Einzelbild herunterladen

Mr. 220

1891

Dienstag den 22. September

Der XnMtt kvfthemt täglich, e&K Arr-nahme bei Montags.

DK Gießener

ivrrHs btm Anzeiger ^-Lcheettlich dreimal d eigelegt.

Gießener Anzeiger

Keneral-Wnzeiger.

Vierteljähriger JH0Äeeint*tsyt«8*l 2 Mar! 20 Psg. *» Bringerlohn. Durch die Post bezog« 2 Mark 50 Pf,.

Webaction, t^cbüm und Druckerei:

Arrnfprecher 51

Amts- und AnzNgeblatt für bett Nreis Gicfzen.

miaaergaa: I HrE-r-ir-««- chi«ßm-. JamMmerstt«. >

Abonnements - Einladung!

Zum Bezug desGietzener Anzeiger" für das 4. Vierteljahr 1891 laden wir hiermit ergebenst ein. Wie bisher, wird derGießener Anzeiger" die Tagesereignisse in kurzer objectiver Uebersicht zur Kenntniß seiner Leser bringen. Die neuesten Nach­richten der zuverlässigsten telegraphischen Correspondenz- Bureaus sowie zahlreiche Mittheilungen aus dem engeren und weiteren Vaterland halten den Leser stets über die Vorfälle in demselben auf dem Lau­senden. Unterstützt durch an allen Orten der Provinz Oberhessen ansässige Berichterstatter, ist derGießener Anzeiger" ferner in der Lage, die interessanten Vorgänge in der Provinz so frühzeitig wie möglich zur' Kenntnis; seiner Leser zu bringen, desgleichen wird den Begebenheiten in der Stadt Gießen die gebührende Besprechung im localen Theile des An­zeigers zu Theil werden. Der in der Provinz Oberhessen betriebenen Landwirthschaft wird der Anzeiger durch Veröffentlichung von allem Wissens- werthen aus dem Gebiete derselben besondere Berück­sichtigung zu Theil werden linsen, daneben aber auch die Beobachtungen und Erfahrungen in Haus- wirthschaft, Handel, Gewerbe und Industrie in den Kreis seiner Besprechungen ziehen. Ein ge­diegenes Feuilleton wird neben besonderen Ar­tikeln ernsteren und heiteren Inhaltes den erwünschten Unterhaltungsstoff bieten. Außerdem werden die Gießener Familienblätter", welche dem An­zeiger wöchentlich 3 mal beigelegt werden, und die stets ein gewähltes Feuilleton als Unterhaltungsstoff bringen, namentlich im Kreise der Familien eine beliebte Beigabe bieten.

Wir ersuchen nun namentlich auswärtige Leser, ihre Bestellung bei der Post baldgefl. aufgeben zu wollen. Neuhinzutretende erhalten vom Tage der Bestellung bis 1. October den Anzeiger kostenfrei zu­gestellt, wie wir auch gerne bereit sind, Probe- Exemplare nach auswärts postfrei zu versenden. Den Lesern in hiesiger Stadt werden wir, wie seither, den Anzeiger weitersenden und den Abonnements­betrag durch Quittung erheben lassen, falls nicht aus­drückliche Abbestellung erfolgt.

Hochachtend

Verlag desGießener Anzeiger"

Brühl'sche Druckerei (Fr. Chr. Pietsch).

2lmtlid?er Theil.

Gießen, den 17. September 1891. Betr.: Ernteerträgnisse.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

a« die Grotzh. Bürgermeistereien des Kreise-.

Nachdem nunmehr die Berichte über die Ergebnisse der Roggenernte eingegangen sind, wollen Sie unserer Verfügung vorn 21. August l. I. gemäß binnen 8 Tagen möglichst zu­verlässige, ziffermäßige (in Maltern ä 100 Kilo ausgedrückt) Angaben über den Ertrag der diesjährigen Weizenernte er­statten.

Soweit Sie über die weiteren Ernteerträgmsse schon mitberichten können, wollen Sie dies gleichzeitig thun.

v. (Sagern. ________________

Gießen, den 19. September 1891. Betr.: Die Einrichtung der Fortbildungsschulen.

Die

Großh. Kreis-Schulcommisfion Gießen

an die Schulvorstände des Kreises.

Wir sehen innerhalb 8 Tagen der Einsendung der Ver­zeichnisse über die Fortbildungsschüler entgegen. Dieselben

sind nach den Jahrgängen geordnet einzutragen, die von aus­wärtigen Gemeinden Eintretenden besonders aufzuführen und zu bescheinigen, daß diejenigen schulpflichtigen Schüler, welche sich in fremden Gemeinden aufhalten, bei den Schulvorstän­den derselben angemeldet worden sind.

v. (Sagern.

Bekanntmachung,

die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwMgen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen betreffend. Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden hierdurch auf die nachfolgen­den, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvoll­ständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.

1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs- Commission nur bann einzureichen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen gestel­lungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.

2) Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet.

Der Nachweis der Berechtigung zum ein­jährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu erbringen-

3) Das G such muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actensormat (nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweck­dienlich, wenn die nähere Adresse angegeben wird.

4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:

a) Geburtszeugniß;

b) ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereit­willigkeit den FreiwMgen während einer ein­jährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit^hierzu ist obrig­keitlich zu bescheinigen;

c) ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Real­gymnasien, Ober-Realschulen, Progymnasien, Real­schulen, Realprogymnasien, höheren Bürgerschulen und den sonstigen militärberechtigten Lehranstalten) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;

d) das Schulzeugniß.

Sodann wird noch besonders bemerkt:

Zu pos. b: daß in dem EinwMgungs-Attest die Unter­schrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein muß.

Zu pos. d: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien, Realgymnasien und Ober-Realschulen, sämmllich nach dem Schema 18 zur Wehr-Ordnung vom, 22. November 1888 Reg. - Bl. Nr. 5 von 1889 ausgestellt fein müssen.

Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der §§ 88, 39, 90, 93 und 94 der angeführten Wehr-Ordnung verwiesen.

Großh. Prüfungs - Commission

für einjährig Freiwillige zu Darmstadt.

Der Vorsitzende:

Dr. Zeller.

Deutsches Reich.

Berlin, 19. September. DieNational-Ztg." theilt mit, daß Dr. PeterS am 28. August nach friedlichem Marsche mit seiner Colonne in Moschi und Kilimandscharo wohlbehalten eintras.

DasBerl. Tagebl." meldet aus Bagamoyo: Der Norden des deutschen Schutzgebiets ist unruhig, unter den Wadigos. sind Unruhen ausgebrochen infolge der Maß­regel, welche der Gouverneur zur Besteuerung der Palmen­kerne traf. Falls die Unruhen zunehmen, erscheinen Lewa und Magila gefährdet. Unter den Arabern an der Küste herrscht eine Gährung, die Eingeborenen beobachten eine un­ruhige Haltung, die Situation ist bedenklich. Die katholischen Missionen im Innern sind in Gefahr.

Berlin, 19. September. Die Regierung ordnete Er­

hebungen an über alle Arbeiter st rikes seit letztem ersten April behufs Gewinnung einer Uebersicht darüber für In­dustrie und Handwerk, ferner zur Feststellung der Betheiligung minorenner Arbeiter und des Einflusses der Socialdemokratie. Von den Landräthen soll künftig vom Ausbruch, vom Ende und von den wichtigsten Vorfällen eines jeden größeren Strikes berichtet, sowie halbjährlich eine Uebersicht aller Strikes ein­gereicht werden.

Berlin, 19. September. Dem russischen Botschafter in Berlin, Grasen Schuwalow, ist von seinem Souverain der Wladimirorden erster Klasse verliehen worden. Zugleich richtete der Czar ein äußerst huldvolles Handschreiben an den Grafen, in welchem der Verdienste gedacht wird, die sich der Graf in Erfüllung der ihm auferlegten wichtigen diplomati­schen Pflichten um den Staat erworben habe. Heber die Gründe dieser unerwarteten Auszeichnung des Vertreters des Czaren am deutschen Kaiserhofe kann man vorerst nur Ver­mutungen hegen, jedenfalls muß aber daran erinnert werden, daß Graf Schuwalow zu den wärmsten Befürwortern eines guten Einvernehmens zwischen Deutschland und Rußland ge­hört und in diesem Sinne vom Beginn seiner Berliner Amts­tätigkeit an gewirkt hat. Die Auszeichnung des Botschafters mit dem genannten hohen russischen Orden kann man daher gewiß als den äußerlichen Ausdruck der Zufriedenheit des Czaren mit der diplomatischen Wirksamkeit des Grafen Schuwalow betrachten, und gewinnt somit der ganze Vorgang wohl die Bedeutung eines erfreulichen Friedenszeichens.

In München tagte kürzlich die Reichs-Schul- commission und haben ihre Verhandlungen hauptsächlich der Frage gegolten, welche Mittelschulanstalten Befähigungs- zeugmsse für den Einjährig-Freiwilligendienst ausstellen dürfen. Die genannte Commission hat sich dem Vernehmen nach dahin entschieden, daß die betreffenden staatlichen Schulanstalten selbstverständlich auch fernerhin berechtigt bleiben sollen, Reife­zeugnisse für den Einjährig-Freiwilligendienst auszustellen- die gleiche Berechtigung sollen auch die städtischen Mittelschulen behalten. Dagegen wird den privaten Mittelschulanstalten nicht als solchen die gleiche Berechtigung zuerkannt, sondern es wird die letztere an die Person ihres Directors ober Leiters geknüpft, welcher seine Befähigung zum Ausstellen solcher Zeugnisse in einer besonderen Prüfung nachzuweisen hat. Ein andere, von reichswegen einberufene Commission ist am Samstag in Berlin zusammengetreten, nämlich die Weincommission. Dieselbe soll sich mit verschiedenen für die deutschen Weinproducenten wichtigen Fragen beschäf­tigen und namentlich gesetzgeberische Maßregeln gegen die Weinverfälschung erörtern, hierbei zugleich aber Rücksichten auf bie berechtigten Interessen des Weinbaues, wie des Wein- Handels nehmen.

An diesem Mittwoch, den 23. September, vollendet sich ein Jahrhundert, daß Theodor Körner, der jugend­liche Held und Sänger aus dem deutschen Freiheitskampse von 1813, in Dresden geboren wurde. Nicht nur im engeren Heimathslande. des leider nur zu früh verblichenen Dichters der gluth- und schwungvollsten Vaterlandslieder jener kampf­reichen Zeit hat man sich vorbereitet, die hundertste Wieder­kehr seines Geburtstages würdig zu begehen, sondern es wird dieser Tag auch vielfach im übrigen Deutschland gefeiert werden. Ist doch Theodor Körner eine der hehrsten Ge­stalten der Freiheitskriege, umflossen vom Ruhmesscheine des für sein Volk und Vaterland begeisterten Dichters und Sängers und des im Kampfe gegen den corsischen Eroberer gefallenen Helden- haben doch seine Lieder, wie sein Beispiel zündend durch das ganze deutsche Volk gewirkt. Mit Reckt leuchtet darum das Bild dieses Heldenjünglings im Herzen unseres Volkes fort und sicherlich wird die Körnerfeier vom 23. Sep­tember in weiten Kreisen der deutschen Nation das patriotische Empfinden durch die Erinnerung an das Wirken Theodor Körners von Neuem stärken und vertiefen.

Frankfurt a. M., 19. September. Die heute hier ver­sammelten Delegirten deutscher Baumwollspinnereien, ca. eine Million Spindeln repräsentirend, haben infolge der zur Zeit verlustbringenden Garnpreise einstimmig eine Pro- ductions-Beschränkung von ca. 15 pCt. beschlossen, wie solche bereits in verschiedenen Betrieben eingeführt ist. Einer dem­nächst stattfindenden allgemeinen Versammlung sollen noch weitergehende Vorschläge gemacht werden.

Ausland.

Charleroi, 19. September. Durch schlagende Wetter in dem Kohlenbergwerke Monce-au-Fontaine wurden 27 Berg­leute getödtet.