Ausgabe 
24.11.1891
 
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Dienstag den 24. November

(Stegner Anzeiger.

»dingt ,u St. 274. -1891

Die geologische Landesuntersuchung.

(Schluß.)

Wohl weiß der verständige Landwirth genau, ob er leichten oder schweren Boden besitzt, wie aber diese von­einander sich unterscheiden, warum zwei schwere Böden sich ganz verschieden verhalten, das weiß er selten, das beant- Worten ihm aber die geologischen Karten bei richtiger Be­nutzung. Zwar können die Karten bei dem immerhin noch kleinen Maßstabe nickt für jede Parzelle ein Recept geben, vielmehr muß der Landwirth durch Nachdenken und Vertiefen in die geologische Beschaffenheit, wie sie die Karte darstellt, sein Unheil bilden.

Leicht und oft verlangt man von der geologischen Karte jefct noch in pracnscher Hinsicht zu viel. Die Geologie in der neueren Form ist noch zu jung, um überall schon prac- tische Zwecke verfolgen zu können, denn sie hat noch die wissenschaftlichen Grundlagen zu schaffen, ohne die eine Be- Handlung practischer Fragen niemals Erfolg haben wird. Während die anderen naturwissenschaftlichen Fächer, wie Botanik und Zoologie, die Erkennung und Beschreibung ihrer Formenkreise größtentheils abgeschlossen haben, wird die Geo­logie noch Jahrzehnte zu arbeiten haben, bis allein für Deutschland die wichtigsten geologischen Materialien be­kannt sind.

Für wenige Zweige der Naturwissenschaften findet man allgemein so geringes Verständniß und so geringe Kenntniß wie in und für Geologie. Es sind nur Wenige, welche wissen, was Geologie bedeutet, oder gar, was die Geologie für Ziele verfolgt. Am entgegenkommendsten für das Ver­ständniß derselben zeigen sich noch die Mehrzahl der Forst­leute und der Landwirrhe selbst, während die wissenschaftlichen Vertreter der Landwirthschast sich zum größeren Theile ab­lehnend oder gleichgiltig verhalten. Was soll man dazu sagen, wenn in landwirthschastlichen Lehrbüchern, Zeitungen und Aussätzen das Wort Land oder Boden ein recht seltenes ist, während man das Wort Wirthschaft auf jeder Seite liest- man soll doch meinen, daß den Landwirth auch das Land oder der Boden etwas angehe und daß er von dem­selben gerne lesen möchte. Wenn der Jurist bei dem Ge­

rüchte von geologischen Aufnahmen für Vermehrung seiner | Arbeit an Eintragungen und bergrechtlichen Streitigkeiten fürchtet, wenn der Kaufmann statt für die geologische An­stalt für die theologische Anstalt seine Quittung ausstellt, wenn der Versammlungsredner geodätische Untersuchungen und topographische Ausnahmen mit der geologischen Aufnahme ver­wechselt, so ist das betrübend, aber zu entschuldigen, nicht zu verzeihen aber ist, wenn der Lehrer für Naturwissenschaften und Mathematik bisweilen nicht weiß, was Geologie ist, wie denn überhaupt der Unterricht in Geologie auf der Mehrzahl der Schulen, einige sehr rühmliche Ausnahmen abgerechnet, vernachlässigt wird. Es müßten deßhalb zuerst die natur- wiffenschastlichen Lehrer versuchen, sich in geologischen Dingen fortzubilden und diese Weiterbildung aus ihre Schüler über­tragen. Denn abgesehen von dem practischen Nutzen ist es doch für den späteren Architecten und Ingenieur betrübend, wenn er die Materialien, mit denen er arbeiten läßt, nicht einmal richtig zu benennen weiß, für den Grubenbesitzer be­schämend, wenn er das Liegende seines Erzlagers Porphyr nennt statt Rothliegenden Sandstein, wenn der Chemiker den Boden, den er analysirt, ohne Bezeichnung lassen muß. Un­verstandene geologische Namen und Bezeichnungen werden zwar oft gebraucht, aber fast stets falsch,' der Student, der von den Sauriern singt, weiß gewöhnlich nicht, wovon er singt. Die geologische Halbbildung wirkt jedoch noch schäd­licher als vollkommenes Unbekanntsein mit geologischen Dingen. Der einfache Landwirth dagegen ist darin dem sogen. Ge­bildeten voran, denn er verwechselt nie seinen Vohmet oder Löß mit seinem Laimen, den gewachsenen Boden nicht mit dem Geröll und Schutt, er weiß meist sehr gut, was Thon, was Lehm, was Sand ist. Die landwirthschastlichen Schulen sind zuerst berufen, die geologischen Kenntnisse ihrer Schüler zu bereichern und thun dies in Hessen zum Theil unter An­lehnung an die geologische Lanüesanftalt gewissenhaft. Ein wie geringes Interesse an dem Boden als geologischem Factor vorhanden ist, gibt sich an dem geringen Verkauf der geo­logischen Specialkarten deutlich kund. Jede größere Schule, jedes Bauamt, jede Obersörsterei, jede größere Oeconomie, jede Bürgermeisterei müßten wenigstens die Karte ihrer Be­zirke besitzen oder müßten um Ueberlassung der betreffenden

Karte nachsuchen, wenn die Anschaffungskosten für ihr Budget zu hoch erscheinen. Wegen der Verstückelung des Grund­besitzes nnd der Kleinheit der Parzellen kommt der Nutzen der geologischen Karten in landwirthschastlichen Kreisen Hessens allerdings weniger zur Geltung als in Gegenden, wo es größere zusammenhängende Güter gibt. So mußten in Preußen einzelne Blätter der Karten oft mehrmals gedruckt werden, um den Bestellungen der Landwirthe genügen zu können, manche Gutsbesitzer scheuen dort selbst nicht die Kosten einer geologischen Specialaufnahme ihres BesitzthumS in 1:1000 oder 1:5000, um dadurch in Stand gesetzt zu werden, die Bearbeitung ihres Bodens genau den geologischen Verhältniffen entsprechend einzurichten. Die aufgewandten Kosten machen sich in wenigen Jahren bezahlt. In Hessen würde mit einer zweckentsprechenden Zusammenlegung der Parzellen der erwähnte Mißstand beseitigt.

Möchten die Leser aus Vorstehendem die UeSerzeugung gewinnen, daß das Bekanntsein mit geologischen Dingen von Nutzen sein kann. Die geologische Landesuntersuchung kann ihre Aufgabe nur dann voll erfüllen, wenn sie in weiten Kreisen Verständniß und Unterstützung findet. Jeder Land­wirth, jeder Techniker, jeder Forstmann, jeder Lehrer, jedes landwirthschaftliche Institut, jeder Bergmann muß für sein Theil und mit seiner Erfahrung mithelfen an der Bear­beitung der geologischen Karte. Hier fehlt noch viel. Diese können aber nur dann helfen, wenn sie den geologischen Dingen nicht aus dem Wege gehen. Es ist so leicht, daß der Spaziergänger beobachtet, ob er auf Fels oder auf Schwemmland geht, daß der Botaniker zusieht, in was für einem Boden die von ihm gesammelte Pflanze gewachsen ist; letzterem würden sich ganz neue Gesichtspunkte von pflanzengeographischem Standpunkte daraus ergeben. Es liegt so nahe, daß der Landwirth beobachtet, welchem Boden er seine besten Ernten verdankt, welchem Bodengebiet diese oder jene Gemeinde ihre günstigeren Verhältnisse zuschreiben muß. Diese besseren Verhältnisse zu erhalten, bedarf es aber heute vermehrter Kenntnisse, unter denen die geologischen nicht den geringsten Antheil haben dürfen.

Montag den 30. November, Nachmittags 2i/i Uhr, sollen auf dem hiesigen Ortsgericht die den Erben der Jost Bellost Wittwe in Gießen gehörigen Jmmobllien: Flur 36 Nr- 3,s 319 Meter Hofraithe unter den alten und neuen Etch- gärten am Steinweg

Flur 36 Nr. 3,t 606 Meter Grab­garten daselbst öffentlich meistbietend versteigert werden.

Gießen, 9. November 1891. Großh- Ortsgericht Gießen.

__I. A-: Bogt.________9965 Dienstag den 8. Dercmber, Nachmittags 2i/i Uhr,

soll auf dem hiesigen Ortsgericht das dem Installateur Otto Schaum zu Wandsbeck zustehende Dritttheil an Flur 17 Nr. 1493/to - 132 lUMtr. Grab­garten in der Schepveneck,

Flur 17 Nr. 149a/io - 463 lUMtr- Hof- raitbe daselbst,

Flur 17 Nr. 149a$y10 «/io lHMtr. Hof­raum daselbst,

Flur 17 Nr. l49«/io 28 UMtr. Grab­garten daselbst _

Flur 17 Nr. 15UVio 709 OMtr. Grab­garten daselbst

öffentlich meistbietend versteigert werden- Gießen, 27. October 1891.

Großh- OrtSgericht Gießen- GroS. 9)69

Bekanutmachuus !

Aus der Friedrich Bücking-Stiftung sind für das Jahr 1891 an zehn bedürftige und würdige Bewohner Gießens, Familienhäupter oder j einzeln stehende Personen, Unterstützungen von je 100 zu vergeben, i Bewerbungen haben bis zum 30. d. Mts. bei der unterzeichneten Behörde,; Zimmer Nr. 6, zu geschehen.

Gießen, den 19. November 1891.

Großherzogliche Bürgermeisterei Gießen.

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