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Samstag den 22. August
1891
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Anrtlichev Ttzeil.
Gießen, den 20. August 1891.
Betr.: Die Abschätzung der durch die Herbstübungen der Großh. 25. Division entstehenden Flurschäden.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
a* die Grotzh. «ürgermeiftereie» deS «reife-.
Unter Bezugnahme auf die im Abdruck nachstehenden Bestimmungen beauftragen wir Sie, die Grundbesitzer alsbald, nachdem die Uebungen innerhalb Ihrer Gemarkung beendet sind, durch ortsübliche Bekanntmachung zur Anmeldung ihrer Flurschäden auszufordern.
Zur Herbeiführung einer raschen Erledigung des Abschätzungsverfahrens wollen Sie eine vorläufige Abschätzung sämmtlicher Flurschäden durch zwei Feldgeschworene oder zwei Mitglieder des Ortsgerichts vornehmen lassen. Das zum Eintrag der Abschätzungsergebnisse erforderliche Formular wird Ihnen aus Anstehen durch uns übersandt werden. Sie wollen dasselbe, sobald Schadensanmeldungen bei Ihnen erfolgen, unter Angabe der ungefähren Zahl der beschädigten Grundstücke schleunigst von uns erbitten. In den Formu- larien sind die erfolgenden Anmeldungen nach Flur und Nummer geordnet durch Ausfüllen der Spalte 1—5 mit Tinte einzutragen, während die Spalten 6—9 nach erfolgter vorläufiger Abschätzung mit Bleistift auszufüllen sind. Die Spalte 6a, Forderung des Beschädigten, ist nur auszusüllen, wenn der Beschädigte thatsächlich einen bestimmten Anspruch erhebt, die Ausfüllung der Spalten 8—11 hat vollständig zu unterbleiben. Die Unterschrift der Abschätzungsprotokolle durch Sie und die Schätzer ist nicht erforderlich.
Die ausgefüllten Abschätzungsprotokolle sind spätestens bis zum 5. September l. I. unter „Militaria“ an den zum Civilcommissär ernannten Großh. Amtmann Rach zu Alsfeld einzusendeu.
Dieser Sendung sind die Diätenverzeichniffe der Feldgeschworenen bezw. Ortsgerichtsmänner, mit Bescheinigung der Richtigkeit der Leistungen versehen, in doppelter Ausfertigung anzuschließen.
Die Großh. Bürgermeister beziehen für ihre Thätigkeit in Flurfchadensangelegenheiten keine Vergütung, die Theil- nahme bei der Vorabschätzung sowie bei der definitiven Ab
schätzung durch die Commission gehört zu Ihren Pflicht- geschästen. Zur Abschätzung sind die Beschädigten zu laden.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. V.: Jost.
Entstehen bei Truppenübungen Flurschäden, so fordert der Ortsvorstand (Bürgermeister) die Beschädigten zur Anmeldung ihrer Entschädigungsforderungen auf und stellt letztere behufs Vorbereitung der Feststellung der Vergütung in einer Nachweisung nach Anlage E unter Berücksichtigung der dieser Nachweisung vorgedruckten Anmerkung 1 Absatz 2 zusammen.
Diese Nachweisungen sind von dem Ortsvorstande beziehungsweise der zuständigen Civilbehörde der Abschätzungscommission bei ihrem Eintreffen vorzulegen.
Die Beschädigten haben unmittelbar nach eingetretener Beschädigung die Entscheidung des Ortsvorstandes darüber anzurufen, ob und inwieweit die Aberntung der beschädigten Felder einzutreten hat. Der Ortsvorstand hat die Aberntung anzuordnen, insoweit beim Verbleiben der Früchte auf dem Felde ein höherer, als der durch die Truppen verursachte Schaden entstehen würde, namentlich also bei Früchten, welche dem Verderben ausgesetzt sind.
Ordnet der Ortsvorstand die Aberntung vor dem Eintreffen der Abschätzungscommission an, so hat derselbe sofort in Gemeinschaft mit zwei unparteiischen Ortseingesessenen den Stand der beschädigten und abzuerntenden Felder, das Quantum (Fuder u. s. w.) und die Qualität der übrig gebliebenen Früchte und deren etwaige weitere Verwendbarkeit (z. B. als Viehfutter) und den sich hiernach ergebenden Umfang des Schadens festzustellen und über den Befund der Abschätzungscommission Mittheilung zu machen. Ist der Ortsvorstand selbst der Beschädigte, so muß er die Nothwendigkeit der Aberntung vor dem Eintreffen der Abschätzungscommission sowie den Umfang des Schadens durch zwei unparteiische Zeugen constatiren lassen.
Beschädigungen, welche nicht durch die Truppenübungen selbst, sondern aus andere Weise, im Besonderen dadurch entstanden sind, daß die Betheiligten das rechtzeitige Abernten unterlassen haben, begründen keinen Anspruch auf Vergütung.
Arbeiten und Aufwendungen, von welchen die Interessenten gewußt haben, daß sie durch die Truppenübungen der nächsten Tage zerstört werden mußten, begründen einen Anspruch auf Schadloshaltung gleichfalls nicht.
Bekanntmachung,
betr. die Landesbaugewerksschule zu Darmstadt.
Beginn des Unterrichtes am 16. November, Vormittags 8 Uhr, Schluß Mitte März.
Die Schule umfaßt fünf Abtheilungen:
drei für Bauhandwerker (Maurer, Steinmetze, Zimmerleute, Dachdecker, Schreiner, Glaser, Weißbinder, Zimmermaler, Stuckateure, Töpfer, Pflästerer rc.),
zwei für Metallarbeiter (Schlosser, Gürtler, Mechaniker, Maschinenbauer rc.).
Das Schulgeld beträgt 40 Mark.
Nähere Programme und Anmeldeformulare sind zu erhalten bei Großherzoglicher Centralstelle für die Gewerbe und den Landesgewerbeverein, Darmstadt, Neckarstraße 3.
Schluß der Anmeldefrist am 5. Oetober.
Gießen, am 20. August 1891.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. V.: Jost.
Neueste Nachrichten.
WolffS telegraphisches Lorrespondenz-Burean.
Berlin, 20. August. Das in London verbreitete Gerücht, Minister Miquel habe dem Kaiser eine Denkschrift gesandt, worin er die Aufhebung der Kornzölle für drei Monate empfahl, wird von bestunterrichteter Seite als von Anfang bis Ende erfunden bezeichnet.
Kiel, 20. August. Das Kaiserpaar fuhr heute Nachmittag um 3 Uhr auf der „Hohenzollern" nach der Flensburger Foehrde.
Trier, 20. August. Die Ausstellung des heiligen Rockes hat heute um 9 Uhr Vormittags in dem prächtig geschmückten Dome unter großem Menschenandrange begonnen. Die Feier eröffnete mit einer Hymne, daran schloß sich die Verehrung der besonders ausgestellten Reliquien, sowie die Enthüllung des Schreines, in dem sich der heilige Rock befindet. Daraus celebrirte Bischof Korum das feierliche Hochamt. In einer Ansprache an die Andächtigen wies der Bischof darauf hin, daß der ungenähte Rock ein Symbol sei der Einheit der katholischen Kirche. Seine Verehrung stärke Glauben, Liebe und Hoffnung. Nichts trenne das katholische Volk von Christus und von den Bischöfen. Der Feier wohnte
Fenilleton.
In der vierten Klasse.
Humoreske von Robert v. Hagen.
(Nachdruck verboten.)
„Sapperlott, wo steckt denn nur das verteufelte Zehnmarkstück?"
So fragte sich an einem schönen, sonnigen Augustmorgen der Gerichtsreserendar Pröller bereits zum so und so vielten Male und, den Eisenbahnperron der Station Friedrichshagen in sichtlicher Aufregung aus- und niederschreitend, visitirte er alle Taschen nnd Täschchen eines hocheleganten Costüms. Jndeß das Zehnmarkstück war nirgends zu finden. Das lag vielleicht phlegmatisch irgendwo im Sande — denn, jetzt eben entdeckte Pröller, daß die Naht eines Faches des Portemonnaies aufgetrennt und das Goldstück unbedingt durch die Oeffnung entschlüpft sein mußte.
„Herrje!" murmelte der Referendar plötzlich, — „na, das fehlte noch, schöne Bescheerung! Mein Retourbillet zweiter Klasse nach Berlin ebenfalls zum Kukuk! Wie komme ich nur nach Berlin? Doch halt, hier in der Westentasche, da klappert ja noch etwas. Richtig, zehn, zwanzig, dreißig, vierzig — fünsundvierzig Pfennige. Fünfundvierzig Pfennige, nicht ein Pfennig mehr. Was kann mir das nützen? Selbst wenn ich dritter Klasse fahren wollte, so kostet es siebzig Pfennige. Hm, hm, eine höchst unangenehme Geschichte!",
Die Situation unseres Referendars war in der That keine beneidenswerthe. Er war Sonntags zur Segelregatta auf dem Müggelsee gekommen, hatte Abends den letzten Zug nach Berlin verpaßt, war über Nacht im Gasthof geblieben und wollte jetzt wieder zurückfahren. Im Orte war er mit Niemand bekannt oder befreundet, daß er sich in seiner Verlegenheit hätte an ihn wenden können. Also da war guter Rath theuer. Der Zug nach Berlin kam herangebraust. Passagiere stiegen aus, andere stiegen ein; klapp, klapp, Waggonthüren wieder zu- das „Fertig" ertönte und „husch, husch, husch", dampfte der Zug wieder ab.
Wehmüthig folgte ihm der arme Referendar mit den
Blicken. „Doch jetzt heißt es sich ausraffen zur That!" So ermannte er sich endlich und verlegte sich nun mit Eifer aus das Studiren der verschiedenen Fahrpreise von den verschiedenen aus der Tour nach Berlin befindlichen Stationen. Und da las er denn u. a. auch: „Von Station Köpenick bis Berlin vierter Klasse 40 Pfennig."
Ein kühner Gedanke blitzte in seinem Hirne auf.
„Nach Köpemck zu Fuß und von dort vierter Klasse nach der Residenz!"
Kurz entschlossen trat Pröller seinen Marsch an. Der Gedanke, sich noch außerdem im Besitze eines Zehrgeldes von Xfünf Pfennigen zu befinden, war für ihn beseligend. Er wählte den Weg durch den Wald über den sogenannten Hirschgarten, und der hübsche, trauliche Weg ließ ihn bald allen Aerger über den Verlust des Zehnmarkstückes, sowie seines Billets bei Seite legen. Wollte er zu dem Zuge, welcher Waggons vierter Klasse führt, zurechtkommen, mußte er allerdings in etwas beschleunigtes Marschtempo einschlagen. Das that er denn auch und die Folge war, daß er bei der großen Hitze, welche herrschte, förmlich in Schweiß gebadet war. Da links, da liegt das so einladende und anheimelnde Restaurant Hirschgarten. Ach, wie gerne wäre unser Pröller da eingekehrt und hätte sich gestärkt an dem prächtigen, kühlen Gerstensaft. O, Höllenqual des Durstes! Pröller fing an, mit sich selbst zu raisoniren. „Elendes Portemonnaie!" sagte er laut, entleerte es von diversen Zettelchen und dem Uhr- schlüssel und warf es weit weg in den Wald hinein. „Ich würde mich bei deinem Anblick doch noch manchmal ärgern, also fort mit dir. Für zehn Mark" — so monologisirte er weiter — „für zehn Mark kann man sechsundsechzig, sage sechsundsechzig Seidel Bier bekommen, und ich muß diese zehn Mark verlieren. Na, warte, du miserables Geschick, bei Siechen werde ich mich heute Abend an Dir rächen."
Er würdigte den Hirschgarten keines Blickes mehr und steuerte tapfer die Straße gegen Köpnick zu. Keuchend, puterroth von der Hitze und den Anstrengungen des Marsches langte er endlich daselbst an. Ein entsetzlicher Durst quälte ihn. Er war schnell gegangen. Bis zum Abgänge des Zuges hatte er fast noch dreiviertel Stunden Zeit. In der
Nähe des Bahnhofs befindet sich ein Gasthaus. In den niedlichen Vorgarten trat er ein, um sich auszuruhen, abzukühlen und „Zeche" zu machen. Der Wirth trat heran. „Soeben frisch angesteckt, mein Herr!" sagte er. „Darf ich ein Seidel bringen?"
„Nein, ich danke, ich bin noch zu erhitzt. Bringen Sie mir vorläufig ein kleines Schnäpschen — ich könnte mir jetzt mit dem Bier den Magen erkälten."
„Wünschen Sie einen feinen Cognac?"
„Cognac — ja — das heißt, was kostet bei Ihnen Cognac?"
„Sie können zu zehn und zu zwanzig das Gläschen haben."
„Nein, ich danke für Cognac, der bekommt mir nicht gut. Haben Sie vielleicht — Nord — wie heißt doch dieser einfache — gewöhnliche — —"
„Ach so, Sie wollen Nordhäuser?"
„Ja, ganz richtig, man hat mir gesagt, daß dies der gesündeste sei und auch sehr gut gegen die Hitze wirke. Aber, man dürfe nur sehr wenig trinken, nicht über fünf Pfennige."
„Nanu," sagte der Wirth, als er ins Local eintrat, zu seiner Frau, „da draußen sitzt so 'n sein geschniegelter und gebügelter Herr mit 'n Kneifer auf der Nase, der hält erst 'n langen Vortrag und verlangt dann einen kleinen Schnaps."
Nachdem Pröller die kleine Stärkung zu sich genommen und mit Aplomb fünf Pfennig gezahlt hatte, begab er sich nach dem Stationsgebäude.
„Wenn ich nur erst das verdammte Billet gelöst hätte.!" Er trat an den Billetschalter, nachdem er vorher seinen Nasenklemmer abgenommen und den Hut tief in die Stirn gezogen hatte. Mit recht rauher, grober Stimme und Art verlangte er: „Eins vierter nach Berlin!" und warf dabei die vier Nickelftücke hin. Der Beamte hatte kaum aufgeblickt und gab das verlangte Billet, welches Pröller recht sorgfältig verwahrte.
(Fortsetzung folgt.)


