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8.3.1891 Drittes Blatt
 
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1891

Sonntag den 8. März

Drittes Blatt

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Gießener Anzeiger

Kenerak-Mnzeiger.

Der Aitßrnsr «-Hei'tt täglich, ok Lr-nähme btS Montag».

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Amts« tittb Anzeigeblatt für den Aveis Gieren.

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Annahme Von Anzeigen zu der Nachmittag» für bta faigrndea Lag erfcheinendm Nummer bi» Bonn. 10 Uhr.

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Alle Annoncen-Bureaux de» In. und Au»lande» achmes Anzeigen für denGießener Anzeiger^ entgegen »»WWWWWMWWWMWW^WWMWWIW^MS^^M

Amtlichem Theil.

Bekanntmachung.

Den im Abdruck nachstehenden Auszug aus der Eingabe des Vorstands des Physikalischen Vereins zu Frankfurt a. M. an Großh. Ministerium vom 25. v. Mts. bringen wir unter dem Ansügen zur öffentlichen Kenntniß, daß etwaige Anmeldungen zum Besuch des Lehrcursus möglichst frühzeitig an den ge­nannten Vorstand zu richten sind

Gießen, den 5. März 1891.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.

Die electrotechnifche Lehranstalt des Physikalischen Ver­eins zu Frankfurt a. M- veranstaltet auch dieses Jahr einen LehrcursuS für Anlage und Prüfung von Blitz­ableitern. Die Dauer des Curfus ist auf 6 Tage in je 3 Nachmirtagsstunden vorgesehen, beginnend im großen Hör­saale des Physikalischen Vereins, Stiftstraße 32, Freitag den 20. März er., Nachmittags 3 Uhr, bis Donnerstag den 26. März 1891.

Der Zweck dieses Curjus besteht darin, Mechaniker, Schlaffer, Dachdecker u. s. w., welche sich mit der Herstellung von Blitzableitern beschäftigen, in gemeinverständlicher Weise mit den wissenschaftlichen und technischen Grundsätzen bekannt und vertraut zu machen, welche zur sachgemäßen Herstellung dauernd zuverlässiger Blitzableiter und zur sicheren Prüfung der Zuverlässigkeit derselben unbedingt erforderlich sind.

Der Unterricht und die sich darin anschließenden prac- tischen Uebungen in Bezug aus Projectirung von Neuanlagen und Untersuchung und Prüfung bestehender Einrichtungen werden geleitet von dem auf dem Gebiete der Blitzableiter- Lechnik als Autorität bekannten Physiker Herrn Dr. W. A. Nippoldt. Das an den Vorstand des Physikalischen Ver­eins zu entrichtende Honorar beträgt 40 Mark.

Bekanntmachung,

Maul- und Klauenseuche zu Gießen betreffend.

Nachdem bei einer Kuh des K. Mat heiß zu Gießen, Frankfurter Straße 109, die Maul- und Klauenseuche fest­gestellt worden ist, haben wir die Sperre über das Gehöft des Genannten verfügt.

Gießen, den 6. März 1891.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.

Maul- und Klauenseuche zu Mendorf a. d. Lahn betreffend.

Nachdem zu Allendorf a. d. Lahn unter dem Viehbestände des Ludwig Schmidt der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche amtlich sestgestellt worden ist, ordnen wir die Sperre über das Gehöft des Genannten an.

Es gelten hiernach für die betreffenden Besitzer die Be­stimmungen unter I und für die Gemarkung Allendorf a. d. Lahn die Bestimmungen unter II unseres Ausschreibens vom 24. Juni 1890 Kreisblätt Nr. 146.

Gießen, den 6. März 1891.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

_____________v. Gagern.__________________

Bekanntmachung.

Mittwoch deu 11* März 1891, Nachmittags 3 Uhr, wird auf Lonys Felsenkeller in Gietzru eine Generalversammlung des landwirthschaftlicheu Bezirk-Verein- Gießen abgehalten werden-

Alle Mitglieder des landw. Bezirksoereins und der landw. OrtSvereine sowie alle Freunde der Landwirthschast werden zu dieser Versammlung hierdurch ergebenst eingeladen.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, den in ihren Gemeinden wohnenden Mitgliedern des Vereins von dieser Einladung Kenntniß zu geben und aus zahlreichen Besuch der Versammlung hinzuwirken.

Tagesordnung:

1) Vortrag des Herrn Landwirthschaftslehrer« Leithiger über Wiesenbehandlung.

2) Berathung über Hebung der Rindviehzucht,

3) Schweinezucht-

4) Ziegenzucht.

5) Geflügelzucht.

6) Berathung über den Antrag des Thierschutzvereins auf Anpflanzung von Hecken auf Wüstungen zum Schutze der Singvögel.

Gießen, den 23. Februar 1891.

Der Director des landwirthschastlichen Bezirksvereins Gießen. Jost, Regierungsrath.

Deutsches Reich.

nn. Darmstadt, 6. März. Zweite Kammer der Landstände. Die Berathung des Finanzgesetzes für die Etatsjahre 1891/94 steht heute zur Discussion.

Der Wegsall der Weinsteuer und die gestern beschlossene Erhöhung der unteren Beamtengehalte hatte eine Verschiebung des Finanzplans nach den Erklärungen des Finanzministers Weber zur Folge.

In Folge dessen stellt auch der Abg. llin g er einen Antrag auf Erhöhung der Gewerbe- und Einkommensteuer um zwei Pfennige pro eine Mark Steuercapital.

Nach den heutigen Erklärungen des Finanzministers ist eine Erhöhung der Steuer nicht für nöthig zu erachten. Daß man um diese scharfe Ecke herumgekommen, sei lediglich dem Zufall und dem Umstand zu verdanken, daß die Er­gebnisse der letzten Finanzperiode jo günstige waren. Diese Umstände würden sich aber nicht erneuern und er warne die Kammer davor, Summen wie die der Weinsteuer von 300000 Mk. kurzer Hand aus dem Budget zu streichen, ohne der Regierung einen Ersatz geboten zu haben.

Abg. Möllinger zieht in Folge dieser Erklärung seinen gestellten Antrag zurück.

Im Einverständniß mir Großh. Regierung stellt daher der Finanzausschuß seinen Antrag nunmehr dahin: daß die ordentlichen Einnahmen des Hauptvoranschlags für 1891/94 an directen Steuern anstatt mit 8 700186 Mk. mit 8 750 186 Mk. eingestellt werden.

Zu Art. 2 des Finanzgesetzes beantragt der Ausschuß den Zusatz:Eine Tranksteuer von Wein soll nicht erhoben werden."

Ferner beantragt der Ausschuß im Cap. I, Tit. 5 des Hauptvoranschlags I und II der ordentlichen Einnahmen die Summe für Nutz- und Brennholz um 130 000 Mk., insgesammt aus 2 670100 Mk. zu erhöhen und in Cap. 119 Tit. 1 der ordentlichen Ausgaben, Posten Staatszuschuß an die garantirten Linien der Hessischen Ludwigsbahn, um 70 000Mk., also aus 280500 Mk. herabzusetzen.

Zur Generaldebatte über das Finanzgesetz übergehend, sprechen die Abgg. Schad e, Frank, Schröder, Wolss- kehl. Sämmtliche Redner drücken der Regierung Dank aus für die richtige Finanzgebahrung, daß es im diesmaligen Budget gelungen sei, ohne eine Steuerhöhung auszukommen.

Nach erfolgter Abstimmung wird das Gesetz einstimmig angenommen.

Der Steuersatz wird sonach für die laufende Finanz­periode für Grundsteuer auf 14 Pf., für Gewerbe- und Ein­kommensteuer aus 16 Pf. und für Capitalrentensteuer auf 17 Pf. auf die Mark Steuercapital festgesetzt.

Auch der Antrag des Ausschusses findet sodann die ein­stimmige Abnahme der Kammer.

Ferner beantragt der Ausschuß, an Großh. Regierung das Ersuchen zu richten:

1. eine Revision des Gesetzes vom 8. Juli 1884, die all­gemeine Einkommensteuer betr., insbesondere in der Richtung vorzunehmen, daß

a. die Declarationspflicht für die Einkommen- steuerpflichtigen erster Abtheilung eingeführt wird und

b. daß die gegenwärtige Progressionsscala eine Ab­änderung im Sinne größerer Erleichterung der unteren Einkommens stufen unter Wetterführung entsprechender Pro­gression nach oben unterzogen werde-

2. eine Revision des gleichen Gesetzes, die gleichmäßige Besteuerung der Gewerbe, in der Richtung vorzunehmen, daß an Stelle der dermaligen Veran­lagungsmerkmale geeignetere und zwar namentlich der wirkliche Ertrag des Gewerbes und das zu demselben verwendete Anlage- und Betriebscapital heran­gezogen werde.

Weiter wird noch eine Revision der Grundsteuergesetz­gebung beantragt.

Der erste Ausschuß erster Kammer hat sich gegen diese Ersuchen ausgesprochen.

Die Ersuchen werden einstimmig angenommen.

Hiernach setzt das Haus die Berathung derAußer­ordentlichen Ausgaben" bei Cap. 136, Centralbauwesen, fort.

Es werden bewilligt für Errichtung eines östlichen Zwischenbaues am Collegienhause zu Darmstadt 117,500 Mk. und 30,000 Mk., für Errichtung eines Dienstgebäudes zu Bingen 125,000 Mk.

Cap. 137, für den Baufond der Main-Neckar-Bahn 550 Mk., Cap. 138, für desgl. der Oberhessischen Bahnen 30,000 Mk., Cap. 139, Hofbauwesen, 25,000 Mk., Cap. 140,

Unterhaltung der Staatsstraßen, 110,400 Mk.- für Vor­arbeiten zu einer Brücke über den Rhein bei Worms 20,000 Mk.

Cap. 141, Territorial-, Fluß- und Dammbauten, und zwar für Regulirung des Rheins zwischen Profilen 5558 130,000 Mk., für Erbauung eines Hafens zu Bingen 440,000 Mk., für Canalisirung des Mains oberhalb Frank­furt 1,356,000 Mk.

Cap. 142, Landescreditkasse, Einstellung vonl,850,000M., Cap. 143, zur Ergänzung des Staatsdomanialvermögens 220,300 Mk., Cap. 144, Ausleihungen aus der Hcuipt- staatskasfe 20,000 Mk.

Hiermit ist das Budget erledigt und vertagt sich die Kammer auf unbestimmte Zeit.

Ausland.

Wien, 6. März. Im Städtebezirke Kolomea wurde Rabbi Bloch mit 2128 Stimmen wiedergewählt; Graf Starzenski erhielt 1778 und Meisels 97 Stimmen. Bei der Wahl in Kolomea kam es zu argen Exzessen gegen die Jude«. Ein jüdischer Wähler wurde erstochen und viele Juden erlitten Verletzungen. Die Bauern durchzogen die Straßen und miß­handelten die Juden. Die Fenster jüdischer Wohnhäuser wurden eingeschlagen und der jüdische Friedhof verwüstet. Die Läden aller jüdischen Kaufleute sind gesperrt. Bisher sind 203 Abgeordnete gewählt, davon 66 Deutschliberale, 3 Mitglieder des Coroniniclubs, 16 Clericale, 9 Altczecheu, 28 Jungczechen, 4 wilde Czechen, 32 Polen, 8 Ruthenen, 12 Antisemiten, 7 Deutschnationale, 13 Slovenen. Die Deutschliberalen gewannen bisher sechs Bezirke und verloren sieben. (F. Z.)

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Das Reichsgericht in Leipzig hat in seiner Sitzung vom 31. December 1890 ein für Handelskreise wichtiges Urtheil bestätigt. Der durch sein Wollregime bekannte Prof. Dr. G. Jäger hat fick nämlich veranlaßt gesehen, gegen den Mißbrauch seines Namens in Schrift, Wort und durch Abstempelung von Waaren gerichtlich vorzugehen. Die beklagte Firma wurde denn auch in allen Instanzen verurthetlt und lauten die Entscheidungen:Die Beklagte ist nicht berechtigt, Waaren oder deren Verpackung mit dem Namen des Klägers unter Hinzufügung des WortesSyst." vor dem Namen ober der Firma des Klägers zu bezeichnen und so bezeichnete Waare» in Verkehr zu bringen oder feil zu halten. Selbst die Benützung des WortesSyst." oderSystem" hebt einen Namensmißbrauch keineswegs auf, da das kaufende Publikum derartige Bezeichnungen nur oberflächlich zu prüfen pflegt, so entgeht ihm dieser Zusatz ent­weder ganz oder ist doch für dasselbe unoerständltch und daher be­deutungslos." Vor Benützung des Namens Jäger von Seiten nicht concessiontrter Fabrikanten ist daher zu warnen, da, wie wir hören, Pros. Dr. G. Jäger jetzt energisch gegen unberechtigten Gebrauch seines Namens vorgehen wird.

Literatur und Rnnst.

Jllrryrirte Harr-bibel. Zweite Auflage. 4. Abtheilung. Preis 3 JL, vollständig in 6 Abtheilungen. Verlag von Friedrich Pfeilstück er, Berlin W., Bayremherstr. 1.

Ein Prachtwerk, das in seiner inneren und äußeren Gediegen­heit schon selbst den besten Empfehlungsbrief bei sich führt.

Mit vollem Recht hat man dieseHausbibel" als eine Perle unter den Erzeugnissen des deutschen Buchhandels bezeichnet.

Ein recht erfreuliches Zeichen der Zeit liegt in der Thatsache, daß der Verleger kaum ein Jahr nach Vollendung des Werkes eine zweite 10,000 Exemplare starke Auflage veranstalten konnte. Es ist noch nicht so lange her, daß deutsche Buchhändler es kaum wagten, neben den Bibelgesellschaften noch eigene Ausgaben der Bibel zu unternehmen.

Was uns sofort beim ersten Anschauen dieses Bibelwerks sehr angenehm und wohlthuend berührt, das ist erstens die stattliche, schöne, große (auch nicht zu große) Form des Buches (19,4 x 25,5 cm), sowie zweitens der wunderbar klare deutliche Druck auf mildweißem, kräftigem Papier. Ganz besonders zu rühmen ist ferner der Um­stand, daß die große Anzahl der Abbildungen rein sachlich ist, nicht etwa das bezeichnen, was sich der Verfertiger ungefähr ge- oder erdacht hat, wie uns dies häufig in früheren Bilderbibeln entgegentral. Die vielen Landschaftsbilder sind meist nach photographischen Auf­nahmen gefertigt; Thiere und Pflanzen sind wirklich so schön ge­zeichnet, daß solche auch in naturgeschichtltchen Werken kaum besser «nzutreffen sind. Bei den meisten geschichtlichen Bildern sind die Quellen bezeichnet; so sind besonders Wtlkinson, de Laborde, Layarde, Botta, Tristam rc. rc. benutzt. Die unter jedem Bilde in kleinem, gefälligen Drucke angebrachte Erläuterung, Quellenangabe rc. rc. beein­trächtigt den Anblick des Bildes nicht im Geringsten.

Das nette, freundliche Erscheinen des Druckes wird noch beson­ders durch ringsum laufende 2 Etm. breiten Rand lastende, sanft gezogene Striche sehr gehoben. Die kurze Inhaltsangabe, Buck, Kaptl. und Vers jeder Seite befinden sich oben zwischen zwei sanften Strichen. Abweichend von anderen Bibeln ist noch die Angabe der Seitenzahl, nämlich unten mitten unter dem Strich. Die Aufstellung von Famtltenstammbäumen wird veranlaßt und erleichtert durch eine Anzahl vorn etngefügter Blätter, welche mit pastendem Vordruck ver­sehen sind. Der Gesammtetndruck, den das vorliegende Pfeil- stücker'sche Bibelwerk auf uns macht, ist ein außerordentlich günstiger.

Von besonders großem Werth ist das Werk auch für die Lehrer, weil es nicht nur vielen, sondern auch zuverlässigen Stoff für fach»