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1891

Nr. 7

Amts- und Auzeigrblutt für den W« Gieren.

Gratisbeilage: Gießener Kamitienökätter

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Alle Annoncen-Bureaux de- In- und ÄuilenM aeh»« Anzeigen für denGießener Anzeiger- entgeh».

Freitag den 9. Januar

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Für die Arbeitgeber vorübergehend beschäftigter Ver­sicherter ist es rathsam, sich bei Beginn des Arbeüsverhältniffes zu vergewiffern, daß der Versicherte eine Quittungskarte besitzt und die Beiträge für die laufende Kalenderwoche entrichtet hat. Ist dies nicht der Fall, so hat der Arbeitgeber die Beitrags­marken zu entrichten. Für männliche Arbeiter sind hierbei im Kreise Gießen Beiträge II. Lohnklasse: 20 für weib­liche in der I. Lohnklaffe: 14 H zu verwenden.

Zugleich ordnen wir aus Grund des § 126 an, daß die­jenigen Versicherten, welche nicht in einem regelmäßigen Arbeits- verhältniß zu einem bestimmten Arbeitgeber stehen, bis auf Weiteres innerhalb der letzten sieben Wochentage eines leben Monats ihre Quittungskarten zum Zwecke der Controle über die richtige Beitragsentrtchtung bei den betr. Bürgermeistereien, falls dieselben die diesbezüglichen Obliegenheiten nicht über­nommen haben sollten, bei den betreffenden örtlichen Jnvalidi- täts- und Altersversicherungsstellen vorzulegen haben. Wird hierbei nachgewiesen, daß die Beiträge für einen oder mehrere Monate irn Voraus entrichtet sind, so sind die Versicherten für diese Monate von der weiteren Controle entbunden. Die Zuwiderhandlung gegen diese Controlvorschriften unterliegt der irn § 126 de» Gesetzes bezeichneten Strafe.

Gießen, den 5. Januar 1891. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. G a g e r n. ____________

lenelmt »o« Ingeiie* zu der Nachmittags für d« Lag erscheinenden Nummer dir vorm. 10 Uhr.

immer. Nur zuweilen klang das Lachen der jungen Mädchen mit dem Zwitschern der beiden Kanarienvögel oder die Töne des Pianos über das Blumenparterre auf den Zechenhof hinaus. Auch der Arbeiterkreis verharrte vorläufig in Ruhe und Spannung. Man triumphirte über das gemeinsame, un­erwartete Vorgehen, das wie ein Blitz aus heiterem Himmel über den Arbeitgeber gekommen sein sollte, und war dem­gemäß sehr zufrieden mit sich. Am meisten aber sand sich jedensalls der WirthZu den drei Bergknappen" befriedigt. Die beiden Wirthsstuben von jeder Seite der Hausflur waren fortgesetzt von redenden, trinkenden Arbeitern besetzt, besonders auch von den Schwesterschächten. Auch brauchte der Wirth kaum Credit zu geben, der letzte Wochenlohn reichte für die ersten Tage, dann sand sich hier und da ein Sparpsennig, den die Frau unter Thränen hergeben mußte . . . Allmählich ward die materielle Lage aber doch mißlich und die Vertreter

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beiträge in den Stand zu setzen, die mehr und mehr an uns gelangenden Unterstützungsgesuche nach Möglichkeit berücksichtigen zu können."

Die Vertreter des Strikes auf ZecheIduna": Wilhelm Harras, Bernh. Kahlsen, Andr.Wilms.

Die zweite Woche nach Ausbruch des Strikes neigte sich ihrem Ende zu und noch immer war die Sache unverändert. Mehr und mehr begann man die gespannte Lage als un­erträglich zu empfinden und nicht zum wenigsten der Com- merzienrath. Abgesehen davon, daß seine materielle Lage durch eine längere Unthätigkeit des Geschäfts sich ungünstig verändern und am Ende kritisch werden mußte, schmerzte ihn auch der Zwiespalt mit den Arbeitern, mit denen er sich enger verwachsen geglaubt hatte, als es nun der Fall schien. Wenn es ihm auch unzweifelhaft war, daß namentlich das plötzliche Hereinbrechen des Strikes nur das Werk einiger Uebelwollenden war, welche ihm Verlegenheiten bereiten wollten, beklagte er es dennoch tief, daß sich die Gutgesinnten hatten mit fort- reißen lassen, ohne Verständigung zu suchen. Dazu erkannte er als weitblickender Mann die Folgen des Ausstandes, welche den kleinen Wohlstand des Arbeiters bedrohten . . . Dennoch blieb er entschlossen, der Sache ihren Laus zu lassen: das heißt, seinerseits eine Verständigung weder zu suchen noch ab­zuweisen. Es sollte vorerst sozusagenFamiliensache" bleiben. Aber gerade darum war er nach erfolgter Verständigung auch gesonnen, in seinen Eoncessionen so weit zu gehen, als es der Betrieb der Zeche irgend erlaubte.

Da, zu seiner Ueberraschung und Freude, ließ sich eines Morgens der Häuer Harras melden, der zu den Vertretern der Strikenden gehörte. Er konnte nur im Auftrage der Arbeiter kommen, um Verständigung zu suchen. Leider sand sich aber der Commerzienrath sehr bitter enttäuscht.

Neueste Nachrichten.

WolffS telegraphisches Lorrespondenz-Bureau.

Berlin, 7. Januar. Das Comite zur Errichtung von Sanatorien für Lungenkranke beschloß, Delegirte der verschiedenen medicinischen Vereine zusammenzurufen, um die Angelegenheit der Sanatorien fortzusühren.

Berlin, 7. Januar. Der Gedächtnißfeier anläßlich des Todestages der Kaiserin Augusta Mittags im Mauso­leum zu Charlottenburg wohnten alle Mitglieder der Königs- samilie außer der Kaiserin, ferner eine Deputation des Augustaregimentes bei; sie legten reiche Kranzspenden nieder.

>dur .

fuge)>.W. K Mttirt.

zusammen . . .

v. Gagern.

Gießen, den 30. December 1890. Bett.: Jnvaliditäts- und Altersversicherung.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die Grotzh. Bürgermeistereien deS Kreises.

Nach § 3 des Gesetzes vom 22. Juni 1889, dieInva­lidität»- und Altersversicherung" betreffend, gelten als Lohn oder Gebalt auch Tantiemen und Naturalbezüge.

Für dieselben wird der Durchschnittswerth in Ansatz gebracht; dieser Werth ist von der Verwaltungsbehörde fest-

Bekanntmachung.

E» wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Katharine Melchior zu Weickartshain, welche die Prüfung mit der NoteSehr gut" bestanden hat, heute als

der Strikenden sahen sich genöthigt, Unterstlltzungsgelder zu sammeln. Zehn Tage nach dem AuSbruch des Strikes stand einer Umgrenzung von ein paar Meilen allenthalben

lesen: ,

An alle Freunde der Arbeitersache!

Der Druck der materiellen Verhältnisse und die während der letzten Jahre bewiesene Unnachgiebigkeit unseres Arbeitgebers, des Commerzienraths Vogelsang, auf Zeche Iduna" hat uns gezwungen, die Arbeit niederzulegen, um auf diese Weise einen ausreichenden Lohn zu erzwingen. Wir sind entschlossen, unser gutes Recht auf gesetzlichem Wege bis zum Aeußersten zu verfechten, und geben uns der Hoffnung hin, daß alle Freunde der Arbeitersache uns nicht allein mir ihren Wünschen, sondern auch durch materielle Leistungen nach Möglichkeit unterstützen werden. Zuversichtlich wenden wir uns an alle Freunde der Arbeitersache mit der Bitte, uns durch Geld oder Victualien-

Bekanntmachung.

Betr.: Wie vorher.

Diejenigen Versicherten, welche nicht in einem regelmäßigen ArbeitSverhältniß zu einem bestimmten Arbeitgeber stehen, B. Taglöhner, Wegearbeiter, ferner Waschfrauen, Schneiderinnen, Näherinnen, Büglerinnen, die auf jedesmalige Bestellung in den Häusern bei Kunden arbeiten, sind befugt, die Versicherungsbeiträge statt der Arbeitgeber im Vorau» durch Verwendung von Beitragsmarken selbst zu entrichten ^^agHmarke ist in diesem Falle von dem Ver­sicherten spätestens bei Beendigung des ersten Arbeitsverhält- niffes der Woche in die Quütungskarte einzukleben und zu entwerthen. Die Entwerthung der Marke geschieht dadurch, daß durch die Mitte derselben in die Hälfte ihrer Höhe em schmaler schwarzer Querstrich gezogen, über denselben der Tag und unter denselben der Monat, in dem die Beschäftigung stattgefunden hat, gesetzt wird.

Dem Versicherten, der auf Grund solcher Bestimmungen den vollen Wochenbeitrag entrichtet hat, steht gegen denjenigen Arbeitgeber, der ihn zuerst in einem die Versicherungspflicht begründenden Arbeitsverhältniffe beschäftigt, der Anspruch auf Erstattung der Hälfte des geleisteten Wochenbeitrags in Ge- mäßheit des § 100 des Gesetzes zu.

Für diejenigen vorbezeichneten Versicherten, welche von der Befugniß zur Selbstentrichtung der Beiträge keinen Ge­brauch machen, hat derjenige Arbeitgeber, welcher dieselben zuerst in der Kalenderwoche beschäftigt, die Beitragsmarke ftir die Woche (im Nennwerth der ganzen Wochenbeitrag») bei der Lohnzahlung zu verwenden und nach Maßgabe der gegebenen Vorschrift zu entwerthen.

ES empfiehlt sich für die vorgenannten Perfonen, die Beitragsmarken für einen längeren Zeitraum, z.B. 12 Monate, zu entrichten und die Hälfte der Beiträge von den erstattungs- pflichtigen Arbeitgebern zurückzufordern. Arbeitgeber, welche sich durch Uebereinkunst dieser Ersatzpflicht entziehen, unter- liegen der Strafe de» $ 147 de» Gesetze» (Geldstrafe br» zu 300 M. oder Haft).

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2 Mark 20 Pst. «K Bringerloyri.

Durch die Post bezvHs«

2 Mark 50 W

Redactton, rxpedwos und Druckerei:

Aerutprecher 61.

Achmer Anzeiger

Heneral-Anzeiger.

hte Anzei-m.

Concerti»

Vereinsjahr). 192 es Concert laniar 1891, Abends 6 Uhr, le des Gesellsch&ferereiM des Grossh. Univeraitäti- 8 Herrn Adolf Felchoer.

: wirken de: losebach, Conoertsängerin ranüfurt a. Main, nzIlB, Musikdirector aui [reuznach rärtigeKünstler verstärkte ins-Orchester.

Der Wfcrm *w|rte<x erföeint täglich, Wtt Ausnahme deS Monta-S.

Di« Gießener werden dem Anzeiger »4ch«ttlich dreimel drtgelegt.

t. Frmz M joh. Brahie-

8 b Dieser Werth wird nun für särnrntliche Gemeinden des Kreises wie folgt festgesetzt:

1) für die Wohnung pro Jahr. .

2) die Verköstigung für männliche Arbeiter 200

3) , weibliche 4r7A

4) für Heizung 15 JL und Beleuchtung o A

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Feuilleton.

Anter der Erde.

Novelle von Zoö o. Reuß

(Fortsetzung.)

Vorläufig geht die Sache nur mich allein au, sagte der Commerzienrath sehr ernst.Niemand außer mir hat sich einzumischen! Es wird meinen Arbeitern jederzeit un­benommen bleiben, ihre Forderungen aus friedlichem Wege zur Geltung und zum Austrag zn bringen wenn ich auch jederzeit Gewaltthätigkeiten und Ungesetzlichkeiten mit allen, erforderlichenfalls den schärfsten, gesetzlichen Mitteln entgegen- treten werde. So weit ist es glücklicherweise aber noch nicht," setzte er befriedigt hinzu.

Und der Conlractbruch?" meinte der Sohu.

Ist vorgesehen durch den bezüglichen Paragraphen." Wieso'?"

Bei Wiederaufnahme der Arbeit wird den Arbeitern eine Conventionalstrase berechnet, die bei der Lohnauszahlung in kleinen Beträgen in Abzug gelangt wie Du wissen Müßtest, wenn Du Dich, wie Du solltest, ordentlich mit der Sache bekannt gemacht hättest," verwies der Vater.

So willst Du das Ding ruhig mitansehen?" meinte der Sohn ärgerlich.

Wie Du siehst, ja."

Unbegreiflich!"

Nur für Dich wie mir scheint. Im Uebrigen ist die Sache abgethan."

Der Wink war deutlich und wurde auch entsprechend verstanden. In der That war von dem Strike während der Nächsten Tage mit keinem Wort mehr die Rede. Es ging fo ruhig zu in der Villa des Commerzienraths Vogelsang wie

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-, Westanlage 26, Narbenwobnuiig, drei per Wort p tzaudatz n tzcke Md RodbriMchraßr, is ju oermtethen hn tinnr, üne Stock im Neubau 27 zu vemiethrn.

>l- Zimmer mit Cabinrt m. Seltersweg 19.

2lmtiid?r ThoU.

Gießen, den 5. Januar 1891.

Betr.: Jnvaliditäts < und Altersversicherung der vorüber­gehend beschäftigten sog. unständigen Arbeiter.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

<m die «retzh. Bürgermeiftereie« de- Kreises.

Nachstehende Bekanntmachung wollen Sie aus ortsübliche Weise zur Kenntniß der Bethelligten bringen.

v. Gagern.

Hebamme der Gemeinden Weickartshain und Stockhausen ver- iflichtet worden ist.

Gießen, den 3. Januar 1891.

Grobherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.___________

Deutscher »eich.

Darmstadt, 7. Januar. Die Zweite Kammer der Stände tritt am 20. Januar zusammen.

Berlin, 7. Januar. Se. Majestät der Ka is e r un d König haben in Erwiderung auf die Neujahrsglückwunsch- Adresse des Magistrats von Berlin das folgende Aller­höchste Dankschreiben ergehen lassen:

Der Magistrat hat Mir zum Jahreswechsel wiederum sreundliche Glückwünsche gespendet, die Mich angenehm berührt haben. Indem Ich dem Magistrat hierfür Meinen aufrichtigen Dank ausspreche, darf derselbe sich versichert halten, daß Ich den Bestrebungen der städtischen Verwaltung, den stetig wachsenden Anforderungen an die Fürsorge für das geistige und leibliche Wohl der Bürgerschaft Meiner Haupt-und Resi­denzstadt Berlin möglichst gerecht zu werden, gern Meine Theilnahme und Förderung schenke.

Berlin, den 5. Januar 1891.

Wilhelm R.

An den Magistrat zu Berlin."

Berlin, 7. Januar. Die Vorstände einer Anzahl von Ortskrankenkassen haben dem Reichstage eine Eingabe mit der Bitte unterbreitet, in die Krankenversiche­rungsnovelle eine Vorschrift auszunehmen, daß den Orts­krankenkassen bei entsprechender, näher zu normirender Mtt- gliederzahl gestattet werde, unter Leitung eines staatsgeprüften Apothekerseine eigene Apotheke zu haben. Der deutsche Apothekerverein hat daraufhin an den Reichstag gleichfalls eine Petition gelangen lassen, in welcher die von den Orts­krankenkassen für die Errichtung eigener Apotheken angetretene Begründung als unzutreffend und diese Errichtung selbst als für die Krankenkassenmitglieder sowohl, wie für die Interessen der übrigen Bevölkerung schädlich bezeichnet wird.