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11.1.1891 Erstes Blatt
 
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1891

Erstes Blatt

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Amts- Httb Anzelgeblstt füv den Avers Gietzem

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Sonntag den 11. Januar

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Kenerat-Mnzeiger.

Aurtlrehsr» Cherl.

Bekanntmachung.

Unter Bezugnahme auf 8 5 und 6 der Bekanntmachung vom 10. Dezember 1890 (Regierungsblatt Nr. 50) wird hierdurch der § 28 des Statut- der Jnvaliditäts- und Alters- ^erstcherungsanstalt für dar Großherzogthum Hessen zur Iffentlichen Kenntniß gebracht.

Gießen, den 9. Januar 1891.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.

III. Entrichtung der Beiträge von unständigen Arbeitern.

S 28.

Solche Versicherte, welche nicht m einem regelmäßigen Arbeitsverhältniffe zu einem bestimmten Arbeitgeber stehen, sind, sofern für sie die Beiträge nicht fortlausend gemäß §112 ff. des Reichsgesetzes eingezogen werden, berechtigt, durch Einkleben eines entsprechenden Betrags von Marken in die Quittungs­karte in Gemäßheit des § 109 Lbs. 1 des Reichsgesetzes die Versicherungsbeiträge statt der Arbeitgeber im Voraus zu entrichten Denjenigen Versicherten, welche auf Grund dieser Ermächtigung den vollen Wochenbeitrag selbst entrichtet haben, steht gegen die nach § 100 des Reichsgesetzes zur Entrichtung der Beiträge verpflichteten Arbeitgeber ein Anspruch auf Er­stattung der Hälfte des entrichteten Beitrags zu. (§ 111 des Reichsge-etzes.)

8 5.

(Zu §§ 100, 109 Absatz 2 und 3, 111 des Gesetzes und Nr. LL Ziffer 3 des Bundesrathsbejchlusses vom 27. November 1ö90, § 8 der Bekanntmachung vom 30. September 1890.) Entrichtung der Beiträge vorübergehend beschäftigter (nn=

ständiger) Arbeiter durch Die Versicherten.

Diejenigen Versicherten, welche nicht in einem regel­mäßigen Arbeitsverhältniß zu einem bestimmten Arbeitgeber stehen (vorübergehend beschäftigte unständige Arbeiter) sind befugt, sofern durch das Statut der Versicherungsanstalt eine dem § 111 des Gesetzes entsprechende Bestimmung ge­troffen wird, die Versicherungsbeiträge statt der Arbeitgeber im Voraus durch Verwendung von Beitragsmarken selbst zu entrichten.

Die Beitragsmarke ist in diesem Falle von dem Ver­sicherten spätestens bei Beendigung des ersten Arbeitsverhält- niffes der Woche in die Quittungskarte einzukleben und zu entwerthen. Die Entwerthung der Marke geschieht dadurch, daß durch die Mitte derselben in die Hälfte ihrer Höhe ein schmaler schwarzer Querstrich gezogen, über denselben der Tag und unter denselben der Monat, in dem die Beschäftigung ftattgefimbeu hat, gesetzt wird.

Dem Versicherten, der auf Grund solcher Bestimmung den vollen Wochenbeitrag entrichtet hat, steht gegen Denjenigen Arbeitgeber, der ihn zuerst in der Kalenderwoche in einem Die Versicherungspflicht begründenden Arbeitsverhältnisse beschäftigt, der Anspruch auf Erstattung der Halste des geleisteten Wochen- Beitrags in Gemäßheit des § 100 des Gesetzes zu.

§ 6.

(Zu 100, 109 des Gesetzes und Nr. II. Ziffer 3 des Bundeürathsbeschlusses vom 27. November 1890.)

Entrichtung der Beiträge vorübergehend beschäftigter sun- ständiger) Arbeiter durch die Arbeitgeber.

Für die im vorhergehenden Paragraphen bezeichneten Versicherten, welche von der durch das Statut Der Ver­sicherungsanstalt gegebenen Vefngniß zur Selbstentrichtung der Beiträge keinen Gebrauch machen, hat Derjenige Arbeit­geber, welcher dieselben zuerst in Der Kalenderwoche be* schäftigt, die Beitragsmarke für die Woche (im Nennwerth des ganzen Wochenbeitrags) bei der Lohnzahlung zu ver­wenden und nach Maßgabe der im vorigen Paragraphen getroffenen Vorschrift zu entwerthen. Das gleiche Verfahren greift Platz, falls durch das Statut der Versicherungsanstalt eine Bestimmung auf Grund des § 111 des Gesetzes nicht getroffen werden sollte.

Bekanntmachung.

die Entwerthung der Beitragsmarken für die nach dem Jnvaliditäts - und ALtersverstcheruugsgesetz Versicherten betreffend.

Vom 31. Decemver 1890.

Auf Grund des Bundesrathsbeschluffes vom 27. November 1890 (Regierungsblatt Nr 49) bestimmen wir hinsichtlich der Entwerthung der Beitragsmarken in den Quittungskarten der Versicherten mit Ausnahme derjenigen der Selbftoerficherten, der freiwillig sich weiter versichernden Personen, sowie der

vorübergehend beschäftigten Versicherungspflichtigen, für welche in der Bekanntmachung vom 10. v. M. (Regierungsblatt Nr. 50) besondere Vorschriften erlassen sind dar Folgende:

1) Die Entwerthung erfolgt durch die zur Verwendung der Marken zuständigen Stellen: Staats-, bezw. Hosbehörden, Gemeindebehörden (Bürgermeistereien), örtliche Jnvalidi­täts- und Altersversicherungsstellen, sowie Krankenkaffen.

2) Es bleibt den genannnten Stellen überlasten, wann sie die Entwerthung der Marken vornehmen wollen; dieselbe hat jedoch gelegentlich des Umtausches der Quittungs­karte, spätestens vor Einsendung der letzteren an die Landesversichemngsanstalt zu geschehen.

3) Die Entwerthung wird in Der Weise vorgenommen, daß die einzelnen, in die Quittungskarte eingeklebten Marken handschriftlich oder unter Verwendung eines Stempels mit einem die Marken in Hälfte chrer Höhe schneidenden schwarzen wagrechten schmalen Strich durchstrichen werden. Findet die Entwerthung der Marken beim Umtausch der Quittungskarte statt, so hat die entwerthende Stelle zugleich auf der Außenseite der Quittungskarte handschriftlich oder unter Verwendung eines Stempels noch den VermerkEnt- rverthrt" unter Beifügung des Siegels der Stelle zu setzen.

Darmstadt, den 31. Deeember 1890

Grobherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz. ________________ Finger.________________Fey-

Gefunden: 1 Portemonnaie mit Schlüsseln, 1 Kinder­schürze, 1 schwarzes Flor, 1 Pelzkragen, 1 Münze, 1 Peitsche, 1 Paar Militärhandschuhe, 1 Stock, 1 Paar Filzsohlen, 1 Tasche, 1 Hundehalsband, 1 Kettchen (zu einem Armband), 1 Ring, x Strumpfband.

Gießen, den 10. Januar 1891.

Grobherzogliches Polizeiamt Gießen.

Fresenius.

Deutsches Reich.

Darmstadt, 9. Januar. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht: am 1. Januar den ordentlichen Professor in Der philosophischen Facultät der Landes-Universität Dr. Adolf Birch-Hirschfeld aus sein Nachsuchen mit Wirkung vom 1. April 1891 an aus dem Dienste zu entlassen.

Berlin, 9. Januar. Die Reichstagsstichwahl in Bochum-Gelsenkirchen hat nach heißem Kampfe den Sieg des nationalliberalen Candidaten, Fabrikbesitzer Müllensiefen, er­geben. Derselbe wurde mit 26 869 Stimmen zum Abgeord­neten gewählt, während auf den Candidaten des Centrums, Bürgermeister Vattmann, 25 667 Stimmen fielen. Die Nationalliberalen haben also diesen bei den Februarwahlen des Jahres 1890 von ihnen an das Centrum verlorenen großen Wahlkreis jetzt wieder zurückerobert, hauptsächlich wohl infolge der Stimmenenthaltung eines Theiles der socialdemo- kratischen Wählerschaft.

Berlin, 8. Januar. Die Kaiserin, die Proteetorin des Vereins der Berliner Volksküchen, übersandte dem Vor­stände 500 Mk. zur unentgeltlichen Verabfolgung von Mittags­portionen an arme Leute. Die Noth unter der armen Be­völkerung wird als eine recht große bezeichnet.

Die Photographie, welche dem Staatssecretär Dr. von Stephan zu seinem heutigen Geburtstage vom Kaiser zuging, ist mit dem Ausspruche:Die Welt am Ende des 19. Jahrhunderts steht unter dem Zeichen des Verkehrs; Lr durchbricht die Schranken, welche Die Völker trennen, und knüpft zwischen den Nationen neue Beziehungen an", sowie mit der eigenhändigen Unterschrift des Kaisers versehen.

NenesLe 2lad?rid?tetu

Wolfis telegraphisches Corresponbenz-Lureau.

Berlin, 9. Januar. In der gestrigen Bundesraths­sitz u n g wurde der Justizausschuß mit der Vorbereitung eines Vorschlages an den Kaiser für die Wiederbesetzung der Stelle des Reichsgerichtspräsidenten beauftragt.

Königsberg, 9. Januar. Der Schneefall dauert an. Zug 3 Berlin-Königsberg hatte wiederum mehrstündige Ver­spätung.

Königsberg, 9. Januar. DerAllgem. Königsb. Ztg." zufolge schweben zwischen der preußischen und russischen Re­gierung Verhandlungen über die Einrichtung eines Expreß- zuges für die Sommermonate zwischen Berlin und Peters­burg mit einer Geschwindigkeit von 90 Kilometer in Der Stunde.

Braunschweig, 9. Januar. Der Eisenbahnverkehr nach allen Richtungen ist, abgesehen von unbedeutenden Ver­spätungen, wieder regelmäßig- auch die Harzbahnen sind wieder sämmtlich in Betrieb. DemBrannschw. Tagebl." zufolge

'and heute hier eine Conserenz höherer Eisenbahnbeamten wegen Umbau des hiesigen Staatsbahnhofes statt.

Altona, 9. Januar. Fürst Bismarck, begleitet von seiner Gemahlin und dem Grasen Herbert Bismarck, ist heute Abend hier zur Theilnahme an einer Soiree beim eomman birenben General v. Leszezynski eingetroffen.

Hamburg, 9. Januar. Im Strike der vereinigten Hamburg-Altonaer Feuerleute zeigte nur die Packetsahrt thatsächliches Entgegenkommen.

Weißenfels, 9. Januar. Der 8 Uhr 30 Min. früh ällige Schnellzug von Halle entgleiste bei der Einfahrt in den Personenbahnhof infolge eines Radreifenbruchs. Die Maschine und zwei Wagen fuhren weiter, die übrigen ent­gleisten- einer ist umgestürzt. Einige Passagiere wurden leicht verletzt. Keine Verkehrsstörung.

Bern, 9. Januar. Das Gerücht, daß K ünz l i als eid­genössischer Commissar im Tessin demissionirt habe, wird von bester Quelle dahin berichtigt, daß Künzli erklärte, seine Privatgeschäfte erlaubten ihm nicht, das Commissariat noch aus längere Zeit beizubehalteu.

Bern, 9. Januar. Der als Führer der Reformtheologen und Schriftsteller bekannte Professor Eduard Langhaus ist heute Morgen nach kurzer Krankheit gestorben.

Genf, 9. Januar. Ein großer Theil des hiesigen Hafens ist zugefroren. _

Wien, 9 Januar. In Folge von L>chneestürmen ist der Zugverkehr auf den Linien Nabresina-Laibach, Steinbrück- Lichtenwald, Agram-Fiume, Sanct Peter-Divacca und Pola. eingestellt.

London, 9. Januar. Die, strikenden Eisenbahn- bediensteten in Edinburg, Dundee, Perth, Stirling und Greenock beharren auf ihren Forderungen und versuchen die Angestellten der Glasgower South-W^-Eiseribahu zu bewegen, sich dem Strike anzuschließen. In einer Bürgerversammlung zu Glasgow wurde ein Comite unter dem Vorsitz des Bürger­meisters ernannt, um mit den Bahndireetionen und mit Den Strikenden behufs Beilegung des Ausstandes zu conferiren.

Brüssel, 9. Januar. Die liberalen Abgeordneten und Senatoren des Arrondissements Lüttich forderten die liberale Association auf, das allgemeine Stimmrecht abzu­lehnen, dagegen eine gemäßigte Revision zu empfehlen.

Kopenhagen, 9. Januar. Die Route Gjedser-Waruemüude ist wieder fahrbar. Die Ueberfahrt über den kleinen Belt bleibt noch schwierig.

Rom, 9. Januar. Der König und Die Königin wohnten einer stillen Messe im Pantheon bei anläßlich des Todestags Victor Emanuels. Die Veteranen des Krimfeldzugs von Turin, Mailand und Genua legten Kränze auf dem Königs-Katafalk nieder. Das Pantheon wurde später dem Publikum geöffnet.

Newyork, 9. Januar. Ein Telegramm desWorld" aus Piueridge meldet, daß Die zur Umzingelung des inDianischen Lagers von den Generälen Brooke und Cary eingeleitete Truppenbewegung gestern vollendet worden sei, unweit Pineridge werde ein kriegerischer Zusammenstoß erwartet.

Brisbane,' 9. Januar. Meldung des Bureau Reuter. Ein Papua-Stamm ermordete vierzig Dorfbewohner in Tugaree und bedrohte ein anderes Dors in Der Nähe des Regierungsgebäudes, das augenblicklich vom englischen Bevoll­mächtigten Cameron bewohnt wird. Eine Abtheilung Polizei wurde zum Schutze Camerons abgesandt.

Locales und Krovinzielles,

Gießen, 10. Januar.

Kaiserpanorama. Wer sonst nur von dem innigsten Mitgefühl für das grauenvolle Schicksal des unglücklichen Bayernkönigs Ludwig II. bewegt worden, und, von demselben tief erschüttert, des Schiller'schen Wortes gedachte: Hinter den Höhen folgt auch der tiefe, Der donnernde Fall der erhält durch Die Betrachtung der bayerischen Lustschlösser, welche die gegenwärtige, herrliche Serie im Kaiserpanorama bilden, auch ein tieferes Verständniß für das ungeheure Ge­schick, das sich in jenen märchenhaften Räumen abgespielt hat- er begreift, wie Der gewaltige Sinn, der diese Schöpfungen ins Leben gerufen, an seinen eigenen Phantasien zu Grunde gehen mußte. Da ist daö aus unersteiglichem Berggipfel er­richtete FelsennestN eu-Sch w an st e i n!" Es verdeutliche so recht das gigantische Streben, Den Wolken, dem Himmel nachzuklettern! Und diese Pracht der Ausstattung! Der Marmor, die Teppiche, die Gemälde, die Einrichtung jeder Gegen­stand ein Kunstwerk, das ist keine irdische Wohnung mehi> das ist eine Götterburg, in Der Die Seligen wandern und Nektar unD Ambrosia schlürfen! Dies Linderhos in seiner