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(Siebener Anzergev.
Beilage zu Rr. 236. -1891
Ein Lebenszeichen aus der Großherzoglichen Blindenanstalt zu Friedberg.
In den früheren Jahren, als die Blindenanstalt noch Privatanstalt war, von 1850—1870, erschien jeden Monat ein Bericht über Einnahme und Ausgabe. Seit 1879, da die Anstalt an den Staat überging, bedarf es eines solchen Berichtes nicht mehr, indem der Staat aufs Reichlichste sorgt und die öffentliche Wohlthätigkeit nicht mehr in Anspruch genommen werden muß. Damit ist aber nicht gesagt, daß man für die Blinden nichts mehr geben dürfe. Wir haben einen Unterstützungsfonds für arme Blinde, der keine Gabe, besonders Legate rc. zurückweist.
Die Blindenanstalt besteht nunmehr 41 Jahre und hat in dieser Zeit 239 Blinde ausgenommen, von denen dermalen noch 17 in der Anstalt sind. Man sollte meinen, die Anstalt sei Jedermann bekannt- allein dem scheint nicht so zu sein, denn vor einem Jahre wurde uns ein löjähriger Knabe zu- gesührt, dessen Eltern nicht gewußt, daß eine Blindenanstalt in unserem Lande existire. Besonders befremdend war, daß der betreffende Lehrer, dessen Schule der Junge mit gutem Erfolge besucht, oder der Geistliche, der ihn confirmirt hat, die Eltern nicht aufmerksam gemacht haben. Solche Fälle dürften vielleicht mehr vorkommen. Um dieses zu vermeiden, wollen wir hier ein „Lebenszeichen" von unserer Anstalt geben und Jedermann, aber besonders die Herren Pfarrer, Schulinspectoren und Lehrer bitten, die Eltern, welche das Schicksal betroffen, ein blindes Kind zu haben, aufmerksam aus die Anstalt zu machen. Mit dem 8. Lebensjahre werden die Kinder bereits ausgenommen.
Bei dieser Gelegenheit wollen wir nicht unterlassen, hier in Kiirze mitzutheilen, was der Verein zur „Fürsorge für die Blinden" in der preußischen Rheinprovinz in einer „Mahnung an die Eltern sehender Kinder veröffentlicht hat. Diese Mahnung lautet:
„Was sollen die Eltern thun, um ihre Kinder vor Blindheit zu hüten?" „Sind Eure Kinder sehend, so danket Gott und wachet darüber, daß ihr Augenlicht keinen Schaden leidet."
1) Wenn ein Kind geboren wird, so haltet die Hebammen dazu an, daß sie sofort nach der Geburt die Augen des Kindes reinige, wie es ihre Dienstordnung vorschreibt. Dann untersucht auch selbst während der ersten Lebenswochen täglich die Augen des Kindes, und wenn sich an den Lidern die geringste Röthung oder Eiterung zeigt, rufet sofort den Arzt herbei und befolget genau dessen Vorschriften. Sollte der Arzt nicht alsbald zur Stelle sein, so reiniget die Augen des Kindes, so oft sich in denselben nur eine Spur von Eiter zeigt, mit einem in kaltes Wasser getauchten, reinen Leinwandläppchen oder einem ganz reinen, sauberen Schwämmchen, indem ihr hierbei immer von der Schläfenseite nach der Nase zu, über die Lidspalte wischt. Ferner müßt Ihr fortgesetzt feine Leinwandläppchen auf das Auge legen, welche durch Eintauchen ins Eiswasser oder durch Auflegen auf Eisstücke recht kalt gemacht worden sind. Diese Läppchen dürfen jedoch nicht zu naß sein und müssen, sobald sie etwas wärmer geworden sind, durch kalte ersetzt werden. Wenn nur ein Auge entzündet ist, so hütet Euch, mit dem Läppchen, Schwämmchen oder Wasser, womit das kranke gereinigt ist, das gesunde zu berühren. Diese Augenentzündung der Neugeborenen ist eine
sehr gefährliche Krankheit- wenn nicht sofort die richtigen Mittel angewendet werden, dann zerstört sie in den meisten Fällen die Sehkraft gänzlich. Von je 100 jugendlichen Blinden in Deutschland haben mindestens 25 durch diese Krankheit ihr Augenlicht verloren. Wenn Ihr aber sofort den Arzt herbeiruft und genau seine Anordnungen befolget, dann könnet Ihr sichere Hoffnung haben, daß Euren Kindern die Sehkraft erhalten bleibe.
2) Duldet nie, daß Eure Kinder mit Gegenständen, spielen oder solche auch nur in die Hände nehmen, durch welche die Augen leicht verletzt werden können, wie Nägel, Pfriemen, Scheeren, Gabeln, Glastheile, Knallpistolen, Pfeilbogen, Sprengstoffe u. bergt 9pCt. aller jugendlichen Blinden haben ihr Augenlicht durch Verletzung mit derartigen Gegenständen verloren. Wenn auch nur ein Auge verletzt ist, so ist große Gefahr vorhanden, daß auch das andere durch Mitentzündung erblindet! Suchet daher in allen derartigen Fällen sofort ärztliche Hilfe nach.
3) Wenn Eure Kinder an Masern, Scharlach, Diphthe- ritis, Pocken, Gehirnentzündung oder Typhus erkranken, so verpflegt sie genau nach Vorschrift des Arztes, auch wenn die Krankheit schon nachgelassen. Denn jede Vernachlässigung kann Erblindung herbeiführen: von je 100 Blinden haben 9 durch bereinige Krankheiten ihr Augenlicht verloren. Wenn Ihr im Verlauf ber Krankheit merkt, baß bie Augen in Mit- leibenschaft gezogen werben, so macht sofort ben Arzt barauf aufmerksam.
4) Wenn Eure Kinber einen schwächlichen Körper- Haben, namentlich an sog. Seropheln leiben, so ist Gefahr vorhanben, baß sie auch augenkrank unb blinb werben. 8pCt. aller jugenblichen Blinben sinb baburch ihres Augenlichtes beraubt worben. Sorget also, baß Eure schwachen unb seco- phulösen Kinber gut gepflegt werben, eine reichliche unb leicht verbauliche Nahrung (Eier, Milch, Fleisch u. bergt) zu sich nehmen unb viel in frischer Luft bewegen, bamit sie halb gefunb unb kräftig werben.
5) Lasset nie zu, baß Eure Kinber im Zwielicht ober bei schlechter Beleuchtung bie Augen burch Lesen, Nähen ober sonstige feine Haubarkeiten anstrengen - sie werben baburch schwach- unb kurzsichtig unb können großen Schaben an ihrer Sehkraft erleiben.
6) Dulbet nicht, baß Eure Kinber Brillen tragen, bevor ber Arzt bie Angeu mtersucht unb angeorbnet hat, ob eine Brille unb welche Sorte nöthig ist.
Schließlich toiiü bringenb gerathen, bei jebem ernsten Augenleiben, welcher Art es auch fein möge, sofort ärztliche Hilfe zu suchen.
Alle biese Vorschläge unb Empfehlungen können wir nur befürworten, beim in unserer 40jährigen Arbeit an Blinben haben wir sie bestätigt gefunben.
I. P. Schäfer,
Director der Großh. Blindenanstalt.
Lsealer unb provinzielles.
Gießen, 9. October.
— Seitens ber Großh. Centralstelle für bie Gewerbe wirb, wie bie „Darmst. Ztg." mittheilt, beabsichtigt, vom laufenben Monat an bie bereits früher schon bestandene Einrichtung, die Umlaufsendungen von Zeitschriften und Vorbildern
für die Ortsgewerbevereine ber kleineren Orte bes Groß- herzogthums, wieber aufzunehmen unb zwar in größerem Umfange. Es soll baburch ben Mitgliebern ber betreffenben Vereine Gelegenheit geboten werben, sich mit ben Fortschritten ber neuen Erscheinungen auf gewerblichem Gebiete bekannt zu machen unb für neuartige Ausführung unb Gestaltung von Gegenstänben ber gewerblichen Thätigkeit Anregung zu erhalten rc. Die in Umlauf gesetzten Zeichnungen unb Texte sollen weiter an ben Vereinsabenben offen gelegt unb burch Besprechung bes Inhalts und kleinere Vorträge darüber das innere Leben der Ortsgewerbevereine angeregt werden. Dabei ist auch nicht ausgeschlossen, daß auf bezügl. Wunsch Theile der Umlaufsendungen an einzelne Mitglieder auf kurze Zeit leihweise überlassen oder aus der Bibliothek des Landesgewerbevereins bezogen werden können. Weiter ist die Einrichtung getroffen, daß die Werke ziemlich circa 7 Wochen an jedem Orte verbleiben und dann sofort durch andere ersetzt werden. — Die erste Sendung wird fünfundzwanzig Nummern umfassen, nämlich zehn architectonische Werke, Darstellungen ganzer Gebäude, insbesondere auch für die Landwirthschaft, sechs Vorbilder für Decorationen und Ornamente, fünf Darstellungen von Möbeln verschiedener Art und Specialwerke für Holzarbeiten, sowie zwei Specialwerke für Metallarbeiten und zusammen aus 36 Büchern, bezw. Heften bestehen. — Wir zweifeln nicht, daß die genannte Einrichtung auch ferner von bestem Erfolg begleitet fein unb zur möglichsten Beseitigung ber vielfach noch herrschenben Lauheit ber Gewerbetreibenben in ber Benutzung ber burch ben Lanbesgewerbeverein zur Förderung des Gewerbewesens gebotenen Hilfsmittel beitragen wird.
— Directe Steuern. Für das Jahr 1890/91 find an directen Steuern ausgeschlagen und zur Erhebung überwiesen : Einkommensteuer: Provinz Starkenburg 1 657 009 Mk., Oberheffen 818 732 Mk., Rheinhessen 1856 699 Mk.- Gewerbesteuer i.Starkenburg 335589Mk., Oberheffen 137 283 Mk., Rheinhessen 426132 Mk. - Grundsteuer: Starkenburg 1026 649 Mk., Oberhessen 868 710 Mk., Rheinhessen 1094162 Mk. - Capitalrentensteuer: Starkenburg 160751 Mk., Oberheffen 70885 Mk., Rheinhessen 138 207 Mk.
— Von des Kaisers Bart. Mit einem Aufgeld von 1 bis 2 Mk. das Stück sind letztlich Zwanzigmarkstücke, die das Bildniß des Kaisers mit dem Vollbart trugen, gehandelt worden. Die Reichsbank in Posen — so melden Berliner Blätter — gab sie zuerst aus. Allgemein findet man, daß der Kaiser im Vollbart seinem Vater sehr ähnlich sieht, ja, Goldstücke mit Kaiser Friedrichs Bildniß sollen fast gar nicht von ben neuen Münzen zu unterscheiden sein.
Literatur unb ICunft
— Aus dem Inhalt der neuesten Nummern des „Protest««- tische« FarrrilienblatteS" heben wir unter Anderem hervor: eine reizende venetianische Erzählung: Am Fenster. Zehn Sonntagsgebote. Eine Zwangsbekehrung. Der Geheimmittelschwindel. Jesuitische Flunkerei. Vom Biertrinken. Reliquien-Neclame usw.
— „Immergrün" bringt eine neue spannende Erzählung: Traugott Reimann, der Actionär. Theodor Körner. Zur Erinnerung an den 28. September 1883. Ein Bild aus dem schwedischen Volksleben. Knospen und Blumen. Hausapotheke. Recepte aller Art, Räthsel rc. rc.
Feuilleton.
Der Nothstsnd in den WeberbeMen des Cuten- gebirges.
Von Karl Daniel.
(Nachdruck verboten.)
Zwar sind die Stimmen der Tagespreffe, bie sich vor einigen Monaten über ben Nothstanb in ben Weberbezirken des Eulengebirges erhoben hätten, verstummt unb es konnte scheinen, als ob wir mit einer nochmaligen Erörterung ber Sache post festum kämen. Allein, da wir allwöchentlich in Zeitschriften schöngeistigen Inhalts Berichte über Sammlungen ju Gunsten ber nothleibenben Weber finben, ba ferner bie ganze Bewegung von allgemeinstem Interesse ist, so bürfen wir es getrost wagen, sie noch einmal nach burch eigene Anschauung gewonnenen Ergebnissen zu beleuchten. Ohnebies haben wir in manchen Strichen unseres Vogelsbergs eine Weberinbustrie, bereu Verhältnisse in vieler Beziehung benen im Eulengebirge ähneln, ein Umstanb, ber bas Interesse an ber Sache für Oberheffen erhöht. Da wir nun vor Kurzem Gelegenheit hatten, persönlich in jenen Bezirken ber „Hohen Eule" Erhebungen anzustellen unb bie Weber in ihren Hütten aufzusuchen, so geben wir im Folgenben bie bort empfangenen Einbrücke wieber:
Vor allen Dingen barf man nicht glauben, baß bte „Webernoth" sich von heute unb gestern herschreibt. Bereits im Jahre 1808 brang ber Nothschrei einer barbenben Bevölkerung über bie walbigen Kuppen ber „Hohen Eule" unb verhallte, trotzbem Volk unb Regierung in jenen Tagen ber tiefsten Erniedrigung mit ganz anderen Dingen beschäftigt waren, nicht ungehört. Freilich konnte die Sorge um bie ^men Weber nicht in ben Vorbergrunb treten, aber man suchte burch Verorbnungen unb Gelbbewilligungen, sowie burch private Wohlthätigkeit zu helfen, so gut es eben ging. In ben Jahren 1816—18 stieg bie Roth aufs Aeußerste. Abermals würbe Gelb bewilligt unb 1819 stiftete ber eble Frieb- rich Wilhelm III. 100,000 Thaler aus seiner Privatschatulle. In diese Zeit fällt auch ber allerbings vergebliche Versuch, anbere Gewerbe an Stelle ber hausinbustriellen Weberei ein
zuführen. In ber Mitte ber zwanziger Jahre erhob sich unter ben Webern eine Bewegung, bie gegen bie Großkaufleute gerichtet war. In biesen sah man bie Urheber ber Noch, ba sie ben Lohn auf einen gerabezu lächerlichen Satz herabbrückten. Trotzdem lag bie eigentliche Schulb ganz wo anbers, wie wir später sehen werben. Die von ben Kaufleuten veranlaßte unb 1827 erschienene Vertheibigungsschrift weist beim auch ganz entschieben bie allzu harten Vorwürfe zurück. In ben Jahren 1844 ff. hatte man bann wieber- holte Versuche gemacht, bas Gewerbe auf bie eine ober die andere Art zu heben, aber auch diesmal ohne nennens- werthe Erfolge. Unb nachbem seit jener Zeit bes Oefteren bie Weberfrage aufgetaucht war, hat sie in unserer Zeit in der gelammten deutschen Presse lauten Wiederhall gefunden und sogar zu hefttgen Fehden mit der Feder Anlaß gegeben. Wir lassen uns auf diele Streitigkeiten, auf das Für und Wider, nicht ein, sondern berichten nur Thatsächliches.
Die Weberarbeit ist gerade keine sehr anstrengende, wohl aber eine durch ihre Einförmigkeit ermüdende Beschäftigung. Die Weber arbeiten in der Regel nicht für eigene Rechnung, indem sie die Rohstoffe kaufen und ihr Fabrikat bann mit Gewinn losschlagen, sonbern sie stehen in Verbindung mit Großkaufleuten ober auch Webstofffabriken, von benen ihnen bte sogen. Kette, b. h. — für Laien verstänblich ausgebrückt — bie Längsfäben eines zu webenben Stückes, und ber sogen. Schuß, ber burch bie Längsfäben zu führenbe Quer- faden, geliefert werden. Der Verkehr zwischen den Webern und ihren Arbeitgebern vollzieht sich nicht auf directem Wege, sondern durch Mittelspersonen, den sogenannten Ausgebern, die nur in den seltensten Fällen von den Handlungshäusern, bezw. Fabriken, angestellt sind, dagegen aber ihre Bezahlung aus Abzügen vom Lohne der Weber erhalten. Diese Abzüge sind oft sehr willkürlich, da der Ausgeber auf eigene Kosten sein Geschäft betreibt unb bie Abzüge keinem festen Satze unterliegen. Wie viel sie betragen, werben wir später sehen, vorher noch einige Bemerkungen über bie Arbeitszeit.
Um ein „Stück" (— 98 Ellen) gewebten Stoffes — wir haben es nur mit Leinen- unb Drillichweberei zu thun — fertigzustellen, hat eine Person burchschnittlick zehn Tage nöthig. Hierbei arbeitet sie im Sommer von 5 Uhr unb im
Winter von 6 Uhr früh bis in bie späte Nacht, oft 10 bis 11 Uhr. Arbeitspausen werben selten gemacht, ba bie Weber ein außerorbentlich fleißiges Völkchen sinb unb überbies ihre einfachen Mahlzeiten gar schnell verzehrt haben. Bei allem Fleiße verbient ein Arbeiter ober eine Arbeiterin — ba ber bei ber Weberei benöthigte Kraftaufwanb ein geringer ist, so können beide Geschlechter Gleiches leisten — im Durchschnitt 8 Mk. für Verarbeitung einer Kette, also pro Tag 80 Pfg. In einigen Orten, z. B. Rubolfswalbau, werben sehr oft nur 5,50 Mk. Arbeitslohn für bte Kette gezahlt. Davon gehen bann noch bie Abzüge der Ausgeber im Betrage von 50 Pfg. bis 1 Mk., je nach Qualität der Maare, ab. Es kommt auch häufig vor, daß Arbeitgeber manche Stücke für minderwerthige Arbeit erklären unb ben Arbeitern bafür 20—30 Pfg. vom Lohne vorenthalten, obgleich sie selbst bieselbe Arbeit als vollwerthig verkaufen. Der arme Weber steht dem gegenüber schutzlos ba, benn will er überhaupt feine Arbeit nicht verlieren, so muß er sich biese Abzüge ruhig gefallen lassen. Eine weitere Minderung erfährt fein Verdienst durch den Lohn für Spulen, ber von ihm getragen werden muß. Es herrscht nämlich auch in ber haus- inbustriell betriebenen Weberei Arbeitsteilung, indem das Spulen und Weben von verschiedenen Personen betrieben wird. Spulen würde den Weber unverhältnißmäßig bei feiner Arbeit aufhalten, deßhalb sieht er sich genöthigt, dieses Geschäft Anderen zu überlassen. In Familien mit Kindern von 9—12 Jahren besorgen diese das Spulen, andere dagegen müssen fremde Hilfe in Anspruch nehmen. Der Lohn, den sie dann für Spulen zu zahlen haben, beträgt 70 bis 80 Pfg. pro „Stück". Wenn man nun bedenkt, daß durch Abliefern der fertiggestellten Waare und Einholen von frifcher Arbeit jedesmal ein Arbeitstag und mit diesem der Verdienst des Tages verloren geht, und wenn man berechnet, wie gering der tägliche Verdienst eines Arbeiters hierdurch wird, dann muß man sich wundern, baß ber Nothstanb noch von Vielen geleugnet wirb. Freilich besitzen manche Familien zwei bis brei Webstühle, an benen die erwachsenen Familien- glieber arbeiten können, allein mit ber Zahl ber Familien- glieber wachsen auch bie Bebürfniffe.
(Schluß folgt.)


