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Nen, 18. Augch. km. Am Donners, alb 11 Uhr, findet die >ng des Obstbau- !rhessen in Steins dnung lautet: 1) De­gen. 2) Wahl des Wahl der Ausschuß- er Geschäftsstelle und )es Voranschlags für 's und der Vereins- e Obstausstellung in 1 Ausschusses und die werden zu einer Be- um 11 Uhr Morgens,

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Gehalt, 72 Mk. Wobnungsgeldzuschuß. Im Bezirk der Großh. hessischen (25.) Division. Hechtsheim, hessische Neben­bahnen im Privatbetrieb, Darmstadt, zwei Schaffner und ein Stationswärter, aus vierwöchige Kündigung, je 720 Mk. Mnb freie Uniform. Mainz, hessische Nebenbahnen im Privat­betrieb ; Darmstadt, zwei Weichensteller, auf vierwöchige Kündigung, 720 Mk. und freie Uniform.

Eine kürzlich in verschiedenen Zeitungen enthaltene (auch von uns veröffentlichte) Mittheilung über den Fortfall der Zuschlagskarte vou 1 Mk. für zu spät kommende und ohne Bill et in den Zug steigende Reisende ist, wie wir erfahren, nicht zutreffend. Es handelt sich um Folgendes: Bisher war auf kleinen Stationen der Stationsbeamte wegen Abfertigung des Zuges verpflichtet, vor Abgang desselben den Schalter zu schließen und somit den Verkauf der Fahr­karten einzustellen. Die noch vor Abgang des Zuges, aber nach Schalterschluß kommenden Reifenden waren gemäß § 14 des Betriebs-Reglements gehalten, den in diesem Falle um 1 Mark erhöhten Fahrpreis zu zahlen, um den Zug noch benutzen zu dürfen. Nach einer jetzt ergangenen Verfügung des preuß. Eisenbahnministers hat der den Zug abfertigende Beamte den Zugführer anzuweifen, die später kommenden Reisenden ohne Lösung der Zuschlagskarten von 1 Mark in den Zug einsteigen zu lassen und auf der nächsten Station für nachträgliche Lösung der Fahrkarte zu sorgen. Reisende, welche auf einer Uebergangsstation eintreffen, aber nicht mit direeten Fahrkarten für den Anschlußzug versehen sind, auch wegen Kürze der Zeit eine solche nicht mehr lösen können, brauchen ebenfalls keine Zuschlagskarte mehr zu lösen.

In sehr beherzigenswerther Weise äußert sich der soeben erschienene Jahresbericht der Handelskammer zu Darm­stadt über das Creditgeben in kleineren Geschäften. Die be­treffende Stelle lautet:Bei kleineren Geschäftsleuten unseres Bezirks besteht noch vielfach die Gewohnheit, erst lange nach erfolgter Lieferung einer Waare oder Arbeit dem Empfänger Rechnung darüber zu ertheilen. Es geschieht dies theils in Folge mangelhafter Buchführung und weil man sich zum Nachfragen der Bücher und Ausschreiben von Rechnungen nur selten Zeit nimmt, theils aus der falschen Besorgniß, der Empfänger könne es übel aufnehmen, wenn man die Rech­nung der Lieferung der betreffenden Waare zu bald folgen lasse. Dem gegenüber muß darauf hingewiefen werden, daß man es in geordneten Geschäften längst als das Wünschens- wertheste erkannt hat, daß jeder bezogenen Waare die Rech­nung beiliegt. Muß es schon einem ordnungsliebenden Privat- manne unangenehm sein, eine Rechnung erst dann zu erhalten, wenn ihm die betreffende Lieferung und die sie begleitenden Umstände bereits aus dem Gedächtniß entschwunden sind, so ist für ein Geschäft, welches von einem anderen Maaren zur weiteren Verarbeitung oder zum Wiederverkäufe bezieht, eine solch verspätete Rechnungsstellung meist störend und nach­theilig. Es kann daher kleineren Geschäftsleuten, die doch auch besonders darauf sehen sollten, ihre Betriebsmittel zu­sammenzuhallen, nicht warm genug empfohlen werden, ihre Rechnungen regelmäßig und bald auszuschreiben und zu ver­schicken. Dies wird mehr Beifall bei ihren Abnehmern finden als die Eingangs geschilderte, noch vielfach übliche Praxis." Hoffentlich findet diese völlig zutreffende Bemerkung der Darmstädter Handelskammer allseitige Beachtung.

Von der Bergstraße, 16. August, wird denNeuen Hess. Volksbl." geschrieben: ImFranks. Journ." lesen wir heute die nachstehende, aus Homburg v. d. Höhe, 14. August, datirte Mittheilung:Die Kaiserin Friedrich bemerkte geftern auf ihrem Spazierritte im Hardtwalde, wie sich eine Frau mit drei allerliebsten, gleichmäßig gekleideten Kindern ängstlich in das Gebüsch drückte. Ihre Majestät rief der Frau einen schönen guten Morgen zu und frug, ob die Kinder ihr seien. Die Frau wurde nun ob der leut­seligen Anrede auch gesprächig, bejahte die Frage und er­zählte, daß die Ktnder Drillinge seien. Es sei die Geburt für sie, da sie nicht begütert sei, ein harter Fall gewesen. Auf die weiteren Fragen erklärte die Frau, daß sie von Bensheim a. d. B. sei und zu Hause noch fünf lebende Kinder und einen durch einen Beinbruch verunglückten Mann habe, sie wolle nach Friedrichsdorf zu Verwandten. Ihre Majestät befahl nun der Frau, bei ihrer Zurückkunft sich bei dem königlichen Sattelmeister Herrn Kunze ein Geldgeschenk zu holen. Die Frau erschien denn auch am Mittag pünktlich unb zwar in dem Gasthofe, wo Herr K. zu Mittag speiste. Schnell hatte derselbe, nachdem er sich des Geschenkes Ihrer Majestät entledigt, die anwesenden Kurgäste veranlaßt, eine Sammlung für die Frau zu veranstalten, die auch reichlich floß und der überglücklichen Frau eingehändigt wurde. Außer­dem wurde der Frau nebst ihren Drillingen, die 5 Jahre alt sind, ein gutes Mahl aufgetragen, dem wacker zugesprochen wurde. Die hier erwähnte Drillingsmutter ist eine Frau

Haas aus Bensheim und ist es dort wohl bekannt, wie sie , schon seit Jahren bemüht ist, durch Vorführung bei gleich- gekleideten Drillinge die Aufmerksamkeit und den Wohlthätig- keitssinn der Kurgäste an der Bergstraße wachzurufen, während sie es vollständig unterläßt, für ihre übrigen, theils älteren, theils jüngeren drei Kinder zu sorgen. Wer die betreffenden Verhältnisse und die Manöver der Frau kennt, wird beim Lesen obigen Berichts, wonach dieselbe sich ängstlich mit ihren Kindern ins Gebüsch geduckt haben soll, sich eines Lächelns nicht enthalten können.

Worms, 14. August. Für die am 22. b. M., Nach­mittags 3y2 Uhr, im Festhause Hierselbst stattfindenbe Ab- georbneten - Versammlung hessischer Feuer­wehren ist folgenbe Tagesorbnung festgestellt: 1) Bericht über ben Staub bes Löschwesens. 2) Berichterstattung der Commission zur Berathung der Statutenänberung. 3) Rech­nungsablage. 4) Antrag, betreffeub bas Fortbestehen der Verbanbsunterstützungskasfe unb Einführung einheitlicher Gradabzeichen für Commandanten und Führer freiwilliger Feuerwehren. 5) Antrag, betreffend Gründung einer Kranken­kasse für aus Anlaß von Hebungen oder Bränden krank gewordene Feuerwehrleute. 6) Antrag, betreffend einheitliche Hebungen und Signale. 7) Antrag, betreffend Entbindung passiver Mitglieder von den Hebungen der Pflichtfeuerwehr. 8) Antrag, betreffend Zuschüsse aus Mitteln der Landes- feuerlöschkasse für Besuche der Feuerwehrtage. 9) Antrag, betreffend Bekanntmachung des § 368, Pos. 8, des Reichs- ftrafgesetzbuchs im Verbandsorgan. 10) Wahl derjenigen Feuerwehr, welche den nächsten hessischen Feuerwehrtag ab- bätt. Am Samstag den 22. d. Mts. findet Empfang der Delegirten statt, Eröffnung der Ausstellung im Carmeliter- Schulhause und Delegirtenversammlung im Festhause, Abends großer Zapfenstreich. Weiter enthält das Programm: Sonn­tag den 23. August: 11 Uhr Begrüßung der Gäste und Festrede- 11% Hhr Angriffsübung auf dem Marktplatz- 12% Hhr: Bankett, 3 Hhr: Festzug nach dem Barbarossa- platze, daselbst Volksfest, Abends Feuerwerk. Montag findet Concert und Frühschoppen statt.

Darmstadt, 17. August.Zu Hilfe, zu Hilfe!" schrie dieser Tage ein im Woog badender Junge aus Leibes­kräften. Sofort war die Rettungsmannschaft an der ver­meinten Hnglücksstelle, um von dem liebenswürdigenHeiner" die Worte zu vernehmen:Es fehlt mer nix, ich wollt blos emol sehe, wie schnell er bei de Hand währt!" Sprachs und griff mit langen Armen aus, um sich den rettenden Helfern zu en« petzen. Aber die Retter waren noch schneller und eine wohl gezählte Tracht Prügel auf denjenigen Körper­teil, der sonst zum Sitzen benutzt wird, war der verdiente Lohn für die ungezogene Fopperei.

* Lübeck, 17. August. In Rücksicht auf das ungünstige Erntewetter soll, wie verlautet, den Mannschaften auch während der Manöver in der dienstfreien Zeit Urtaub er­teilt werden, um die Landwirthe bei den Erntearbeiten zu unterstützen.

Wien, 13. August. Die weitere Untersuchung, gegen das mörderische Ehepaar Franz und Rosalie Schneider (S. Nr. 189, Beil. d. Bl.) hat bereits ergeben, daß außer dem Morde an der Dienstmagd Hottwagner von denselben auch an der Dienstmagd Friederike Zuffer, welche seit 8. Juli verschollen ist, ein gleicher Raubmord begangen wurde. Zwei Mägde, Anna Djuris und Johanna Stoiber, sind von Franz Schneider ebenfalls in den Wald nach Neuleng­bach gelockt und dort vergewaltigt worden, aber mit dem Leben davongekommen. Andere Personen, Dienstmädchen und Gastwirthe, sollten unter Vorspiegelung guter Stellen und Kaufanträge durch Rosalie Schneider nach aus­wärts gelockt werden, faßten aber rechtzeitig Verdacht. Die Polizei hat bisher sechs von den Schneiders geraubte Koffer von Dienstmädchen aufgefunden. Einer derselben wurde als der Hottwagner, ein anderer als der Zuffer ge­hörig erkannt. In letzterem befand sich Wäsche mit F. Z. gezeichnet und eine Photographie der Zuffer. Die Eigen­tümer der anderen Koffer sind vielleicht ebenfalls den Schneiders zum Opfer gefallen und die Polizei durchforscht jetzt im Verein mit Gensdarrnerie und dem Forstpersonal das zum Theil urwaldartige Waldgebiet von Neulengbach.

Univerfitäb - Nachrichten»

(Nachdruck verbotm.)

G. Die Immatrikulation im W.-S. 1891/92 und die Honorarien an der Landes-Universität Gieße«. Zur Jmmatriculation werden an der Universität Gießen Diejenigen zu- gelassen, welche das Maturitatszeugniß eines deutschen Gymnasiums

oder einer für gewisse Fächer der Gymnasien gleichgestellten Anstalt (Realschule I. Ordnung, Realgymnasium) erhalten haben, ferner solche, welche sich als Pharmazeuten, Zahnärzte oder als Thterärzte appro- btren lassen wollen, wmn sie die für das betreffende Fach nach den reichsgesetzlichm Bestimmungen erforderlichen Zeugnisse besitzen. Nach dem Ermessen des Rectors werden auch solche Manner zugelassen, welche sich durch andere alS wie vorgenannte Zeugnisse über Un­bescholtenheit und wissenschaftliche Vorbildung ausweisen können. Wer eine andere Universität bisher besucht hat, hat das AbgangS- zeugnitz derselbm vorzulegen. Hat ein Studirender zwischen zwei besuchten Hochschulen längere Zeit mit dem Studium ausgesetzt, so hat er ein weiteres Unbescholtenheitszeugniß beizubringen. DMeS Zeugniß muß von der Orts-Polizeibehörde, woselbst sich der Be­treffende längere Zeit aufgehalten hat, ausgestellt sein. Minderjährige haben in allen Fällen noch die Einwilligung ihrer Eltern oder Vor­münder beizubriugen, daß sie mit deren Einwilligung die Universität Gießm besuchen. Die Jmmatriculationsgcbühr beträgt 20 Marr, sm Diejenigen, welche vorher eine andere Universität besucht haben, 10 Marr. Der Jmmatriculation hat eine Anmeldung bei dem Secretär der Universität, sowie die Vorlage der nöthigm Zeugnisse vorauszugehen. Die Anmeldung kann in der Woche vor- und muß innerhalb der ersten drei Wochen, nachdem das Semester seinen Anfang genommen hat, erfolgen. Nach Ablauf der Frist darf die Anmeldung nur dann angenommen werden, wenn die Verspätung in genügender Weise ent­schuldigt wird. Die Einschreibung auf Vorlesungen stndet bet den betreffenden Lehrern statt. Wer ein Stundungsgesuch gestellt hat, kann sich vorläufig einschreibm. Stundungsgesuche um Honorare sind in den ersten 14 Tagen des W.-S. 1891/92 unter Beifügung von Bedürftigkeitszeugnisfen an den engeren Senat zu richten und bei dem Universitäts-Quästor der Universität einzureichen. Später eingehende Gesuche findm nur dann Berücksichtigung, wenn die Ver­spätung glaubhaft entschuldigt wird. Die Stundung wird nur sür ein Semester gewährt und müffen Gesuche um Erneuerung vor Schluß des Semesters bet dem Universitäts-Quästor eingereicht werden.

Marburg, 17. August. Freitag Abend fand eine erneute Rectorwahl Herr Prof. Dr. Marchand hatte die auf ihn ge­fallene Wahl abgelehnt bei hiesiger Universität statt. Gewählt wurde Herr Prof. Dr. Külz, welcher jedoch ebenfalls die Rector­würde nicht annahm. I

Verkehr, Land- nnd Velkswirthjchast.

Gieße«, 18. August. Marktbericht. Auf dem heutigen Wochenmartt kostete: Butter pr. Pfd. X 1,10-0,00, Hühnereier 1 St. 6-7, 2 St. -Enteneier 1 St. 6-7 H, 2 St. - A, Käse pr. St. 58 A, Käsematte pr. St- 3 A, Erbsen pr. Liter 18 A, Linsen pr. Liter 30 A, Tauben pr. Paar X 0,70-0,90, Hühner pr. Stück X 0,901,30, Hahnen pr. St. X 0,50-1,00, Enten pr. Stück X 1,70-2,20, Ochsenfleisch pr. Pfd. 70-76 A, Kuh- und Rindfleisch 6064 A, Schweinefleisch 60-70 A. Hammelfleisch 50-74 H Kalb­fleisch 5660 A, Kartoffeln pr. 100 Kilo X 5,00-8,00, Weißkraut pr. St---A, Zwieoeln per Cerrtner X 6,507,00, Milch per

Liter 12-18 A.

Eingesandt.

Gieße«, 17. August 1891.

Wenn wir alle die Zeichen der Zeit auf wirthschaftlichem Ge­biete betrachten, so drängt sich uns der Gedanke auf, daß wahr­scheinlich die schon jetzt hohen Lebensmittelpreise noch wesentlich höher werden. Damit hängt der größere Aufwand an Geld zum nothwmdigstm Bedarf zusammen und anderntheils wird man unnöthige Ausgaben zu vermeiden suchen, sofern man nicht in der glücklichen Lage ist, über ein sehr großes Einkommen verfügen zu können. Die weitere Folge der Einfchränkungen ist eine größere Geschäftsftille und weniger Verdienst unb daraus folgt wieder, daß die Zahl Derer größer wird, die der öffentlichen Unterstützung be­dürftig werden. Es ist deshalb nothwendtg, daß alle Hilfsquellen, auch wenn sie noch so klein sind, berücksichtigt und alle unnützen Ausgaben beschränkt werden müssen. Eine solche kleine Quelle der Wohlthätigkeit wollte auch der Reformverein für Bestattungswesen durch Verkauf von Beileidskarten, die bei Herrn E. Balser, Mäusburg, zu haben sind, eröffnen, allein bis jetzt haben dieselben noch sehr geringen Absatz gefunden, dagegen sind wieder viele taufend Mark für luxuriöse Blumenspenden verwandt worden. Möge der Hin­blick auf ben bevorstehenden Winter und die oben erwähnten Aus­sichten uns mahnen, auch auf diesem Gebiete Mittel zur Wohl­thätigkeit zu beschaffen und möchten namentlich die Vereinsmitglieder diese Bestrebungen besser unterstützen. Bemerkt sei noch, daß diese Karten an Jedermann verkauft werden.

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