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da er persönlich nur an jene beiden gefesselt sei. Er theilt mit, daß er viel Elfenbein gesendet habe, diese Reise sei je­doch seine letzte. Aus dem Schreiben geht Emins Absicht, aus Stanleys Publikationen zu antworten, hervor. In einem Ende März in Zanzibar eingetroffenen Schreiben ersucht Emin, in Bagamoyo ein kleines Haus für ihn bauen zu lassen.

Berlin, 20. April. DasBerl. Tageblatt" meldet aus Zanzibar, Wißmanns Gesundheitszustand sei besser als je­mals zuvor.

Dortmund, 20. April. Von der gestern in Castrop statt­gehabten, von etwa 1000 Bergleuten besuchten Versammlung wurde einstimmig eine Resolution gegen die Pariser Beschlüsse angenommen.

Braunschweig, 20. April. DasBraunschw. Tagebl." meldet aus Helmstedt, daß aus der Braunkohlengrube Henriette" bei Unseburg ein Strike ausgebrochen sei, in Folge dessen hat die Grubenverwaltung 270 Bergleuten ge­kündigt und sofort 23 entlassen.

Augsburg, 20. April. Der Defraudant Deibele, welcher den Großindustriellen Lohmeier um 120,000 Gulden betrog, wird nach Wien ausgeliesert, nachdem er hier eine Betrugsstrase verbüßt hat.

Hamburg, 20. April. DieBörsenhalle" meldet aus Valparaiso vom 18. ds. Mts., daß der Schließung der Ladehäfen, sowie dem Zolldecret vom 30. Januar Seitens der Mächte Deutschland, England und Frankreich die Anerkennung verweigert worden ist.

Pest, 20. April. DerPester Lloyd" widmet dem Jubiläum des Königs von Rumänien einen sym­pathischen Artikel. Er bezeichnet es als Werk des Königs, daß Rumänien militärisch, finanziell und culturell ein gut ^rganisirter Staat sei.

St. Gallen, 20. April. Bei den gestrigen Wahlen zum ^Eantonrathe siegten die Liberalen über das Cartell. 85 Liberale, 68 Conservative und 10 Demokraten wurden gewählt. 5 Stichwahlen sind nöthig.

Paris, 20. April. Die Anarchisten verbreiteten gestern in den Kasernen der Forts 50,000 Manifeste, in welchen zur Meuterei für den 1. Mai aufgesordert wird.

Paris, 20. April. Das Zuchtpolizei-Gericht verurtheilte heute den der Spionage beschuldigten Belgier Th er ess en zu 5 Jahren Gefängniß und 3000 Frcs. Geldbuße Die Verhandlung fand unter Ausschluß der Oeffentlichkeit statt.

Saint Etienne, 20. April. Vor der parlamentarischen Arbeitersubcommission sprach sich das Syndicat der Webewaarenfabrikanten für ein freies Uebereinkommen mit den Arbeitern, das Syndicat der Bänderfabrikanten für den Zehnstundentag, das Syndicat von Arbeitern verschiedener Industrien für den Achtstundentag aus.

London, 20. April. In einer gestern in Irish Town abgehaltenen, von 10,000 Personen besuchten Versammlung erklärte Partiell, die Renten würden durch die Boden­ankaufsbill um 40 Procent verringert werden und er tadelte die Mc. Carthianer, weil sie das Amendement Morleys unter­stützt haben.

Stockholm, 20. April. Nach einem achttägigen Aus­stande im Grubendistrict Norberg (Vestmanland) verwarfen heute die Arbeiter (ungefähr tausend) die Vorschläge der Grubenbesitzer. Die Ruhe ist bis jetzt nicht gestört worden. Militär ist dorthin abgegangen.

Rom, 20. April. Einer Meldung derTribuna" aus Palermo zufolge versammelten sich gestern ca. 2000 Land­leute in Cerda, um gegen die Kopfsteuer zu protestiren. Sie drangen in die Gensdarmeriekaserne ein und befreiten ihre im Laufe des Tages verhafteten Anhänger, stürmten in das Communalbureau und vernichteten die Steuerregister. Verstärkungen sind eingetroffen. Es wurden 22 Verhaftungen vorgenommen.

Belgrad, 20. April. Bei der heute Morgen erfolgten Abreise des Exkönigs Milan begleiteten König Alexander, die Regenten und Minister den Exkönig zum Bahnhof, wo auch der Staatsrath, sowie die Spitzen der Civil- und Mili­tärbehörden anwesend waren.

Athen, 20. April. Die Blätter berichten über U n- ruhen in Corsu gegen die jüdischen Einwohner, welche angeblich veranlaßt worden sind durch das Auffinden der Lcicbe eines ermordeten jungen Mädchens im Judenviertel. Militärische Verstärkung zur Aufrechterhaltung der Ordnung sei nach Corsu abgegangen.

Locales und LrovinzieLies.

Gießen, 21. April.

Wie uns aus Darmstadt mitgetheilt wird, legten Ihre König!. Hoheiten der Großherzog und Prinz Heinrich von Preußen aus der Rückreise von Romrod nach Darmstadt am Sonntag Vormittag die Strecke zwischen Frankfurt und Darm­stadt aus einer Locomvtive der Main-Neckar-Bahn zurück.

Der Kaiser hat der Wahl des bisherigen ordent­lichen Lehrers am Friedrichs-Gymnasium zu Berlin Dr. Albrecht Thaer (Sohn des Herrn Pros. Dr. Thaer hier) zum Director der Realschule in Halle a. S. die Allerhöchste Bestätigung ertheilt.

Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordneten am Donnerstag den 23. April 1891, Nachmittags 3 Uhr:

1) Gesuch der Bewohner der Ostanlage um Herstellung gepflasterter Uebergänge. 2) Gesuch des Samuel Rosenbaum um Erlaubniß zur Pflasterung eines Fußpfades. 3) Erhaltung der Erbbegräbnisse. 4) Gesuch der Bäcker, die Octroi- Tücfuergütung von Backwaaren betr. 5) Die Einfriedigung an dem Bauplatz des Georg Emil Möhl auf der Westanlage. <>) Decretur der Kostenrechnungen. 7) Anschaffung von Ge- räthen in die Turnhalle bei der Realschule. 8) Desgleichen für die Stadtknabenschule. 9) Theilung der 8. Klasse der Stadtmädchenschule zu Gießen. 10) Beschaffung neuer

Subsellien für die Realschule. 11) Garten bei der Real­schule, hier Anlage eines Hydranten. 12) Mobiliaranschaffungen für die höhere Mädchenschule. 13) Die Erhöhung der Ge­halte der Civilstaatsbeamten. 14) Den von Ehr. Faß ge­pachteten Holzlagerplatz am Lutherberg. 15) Gesuch des Vorstandes desKunstverein für das Großherzogthum Hessen" um Gewährang eines jährlichen Beitrags.

Sitzung Großh. Handelskammer am 15. April 1891. Anwesend waren die Herren Sckeel, Gail, Heichelheim, Katz, Klingspor, Kraatz, Wortmann.

Bei dem Bundesrath ist ans interessirten Kreisen der Arbeitnehmer ein Gesuch eingereicht worden, in welchem ge­beten wird, daß die Hausgewerbetreibenden der Cigarren- sabrikation gemäß § 2 des Gesetzes vom 22. Juni 1889 der Jnvaliditäts- und Altersversicherung zwangsweise nnter- worsen und gleichzeitig Anordnungen getroffen werden, daß die Auftraggeber dieser Hausgewerbetreibenden gehalten sein sollen, rücksichtlich dieser letzteren und ihrer unselbständigen versicherungspflichtigen Arbeiter die gesetzlichen Verpflichtungen der Arbeitgeber zu übernehmen. Zu dieser Frage ist die Kammer für den diesseitigen Bezirk Seitens Großh. Mini­steriums des Innern und der Justiz zur gutachtlichen Aeuße- rung aufgefordert worden. Dieselbe mußte auf Grund uer angestellten Ermittelungen dahin abgegeben werden, daß in dem diesseitigen Bezirke ein Interesse an einer gesetzlichen Regelung dieser Frage nicht bestehe, weil in demselben Haus­gewerbetreibende der Cigarrenfabrikation nicht oder doch nur ganz vereinzelt und ausnahmsweise beschäftigt werden.

Die Frage der Sotintagsruhe im Handelsgewerbe, speciell die Festsetzung der Stunden, während welcher die Ruhezeit an Sonntagen einzutreten hat, beschäftigte die Kammer wiederholt. Dieselbe erachtet ihrer früheren Stellung gemäß die reichsgesetzliche einheitliche Regelung dieser Frage für wünschenswetth, verkennt jedoch nicht, daß dieselbe mit Rück­sicht aus die verschiedenartig gestalteten Interessen der ein­zelnen Plätze nicht ohne erhebliche Schädigung der Interessen einzelner Plätze durchzuführen ist, weshalb ortsstatutarische Regelung zu empfehlen ist. Es gilt dies insbesondere für den hiesigen Platz. Die hiesigen Detailgeschäfte, welche durch die immer mehr überhandnehmenden Consumvereine schon sehr geschädigt werden, würden eine weitere erhebliche Schä­digung erfahren und gradezu in ihrer Existenz gefährdet werden, wenn den von gewissen Seiten angeregten Wünschen aus völligen Schluß der Geschäfte an Sonntagen von 1 Uhr Mittags an stattgegeben würde. Es erscheint vielmehr für dieselben dringend geboten, daß denselben wegen der am (Sonntag Nachmittag nach Gießen strömenden Landbevölkerung das Aushalten ihrer Läden wenigstens an einigen Stunden des Nachmittags gestattet bleibt, selbstverständlich unter Aufrechterhaltung einer gesetzlich zu fixirenden Minimalruhezeit für die Handlungsgehülsen an Sonn- und Feiertagen. Da die anders gestalteten Interessen anderer Plätze, insbesondere der größeren Städte, andere Regelung bedingen, so erachtet die Kammer die Lösung dieser Frage durch ortsstatutarische Regelung für die glücklichste und hat befchlossen, eine dahin gehende Petition an den Reichstag abgehen zu lassen.

Der laut gestriger Nr. d. Bl. am Sonntag Nacht in eine Schlägerei gerathene Reisende theilt uns mit, daß er auf dem Heimwege aus dem Concerte angerempelt und als er sich solches verbeten, mit starken Stöcken zusammen- gehanen wurde, worauf die Thäter die Flucht ergriffen. Der Reisende setzt 30 Mark Belohnung für Ermittelung der An­greifer, von denen einer einen dunkeln, der andere einen Hellen Ueberzieher getragen, aus. Die Angabe des Reifenden, daß Studenten den Angriff ausgeführt, können wir natürlich auf ihre Richtigkeit nicht prüfen.

Ernennungen. Durch Entschließung Grobherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 10./15. April l. I. wurde der Gerichtsschreiber-Aspirant Hermann Bauer in Lich zum Hilfsgerichtsschreiber bei Grobherzoglichem Amts­gerichte Büdingen, und der Gerichtsschreiber-Aspirant Philipp Schmidt in Hungen zum Hilfsgerichtsschreiber bei Grobherzoglichem Amtsgerichte Höchst i./O. bestellt.

Butzbach, 19. April. Psarrverwalter Loos wurde lt. Verfügung Gr. Oberconsistoriums zum zweiten Pfarrer hierselbst ernannt.

f Friedberg, 19. April. Der Milchkutscher des Pächters Reich von Dorheim hatte heute Morgen eine Rechnung von 50 Mk. zu bezahlen. Als er das Milch- und Buttergeld theilweise einkassirt hatte, überließ er das Milchsuhrwerk seinem Schicksal und dampfte vergnügt nach Frankfurt. Hoffentlich gelingt es, den jungen Burschen bald emzufangen und ihn im Gefängniß Nachdenken zu lassen, was man mit anderer Leute Geld machen muß.

Rodheim, 20. April. Gestern gerieten zwei Burschen mit einander in Streit. Der Eine, ein übelbeleumdeter Mensch, zog sein Messer und brachte seinem Gegner ein paar Stiche bei, an deren Folgen der junge Mann bald starb.

C Grimberg, 20. April. Die Frachtpreise haben eine überraschende Steigerung erfahren, die Niemand noch vor kurzer Zeit geahnt. Noch kurz vor Ostern bezahlte man für den Doppelcentner Weizen 1819 Mk., auf dem vor­gestrigen Frachtmarkt galt derselbe 2323,25 Mk., der Preis für das Korn erhielt sich seither auf 1718 Mk., jetzt ist dasselbe auf 21 Mk. gestiegen. Hier and in den Ortschaften der Umgegend ist denn auch das Brot aas- geschlagen von 47 auf 50 Pfg. der Laib. Jedenfalls steht der Preisaufschlag der Frucht mit den schlechten Aussichten für das kommende Jahr zusammen. Die geringen Leute drückt diese Vertheuernng des Brotes am so härter, als sie ohnehin durch die Unbilden des sibirischen Winters zu leiden gehabt haben. Dazu müssen die meisten Landwirthe hiesiger Gegend die Setzkartoffeln kaufen. Die Zufuhr aus der Wetteran ist daher eine sehr starke. Durchschnittlich wird der Gentner mit 3 Mk. verkauft. Für manche Gemeinde beläuft sich der Betrag für angekaufte Kartoffeln auf mehrere tausend Mark. Die Ursache des Kartoffelankaufs

ist eimal die schlechte Kartoffelernte im verflossenen Herbste^, dann aber auch die Erkenntniß, daß neu eingesührte Setz­kartoffeln am reichlichsten lohnen.

(P Aus Oberhesien, 20. April. Verschiedene Postanstalten haben Weisung erhalten, die Telegraphenleitungen einer genauen Prüfung zu unterziehen, damit keinerlei Hinderniß vorkommt. Unzweifelhaft steht die Anordnung mit dem Besuch Sr. Majestät des Kaisers in Oberhessen zusammen.

x Rabertshausen, 19. April In hiesigem Orte wird demnächst eine neue Schulstelle errichtet werden und ist man gegenwärtig mit dem Neubau eines Schulhauses beschäftigt. Unsere kleine Gemeinde besaß seither keine eigene Schule, es mußten die Kinder die Schule unseres Nachbarortes Rodheim besuchen. Bis zur Vollendung des neuen Schulhauses wurde ein geeignetes Local in einem Privathause gemiethet.

Schlitz, 19. April. Die Gräflich Görtzische Rentkammer veröffentlicht durch Anschlag folgende Bekanntmachung:Be­züglich des bevorstehenden Besuchs Sr. Maj. des Kaisers bei der Erlauchten Gräflichen Familie wirb hierdurch Folgendes bekannt gegeben: Se. Majestät trifft nicht, wie bisher bestimmt war, am 20., sondern am Sonntag den 26., Abends in. Schlitz ein. (Die genauere Zeit der Ankunft wird noch durch Anschlag veröffentlicht werden). Die Einfahrt geschieht von Salzschlirf aus durch die Hainbuche, zunächst bis zum Hause des Herrn Bürgermeisters, woselbst feierlicher Empfang statt­findet. Se. Majestät setzt sodann Seinen Weg an der Ottoburg vorbei fort, fährt zunächst auf die Hutzdorfer Chaussee bis in die Gegend des Felsenkellers, um auf dem Rückweg die Beleuchtung der Stadt zu sehen, und fährt alsdann durch die Güntergaffe über den Steinweg nach der Hallenbnrg. Der Schloßgarten wird am 26. Abends von 6 Uhr an für das Publikum geschlossen und wird während der Dauer des Aufenthalts Sr. Majestät in Schlitz geschlossen bleiben. Personen, welche dienstliche oder geschäftliche Besorgungen im Schlosse zu machen haben, wollen sich um Einlaßkarten an Herrn Ober­verwalter Hoffmann wenden."

In jüngster Zeit werden bekanntlich in vielen Orten Spar- und Darlehnskasien mit unbeschränkter Haftpflicht ge­gründet, wobei die einzelnen Mitglieder mit ihrem ganzen Vermögen für die Verbindlichkeiten der Genossenschaft, sowie unmittelbar den Gläubigern nach Maßgabe des Gesetzes haften. Die Veranlasser zur Gründung solcher Kassen belehren die Interessenten, und zwar auf Befragen, daß man auch ohne alles Weitere zwei Kassen angehören könne. Dem ist jedoch nicht so, dies widerspricht vielmehr ganz dem Geiste des Ge- nossenschastsgesetzes und es ist ja ohnehin selbstverständlich,, daß man mit seinem ganzen Vermögen nur einmal hasten kann. Wer z. B. einer bereits bestehenden Kasse angehört, kann, ohne daß die Statuten dies ausdrücklich erlauben, keiner neu zu gründenden Kasse beitreten, es sei denn, er zeigt dorten feinen Austritt an, dann kann er erst vom nächsten 1. Januar an Mitglied jener Kasse werden. Einsender glaubt, daß diese wenigen Zeilen dazu dienen, Aufklärung zu schaffen und vor ungesetzlichen Handlungen zu warnen.

Die Verwaltungsbehörden erinnern gegenwärtig die Landwirthe an die Versicherung ihrer Felderzeugnisie gegen Hagelschaden. Die Mahnung erscheint um so angezeigter, als die Versicherungsprämien billig sind und ander­seits für Hagelschäden keine Collecten mehr gestattet werden.

Die ans den Herren Oberlehrer Berres in Michel­stadt, Lehrer Geck in Vilbel und Lehrer Pohl'zu Lampert­heim bestehende Commission richtete neuerdings als Vertreterin der Lehrer in Landftädtchen und größeren Gemeinden des Großherzogthums Hessen an die zweite Ständekammer eine eingehend motivierte Gehaltsregn lierung. Die Eingabe gipfelt in der Bitte: Hohe Zweite Kammer wolle in Vereinbarung mit den übrigen gesetzgebenden Factoren zum Gesetze vom 23. Juli 1890 im Interesse der aus­gleichenden Gerechtigkeit den Zusatz aufnehmen:In Land- städtchen und größeren Orten unter 10,000 Einwohnern er­halten Schulverwalter neben freier Wohmmg 800 Mk. und nach bestandener Definitorialprüfung 900 Mk. Gehalt. Die definitiv angeftcüten Lehrer beziehen außer freier Wohnung einen Anfangsgehalt von 1200 Mk., nach 5, resp. 10, 15, 20 und 25 Dienstjahren 1400, bezw. 1600, 1800,. 2000 und 2200 Mk. Die eintretende Besoldungserhöhung wird von der Staatskasse übernommen." Nach dem Besoldungs­gesetze vom 23. Juli 1890 betrug der Ansangsgehalt 900, der Maximalgehalt nach 25 Dienstjahren 1600 Mk.

Gewerblicher Unterricht. Schon seit einer Reihe von Jahren ist die Großh. Centralstelle für die Gewerbe und den Landesgewerbeverein darauf bedacht gewesen, jungen streb­samen Leuten, welche bereits Fertigkeit im Freihand- und geometrischen Zeichnen sich erworben haben, in den Räumen der Landesbaugewerkschille zu Darmstadt Gelegenheit zur weiteren Ausbildung, insbesondere im kunstgewerblichen Zeichnen unter der bewährten Anleitung des Herrn Professor Her­mann Müller zu geben. Diesem Unterrichte, welcher wöchentlich an zwei Nachmittagen von 2 bis 5 Uhr ertheilt wird, tritt nunmehr an Sonntag-Vormittagen von 8 bis 12 Uhr ein Fortbildnngsunterricht in darstellender Geometrie und Fachzeichnen für solche vorgeschrittene Schüler hinzu, welche diejenigen Kenntnisse bereits erworben, zu deren Voraus­setzung ein erfolgreicher Besuch der unteren Ab- theilung der Landesbaugewerkschule berechtigt, und welche bestrebt sind, die erlangten zeichnerischen Fertigkeiten auch während der sonst der Ausübung practischer Thätigkeit ge­widmeten Sommermonate zu befestigen und zu erweitern. Dieser Unterricht wird von dem Lehrer der Landesbaugewerk- schule, Herrn Ingenieur Ackermann, ertheilt werden. Gleichzeitig wird aber auch Anfängern, welche ein Lebens­alter von mindestens 141/2 Jahren erreicht haben, Gelegen­heit gegeben werden, durch Hebungen im Freihandzeichnen und Zirkelzeichnen sich aus den späteren Eintritt in eine gewerbliche Lehranstalt vorzubereiten. Anmeldungen, welche nur in beschränkter Zahl Berücksichtigung finden können, werden aus der Schreibstube der genannten Behörde entgegen genommen.