Ausgabe 
11.1.1891 Zweites Blatt
 
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Sodamr wirb »och besonder» bemerkt:

Zu pos. d: daß in dem Einwilligungs-Attest die Unter­schrift des Vater» oder Vormunde» beglaubigt sein muß.

Zu pos. d: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisie für die Prima der Gymnasien, Realgymnasien und Ober-Realschulen, sämmtlich nach dem Schema 18 zur Wehr-Ordnung vom 22. November 1888 Reg. - Bl. Nr. 5 von 1889 ausgestellt sein müssen.

Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der SS 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Wehr-Ordnung verwiesen.

Großh. Prüfung« - Commission für einjährig Freiwillige zu Darmstadt. Der Vorsitzende:

Dr. Zeller.

Li»e Aebrrficht über die heutige HeeresflLrKe der europäischen Großmächte

(England mit seinem durchaus unzulänglichen Heerwesen müssen wir außer Betrachr lassen) liefert am deutlichsten den Beweis dafür, welche schwere Verantwortlichkeit derjenige aus sich nimmt, der einen Krieg entzünden wollte.

Vorausgeschickt sei, daß die allgemeine Dienstpflicht im großen Ganzen in den fünf Großstaaten die folgende ist: Die active Dienstzeit dauert überall 3 Jahre, nur in Ruß­land 5. Die Reservepflicht beträgt in Deutschland 4, in Oesterreich und Frankreich 7, in Italien 5, in Rußland aber 13 Jahre. Dann folgt die Landwehr, in Deutschland mit S und 7 Jahren, in Oesterreich mit 2, bezw. 12 Jahren für solche, die direct in die Landwehr eintraten, in Italien (Mobilmiliz) mit 4 Jahren, in Frankreich (Territorialarmee) mit 6 Jahren. Die russische Reichswehr (5 Jahre) entspricht schon mehr unferm Landsturm, welcher die Wehrfähigen vom 17.45. Lebensjahre enthält. In Oesterreich dauert die randsturmpflicht vom 19.42. Lebensjahre- Italien besitzt olS Landsturm 7 Jahrgänge Territorialmiliz, Frankreich 9 Jahrgänge der Reserve der Territorialarmee. Im Ganzen beträgt somit die Wehrpflicht in Deutschland 19 Jahre imit Landsturm 28), in Oesterreich 12 (23), in Italien 12 (19), in Frankreich 16 (25), in Rußland 18 (23) Jahre.

Die stehenden Heere sind dem Grundsatz der allgemeinen

Wehrpflicht entsprechend natürlich sehr stark.

Es besitzen:

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Stehende Truppen

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85

Infanterie (Bat.)

538

450

346

556

1030

Cavallerie (Esc.)

465

258

144

423

612

Artillerie (Batt.)

434

223

207

480

398

Festungs-Art. (Comp.)

124

63

68

100

212

Pioniere (Comp.)

100

81

64

92

116

Train (Comp.)

62

97

73

76

101

Kopfstärke in Tausend

520

355

262

547

800

beschütze

2364

780

828

2880

2918

Hiernach stehen den 1 137 000 Mann und 3972 Ge­schützen des Dreibundes 1347 000 Mann und 5798 Geschütze gegenüber.

Im Kriege schwellen diese furchtbaren Zahlen ins Un­geheuerliche an. Läßt man den Landsturm außer Betracht, so ergeben sich, soweit eine Feststellung möglich ist, folgende «ngefähre Zahlen:

Deutschland: 1080 000 Mann Linie und Reserve, 620 000 Landwehr 1. und 700000 Landwehr 2. Aufgebots = 2400000 Mann (ohne Ersatzreserve).

Oesterreich-Ungarn: 938000 Mann Linie und Reserve, 437000 Landwehr = 1375 000 Mann.

Italien: 848 000 Mann Linie und Reserve, 372000 Mobilmiliz 1 220 000 Mann.

Frankreich: 1 500000 Mann Linie und Reserve, 1 700000 Territorialarmee = 3 200000 Mann.

Rußland: 1180000 Mann Feldtruppen, 832000 Re­serve- und Ersatztruppen, 193000 Besatzungstruppen, 154000 Kosaken und 33 000 Milizen und Grenzwache 2 392000 Mann.

ES stehen somit für den Kriegsfall 4 997 000 Mann deS Dreibundes 5 590 000 Russen und Franzosen gegenüber. Damit ist aber die Wehrkraft der Großmächte, wie ange­deutet, noch nicht erschöpft. Heber den deutschen Landsturm und die russische Reichswehr fehlen uns zahlenmäßige An­gaben, aber der österreich-ungarische Landsturm zählt 445 000 Mann, die italienische Territorialmiliz 1630000 Mann, die französische Reserve der Territorialarmee 900000 Mann- es kommen also zu den mehr wie 10 Millionen Kriegern noch mindestens 5 Millionen hinzu! Diese Zahlen reden eine solch deutliche Sprache, daß es begreiflich erscheint, weshalb auch der Kriegslustigste heutzutage sich dreimal besinnt, bevor er zum Schwert greift.

^provinzielles.

Leusel (Kreis Alsfeld), 5. Januar. Die Einweihung des neuen Schulhauses fand gestern statt. Um 2 Uhr versammelten sich in dem alten Schulhause die Schüler mit ihrem Lehrer, Orts- und Schulvorstand, der Ortsgeistliche und die Kreisschulcommission, von welcher die Herren Kreis­rath v. Grolman, Amtmann Rach und Kreisschulinspector Müller erschienen waren. Nach Absingung eines Chorals seitens der Schüler hielt Herr Pfarrer Trautwein eine kurze Abschiedsrede. Ein Zug, bestehend aus den Schülern, Fest­jungfrauen, der Kreisschulcommifsion, des Orts- und Schul­vorstandes, Gesang- und Kriegervereins, bewegte sich unter den Klängen einer Musikcapelle vom alten nach dem neuen Schulhause. Den von einer Festjungfrau auf einem Sammet­kissen getragenen Schlüssel des neuen Hauses nahm der Bau­meister, Herr Braun von Alsfeld, und überreichte ihn unter Worten des Dankes für das ihm gewordene Vertrauen dem Herrn Bürgermeister und dieser dann dem Herrn Kreisrath v. Grolman, der das Haus mit einigen bedeutungsvollen Worten öffnete. Die Weiherede hielt Herr Pfarrer Traut- weiu. lieber die hochwichtige Bedeutung des Hauses sprach noch Herr Kreisrath v. Grolman.Dasselbe möge sein eine Stätte religiös-sittlicher Bildung, in der die Jugend zu tüch- Ügen Bürgern der Gemeinde und des Vaterlandes heran­gebildet werden."

VevInischres.

* Mainz, 8. Januar. Das Großh. Kreisamt erläßt soeben eine Bekanntmachung in Bezug auf die Arbeits­einstellung der Schreinergehülfen. Die Behörde macht daraus aufmerksam, daß das Abhalten williger Arbei­ter von den gesperrten Arbeitsstellen nach zwei reichsgericht­lichen Erkenntnissen als eine Aufforderung zum Ungehorsam gegen das gesetzliche Gebot der Vertragserfüllung mit Ge- sängniß bis zu zwei Jahren zu bestrafen sei. Weiter heißt es in der fraglichen Publikation:Daß wir diejenigen Arbei­ter, welche ihren Vertragsverpflichtungen nachzukommen, ebenso wie solche Arbeiter, welche an irgend welchen Arbeitsstellen Arbeit anzunehmen gewillt sind, in diesem Vorhaben gegen jeden unberechtigten Zwang schützen werden, ist ebenso selbst- verständlich, wie, daß gegen solche, welche den Versuch unter­nehmen sollten, einen solchen Zwang in irgend welcher Form auf jene Arbeitswilligen auszuüben, die ganze Schärfe der Strafgesetze zur Anwendung gebracht werden müßte."

* Weilburg. 5. Januar. Daß es im vorigen Jahr­hundert nicht so ohne Weiteres gestattet war, eine Chaise zu halten, sondern es dazu erst einer besonderen Erlaubniß be- nöthigte, zeigt uns folgendes Decret aus dem Jahre 1794: Auf untertänige Bittschrift von Seiten Georg Jhl dahier, um gnädige Erlaubniß eine Chaise unentgeltlich halten zu dürsen. Wird dem Supplicant auf beigebrachte Bescheinigung von dem Physico die unentgeltliche Haltung einer Chaise, so lange es seiner Gesundheits Umständen erfordern werden, andurch zwar gestattet, es muß aber derselbe, im Fall seiner Beschwehrden von langer Dauer sahn sollten, die des fallsige Attestation von dem hiesigen Physico jährlich beibringen, und bei Fürstlichem Stadtschultheißen-Amt dahier, mit diesem Decret vorzeigen. Weilburg, den 25. Juny 1794. Fürstliche Hof-Cammer. Winden."

* Berlin, 4. Januar. Zur Characteristik Schlie­manns wird von einem nahen Freunde desselben noch geschrieben: Was den Verkehr mit dem Forscher zu einem

ganz besonders anregenden und belehrenden machte, war die liebenswürdige Weise, mit welcher er von dem Felde feiner fabelhaften Erfolge sprach. Er wich nicht scheu zur Sette, wie so viele Berühmtheiten, denen es zuwider scheint, von dem Gegenstände ihrer Tagesmühen zu reden- die echte wahre Liebe zu seiner Sache löste ihm vielmehr die Zunge und mit Begeisterung erzählte er dann wohl stundenlang. Sein überaus wohlwollender Sinn mochte auch dazu beitragen- man hatte die Empfindung, daß er seinem Zuhörer, feinem Gaste eine Freude bereiten wollte, nie kam dabei seine große Bescheiden­heit zu kurz, und wo es irgend anging, hob er mit Nachdruck die Verdienste seiner Mitarbeiter hervor. Gern betonte er auch, daß bei seinen Ausgrabungsversuchen nie seine Gattin fehlen durste- sonst gelinge ihm nichts. Diese bewundernS- werthe Frau hat denn auch die ganze lange Zeit der unsäg­lichsten Strapazen während der Aufdeckung TrojaS mtt- getragen. Selten hat der Schöpfer ein solches Ebenmaß von Geist und Schönheit über eine Frau ausgegossen, wie bei Schliemanns Gattin, einer geborenen Griechin von bedeutender vielseitigster Bildung. Zu Hause wollte Schliemann durch Alles an die alte griechische Heldenzeit erinnert sein. Es genügten ihm hierbei nicht die vorzüglichen bildlichen Dar­stellungen und Inschriften an allen Wänden seines Palastes, die prächtigen Mosaiken der Fußböden, Bilder aus dem alten Hellas darstellend. Auch die Lebenden sollten dazu beitragen. Daher nannte er seinen Sohn Agamemnon, seine Tochter Andromache- der Diener hieß Pelops, und als Frau Schlie­mann eines Tages eine Köchin engagiren wollte, versicherte sie sich der zweifellosen Zustimmung ihre» Mannes, indem sie der neuen Dienerin den Namen Circe beilegte. Mit rührender Anhänglichkeit sprach Schliemann von seiner Heimath und mit Stolz von seinem armseligen Beginnen. In seinem Arbeits­zimmer hing ein Bries auS dem Jahre 1841, in welchem ihm 60 Thaler, sage sechszig Thaler pro Jahr, für eine Commisstelle offerirt wurdenbei Antwort in drei Tagen, da sonst ein anderer Diener genommen würde." Daneben hingen Dankesschreiben von Kaiser Wilhelm I. und Kronprinz Friedrich Wilhelm. Die Dankbarkeit sei nicht als die letzte seiner Tugenden erwähnt; wer ihm im Leben einen Dienst erwiesen und zu welcher Epoche es war, konnte gewiß sein, nie von ihm vergessen zu werden. Auch in seiner Lebens­weise docurnentirte sich Schliemanns immense Energie. S» stand er zur Sommerzeit um 4, im Winter um 5 Uhr aus und ritt täglich zu Pferde von Athen nach Phaleron, wo er dann jahraus, jahrein ein Seebad nahm. Diese zu weit ab­gehende Abhärtung hat indessen seine Gesundheit geschwächt und ist eine der Ursachen des plötzlichen Todes.

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Wie aus Straßburg geschrieben wird, ist die Ernemumg des dortigen außerordentlichen Professors Dr. v. Mehring zum außerordentlichen Professor und Director der medicinischen Klinik t» Halle nunmehr erfolgt und der Genannte bereits nach Halle über­gefiedelt. Straßburg verliert in Mehring sowohl nach der wissen­schaftlichen, wie auch nach der pädagogischen Sette eine hervorragende Kraft.

- Der ordentliche Professor der Zoologie und vergleichenden Anatomie an der Univerfiiät Rostock Dr. M. Braun hat einen Ruf an die Universität Königsberg erhalten. Profefior Braun gedenkt dem Ruf zu folgen.

Citeratur uttb ICunfL

In Ungnnde. So überschreibt Rataly v. Efchstrath, diese aDgemrtn beliebte Sch» ittftellerln, ihren neuesten Roman, welcher im neuen »SchOrer» soeben seinen Anfang nimmt

Wir sind de« Ueoerzeugung, daß oieier neue hochinteressante Roman der Eichstruth im Gegensatz zu seinem Triel sehrin Gnaden" van allen deutschen Lesern und besonders Leserinnen ausgenommen werd« wird, zumal .Schorer» Familienblatt- schon an sich von Jahr io Jahr in der Gunst des deutschen Volke» steigt. Diese Zeitschrift b sitzt in der That alle die Eigenschaften, welche wir von einem rechten Blatt für die Familie nur erwarten dürfen: Seine Romane sind gediegen und doch dabei spannend; allerliebste kleine Novellen durch ein bis zwei Nummern gehend folgen auf den leitend« Roman; allerlei w'ssenswerthes aus den ve«schiedmsten Gebieten, Kunst, Geschichte, Länder- und Völkerkunde, öffentlichen Leden, Ge­sundheitspflege usw. wird uns in geistvollen Aufsätzen dargeboten. Besonders sei erwähnt, daßSchorerS Famtlienblatt" allzeit für eine gesunde Reform unsere» höheren Schulwesens sowie für Einführung einer allgemeinen, auf vernünftigen Grundsätzen berubenden Sonntags- . ruhe eintritt. Hervorragend schön sind die Illustrationen in iSchmers Famtlienblatt". Wir empfehlen diese Zettschrrft gern jeder ' deutschen Familie.

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