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1891

Dienstag den 8. Dccember

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l»oe|»t na Anzeigen zu der NochmittogS für dm ftlynbai Xq erscheinenden Nummer bis Vor». 10 Uhr.

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Deutlet»er Neich-tag.

135. Plenarsitzung. Samstag, 5. December 1891, 11 Uhr.

Das elsaß-lothringische Etat-Controll-Gesetz von 1891/92 wird in dritter Berathung unverändert angenommen.

Es folgt der mündliche Bericht der Geschäftsordnungs-Com-

Extrasitzung von den Bundesrathsausschüssen berathen, worauf re am Montag im Plenum zur Erörterung und Annahme gelangten. Am Donnerstag beginnt sodann im Reichstage )ie erstmalige Berathung der neuen Handelsverträge, wobei ich jedensalls hochinteressante und lebhafte Debatten entspinnen werden. Um dieselbe Zeit dürften die gleichen Verträge auch den Parlamenten Oesterreich-Ungarns, Italiens und der Schweiz zugehen.

Aus Paris wird das Ableben des ehemaligen Kaisers von Brasilien, Dom Pedro II., gemeldet, welcher sich seit seiner vor zwei Jahren erfolgten Entthronung meist in der Hauptstadt Frankreichs aufgehalten hatte. Dom Pedro II. ist gerade 66 Jahre alt geworden. Er bestieg im Jahre 1840 den brasilianischen Kaiserthron und vermählte sich drei Jahre später mit Prinzessin Therese, Tochter des Königs Franz 1. von Sizilien, welcher Ehe die Prinzessinnen Isabelle und Leopoldine entstammen. Der nun verblichene Ex-Monarch hinterläßt also keinen directen männlichen Leibes­erben, welcher Umstand den Gedanken einer Wiederherstellung des Kaisertums in Brasilien völlig ausschließt. Dom Pedro II. war schon lange seelisch und körperlich schwer leidend, so daß sein nunmehr erfolgtes Ableben nicht überraschend kommen kann. Seine Gemahlin Therese war ihm schon vor einem Jahre im Tode vorausgegangen.

Nach dem der heutigen Gläubigerversammlung vorgelegten Status des Friedländer & Sommerfeld- sch en Concurses werden an die Gläubiger der Wechsel­stube im Centralhotel 3V/3 Prozent, an die Gläubiger in der Wechselstube in der Königstadt 50 Procent gezahlt werden können. Die Gläubiger der Wechselstube im Stadlbahnhose Friedrichsstraße" erhalten volle Deckung.

Rostock, 5. December. Das Landesseminar in Mirou wurde wegen der dort herrschenden Influenza geschlossen.

Deutsches Reich.

Darmstadt, 5. December. Seine Königliche Hoheit der Großherzog empfingen heute u. '?L den Pfarrer Loos von Butzbach.

Berlin, 5. December. Der Kaiser hielt, begleitet vom Prinzen Heinrich von Preußen und mehreren Herren seiner nächsten Umgebung, am Freitag und Samstag Hosjagden in der Göhrde, dem großen und wildreichen Staatssorste im Lüneburgischen, ab. Am Samstag Abend kehrten der Kaiser und Prinz Heinrich von Jagdschloß Göhrde nach dem neuen Palais bei Potsdam zurück.

In den letzten Tagen sind dem Kaiser die Zusatz­bestimmungen zumK u p p e l e i p a r a g r a p h e n" des Straf­gesetzbuches vom preußischen Justizministerium vorgelegt worden. Die betreffende Vorlage wird nach Genehmigung seitens des Kaisers unverzüglich dem Bundesrathe zugehen.

Berlin, 5. December. Der Haupttreffer der Preuß. Klassenlotterie (600,000 Mk.) fiel auf Nr. 175,620.

Berlin, 5. December. DieVoss. Ztg." meldet: In der Nähe von Wlochy, einer Station der Warschau Wiener Eisenbahn, wurde ein Güterzug von einerRäuberbande üb erfüllen. Drei Waggons wurden geplündert. Bei Ankunft der requirirten Gensdarmerie waren die Räuber unter Mitnahme der geraubten Maaren bereits in die Wälder entflohen.

In Wien sind am Sonnabend die zwischen den Vertretern Deutschlands und Oesterreich-Ungarn einerseits, den Delegirten der Schweiz andererseits gepflogenen Handels­vertragsunterhandlungen zum Abschluß gelangt, woran sich unmittelbar die Unterzeichnung des vereinbarten Vertrages angereiht hat. Schon vorher waren bie Handels­verträge Deutschlands mit Oesterreich-Ungarn, Italien und Belgien zur Unterzeichnung gelangt und noch am vorigen Mittwoch sind sie dem deutschen Bundesrathe zugegangen, dem inzwischen nun auch der Vertrag mit der Schweiz über­mittelt worden ist. Sämmtliche Verträge, denen eingehende Denkschriften beigesügt sind, wurden am Sonntag in einer

Lehrer-Conferenz

des Conferenz-Bezirks Lich-Huugen Mittwoch den 9. December, Borm. 10 Uhr in Hungen.

Lieder: 10, 63, 95.

Gießen, den 1. December 1891.

Büchner, Schulrath.

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Gratisbeilage: Gießener Kamikienökätter

Bekanntmachung,

betreffend Neubau einer katholischen Kirche zu Ober-Roden.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß das Großherzogliche Ministerium des Innern und der Justiz im Anschluß an das Ausschreiben vom 17. Februar l. I. die dem katholischen Kirchenvorstand zu Ober-Roden ertheilte Erlaubniß zur Veranstaltung einer Collette zum Besten des rubr. Kicchenbaus aus die Monate Januar und Februar des k. I. ausgedehnt hat.

Gießen, am 4. December 1891.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Bekanntmachung, betreffend die Veranstaltung von Verloosungen innerhalb des Großherzogthums.

Der Gemeinderath zu Rieder-Gemünden beabsichtigt mit dem im Monat Juli 1892 daselbst abzuhaltenden Zuchtvieh­markte eine Verloosung von Vieh und landwirthschaftlichen Geräthen zu verbinden.

Das Großh. Ministerium des Innern und der Justiz hat die nachgesuchte Erlaubniß zur Veranstaltung dieser Ver­loosung unter der Bedingung ertheilt, daß nicht mehr als 3000 Loose das Stück zu 1 Mark ausgegeben werden dürfen und mindestens 60 pCt. des Brutto-Erlöses aus dem Verkauf der Loose zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwen­den sind, und hat den Vertrieb der Loose in dem Kreise Gießen gestattet, was wir hiermit zur öffentlichen KennHüß bringen.

Gießen, den 4. December 1891.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Ausland.

Prag, 5. December. Die sächsischen Staatsbahnen be­förderten in der letzten Woche des November wiederum taufend Waggons böhmische Braunkohlen mehr als in der gleichen Woche des Vorjahres.

Paris, 5. December. Exkaiser Dom Pedro hat noch kurz vor seinem Hinscheiden für die Wohlfahrt Brasiliens vereint mit dem Grafen und der Gräfin von Eu gebetet. Der Tod ist bei vollem Bewußtsein ohne Kampf eingetreten. Die Beisetzung erfolgt in Lissabon.

Paris, 5. December. Als Ursache des Todes von Dom Pedro wird Influenza angegeben. Es ist möglich, daß dem Verstorbenen bei seiner Bestattung königliche Ehren erwiesen werden. Es verlautet, daß die Comtesse Eu nicht gegen die gegenwärtige brasilianische Regierung protestiren wird, je­doch beabsichtigt sie, ihre Rechte auf die Krone aufrecht zu erhalten.

London, 5. December. Nach einer Meldung der Daily News" aus New-York hätten sich die Zoll ein- nahmen in Folge der Mac Kinley-Bill seit dem 1. Juli um 36 Millionen Dollars vermindert.

Petersburg, 5. December. DerRegierungsbote" publicirt die Einsetzung des Comites zur Unterstützung der Nothleidenden in den von Mißwachs betroffenen Gegenden. Das Comite bezweckt, die Wohlthätigkeit der Privatkreife zu Gunsten der Nothleidenden zu wecken und die nöthige einheitliche Directive zu geben. In der betreffenden kaiserlichen Verfügung an den Großfürsten-Thronfolger wird bemerkt, genügende Nahrungsmittel für die Nothleidenden zu beschaffen und dieselben überhaupt vor schweren Ent­behrungen zu bewahren, müsse ein Gegenstand besonderer Fürsorge der Regierung sein. Mit herzlicher Theilnahme die vielfachen Erscheinungen öffentlicher Unterstützung der Bedrängten verfolgend, habe Se. Majestät es für zeitgemäß erachtet, den großmüthigen Anstrengungen privater Wohl- lhätigkeit, welche eine heilige Sache christlicher Barmherzig­keit geworden sei, eine ihrer Wichtigkeit angemessene Directive und die nothwendige Einheit im Vorgehen zu geben. Am Schluß der Verfügung giebt der Kaiser der Zuversicht Aus­druck, daß der Großfürst-Thronfolger aus den ihn erfüllenden Gefühlen heißer Liebe zum Nächsten und zur Heimath die Kräfte schöpfen werde zur Erfüllung der ihm gewordenen öffentlichen Obliegenheiten.

Mission über die geschäftliche Behandlung der zur jroeiten E a'- berathung eingebrachten Resolutionen. t w

Berichterstatter Abg. Hahn (cons.) befürwortet den Antrag der Commission, welcher dahin geht: Der Reichstag wolle unter Ab­änderung der bisher geltenden Bestimmungen beschließen: Die bei der Berathung des Etats in der zweiten Lesung beantragten Reso­lutionen bebürfen der Unterstützung von 15 Mitgliedern. Die Ab- timmung erfolgt ftühestens am dritten Tage, nachdem die Resolutionen gedruckt in die Hände der Mitglieder gekommen sind. Die Ab- timmung ist bis nach endgültiger Festsetzung der Etats-Position auszusetzen, sofern der enge Zusammenhang mit der Etatspositton dies angezeigt erscheinen läßt oder ein von 30 Mitgliedern unter­stützter Antrag dies verlangt. t irn 3

Abg. Richter (bfr.) spricht sich gegen den Commissionsantrag aus, der die Initiative des Reichstages lähme; Redner bedauert, daß die Commission nicht schriftlich Bericht erstattet hat; heute, nach zehn Monaten, werde es schwer sein, die Gründe der Commission noch gmau wiederzugeben und darüber zu debattiren. Das Ansehen des Parlamentes werde gefährdet, wenn man für Resolutionen, die aus­führlich debatttrt sind, die Aussetzung der Abstimmung durch 30 Mit­glieder herbeiführen kann. Redner bittet, den Antrag der Commission entweder abzulehnen oder zur anderweiten Berichterstattung an die Budgetcommission zu verweisen, die am besten die einschlägigen Ver­hältnisse übersehen könne.

Abg. Dr. Porsch ((Str.) befürwortet den Antrag der Commission; derselbe solle das Haus davor bewahren, daß dasselbe von einem einzelnen Mitglied« genöthigt werden könne, über Ansichten desselben, die es in einer Resolution niederlegt und mit denen es ganz ver­einzelt dasteht, einen Beschluß felften zu müssen.

Nachdem der Referent Abg. Hahn in seinem Schlußwort noch­mals die Annahme des Commissionsantrages empfohlen, beantragte Abg. Graf Balestrem (Ctr.) die Absetzung des Gegenstandes von der Tagesordnung; diesem Anträge entsprechend beschloß das Haus.

Es folgt die erste Berathung des Gesetzentwurfes betr. dm Zusatz zu Art. 31 der Verfassung. (Aufhebung der Immunität der Reichstagsabgeordneten bei Vertagungen, die länger als 30 Tage dauern.)

Abg. Dr. Bamberger (bfr.) hält nach dem vorliegenden gesetz­geberischen Material es für zweifellos, daß die Immunität während jeder Vertagung forldauert und die Vorlage sei wohl nur noch die Nachwirkung einer politischen Schule, von der Redner gewünscht hätte, daß sie endgilttg geschlossen sei. Ein Ansturm gegen die Ver­fassung sei die Vorlage zwar nicht; man könne sie ruhig dtscutirm; aber er, Redner, empfehle Ablehnung. In England gehe man viel weiter in den Ansprüchen der Volksvertreter, von denen einer sogar einmal die Außerverfolgungsetzung seines Dienstboten, eines Kochs, verlangte. (Heiterkeit.) Practisch sei die Immunität noch nie von großer Bedeutung gewesen; es handle sich meist nur um unbedeutende Preßvergehen, für welche der verfolgte Abgeordnete die Immunität nachsuchen läßt. Außerdem treffe die Vorlage nur einen einzigen practischen Fall, nämlich die gegenwärtige Session, die erste, welche eine längere als dretßigtägige Vertagung aufzuweism hat. Dazu eine Verfassungsänderung vorzunehmen, scheine nicht angezeigt. Die geschichtliche Entwickelung des Reichsparlaments stehe mit dieser Vor­lage im Widerspruch. Man hat sogar früher die Möglichkeit in Aussicht genommen, von einer Session zur andern zur Aufrecht­erhaltung der Continuität in den parlamentarischen Arbeiten besondere Commissionen einzufetzen. Rach den Erfahrungen, die wir inzwischen gemacht, ist es jedenfalls ganz gut, daß der Reichstag nach jeder Session durch den formalen Schluß der Session von einer Menge von Arbeitsballast erleichtert wird, den in die neue Session mit hinüberzuschleppen bald lästig werden würde. Es ist also zu hoffen, daß die lange Vertagung sobald nicht wieder vorkommen wird, die ja auch diesmal ihren besonderen Grund hatte in der Krankenkassen- Novelle, deren Commisstonsberathung man verwerthen wollte. Com- missionsberathung hält Redner nicht für nöthig; er lehnt die Vorlage ab, denn die vorgeschlagene Cur sei schlimmer als das liebel.

Staatssecretär Dr. v. Boetticher: Für die verbündeten Re­gierungen liegt die Sache wesentlich anders, als der Vorredner sie auffaßt. Der Reichstag hat durch einen früheren Beschluß dem Art. 31 eine ganz bestimmte Deutung gegeben. Wenn nun auch die verbündeten Regierungen sich dieser Ansicht anschließen, so konnten wir zwar die Staatsanwälte anweisen, in unserem Sinne zu handeln, allein das hindert die Gerichte nicht, ihrerseits die Bestimmung der Verfassung anders auszulegen. Diesen unleugbaren Mißstand zu beseitigen, haben die verbündeten Regierungen die Initiative ergriffen und das sollte um so eher Anerkennung finden, als es dem Hause schwer geworden sein würde, die Initiative zu ergreifen. Es wird dem Hause die Möglichkeit geboten, den vorhandenen Uebelstand zu beseitigen, der ein dauernder bleiben würbe, wenn das Haus die Vorlage ablehnt.

Abg. Dr. Lieber (Ctr.) beantragt Commiffionsberathung und erkennt mit dem Abg. Bamberger das Vorhandensein eines liebel« standes unter den gegenwärtig geltenden Bestimmungen an. Die Immunität der einzelnen Abgeordneten während einer längeren Ver­tagung müsse besser als bisher gewahrt werden; dem Reichstage allein müsse es zustehen, die Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten zu beschließen. Das Centrum sei kein Freund von Verfassungs­änderungen ad hoc; fraglich aber ist, ob diese Angelegenheit anders zu regeln sei. Wir möchten aber die Vorlage nicht deßwegen kurz von der Hand weisen, weil sie den Anschein erweckt, als sei hier eine Verfassungsänderung gegen den Reichstag geplant und beantragen deßwegen eine Commisfionsberathung. Es wird hierbei die Frage erörtert werden können, ob man bei der Gründung des Reiches die nöthige Rücksicht auf den Schutz des Parlamentes genommen hat.

Abg. Hahn (cons.l schließt sich dem Anträge auf Commissions- berathung an und wünscht die Einsetzung einer 14 gliedcrigen Com­mission. Seine Partei bleibe auf dem jüngst in dieser Frage ge­faßten Beschlüsse bestehen, sei aber nicht der Meinung, daß die Ver­fassung die Immunität der Abgeordneten während längerer Ver­tagungen beabsichtigt hat. Freilich gebe es hiergegen das Correctio, die Immunität durch Reichstagsbeschluß aufzuheben; allein practisch werde dieser Ausweg nicht benutzt werden können, weil während einer Vertagung schwerlich die Einberufung des Reichstages erfolgen wird, um über solche Jmmunitätsfrage im Einzelfalle zu entscheiden.

Abg. Singer (Soc.): Es handle sich bei der Vorlage ledig-

Gießener Anzeiger Z

General-Anzeiger.