Rr. 95
Der
Zvzeiger erscheint täglich, mit Au-nohmr deS Montags.
Die Gießener $a*ICit*irä(U< A^kLru dem Anzeiger ^iLchmtlich dreimal beigelegt.
1891
Samstag den 25. April
vierteljähriger
Kenerat-Unzeiger.
Redaction, Lxpedin»« und Druckerei:
Kchntstraße 3lt.lt
Fernsprecher 51.
Meßmer Anzeiger M
Amts- nnd Anzeigeblatt ffit den Ureis Greben.
Tvoahmr von Anzeigen zu der Nachmittag» für den falgeude« Lag erscheinenden Nummer bis vorm. 10 Uhr.
♦ttffofcKeiet Ki-ßen-r Kmullieaklätter. feSXtZX
.......................................*11 !■.........................................
Amtlicher Theil.
Bekanntmachung.
Im Kreise Gießen sind in der Zeit vom 1. Februar 1890 bis dahin 1891 in den einzelnen Gemeinden die nachstehend verzeichneten Beträge für die Landeswaisenkasse eingegangen.
Man bringt dies mit herzlichem Danke für die Geber hierdurch zur öffentlichen Kenntniß.
Gießen, den 21. April 1891.
Grobherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Gemeinden.
utl
1. Albach.....
1.10
2 Allendorf a. d. Lahn
2.07
3. Allendorf a. d. Lda.
1.32
4. Allertshausen . .
—. —
5. Alten-Buseck . . .
2.67
6. Annerod ....
8.53
7. Bellersheim . . .
4.—
8. Beltershain . . .
3.04
9. Bersrod ....
3.48
10. Bettenhausen . .
1.32
11. «Beuern ....
6.59
12. Birklar ....
-.82
13. Burkhardsfelden
1.11
14. Climbach ....
2.30
15. Daubringen . . .
1.61
16. Dorf-Gill ....
-.50
17. Eberstadt ....
1.60
18. Ettingshausen . .
—.—
19. Garbenteich . . .
1.05
20. Geilshausen . . .
1.30
21. Gießen.....
159.76
Kreisamt . . .
4.20
22. Göbelnrod . . .
3.50
23. Gcoßen-Bufeck . .
4.75
24. Großen-Linden . .
6.72
25. Grünberg ....
4.66
26. Gröningen • • •
205
27. Harbach ....
1.54
28. Hattenrod....
—.40
29. Hausen.....
—.75
30. Heuchelheim . . .
2.57
31. Holzheim ....
1.15
32. Hungen ....
3.30
33. Jnbeiden ....
2.10
34. Kesselbach ....
1.20
35. Klein-Linden . . .
1.74
36. Langd.....
9.32
37. Lang-Göns . . .
5.35
38. Langsdorf ....
2.15
39. Lauter . « . » ;
—.—
zu übertragen
261.62
Gemeinden. «M.
Uebertrag 261.62
i 40. Leihgestern . - . 7.—
41. Ltch......22.47
42. Lindenstruth . . . 1.87
। 43. Lollar..... 5.74
; 44. Londorf .... —.38
i 45. Lumda.....—
: 46. Mainzlar .... 3.30
47. Münster .... L—
48. Muschenheim . . 3.07
49. Nieder-Bessingen . —.37
50. Nonnenroth ... —.40
i 51. Obbornhofen . . . 1.80
I 52. Ober-Bessingen . . — 60
I 53 Ober-Hörgern . . 4.61
54. Odenhausen . . . —
55. Oppenrod .... 4.30
56. Queckborn . . . 1.56
57. Rabertshausen . . — —
! 58. Reinhardshain . . 1.47
। 59. Reiskirchen . . . — 60
I 60. Rodheim .... 1.65
: 61. Rödgen .... —.—
| 62. Röthges .... 1.20
63. Rüddingshausen . 1.91
64. Ruttershausen . . 5.28
65. Saasen.....—.20
66. Stangenrod . . . 3.41
67. Staufenberg . . . 169
68. Steinbach .... 5.51
69. Steinhetm . . . 1.63
70. Stockhausen . . . 2.85
71. Trais-Horloff . . 4.96
72. Treis a. d. Lda. . 2.40
73. Trohe.....—.—
74. Ulphe..... 2 51
75. Willingen .... 2.60
76. Watzenborn ... 431
77. Weickartshain . . 3.20
| 78. Weitershatn . . . 2.30
79. Wteftck .... 28.28
Summa 398.05
Bekanntmachung,
die Verminderung der Herbstzeitlose betreffend.
Nachstehende von Großh. Kreisamt Gießen in Nr. 92 des Gießener Anzeigers erlassene Bekanntmachung in obigem Betreff bringen wir hierdurch zur Kenntniß der Wiesenbesitzer in der Gemarkung Gießen.
Gießen, den 23. April 1891.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Gnauth.
Abschrift. Bekanntmachung,
die Verminderung der Herbstzeitlose betreffend.
Da wir in den vergangenen Jahren die Wahrnehmung gemacht haben, daß aus einem großen Theile der Wiesen des Kreises nichts zur Vertilgung der der Wiesencultur und Fütterung des Viehs so höchst nachtheiligen Herbstzeitlose geschehen ist, ordnen wir hiermit auf Grund des Art. 24 der Wiesenpolizeiordnung die Reinigung der Wiesen von dieser schädlichen Pflanze bis zum 15. Mai d. I. bei Meidung der gesetzlichen Strafe an.
Ein seit langen Jahren erprobtes Mittel zur gründlichen Vertilgung der genannten Pflanze bietet das Ausziehen mit dem ganzen Schafte bei feuchtem Boden. Geschieht das Ausziehen mit Achtsamkeit, d. h. ohne den Schaft abzubrechen, so bedarf es im nächsten Jahre nur noch einer Wiederholung dieser Arbeit, um das Wiedererscheinen der Pflanze gänzlich zu unterdrücken. Die ausgerupften Pflanzen sind dabei sorgfältig zu entfernen.
Gießen, den 20. April 1891.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
(gez.) v. Gagern.
Bekanntmachung.
Die Berichtigung der im April d. I. gerichtlich erkannten Forst- und Feldstrafen hat in den ersten 25 Tagen des Monats Mai d. I. und zwar mit Ausschluß des 12., 13. und 14. an die Großh. Districts-Einnehmerei Gießen I bei Meidung der Beitreibung zu erfolgen.
Gießen, den 23. April 1891.
Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.
Gnauth.
Deutsches Reich.
Berlin, 22. April. Im 19. hannöverschen Reichstagswahlkreise schlägt die Agitation zu der Stichwahl zwischen dem Fürsten Bismarck und dem Socialdemokraten Schmalfeld immere größere Wellen. Beide concurrirende Parteien, die Nationalliberalen wie die Socialdemokraten, bieten das Aeußerste zur Bearbeitung der Wählermassen aus, beide überschwemmen sie den Wahlkreis förmlich mit einem Heer von Agitatoren, und noch mehr, wie vor der ersten Entscheidung jagt in Geestemünde und Lehe eine Wahlversammlung die andere. Da sich die Mehrheit der freisinnigen und welfischen Wähler des Wahlkreises bei der engeren Entscheidung der Stimmabgabe vermuthlich enthalten wird und da zugleich die Nationalliberalen über ansehnliche Reserven verfügen, so ist es höchst wahrscheinlich, daß Fürst Bismarck mit bedeutender Stimmenmehrheit über seinen socialdemokratischen Gegner siegen wird. Immerhin sieht man in ganz Deutschland und weit über dessen Grenzen hinaus dem Ausgang dieser am 30. April stattfindenden Stichwahl mit begreiflicher Spannung entgegen.
— Die Strike-Erscheinungen im westfälischen Kohlenrevier dauern fort und darf die ganze Bewegung offenbar nicht mehr unterschätzt werden. Zur Zeit fehlt es ihr allerdings noch an Einheitlichkeit, wie denn auch ihre Ursachen verschiedener Natur sind. Aber die westfälischen Bergleute befinden sich augenscheinlich wieder einmal in gereizter Stimmung, und ernsthaft erwägt man schon den Plan einer allgemeinen Arbeitseinstellung. Zur Entscheidung hierüber findet kommenden Sonntag in Bochum eine Versammlung von Delegirten nicht nur der westfälischen, sondern auch aller andern deutschen Bergleute statt. Die Zechenverwaltungen werden deshalb gut thun, die Möglichkeit eines allgemeinen Ausstandes der deutschen Bergleute schon jetzt ins Auge zu fassen, wie dies auch von den größeren Industriezweigen gelten kann. Doch möchte man noch immer bezweifeln, daß es die deutschen Bergleute wirklich auf einen allgemeinen Strike ankommen lassen sollten, denn ob sie hierbei ihre Rechnung finden würden, erscheint noch recht fraglich.
Deutscher Reichstag.
107. Plenarsitzung. Donnerstag, 23. April 1891.
Die zweite Berathuna der Novelle zur/ Gewerbeordnung (Arbeiterschutzgesetz) wird fortgesetzt und zwar bei den Bestimmungen gegen den Mißbrauch des Coalitionsrechts (S 153).
Abg. Möller (natl.) erklärt, daß die Nationalliberalen für Absatz 1, aber gegen Absatz 2, welcher die Aufforderung zum Con- tractbruch betrifft, stimmen und diesen Standpunkt auch einnehmen werden, wenn die Materie durch Strafgesetznovelle geregelt werden sollte. Zur Bildung von Verbänden gegen die Arbeiter feien die Arbeitgeber gezwungen worden, die sich in der Nothwendigkeit der Selbstvertheidigung befänden. Die Mittel, die sie anwendeten, seien keine anderen als die, welche man ihnen gegenüber anwende. Redner führt hierfür Beispiele aus der Hamburger Arbeiterbewegung an. Anders werde es erst durch eine Hungercur werden, zu welcher gewissenlose Agitatoren im Lande die Arbeiter zu einer Zeit des wirtschaftlichen Niederganges in frivoler Weise treiben. Die social- demokratischen Führer hier im Hause riethen von weiteren Strtkes ab, aber die Führer im Lande leisteten dieser Ermahnung keine Folge mehr. Sie (zu den Socialdemokraten) haben keinen Einfluß auf die von Ihnen verführten Führer mehr. (Lärm bei den Soctal- demokraten.)
Abg Stotze! ((Str.) hat die Aufnahme des § 153 in der vorliegenden Fassung in die Vorlage beklagt, obgleich er nicht im Zweifel darüber gewesen, daß derselbe in diesem Hause keine Mehrheit finden würde. Aber die Vorlage habe dadurch an Ansehen eingebüßt. Arbeitgebercomplotte halte er für verwerflich. Man könne es den Arbeitgebern nicht verwehren, daß sie sich zusammenthun, aber nun und nimmermehr sei es zu billigen, daß sie sich verabreden, diesen oder jenen Arbeiter von der Arbeit auszuschlteßen. Dieses Pro- scriptionssystem verbittere, ohne zu nützen. Es könne die Bewegung unter den Arbeitern nicht aufhalten, die dahin gehe, daß sie auf dem Fuße der Gleichberechtigung neben den Arbeitgebern stehen wollen.
Abg. Förster (Soc.) tritt den Ausführungen des Senators Hartmann vom Dienstag entgegen und sucht nachzuweisen, daß die Hamburgische Regierung es den organtsirten Arbeitern Hamburgs möglichst erschwert habe, ihre Forderungen den Unternehmern gegenüber zur Geltung zu dringen. Er verdenke es den Unternehmern
nicht, wenn sie sich zusammenthun: das sei ihr gutes Recht; aber die Mittel, die sie anwendeten, seien bedenklich. Die Begehrlichkeit der Hamburger Maurer sei durch die Unternehmer erweckt worden, die sich überboten, weil ein wahnsinniges Hasten im Bauwesen eingetreten war. Die Maifeier sei zuerst von den Unternehmern als Machtfrage aufgefaßt und so die Arbeiter provocirt worden. Die Hamburger Tabakarbeiter seien überaus schlecht gestellt gewesen, sodaß es nur natürlich gewesen, wenn sie auf eine Verbesserung ihrer Lage hin- gewirkt hätten. Man beschränke den Arbeitern nicht das Coalitions- recht, um die Bewegung in ruhigen Bahnen zu erhalten.
Abg. Dr. Hammacher (natl.) gibt Stötzel völlig darin Recht, daß die Arbeitgeber die Gleichberechtigung ihrer Arbeiter anerkennen sollen, stellt aber die Existenz schwarzer Listen im westfälischen Bergbaubezirk in Abrede. So lange Kündigungsfristen gesetzlich existirten, so lange müsse gesetzlich darüber gewacht werden, daß dieselben etn- gehalten werden. Den Contractbruch bei dem letzten großen westfälischen Kohlenstrike habe kein rechtlich denkender Mensch vertheidigt. Jetzt seien wieder Strikes in Westfalen ausgebrochen, von denen man nicht wissen könne, welchen Umfang sie annehmen werden, und wieder beginnen diese Strikes mit dem Contractbruch. Erfreulicherweise halte sich diesmal ein ansehnlicher Theil btr niederrheinischwestfälischen Belegschaften zurück; derselbe verurtheile auch das un- patriotische Verfahren der sogenannten deutschen Bergarbeiter-Dele- gtrten in Paris. Werde § 153 jetzt abgelehnt, so werde man nach einigen Jahren genöthigt sein, schärfere Maßregeln zu treffen als diese.
Abg. Stadthagen (Soc.): Die Strikes der rheinisch-westfälischen Kohlenarbeiter seien durch Mißhandlungen veranlaßt, welche die Arbeiter erfahren müßten. Die Vertreter der Commune, welche die deutschen Bergarbeiter-Delegirten ehrten, seien in edelster und schönster Weise für die höchsten Ziele eingetreten und dafür in schmählichster Weise behandelt worden.
Hamburgischer Senator Burchard weist die Förster'schen Angriffe auf die Hamburger Behörden zurück. So lange das Socialiften- gefetz bestand, sei es ihre Pflicht gewesen, die socialdemokratische Agitation aus den Gewerkoereinen fernzuhalten. Socialdemokratischen Versammlungen gegenüber sei ein großes Maß von Nachsicht gewährt worden, obgleich das den Behörden durch die Art und Weise, in welcher die Agitation einer urtheilslosen Masse gegenüber betrieben werde, sehr erschwert worden. Alles, was Andern heilig sei, werde von den Agitatoren in den Staub gezogen, die Geschichte gefälscht und vor groben Lügen nicht zurückgeschreckt. Das Hamburger „Echo" habe anläßlich der Wahl im 19. Wahlkreise behauptet, Bismarck habe gar kein Verdienst um die Schaffung des Reiches- Bebel äußerte in einer Versammlung die Meinung, Christus würde, wenn er heute zur Erde käme, sofort als Soctaldemokrat mit einem Jahr Gefängmtz bestraft werden. — Das Wort „Laß die Hoffnung hinter Dir" gelte vor Allem für Leute, die sich, wie die Socialdemokraten, in einem socialdemokratischen Zulunfisstaate verrannt haben und nun nicht mehr heraus können.
Abg. Frhr. v. Stumm (Rp.): Die Ausgaben, die sich die Socialdemokraten durch Verbreitung ihrer Complotbroschüre gemacht, seien verloren, denn die Broschüre stelle das Maß des gegenüber den Arbeitgebern und den arbeitswilligen Arbeitern geübten Terrorismus klar. Den Arbeitern ist es unoerwehrt, sich zusammenzuthun, um gemeinsam die Arbeit niederzulegen; die Arbeitgeber aber sollen strafbar sein, wenn sie die Mitglieder der Strikevereine nicht beschäftigen wollen.
S 153 wird in Namensabstimmung mit 142 gegen 78 Stimmen abgelehnt. Dafür stimmen Conservatioe und Nattonalliberale, letztere mit wenigen Ausnahmen.
Art. 7 bestimmt, daß einzelne Theile des Entwurfs durch kaiserliche Verordnung in Kraft gesetzt, im Uebrigen das Gesetz am 1. Januar 1892 in Kraft treten soll. Für Betriebe mit Nachtarbeit weiblicher Arbeiterinnen soll durch die Landes-Centralbehörde die Ermächtigung ertheilt werden können, längstens bis zum 1. Januar 1894 Arbeiterinnen in der bisherigen Anzahl während der Nachtzeit weiter zu beschäftigen.
Die Socialdemokraten beantragen Streichung der letzteren Bestimmung; dieselbe wird indeß aufrechterhalten und Artikel 7 damit angenommen.
Damit ist die zweite Lesung des Arbeiterschuhgesches beendet. Die zu der Vorlage eingegangenen Petitionen werden als durch die gefaßten Beschlüsse erledigt erklärt.
Nächste Sitzung morgen 1 Uhr. Musterschutzgesetz, kleinere Vorlagen.
Neueste Nachrichten.
Wolffs telegraphisches Torrespondenz»Bureau
Berlin, 23. April. Da§ Abgeordnetenhaus nahm in dritter Lesung den Rest der Landgemeindeordnungsvorlage fast durchgehends nach den Beschlüssen der zweiten Lesung mit einigen unwesentlichen Aenderungen an. Auf Antrag der Geschästsordnungscommission wurde beschlossen, die zweite Ab' stimmung über den Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des Wahlverfahrens nach 21 Tagen zu wiederholen. Morgen kleinere Vorlagen. Schlußabstimmung über Landgcmeinde- ordnung. Das Herrenhaus erledigte die aus der Tagesordnung stehenden Vorlagen und Petitionen. Nächste Sitzung morgen: Einkommensteuer- und Gewerbesteuer-Vorlage.
Berlin, 23. April. Den „Berl. Polit. Nachrichten" zufolge stände, nachdem die Negierung der Vereinigten Staaten bekanntlich Ausführungsbestimmungen zum Fleischschaugcsetz erlassen hat, die demnächstige Aufhebung des Verbots der Einfuhr amerikanischen Schweinefleisches und Specks zu erwarten. Die Nachricht, nach der cs sich nur um die Wieder- zulaffung lebender amerikanischer Schweine handeln würde, sei unzutreffend.


