemeldet. Zur Prämiirung erhielt der Verein bis jetzt: Stadt Gießen 150 Mk., Kreis Alsfeld 25 Mk., Kreis Schotten einen Regulator, Stadt Friedberg einen silbernen Tafel­aufsatz, Graf Oriola 60 Mk., Commerzienrath Heyligenstaedt 50 Mk. Andere Zuwendungen zur Prämiirung stehen noch in Aussicht, sodaß recht ansehnliche Prämien zuertheilt werden können. An Vorträgen über einschlägige Thematas werden gehalten am Samstag den 17. October, Nachmittags 2x/2 Uhr: Dr. v. Peter: Die Geistlichen und Lehrer als Förderer des Obstbaus; K. Reichelt: Eine richtige Sortenwahl ist die Grundlage des einträglichen Obstbaues- E. Metz: Die Be­deutung der Obstbaumpflege. Sonntag den 18. October, Morgens 872 Uhr: Dr. v. Peter: Heber Organisation eines Vereins - Baumwärter - Instituts in Oberhessen- K. Reichelt: Die Einführung von Prämiirungen schön ge­haltener Baumstücke- Erzielung von Einheitspreisen und über Baumbezug- Vormittags 11 Uhr: Seeligmüller, Kgl. Ober­gärtner in Geisenheim überDie Vorbedingungen für eine gute Obstverwerthung"- ferner Vorträge über Zwergobstbau, Ausstellungsbericht (auswärtige Referenten, noch unbestimmt). Um die Anmeldung zur Ausstellung für hiesige Aus­steller zu erleichtern, ist die Expedition desGießener Anzeiger" gerne bereit, solche in Empfang zu nehmen und an die richtige Adresse zu befördern.

Sitzung des Schwurgerichts der Provinz Oberhesieu am 23. September 1891. Die vorgestern vertagte.Verhand­lung gegen die Wilhelm Schäfer Ehefrau von Bruchen­brücken wegen Meineids wurde heute fortgesetzt und endete mit der Verurtheilung der Angeklagten in eine Zuchthaus­strafe von zwei Jahren nebst Kosten, unter Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte aus die Dauer von fünf Jahren. Hiernach wurden die Sitzungen des Schwurgerichts für diese Sitzungsperiode geschlossen.

Berichtigung. Die unter Nr. 82 der Fernsprech­anschlüsse gestern erwähnte Firma heißt nicht N. Rosenthal, sondern M. Rosenthal.

Mit Bezug aus die vor Kurzem auch von uns ge­brachte Notiz, daß die Eisenbahnverwaltung verpflichtet sei, fämmtliche mit Fahrkarten versehenen Passagiere zu befördern, wenn die Wagen bereits überfüllt, wird demD. Tägl. Anz." geschrieben: Hierfür ist der § 6 derAllgemeinen Bestimmungen" des vom Bundesrathe des Deutschen Reiches herausgegebenenBetriebsreglements für die Eisenbahnen Deutschlands" allein maßgebend - dieser § 6 besagt: Die Be­förderung von Personen, Thieren und Sachen kann ver­weigert werden, wenn außergewöhnliche Hindernisse oder höhere Gewalt entgegenstehen, oder die regelmäßigen Transportmittel nicht aus reichen. Die Eisenbahn ist verpflichtet, sämmtlichc ihr zu Gebrauch stehenden, be­nutzbaren Transportmittel zur Verfügung zu stellen, auch Passagieren mit Billets einer niederen Klasse einen Platz in einer höheren Klasse anznweisen, Reisenden mit Fahrkarten einer höheren Klasse, im Falle der Platz in dieser Klasse nicht ausreicht und dieselben einen Platz einer niedern Klasse be­nützen müssen, den zu viel gezahlten Betrag zu vergüten, solchen Reisenden, die ein Billet besitzen, im Falle dieselben nicht befördert werden können, den gezahlten Fahrpreis zu­rückzuvergüten, aber nicht zu mehr. Entschädigungs­ansprüche können nicht erhoben werden, wenn ein Passagier wegen Platzmangel zurückbleibt und die Eisenbahn alles Mög­liche gethan hat, um noch Platz zu bereiten. Anders ist es, wenn solche Ueberfüllung öfter, regelmäßig wiederkehrt und der Eisenbahnverwaltnng nachgewiesen wird, daß sie eine solche bei gutem Willen hätte verhüten können. Wenn z. B. irgend ein Zug stets überfüllt ist, dann ist die Eisenbahn verpflichtet, genügende Trans­portmittel zu beschaffen, ans welche Art es auch immer fei. Versäumt sie dies, so kann der Passagier eine

Vergütung der ihm etwa entstandenen Kosten, bezw. Verluste verlangen und wird diesem Verlangen stets Folge geleistet werden müssen. Wenn ein Passagier In der ihm zu­stehenden Klaffe keinen Platz mehr findet und deshalb lieber zurückbleibt, hat er Anspruch aus Rückvergütung des Fahr­geldes. Im Durchschnitt können aus einer Sitzbank dritter Klasse 5, auf einer Sitzbank erster und zweiter Klasse je 4 Personen sitzen.

* Frankfurt, 24. September, Vorgestern Abend gegen 7-10 Uhr gerieth in der Grubenbahn der electrischen Ausstellung beim Herausfahren des Zuges dem Führer der Maschine der rechte Rockärmel in die Bremse, was zur Folge hatte, daß er die hinter der Bremse befindliche Kurbel zur Abstellung des Stromes mit der rechten Hand nicht er­reichen konnte. Er benutzte deshalb die linke Hand, drehte aber die Kurbel auf, statt zu, und fuhr so mit verstärkter Kraft zur Grube heraus auf den Pfosten zu, an dem die Drahtleitung für den Bahnbetrieb befestigt ist. Dieser Pfosten wurde durch die Gewalt des anprallenden Zuges umgerannt und stürzte unglücklicher Weise auf den dahinter stehenden Controleur Stephan Kühn, der ahnungslos sich mit einem Herrn unterhielt. Kühn, der aus der Stelle bewußtlos hinstürzte, wurde durch die freiwillige Rettungsstation in das städtische Krankenhaus verbracht, wo er bis gestern Morgen noch nicht zu sich gekommen ist. Der Arzt constatirte einen complicirten Schädelbruch, der für den Verunglückten das Schlimmste befürchten läßt. Kühn ist Wittwer und Vater zweier erwachsener Kinder. (Kühn ist gestern Abend seinen Verletzungen erlegen. Red.)

* Kassel, 23. September. Programm der fünften Generalversammlung des Evangelischen Bundes in Kassel (29. September bis 1. October). 29. Sep­tember : Abends 6 Uhr: Eröffnungsgottesdienst in der Martinskirche. Pfarrer Jatho, Köln a. Rh. Abends 8 Uhr: Begrüßungs - Versammlung. 30. September : Vormittags 9721 Uhr: Erste öffentliche Hauptversammlung. 1. Er­öffnungsansprache : Graf von Wintzingerode - Bodenstein. 2. Osficielle Begrüßungen Seitens des Kirchenregiments, der Stadt, der theologischen Facultät der Universität Mar­burg u. a. 3. Vortrag:Das Verhalten der römischen und der evangelischen Kirche zum Staat". Prof. D. Kawerau, Kiel. Abends 8 Uhr: Festoersammlung des Evang. Bundes und der evangelischen Bürgerschaft. Reden von Professor D. Beyschlag, Halle- Pfr. Brecht, Oberkochen (Württem­berg)- Prof. Dr. Oncken, Gießen- Pfr. Oppel, Kassel- Hofpred. D. Rogge, Potsdam. 1. October: Vormittags 87a1 Uhr: Zweite öffentliche Hauptversammlung. 1. An­sprache :Welcher Segen erwächst dem Einzelnen aus dem Anschluß an die Gemeillschast?" Consistorialrath Göbel, Halle a. d. Saale. 2. Generalbericht: der Schriftführer D. Leuschner. 3. Vortrag:Wie hat sich protestantische Charactersestigkeit gerade in unseren Tagen zu bewähren?" Cons.-Rath Pros. D. Haupt, Halle a. d. S. Abends 8 Uhr: Schlußgottesdienst in der Martinskirche. Pfr. Hans, Augs­burg. Sämmtliche hier erwähnte Versammlungen finden im großen Stadtparksaale statt. Wohnungen vermittelt Gym­nasialdirector Dr. Voigt, Königsstraße Nr. 47.

* Ludwigslust, 20. September. Im Dorfe Wöbbelin bei Ludwigslust i. M. hat die Feier des hundertjährigen Geburtstages Theodor Körners in würdigster Weise stattgefunden. Die von nah und fern herbeigeeilten Vereine und Abordnungen nahmen nach einem flüchtigen Besuche unserer im schönsten Flaggenschmuck prangenden Sommer­residenz um 1172 Uhr Stellung beim Kriegerdenkmal und marschirten unter Musikbegleitung dem 9 Km. entfernten Ziele zu. Ihnen folgten um 1272 Uhr eine große Anzahl Wagen, welche gleichfalls unter Musikbegleitung die Fest- theilnehmer nach Wöbbelin beförderten. Um 2 Uhr ordnete sich hier auf der nach Schwerin führenden Landstraße der imposante Festzug und marschirte, zuerst das Musikcorps, dann der junge Cadett Peschel mit einem großen Kranze, den die Stadt Dresden ihremTyrtäus" widmete, dann die Ausschußmitglieder, nach dem kleinen Friedhöfe des Dorfes. Heber der Pforte am Eingänge desselben stehen die Worte Theodor Körners:Vergeßt die treuen Todten nicht!" Viele Tausende sind schon, seitdem der Sängermund für immer sich geschloffen, diesem Mahnrufe gefolgt, und auch heute standen wiederum Tausende von Deutschen um den das Grab des Dichters beschattenden Eichbaum, der, weit im Lande sichtbar, ein Sinnbild deutscher Kraft, seinen Wipfel gar stolz zum Himmel emporreckt. Die Feier wurde eröffnet durch die Klänge des Liedes, unter welchen die Lützower einst ihren Kameraden der Erde übergaben:

Vater, ich rufe dich!

Brüllend umwölkt mich der Dampf der Geschütze, Sprühend umzucken mich rasselnde Blitze!

Lenker der Schlachten, ich rufe dich!

Vater, du führe mich!

Daraus hielt der Herr Kirchenrath Danneel die Fest­rede. Nachdem er in kurzen, markigen Zügen ein Lebens­bild des Dichters entworfen, entwickelte er die Gründe, welche uns veranlassen, den Dichter unserer Jugend als eine Jdeal- gestalt vorzuhalten, Die tiefdurchdachte und von patriotischer Begeisterung durchglühte Rede machte einen gewaltigen Ein­druck aus die Fefttheilnehmer. An dieselbe schloß sich das Schwanenlied des gefeierten Heldenjünglings:Du Schwert an meiner Linken", vorgetragen von mehreren Gesangvereinen. Hierauf wurde nach einer poetischen Ansprache des Real­gymnasiallehrers Metzmacher aus Schwerin die vom ver­storbenen Großherzog Friedrich Franz II. 1879 gestiftete Büste des Dichters von einem jungen Turner mit einem Eichenkranz geschmückt, darauf nahten die aus vielen Gauen des Vaterlandes herbeigeströmten Abordnungen, «m unter kurzen Ansprachen prachtvolle Kränze auf das Grab des Helden zu legen.