Ausgabe 
19.4.1891 Zweites Blatt
 
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Sonntag den 19. April

Gietzener Anzeiger.

Beilage zu Nr. 90. - 1891.

Neunzehnte Sitzung des Provinzistlsgs der Provinz Dberhessen.

Gegenwärtig:

1) der Vorsitzende, Grotzh. Provinzial-Dtrector Freiherr von G ag ern

2) die Provtnzialtagsmitglteder: Bürgermeister Arnold-Als­feld, Beigeordneter Braun-N'dda, Rechtsanwalt Curtman-Gteßen, Rechner W. En g el-Homberg, Mühlenbesitzer W.Erk - Nidda, Bürger­meister Fendt-Schotten, Justizrath Dr. Getger-Assenbetm, Ober­bürgermeister Gnauth-Gießen, Rechtsanwalt vr. G u t f l e t s ch - Gießen, Landgertchtsrath Holzapfel- Gießen, Kaufmann Karl Jager- Schlitz, Rechtsanwalt Jöckel-Friedberg, Friedrich Keil-Melbach, Graf Or io la-Büdesheim, Overamtsrtchter Rabenau-Büdingen, Fabri­kant Karl Trapp-Friedberg, Fabrikant G. W. Wenzel-Lauterbach;

3) die Proomzialausschußmitglieder: Landgertchtsrath Dr. Schä­fer-Gießen, Ingenieur Schiele-Gießen, Bürgermeister Stöpler- Lauterbach;

4) Professor Dr. Gaffky auf Einladung als Auskunftsperson;

5) der Prooinztal-Jngenieur Stahl,

6) der Protocoüführer, Kreisamtsgehülfe Becker.

Nachdem der Vorsitzende die Sitzung eröffnet und die Ver­sammlung begrüßt hatte, wurde zunächst durch Feststellung der Präsenzliste die Beschlußfähigkeit der Versammlung constattrt. Der Vorsitzende bemerkt hierzu, daß die Mitglieder: Georg Buderus- Loüar, Hugo Buderus-Hirzenhain, Gutspachter von Oven- Hungen, Freiherr von Nordeck zur Rabenau-Frtedelhausen, Gras Friedrich zu Solms-Laubach, Erlaucht, und Freiherr Rtedesel zu Eisenbach ihr Nichterscheinen in der heutigen Sitzung entschuldigt hätten.

Auf Vorschlag des Vorsitzenden werden zu Urkundspersonen für die heutige Verhandlung die Herren Oberbürgermeister Gnauth- Gießen und Landgertchtsrath Holzapfel-Gießen bestimmt und der zum Protocoüführer für den Prootnzialausschutz ernannte Kretsamts- gehülfe Becker in dieser Eigenschaft für den Provtnzialtag bestätigt und durch den Vorsitzenden mittelst Handschlag verpflichtet.

Der Vorsitzende gedachte sodann der im letzten Jahre durch Tob ausgeschtedenen Mitglieder des Prooinzialtags, Herren Jost Korell von Schwabenrod und Bürgermeister Küchel von Butzbach und ersuchte, das Andenken der Verstorbenen durch Erheben von den Sitzen zu ehren, welchem Ersuchen die Versammlung entsprach.

Hierauf wurde in die Tagesordnung etngetreten.

1) Prüfung der Rechnung der Provinzialkaffe und Erstattung des Rechenschaftsberichts für 1889/90.

Der Vorsitzende thetlt mit, daß sich bet Prüfung der Rechnung durch den Proornztalausschuß keinerlei Anstände ergeben hätten; die Hauptresultate seien in der dem Voranschlag beigegebenen Uebersicht über die wirklichen Einnahmen und Ausgaben der Provinzialkaffe für 1889/90 enthalten.

Im Anschluß hieran verliest der Vorsitzende den Verwaltungs­bericht des Provinzialausschusses pro 1889/90 und stellt nunmehr die Rechnung sowohl als auch den Verwaltungsbericht zur Discusston.

Es bemerken hierzu:

Rechtsanwalt Jöckel: Es sei in dem Verwaltungsbericht be­merkt worden, daß bet Berathung des Staatsbudgets auffallender Weise von Setten der Landlagsabgeordneten kein Antrag auf Er­höhung der Staatssubventton für Kreisstraßen-Neubauten in der Kammer gestellt worden sei, obgleich der Provinzialtag im vorigen Jahre einstimmig beschlossen habe, die Regierung um angemessene Erhöhung bezw. Verdoppelung des bisherigen Betrages zu ersuchen. Die Regierung habe sich im Finanzausschüsse nicht sehr willfährig gezeigt und erklärt, daß sie sich auf Wünsche, die Geld kosteten, nicht einlasten könne, daß sich im Nebligen auch ein Bedürsnitz nach einem rascheren Ausbaue des Kretsstraßennetzes nicht gelttnd gemacht habe. Aus diesem Grunde sei die Kammer stillschweigend hierüber weg­gegangen; einen weiteren Grund für thunltchste Beschränkung der Ausgaben der Staatskasse könne man tn dem Wegfall der Wein steuer suchen. Nach seiner Meinung würden aber schon recht be­trächtliche Summen für Wegbauten verwendet; alle Straßen könnten eben nicht auf einmal gebaut werden und die Belastung sei z. B. in Friedberg eine so große, daß eine Umlageerhöhung von 10000 Mk. habe statlfinden müssen.

Gras Oriota: Durch die Revision der Verwaltungsgesetze werde voraussichtlich auch eine Aenderung in dem Doppelsystem der Staats- und Kreisstraßen herbeigeführt; wie diese Revision aussalle, müsse zunächst abgewartet werden. Im Kreise Friedberg seien Schulden gemacht worden, nur um den Verpflichtungen gegenüber der Provinz gerecht zu werden, weshalb Voi sicht geboten sei.

Der Vorsitzende: Es sei sehr erwünscht zu hören, daß der Kreis Friedberg ein langsameres Tempo wünsche; denn gerade in diesem Kreise sei in diesem Jahre wegen Mangels an Mitteln nur die Berücksichtigung eines der drei vorgelegten neuen Projecte möglich.

Gras Ortola: Er wolle den Standpunkt der Abgeordneten des Kreises Friedberg dahin präcisiren, daß sie den Kuchen mit zu essen wünschten, wenn er denn einmal gegessen weiden solle.

Nachdem die Discussion hiermit beendet war, wird auf des- fallstge Frage des Vorsitzenden die Rechnung von keiner Seite be­anstandet.

2) Feststellung des Voranschlags der Provinzialkaffe für 1891/92.

Der Entwurf des Voranschlags war den Mitgliedern des Prooinzialtags bereits mit der Einladung zur heutigen Sitzung mttgelhetll worden. Derselbe wird rubrtkenweise, mit der Ausgabe beginnend, durchgegangen. Der Vorsitzende ersucht, etwaige Anträge bet den einzelnen Rubriken zu stellen.

QU Rubrik 18Unterhaltung von Kreisstraßen" will Rechts- anwaü Jöckel die Beitragspflicht der Provinz bezüglich der Straße DortelweilStaatsstraße nach Friedberg erörtern.

Der Vorsitzende bemerkt, daß darüber unter pos. 3 der Tagesordnung ex professo zu verhandeln sei.

Graf Oriola spricht sich dahin aus, daß die Grunde für Eoncurrenz der Provinz bet der Dortelweiler Straße anderer Natur seien und der Art. 7 pos. 4 des Weggesetzes auf diese Straßenstrecke nicht anwendbar sei.

Bezüglich der Herstellung eines erhöhten Trottoirs von der Stadt Bübingen nach dem Bahnhofe bemerkt Oberamtsrichter Rabenau, daß die Stadt Büdingen mit dem Bahnhofe nur dwch einen iaum zu betretenden Fahrweg in Verbindung stehe, was schon zu vielen Beschwerden wegen Herstellung eines Trottoirs geführt habe. Die Stabl Büdingen sei zur Herrichtung eines Trottoirs nicht verbunden. Das Großh. Kreisaml Bübingen habe Seitens des Großh. Ministeriums, unter Mitlhetlung einer, diesbezügliche Be­schwerden enthaltenden Zeitung, Auftrag zur Prüfung der Sache erhalten und daraufhin die Ausführung der Trottoiranlage ange­ordnet. Da Büdingen der Sitz vieler Behörden sei, käme die letztere nicht allein der Stadt, sondern vorzugsweise auch den Kreisetnge- sessenen zu gute. In den Jahren 1887/88 und 1888/89 habe sich die Provinz bei der Bekiesung des .«sußbanketls von Gießen nach Wteseck und des Fußpfades von der Oberhessischen Bahn nach dem Forst­garten ebenfalls betheiligt. Hierauf gestützt, beantrage er die Ein­stellung des für die Trottoiranlage geforderten Betrages und nehme hierbei noch Bezug auf die ihm vom Kreisamte übergebenen Berichte einer Anzahl Bürgermeistereien des Kreises, womit die Nothwendtg-

keit fraglicher Anlage für die Umgegend von Büdingen erwiesen werden solle.

Justizrath Dr. Geyger fragt an, von wem die Straße nach dem Bahnhofe erbaut worden sei.

Der Vorsitzende erwidert, daß dieselbe von der Gemeinde gebaut und vom Kreise übernommen worden sei. Im Weiteren bemerkt der Vorsitzende, daß seitens des Staates die Helstellung einer solchen Trottoir-Anlage in Lauterbach, wo die Verhältnisse auf den vorliegenden Fall genau zuträfen, abgelehnt worden sei. Uebrigens sei eine Bekiesung der Fußbankette doch sehr verschieden von der Pflasterung und einem Trotlotr mit Wandsleinen.

Oberamtsrichter Raben au hält eine Ablehnung des Antrags nicht für gerechtfertigt; es sei eine Forderung der Billigkeit, für welche er auch in anderen ähnlichen Fällen gerne etntreten werde.

Oberbürgermeister Gnauth. Nack dem Weggesetz könne man sich auf Trottotrpflasterungen in den Ortsdurchfahrten nicht ein­lassen; diese seien den Gemeinden, welche den Genuß davon hätten, überlassen. Ob die Strecke nach dem Bahnhof in Büdingen nicht geradezu als Ortsdurchfahrt zu bezeichnen sei, wolle er dahingestellt sein lassen; jedenfalls müßten aber derartige über den Rahmen der gewöhnlichen Ebaussee-Unterhaltung hinausgehenden Herstellungen analog den Bestimmungen für die Ortsdurchfahrten behandelt werden. Eine Bekiesung der Fußbankette an verkehrsreichen Straßen fände auch beim Staate statt.

Rechtsanwalt Curt man weist darauf hin, daß der Art. 15 des Weggesetzes genau sage, daß Fußsteige rc. auf Kosten der Ge­meinden anzulegen seien.

Nach Schluß der Discussion bringt der Vorsitzende den Antrag des Abgeordneten Rabenau zur Abstimmung. Derselbe wird mit großer Majorität abgelehnt.

Zu Rubrik 19Neubau von Kreisstraßen" bemerken:

Rechtsanwalt Jöckel: Die Erbauung einer Kreisstraße von Butzbach nach Hausen sei ebenso nothwendtg als diejenige von Kaichen nach Erbstadt; er beantrage daher, beide Projecte zu be­rücksichtigen und für jedes derselben die Hälfte der im Voranschlag für die Straße Erbstadt-Kaichen ausgeworsenen Beträge zu be­willigen.

Oberbürgermeister Gnauth entgegnet hierauf, daß dieser Antrag zwar in sehr verführerischer Form gestellt sei, da sich die Kosten tn diesem Etatsjahre nicht höher beliefen. Doch müsse er davor warnen, weil man sich durch Annahme des Antrages beide Hände für die nächsten Jahre binden würde. Im nächsten Jahre würde der Kreis Friedberg die zweite Rate verlangen, wodurch allein schon aus der Staatsdotation 10275 Mk. engagirt seien. Da aus letzterer für beide Straßenprojecte über 23000Mk. In Anspruch genommen würden, bliebe für die übrigen 5 Kreise dann kaum etwas übrig. Er beantrage deshalb Ablehnung des Antrags.

Der Vorsitzende bemerkt erläuternd, daß die Kosten beider Straßen die Summe von 90000 Mk. überstiegen; würde deren Bau zusammen beschlossen, so könnten im nächsten und auch im übernächsten Jahre weitere Neubauten im Kreise Friedberg nicht ausgeführt werden. Es erscheine aber auch richtiger, eine Straße möglichst rasch auszubauen. Bei den Abrechnungen zwischen Provinz und dem Kreise Friedberg stoße man ohnehin auf große Schwierigkeiten; diese würoen sich noch vermehren, wenn der Kreis Friedberg zwei so große Projecte gleichzeitig in Angriff nehme und vielleicht rascher ausführe, als die Bewilligung der Mittel seitens der Provinz dies eigentlich erlaube.

Justizrath Dr. Geyger: Es sei rathsam, eine Straße so rasch als möglich auszubauen, ein Stück habe gar keinen Werth. Die Straße Butzbach-Hausen könne wohl, da der Verkehr gering, schmäler und daher wohlfeiler gebaut werden. Ein Bedürfntß für die Straße Erbstadt-Kaichen sei nicht vorhanden, da die Station keine Güter annehme. Erbstadt werde den größten Nutzen von dieser Straße haben. Die Straße Butzbach-Hausen bezeichne er als die nothwendigste.

Graf Oriola: Der Kreisausschuß und der Kreistag des Kreises Friedberg seien von der Dringlichkeit der Straße Erbstadt- Kaichen überzeugt. Kaichen habe mit den Nachbarorten fast gar keine Verbindung, eine solche bestehe nur mit Helvenbergen. Bei Feuersgefahr könne von auswärts keine Hülfe geleistet werden. Das Straßennetz der Wetterau sei überhaupt kein entwickeltes. Eine bessere Verbindung nach der preußischen Grenze bet Hanau sei sehr erwünscht. Das dritte Project des Kreises Friedberg, Groß-Karben- Staatsstraße sei ebenso recht wünschenswerth. Es scheine ihm indessen, daß der Kreis Friedberg doch nur mit einer Straße be­rücksichtigt werden könne und bezeichne er dann diejenige von Erbstadt nach Kaichen als die dringlichere. Endlich nehme er von dem, seitens des Vorsitzenden bezüglich der Schwierigkeit der Abrechnung mit der Kreiskasse Friedberg gemachten Vorwurf Notiz, bemerke aber, daß er nicht die Kreiskasse zu verwalten habe und daher seine Hände tn Unschuld waschen könne.

Rechtsanwalt Jöckel: Die gegen seinen Antrag geltend ge­machten practischen Bedenken seien beachtenswerth, weehalb er den­selben zurückziebe. In seiner Eigenschaft als Kreisausschußmitglted bedaure er die Vorkommnisse bei der Kreiskasse Friedberg und ver­spreche, auf deren Beseit gung hinzuwtrken.

Justizrath Dr. Geyger hält auch jetzt noch seine Behauptung aufrecht, daß eine Fahrstraße von Kaichen nach Erbstadt insolange nicht benutzt werde, als nicht auf der Haltestelle der Güterverkehr eingerichtet sei.

Tie Anträge des Provinzialausschusses bezüglich der Sttaßen- neubauten werden hiernach einstimmig angenommen.

Bei Rubrik 21Kosten des chemischen Untersuchungsamtes fragt Justiz'.ath Dr. Geyger an, von wem die Initiative bei den Untersuchungen ausgehen werde.

Der Vorsitzende erläutert daraufhin, daß die officiellen Untersuchungen durch die Polizeibehörden zu veranlassen seien.

Rechtsanwalt Jöckel erklärt sich sachlich einverstanden, bemerkt jedoch, daß ihm die Besetzung der Assistentenstelle durch das Großh. Ministerium, wofür Professor Gaffky sich tn seinem Gutachten aus­gesprochen habe, nicht gerechtfertigt erscheine.

Professor Dr. Gaffky: Die Ernennung des Assistenten für das Untersuchungsamt durch Großh. Ministerium sei von ihm seinerzeit um deswillen vorgeschlagen worden, weil die Anregung zur Errichtung des Amtes vom Großd. Ministerium ausgegangen sei; indessen erkläre er sich durchaus damit einverstanden, daß die Ernennung des Assistenten durch den Provinzialausschuß erfolge, wie dies jetzt auch vorg> schlagen sei. Er werde seine Thättgkeit aus die Ueberwachung beschränken müssen, während die Arbeiten durch den chemischen Assistenten auszuführen feien. Das Institut müsfe beständige Fühlung mit den Polizeibehörden haben; die Anregungen würden in der ersten Zeit wesentlich von dem Amte ausgehen und in der Einforderung von Proben bestehen. Auch der Beschaffenheit des Trtnkwassers werde entsprechende Aufmerksamkeit zugewendet werden.

Zur Einnahme-Rubrik 3Beiträge der Kreise" bemerkt Rechts­anwalt Jöckel, daß die Umlage auf die Kreise eigentlich eine Erhöhung erfahren müsfe, wenn nicht Ueberschüsse aus vorderen Jahren vorhanden seien.

Der Vorsitzende bestätigt, daß der Abschluß des Voranschlags ohne Umlagevermehrung dadurch ermöglicht worden sei, daß sich im letzten Jahre bet den Straßen-Unte> Haltungskosten und namentlich unter dem TitelSchneeräumungskoften" Ersparnisse ergeben hätten.

Nachdem der Voranschlag bis zum Schlüsse durchgegangen war und weitere Bemerkungen nicht erhoben wurden, wird derselbe, den Anträgen ves Provinzialausschusses entsprechend, in Einnahme

und Ausgabe auf den Gesammtbetrag von 311500 Mk. 91 Pfg. festgestellt.

3) Die Uebernahme der Unterhaltung solcher Bicinalwege auf Kreis und Provinz, welche bisher auf «rund deS Art. 7 pos. 4 des Gesetzes vom 27. April 1881 in die gemeinsame Unterhaltung durch Kreis und Provinz nicht übernommen worden find.

Der Vorsitzende theill mit, baß der Anlaß zu diesem Anträge des Provinzialausschusses durch die hervorgetretenen Klagen verschiedener Kreise gegeben und daß den Mitgliedern mit der Ein­ladung zur heutigen Sitzung ein darauf bezügliches Referat deS Abg. Gnauth bereits mitgetheilt worden fei.

Bei der nun folgenden Discussion bemerken:

Rechtsanwalt Jöckel: Er habe nunmehr nicht nöthig, für die Strecke Dortelweil-Staatsstraße besondere Gründe anzuführen, da die Frage jetzt generell geregelt werde.

Graf Oriola: Bei Dortelweil liege die Sache doch anders und behaupte er, daß diese Straße gar nicht unter bie hier in Frage stehenden Wege falle, da dieselbe eine größere Länge als 1 Kilometer habe. Der Kreis Friedberg werde die tn den letzten Jahren zurück­gehaltenen Mittel nachträglich von der Provinz verlangen.

Der Vorsitzende betont, daß der Zweck des Antrags doch nur der sei, für die Zukunft die Mttbelheiltgung der Provinz herbet- zuführen. Friedberg folle nicht dm Umstand der Länge der Straße Dortelweil-Staatsstraße herbeiziehen, da dieselbe thalsächlich unter einem Kilometer lang sei.

Graf Oriola will dem Kreise Friedberg doch das Recht belasten wissen, diese Frage später auszufechten.

Oberbürgermeister Gnauth: Dieses Recht könne man dem Kreise Friedberg lassen, er werde keinen Gebrauch davon machen. Die Voranschläge der Provinztalkasse seien längst rechtskräftig ge­worden, da der Kreis Friedberg seiner Zeit nicht dagegen reclamirt habe.

Der Antrag des Provinztalausschusses wird hiernach zum Beschluß erhoben.

4. Bitte deS Vorstandes des Wetterauer Obstbauvereins um Gewährung eines Darlehens von 11000 Mart.

Der Vorsitzende macht davon Mluheilung, daß der Welterauer Obstbauoerein um Gewährung eines Darlehens von 11000 Mk. aus der Provivzialkasse, zwecks Errichtung eines pomologiichen Gartens in Friedberg und Bau einer Gcnlnerwohnung in demselben nach­gesucht, der Provinzialautzschuß diesem Gesuche auch unter den näher angegebenen Bedingungen stallzugeben gewillt sei, indessen beschlossen bade, dem Provinzialiage dieserhalb Vorlage zu machen, da ein Theil des Provinztal-Vermögens dadurch auf längere Zeit festgelegt werde.

Nach früheren Mitiheilungen sei angenommen worden, daß das zu erbauende Haus Eigenihum des Obstbauoeretns werde und dadurch e ne gewisse Sicherheit für das Darlehen gegeben sei; nach neuerlichen Erhebungen sei aber zwischen der Ackcrbauschule und der Stadt Friedberg ein Vertrag abgeschlossen worden, wonach nicht das Eigen- thum übergehe, sondern der Ackerbauschule von der Stadt Friedberg ein Entschädigungsrecht bis zum Betrage der Anlagekosten ein- geiaumt worden sei, im Falle das Etablissement einmal aufgegeben werde.

Nach Eröffnung der Discussion bemerken hierzu:

Kaufmann Jäger: Gegen die Gewährung des Darlehens finde er nichts zu erinnern, erachte aber die Bestimmung einer Kündigungsfrist für wünschenswerth. Der Obstbauoerein könne das Darlehen wohl auch aus der Landescredilkasse erhalten.

Graf Oriola glaubt nicht, daß die Landescreditkasse das fragliche Darlehen zu geben in der Lage sei, weil der Obstbauoerein nicht die Rechte einer juristischen Person besitze. Es liege ein pro­vinzielles Interesse vor, weshalb er sich dem Anträge des Vorsitzenden völlig anschließe.

Justizrath Dr. Geyger hält eine entsprechende Sicherung und Wahrung des Kündigungsrechtes für geboten.

Nachdem der Vorsitzende noch bemerkt hat, daß der Land- wirthschaftltche Provinztal-Verein die Garantie für Verzinsung und Amortisation des Darlehens übernehme, wird zur Abstimmung über bie F age, unter welchen Bedingungen das fragliche Darlehen zu gewähren fei, geschritten und danach mit Stimmenmehrheit be­schlossen, daß

1) das Darlehen nicht in unkündbarer Weise htngegeben werden, eine Kündigung jedoch ohne triftigste Gründe nicht erfolgen soll,

2) die Provinzialkaffe bis zum B:trage ihrer jeweiligen Forderung, unter Zustimmung der Stadt Friedberg tn diejenigen finanziellen Rechte eintritt, welche der Ackcrbau- schule, der Stadt Friedberg gegenüber, durch den Vertrag vom 28. Februar d. I. eingeiäumt worden sind.

Hiermit wurde die Sitzung geschlossen.

Gießen, den 2. April 1891.

Der Vorsitzende: Die Urkundspersonen:

o. Sagern. Gnauth. Holzapfel.

Der Protocoüführer:

Becker.

De«tZ«he* Reich.

Berlin, 17. April. Die Reichstagswahl im 19. hannoverschen Wahlkreise Geestemünde-Lehe, der man wegen der nationalliberalerseits aufgestellten Candi- datur des Fürsten Bismarck weit über Deutschlands Grenzen hinaus mit Spannung entgegensah, hat eine engere Ent­scheidung zwischen dem Fürsten Bismarck und dem socialdemokratischen Candidaten, Cigarrenarbeiter Schmäh lseldt, nöthig gemacht. Wenn jetzt Fürst Bismarck in demselben Wahlkreise beim ersten Wahlgange ca. 1000 Stimmen weniger erhalten hat, als damals Gebhardt, so dürfte dies dadurch zu erklären sein, daß jetzt em nicht un­beträchtlicher Theil der nationalliberaleu Wählerschaft von Geestemünde-Lehe zu Hause geblieben ist, da diesem Theile der genannten Partei die Candidatur des Fürsten Bismarck aus irgendwelchen Gründen nicht zusagte. Nunmehr handelt es sich aber darum, ob der hannoversche Wahlkreis künftig durch den Begründer des deutschen Reiches, oder durch einen socialdemokratischen Cigarrenarbeiter im Reichstage vertreten werden soll. Angesichts dieses:Entweder Oder!" ist es kaum zweifelhaft, daß die bislang in Reserve gestandenen An­hänger der gemäßigt-liberalen Partei bei der Stichwahl aus dem Plane erscheinen und ihre Stimmen für Bismarck ab­geben werden. Immerhin erscheint der Ausgang der en gern Wahl in Geestemünde-Lehe noch zweifelhaft, zumal dafelbst bei der Hauptwahl von 30,000 eingeschriebenen Wählern nur wenig über die Hälfte von ihrem Stimmrechte Gebrauch ge­macht haben.