Nr. 221
Mittwoch den 23. September
1891
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Amts» und Anzeigeblatt ffir -en Krd» Gieizen.
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erinnert an seiner Vor- XTV. und
Alle LmEMtAnrrairx des In. und ÄuttaM vchmm Anzeigen für de« „Gießener Anzeiger-^entgeg«.
die gegen das Duell gerichteten Verurteilungen ganger, der Päpste Alexander III., Benedict Pius IX.
§ 6.
Verfehlungen gegen die- Vorschriften der §§ 2, 3, 4 und 5 dieses Reglements werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark bestraft.
Gießen, den 21. September 1891.
Grobherzogliches Polizeiamt Gießen. Fresenius.
Biertcktichriger
2 Mark 20 Pfg. nCi Bringerloy».
Durch die Post bezog«
2 Mark 60 Pf».
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Fomtprecher 61.
Danach dürsten in den nächsten Monaten keine Nachrichten Emins eintreffen.
Berlin, 21. September. Die „Nordd. Allg. Ztg." verzeichnet die Meldung der „Franks. Ztg." über eine bevorstehende Erleichterung derPaßmaßregeln im Reichslande und fügt hinzu: „Wie wir hören, soll die Veröffentlichung der betreffenden Maßnahme heute oder morgen erfolgen."
Berlin, 21. September. Der „Reichsanzeiger" publicirt die Verleihung des Schwarzen Adlerordens an den Herzog Karl Theodor von Bayern und den österreichischen Erzherzog Franz Salvator.
Kaffel, 21. September. Der Kaiser ist heute früh 63/i Uhr per Sonderzug von (Station Wilhelmshöhe abgereist.
Halle, 21. September. Im Festsaal der „Concordia" sand heute die Eröffnung der Versammlung der Naturforscher unb. Aerzte in Gegenwart der Spitzen der königlichen und städtischen Behörden und der Mitglieder der Universität statt. Namens des Localcomites begrüßte Geheimrath Professor Hitzig die Versammlung. Bisher sind gegen 900 Mitglieder eingetroffen.
Stettin, 21. September. Der Kaiser ist um 4 Uhr hier eingetroffen. Es fand kein officieller Empfang statt, nur der Oberpräsident und der commandirende General waren aus dem Bahnhofe. Der Kaiser begab sich unverzüglich nach Bredow zur Grundsteinlegung der neuen Kirche, überall jubelnd begrüßt.
Straßburg, 21. September. Das „Central- und Bezirksamtsblatt" veröffentlicht eine Verordnung, wonach der Paßzwangverordnung vom 22. Mai 1888 vom 1. October dieses Jahres ab nur noch unterliegen: active Militärpersonen, ehemalige Offiziere, Zöglinge von Militärschulen des Auslandes und Personen, welche die deutsche Staatsangehörigkeit vor Erfüllung ihrer Militärpflicht verloren und das Alter von 45 Jahren noch nicht überschritten haben. Die Er- theilung der Paßvisa erfolgt kostenfrei. Ausländer, die sich in den Reichslanden über 24 Stunden aushalten, sind zur polizeilichen Meldung verpflichtet, widrigenfalls sie ausgewiesen werden. Die amtliche „Straßburger Correspondenz" bemerkt hierzu, die Einführung des Paßzwanges sei eine politische Nothwendigkeit gewesen. Nachdem seine mehr als dreijährige Durchführung die Erwartung rechtfertige, der Eindruck werde nachhaltig sein, halte die Regierung, dem gesunden Sinne des überwiegenden Theiles der Bevölkerung vertrauend, den Zeitpunkt für gekommen, um ohne Beeinträchtigung der eigenen Interessen gegenüber der Mehrzahl der das Land betretenden Fremden aus den Paßzwang verzichten zu können. Alle Vernünftigen, auch die Einheimischen, billigten die Aufrechterhaltung der Paßmaßregeln gegenüber fremden Militärs und solchen, welche sich der Wehrpflicht entzogen haben.
Bern, 21. September. Der internationale Congreß für Arbeitsunsälle wurde von dem schweizerischen Bundesrath Droz eröffnet, die Bundesräthe Deucher und Droz, Linder-, Cheyffon-, Gruner-Paris und Blumer-Glarus wurden zu Präsidenten, Huguenien zum Generalsecretär gewählt. Linder-Paris, der Präsident des permanenten Ausschusses des internationalen Congresses, gab eine kurze Uebersicht über die Organisation des Directionscomites, Gruner über die Thätigkeit des internationalen Comites seit 1889. Am Nachmittag hielt Bodenheimer-Straßburg einen Vortrag über die deutsche Unfall- und Krankenversicherung. Fabrikinspector Schuler sprach über die Kranken-, Unfall- und Jnvaliditätsversicherung in der Schweiz.
Rom, 21. September. Der Papst hat heute bei der österreichischen Botschaft und aus der preußischen Gesandtschaft beim Vatican die Copie eines Schreibens, welches an den Cardinal Schönborn in Prag, den Erzbischof Krementz in Köln und an andere Erzbischöfe und Bischöfe Oesterreich- Ungarns und Deutschlands gerichtet ist und von der unsittlichen Gepflogenheit des Duells handelt, übergeben lassen. In diesem Schreiben, welches die katholischen Blätter heute Abend veröffentlichen werden, weist der Papst darauf hin, daß das Duell dem Naturgesetze, ebenso wie dem
Deutsches Reich.
Darmstadt, 20. September. Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und Prinz Heinrich von Preußen, sowie Seine Großherzogl. Hoheit Prinz Heinrich von Hessen trafen gestern Abend 10 Uhr 15 Min., von Gotha kommend, hier ein. Es befanden sich in der Begleitung Seiner Königlichen Hoheit des Grobherzogs Generalmajor Wernher, Major
v. Groß gen. v. Schwarzhoff, Hosstallmeister Frhr. v. Riedesel und Hauptmann Frhr. v. Röder, — Seiner Königl. Hoheit des Prinzen Heinrich von Preußen Kapitänlieutenant v. Baffe — und Seiner Großh. Hoheit des Prinzen Heinrich von Hessen Major Frhr. v. Schenck. J.J. KK. Großherzogl. Hoheiten nahmen im Residenzschlosse Absteigequartier. D. Ztg.
Kaffel, 20. September. Seine Majestät der Kaiser hat dem Ober-Präsidenten der Provinz Hessen-Nassau, Staats- Minister Grafen zu Eulenburg, das nachstehende Dankschreiben zugehen lassen:
Der Empfang, welcher Mir und der Kaiserin und Königin, Meiner Gemahlin, in Meiner Residenzstadt Kassel bereitet, und die sympathische Begrüßung, welche Mir in der Stadt und Seitens der Landbevölkerung, soweit Ich gekommen bin, zu Theil geworden ist, haben Mich sehr angenehm und wohlthuend berührt. Auch habe Ich gern erfahren, daß die Truppen des XI. Armee-Corps bei den diesjährigen Herbstübungen überall in der Provinz in entgegenkommendster Weise Aufnahme gesunden haben. Ich beauftrage Ste, dies der Provinz mit Meinem Königlichen Dank bekannt zu machen.
Mühlhausen i. Th., den 19. September 1891.
Wilhelm R.
Berlin, 21. September. In der Tagespresse ist die Frage einer Abkürzung der militärischen Dienstzeit in Folge eines hierauf bezüglichen Artikels der „K. Z." erneut ausgenommen worden. Es we/den hierbei beachtenö- werthe Gründe für eine solche Maßregel ins Treffen geführt, während allerdings auch wiederum ernste Bedenken gegen dieselbe laut werden. Ob indessen mit dieser ganzen Preß- discussion die schwebende Frage eine practische Förderung erfährt, erscheint denn doch noch zweifelhaft. Es hängt hierin Alles davon ab, ob die Heeresleitung die Verantwortlichkeit für eine Verkürzung der Dienstzeit zu übernehmen bereit ist, um eine verstärkte Aushebung zu erreichen. Bis jetzt hat zur Uebernahme einer solchen Verantwortlichkeit noch keine Neigung geherrscht- sollte indessen in den Anschauungen an leitender Stelle über die Frage der Abkürzung der Dienstzeit ein Umschwung eingetreten sein, so könnte dies nicht früh genug bekannt gegeben werden. Im anderen Falle erscheint jede erneute Besprechung der Angelegenheit in der politischen Presse zwecklos.
— Die Reste der Zelewski'schen Expedition sind, wie eine Depesche des Gouverneurs von Deutschostasrika besagt, wieder in Dar-es-Salam, dem Ausgangspunkte der Expedition eingetroffen. In lakonischer Weise meldet Herr von Soden ferner, der Tod des Lieutenants Schmidt und Tiedemann sei durch Augenzeugen festgestellt worden, der Tod der Uebrigen sei zweifellos,- endlich versichert Herr v. Soden noch, daß „Alles ruhig" sei. Letztere Versicherung stimmt indessen mit anderen Berichten aus unserer ostafrikanischen Colonie durchaus nicht überein, dieselben besagen vielmehr, daß an der Küste der Colonie, wie in ihrem nördlichen Hinterlande neue Unruhen ausgebrochen seien und stellen überhaupt die Lage in Deutschostafrika als ziemlich bedenklich hin. Es ist möglich, daß die betreffenden Berichterstatter die Situation unter dem Eindrücke der Catastrophe in Uhehe etwas zu schwarz schildern, anderseits möchte man aber saft bezweifeln, daß in Deutsch-Ostafrika wirklich „Alles ruhig" sein sollte, wie Herr v. Soden dies meldet. Daß zum Mindesten im Innern neue Unruhen in Folge der vernichtenden Niederlage der Zelewski'schen Expedition durch die Wahehe entstanden sind, klingt sehr wahrscheinlich und daß diese abermalige Gährung vielleicht auch schon die Küstenbevölkerung, die Araber wie die Neger, erfaßt hat, kann ebenfalls als ziemlich sicher gelten. Leider erfährt man noch immer nicht das Geringste über die Maßregeln, welche das kaiserliche Gouvernement vorläufig zu treffen gedenkt, um die Wirkungen des beklagenswerthen Vorganges in Uhehe auf die Neger und Araber des deutschen Schutzgebietes möglichst abzuschwächen. Sollte Herr v. Soden hierzu erst Anweisungen von Berlin abwarten, so wäre dies wohl das denkbar Verkehrteste.
Polizeireglement.
Aus Grund des Art. 56 der Städte-Ordnung und der Friedhoss-Ordnung für die Stadt Gießen wird nach Anhörung der Stadtverordneten-Versammlung und mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vom 15. September 1891 zu Nr. M. I. 25196 für die Provinzial-Hauptstadt Gießen hiermit verordnet wie folgt:
§ 1.
Der § 15 und 16 der Friedhofs-Ordnung für die Stadt Gießen vom April 1875 wird hiermit aufgehoben und treten an dessen Stelle folgende Bestimmungen.
§ 2.
Das Münehmen oder Laufenlassen von Hunden, sowie das Rauchen auf dem Friedhöfe ist untersagt.
§ 3.
Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener den Friedhof betreten. Das Befahren des Friedhofs mit Kinderwagen ist gänzlich untersagt.
§ 4.
Von dem Friedhöfe dürfen Blumensträuße nur mit Vor- wiffen des Friedhofs-Aufsehers mitgenommen werden.
§ 5.
Das unbefugte Betreten fremder Begräbnißftätten ist verboten.
göttlichen Gesetze, entgegen sei, ermahnt den Episcopat unb den Clerns, biese Gepflogenheit auszurotten unb
Depeschen des „Bureau Herold".
Berlin, 21. September. Die „Poft" melbet aus Wien, bie circutirenben Angaben über bie projectirte Erhöhun g bes Kriegsbubget seien meist zu hoch gegriffen, boch werben thatsächlich einige Forberungen bes Kriegsministers zugeftanben.
Kichmer Anzeiger
Keneral-Wnzeiger.
Der MlftM Jl Wirt»ITT «rtchrtot täglich, ■M entnahm brt Mowtaßs.
«t Gießener
•Mai Ban Anzeiga Mch-mtlich bwimal krifdeit.
Neueste Nachrichten.
Wolffs telegraphisches Lorresponbmz«Bureau.
Berlin, 21. September. Die „Post" theilt aus einem eigenhänbigen, vorn 13. Mai batirten Briese Emins mit, daß berselbe Mitte Mai am Sübwestuser bes Albert-Ebwarbs- Sees angekommen sei. Das an eine Verwanbte gerichtete Schreiben enthalte nur wenige Zeilen. Darin befinbe sich auch bie Mittheilung, baß es ihm nicht schlecht gehe unb seine Leute befänben sich ebenfalls in guter Verfassung. । Emin schreibt fobann, baß es jetzt mit Verbinbungen alle sei. I
Bekanntmachung, Amtstage des Großherzoglichen Kreisamts Gießen betreffend. Die unterzeichnete Behörde wird
Samstag den 3. Oktober 1891, von Vormittags 8 Uhr an, einen Amtstag im Rathhause zu Grünberg abhalten und wird den Kreis-Eingesessenen aus den Amtsgerichts-Bezirken Grünberg, Homberg und Laubach anheimgestellt, etwaige Anliegen in diesem Termine vorzubringen.
Gießen, den 19. September 1891.
Großherzogliches Kreisamt Gießen. ___v. Gagern.
Gießen, den 19. September 1891.
Betr.: Wie vorher.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien der in den Amtsgerichtsbezirken Grünberg, Homberg und Lanbach gelegenen Gemeinden des Kreises
Gießen.
Vorstehende Bekanntmachung wollen Sie auf ortsübliche Weife zur öffentlichen Kenntniß bringen lassen. __________________v. Gagern._____________
Gießen, den 22. September 1891. Betr.: Vorspanngestellung während der diesjährigen Herbstübungen.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großherzogl. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.
Mit Bezug auf unsere Verfügung vom 6. v. Mts. — Anzeiger Rr. 182 — fordern wir diejenigen Bürgermeistereien, welche sich noch im Besitze von Bescheinigungen über geleisteten Borspann befinden, zur ungesäumten Einsendung derselben auf, da die Liquidation der Vergütungen jetzt zu erfolgen hat.
v. Gagern.
$ige.
den 4. Oct d. J.
»ginnen, bitte ich das jrsamst, das mir in •trauen auch in der lassen. Um nun in ' isprochenen Wunsche e ersten drei Reihen
und die Estrade zu - zu billigerem Preise i interlassen, das hoch- j in Veränderungen des ’issstandes, jetzt ganz ilassen ist, ergebens!
iigsten Kräfte durch gewonnen, und bin den Anforderungen , ^Te<M zu werden
eine Kosten gescheut, dramatischen Literatur it äusser einer Anzahl Aufföhnu?: .P*“ Das zweite Geeicht, ne Schwestern“, > t Unterstaatssecretar;
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