1891.
Donnerstag den 8. Januar
Amts- imfc Anzeigeblatt für den «reis Gießen
chrattsöeilage: Gießener Kamitimötätter
Anzeigen für den „Gießener Anzeiger" entgegen.
Unaahme von Anzeigen zu der Nachmittags für de« fttaeobm Tag erfcheinenden Nummer bi» Bonn. 10 Uhr.
c) ein Unbefcholtenheitszeugnrß, welcher für siöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Real- qymnasien, Ober-Realschulen, Progymnasien.Realschulen, Realprogymnasien, höheren Bürgerschulen und den sonstigen militärberechtigten Lehranstalten) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit ooer ihre vorgesetzte Dienstbehörde aurzustellen ist;
d) das Schulzeugniß.
Sodann wird noch besonders bemerkt:
QU pos. b: daß in dem Einwilllgungr-Attest Die Unterschrift der Vaters oder Vormundes beglaubigt fem muß.
Qu pos. d: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisie für die Universitüt und dre derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien, Realgymnasien und Ober-Realschulen, sämmtlich nach dem Schema 18 zur Wehr-Ordnung vom 22. November 1888 — Reg.-Bl. Nr. 5 von 1889 — ausgestellt sein müssen.
Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der §$ 88, 89, 90, 93 und 94 der angeführten Wehr-Ordnung verwiesen. Großh. Prüfungs-Commission
für einjährig Freiwillige zu Darmstadt.
Der Vorsitzende:
Dr. Zeller.
2 Mark 20 Pfg. ta& Vringerlohn.
Durch die Post bezsg« 2 Mark 50 Pfg.
Rebaction, SxpedMttr unb Druckerei:
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Nr. 6
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Alle Kunoncen-Vureaux de« In- und Ausltmde» nehm«
Bekanntmachung,
die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst auf Grund von Schulzeugnissen betreffend.
Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer S ch u l z e u g n i s s e die Berechtigung zum einjährig freiwMgen Dienst nachsuchen wollen, werden hierdurch auf die nachfolgen, den, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvollständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.
1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüsungs- Commissron nur dann einzureichen, wenn der sich Meldende im Großherzogthum Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. feinen dauernden Aufenthaltsort hat.
-2) Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet.
Der Nachweis der Berechtigung zum einjährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu erbringen.
3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben fein und ist hierzu ein Bogen in Actensormat (nicht Briefpapier) zu verwenden. Auch erscheint es zweckdienlich, wenn die nähere Adresse angegeben wird.
4) Dem Gesuche ^nd folgende Papiere beizufügen:
a) GeburtSzeugniß;
b) ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung Über Bereitwilligkeit den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, sowie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernchmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlich zu bescheinigen;
Local - Reglement, feie Benutzung feer Keettstraßevstrecke garbad)« Ettingshausen bi» jur Ltaatsstraß« Laubach- Lich mit schwerem Fuhrwerk betressenfe.
Mik Genehmigung Großh. Ministeriums de» Innern und der Justiz vom 31. December 1890 zu Nr. M. I. 32307 «jährt das unten» 2. August 1890 (Gießener Anzeiger Nr. 181) erlassene Local-Reglement folgende Abänderung:
§ D
Die Räder der zwei- und mehrspännigen Lastfuhrwerke, sowie diejenigen der einspännigen Fuhrwerke, welche mehr als 40 Centner Ladung haben und welche die Kreisstraße Harbach- Etttngshausen bis zur Staatsstraße Laubach -Lich gewerbsmäßig oder regelmäßig, wenn auch nur zeitweise, mit Erzen und Eisensteinen befahren, müssen eine Felgmbreite von wenigstens 12 Zentimeter haben, dagegen können die Rader der einspännigen Fuhrwerke mit weniger als 40 Zentner Ladung geringere Felgenbreite besitzen-
§ 2.
Die Eigenihümer der unter § 1 bezeichneten zwei- und mehrspännigen Fuhrwerke, und der einspännigen Fuhrwerke mit mehr als 40 Zentner Ladung, deren Räder die erwähnte ^elaenbreüe nicht haben, werden nach § 366, pos. 10 des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich mit Geldstrafe bis zu <60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft.
§ 3.
Gegenwärtige Vorschriften treten mit dem 1- April 1891 in Kraft.
Gießen, am 5. Januar 1891.
Grobherzogliches Kreisamt Gießen.
v. (Sagern.
schäfte zu erhoffen. Dasselbe läßt sich indessen noch nicht mit Bestimmtheit von den Verhandlungen des preußischen Landtags sagen, hier hängt alles Weitere vom Verlaufe der in der Reformgesetzgebung so unerwartet entstandenen KrisiS ab und letztere wird darum die parlamentarische Gesammt- ituation im neuen Jahre vorläufig beherrschen, da die Vorgänge im preußischen Parlamente nicht ohne eine gewisse Rückwirkung aus den Reichstag bleiben dürsten.
Berlin, 6. Januar. Der Generalpostmeister Dr. v. Stephan feierte am Mittwoch seinen 60. Geburtstag unter herzlicher Theilnahme weiterer Kreise. Seltsamer Weife ist gerade jetzt ein Gerücht aufgetaucht, welches wissen will, es sei dies der letzte Geburtstag gewesen, welchen Herr v. Stephan als Generalpostmeister begangen habe, es sei schon eine bestimmte Persönlichkeit zu seinem Nachfolger ausersehen. Die Bestätigung dieses Gerüchts bleibt indessen noch sehr abzuwarten und jedenfalls kann man nur wünschen, daß der hochverdiente geniale Leiter des deutschen Postwesens seinem Wirkungskreise noch lange erhalten bleiben möge.
— Die Verfügung des preußischen Ministers des Innern über eine erweiterte Zulassung ländlicher und industrieller Arbeiter aus Rußland und Galizien in die östlichen Provinzen Preußens wird in einem Theile der Tagespresse als ein Widerruf der Ausweisungsmaßregeln des Jahres 1885 gegen die in Preußen aufhältlichen russischen Unterthanen bezeichnet. Einen derartigen Character trägt indessen der Erlaß des Herrn Herrfurth schwerlich, schon deshalb nicht, weil es sich hierbei zunächst nur um einen Versuch handelt, fremdländisch^ Arbeiter herbeizuziehen. Dann aber muß man bedenken, daß von der damaligen Ausweisung viele zweifelhafte Elemente betroffen wurden, daß dagegen jetzt wirkliche Arbeiter als Ersatz für die mangelnden einheimischen Arbeitskräfte aus dem Auslande zugelassen werden sollen. Freilich sind bei den damaligen Ausweisungen unleugbar auch mancherlei Härten mit unterlaufen und in gewissem Sinne kann man dieselben allerdings durch die von Herrn Herrfurth angeordnete Maßregel als ausgeglichen betrachten.
Dcr
Oicherrrr c^chnin ißgltdi, eit S^Srwhme de«
Königs.
DK Gießener
Bcrtwi dem Anzeiger
Htzchrstlich dreimal beigelegt.
Neueste Nachrichten.
WolffS telegraphisches Lorrespondenz-Burcau.
Berlin, 6. Januar. Die Abendblätter veröffentlichen den Aufruf eines Comites zur Errichtung eines Denkmals für die verstorbene Kaiserin Augusta. — Prinz Albrecht von Preußen präsidirt als Herrenmeister des Johanniter-Ordens am 26. Januar dem Ordenscapitel im hiesigen Palais.
Berlin, 6. Januar. Nach Mittheilung von bestunterrichteter Seite sind die Nachrichten über die bereits erfolgte Besetzung des Postens eines Präsidenten des Reichsgerichts mindestens verfrüht.
Bochum, 6. Januar. Die Soeialdemokraten proclamirtetr bei der Stichwahl zwischen dem nationalliberalen und Centrums - Candidaten Wahlenthaltung - die Führer der Bergarbeiter und Demokraten fordern zur Wahl Vatt- manns auf.
Lübeck, 6. Januar. In Folge des Schnee sturmes ist der Bahnverkehr zwischen Travemünde und Mecklenburg gänzlich eingestellt. Auch herrscht Besorgniß über das Schicksal des seewärts eingefrorenen Dampfers „Caprivi".
Rostock, 6. Januar. In Folge fortdauernden Schneesturmes sind sämmtliche heute fällige Bahnzüge bisher ausgeblieben.
Helgoland, 6. Januar. Heute Nachmittag strandete auf den Seehundsklippen der Schooner „Anna Margaretha" aus Papenburg, Capstän Oltmanns, mit Holz von Memel unterwegs. Capitän Oltmanns und die aus fünf Personen bestehende Besatzung wurden durch ein Rettungsboot gereitet. Die Rettung war durch strenge Kälte und Seegang sehr erschwert. . r _
Wien, 6. Januar. In der letzten Sitzung des obersten Sanitätsrathes wurde ein allgemeines Programm fest- gestellt, betreffend die Einrichtung hygienischer Institute, um den Anforderungen an die nothwendige hygienische Ausbildung der Aerzte, insbesondere der Sanitätsbeamten, sowie bezüglich einer entsprechenden Vertretung des hygienischen Faches in den medicinischen Facultäten zu genügen. Desgleichen wurden die maßgebenden Gesichtspunkte festgestellt betreffs der nothwendigen Pflege des bakteriologischen Studiums durch Errichtung besonderer Institute in den Universitätsstädten. Der Vorsitzende theilte ein Schreiben Taaffes mit, worin er allen Mitgliedern des obersten Sanr- tätsrathes Dank und Anerkennung für die fruchtbringende Thätigkeit ausspricht.
Paris, 6. Januar. Die Blätter melden, der aus Palermo zurückgekehrte Journalist Gregoire, welcher
Bekanntmachung,
die Abhaltung landwirihschastlicher Vorträge betreffend.
Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Herr Landwirthschaftslehrer Leithiger zu Alsfeld
1) Sonntag, den 11. Januar 1891, Nachmittags 3 Uhr, in Lich in der Wirthschaft des Herrn Heiland, über Buchführung refp. Anwendung von künstlichem rc. Dünger;
2) Sonntag, den 1 Februar 1891, Nachmittags 3 Uhr, in Großen-Buseck in der Wirthschaft des Herrn Gengnagel, über Feldbereinigung;
3) Sonntag den 8. Februar 1891, Nachmittags 3Uhr, in Lollar in der Wirthschaft „ZumSchwanen", über die Anwendung landwirthschaftlicher Maschinen und Geräthe im kleinen bäuerlichen Betrieb;
4) Sonntag den 1 März 1891, Nachmittags 3 Uhr, in Grünberg im „Englischen Hof" (bei Wagner) über die Anwendung landwirihschastlicher Maschinen und Geräthe im kleinen bäuerlichen Betrieb
Vorträge halten wird. v „
Alle Mitglieder des landwirthschastlichen Beztrksverems, sowie der landwirthschastlichen Localvereine und alle Freunde der Landwirthschast werden zu diesen Versammlungen hierdurch ergebenst eingeladen. . rx
Die Herren Bürgermeister der Gemeinden, in welchen die Vorträge gehalten werden, sowie die der benachbarten Gemeinden werden hierdurch ersucht, auf möglichst zahlreichen Besuch der Versammlungen hinzuwirken.
Gießen, den 9. December 1890.
Der Director des landwirthschastlichen Bezirksverems.
_______Jost, Regierungsrath. _____________
Deutsches Reich.
Darmstadt, 6. Januar. Durch Entschließung Großherzoglichen Ministeriums des Innern und der Justiz vom 31. De- cember 1890 ist zum Vorsitzenden des Schiedsgerichts für die Jnvaliditäts- und Altersversicherung im Bezirke des Groß- herzogthums der Großherzogliche Amtmann Dr. jur. Freiherr v. Gemmingen und zum Stellvertreter des Vorsitzenden genannten Schiedsgerichts der Großh. Ministerialfecretär Best bestellt worden.
Berlin, 6. Januar. Der kurze Sessionsabschmtt vor der Weihnachtspause hat gezeigt, daß im Reichstag eine verhältnismäßig recht günstige Stimmung zu freudigem positivem Schaffen obwaltet und man kann nur aufrichtig wünschen, daß diese Stimmung im neuen Jahre andauern möge. Denn dasselbe bringt für den Reichstag erst die Hauptarbeit und die eigentlichen Entschetdungen, vor Allem, was das große Werk der Arbeiterschutzgesetzgebung anbelangt, außerdem gilt es auch, die wichtige Berathung des Reichsetats möglichst rasch zu Ende zu führen, damit dann die übrigen Arbeiten des Reichstages glatter erledigt werden können. Sicherlich wird es in dem ferneren Verlaufe der Session des Retchs- parlaments an Stürmen und bewegten Zwischenfällen nicht fehlen, trotzdem steht, nach allen äußerlichen Merkzeichen zu urtheilen, ein ersprießlicher Abschluß feiner gegenwärtigen Ge-
Wietzener Anzeiger
Keneral'-Unzeiger.
Theil.
Gießen, am 3. Januar 1891.
Betr ' Die Nachtpatrouillen der Gendarmen, hier die Anschaffung von Zontroluhren.
Das Großherzogliche Kreisamt Gieße«
«m die Grotzh. Bürgermeistereien des «edf<b.
Diejenigen von Ihnen, welche noch mit Erledigung der Verfügung vom 12. v. Mts. - Amtsblatt ohne Nr. - nn Rückstände sind, werden hieran mit Frist von 5 Tagen erinnert.
v Gagern.


