Mr. 105. Donnerstag den 7. Mai 1891
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Anitti^ev Theil.
Nr. 14 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 30. v. M., enthält:
(Nr. 1949.) Bekanntmachung, betreffend das Gesetz gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen. Vom 16. April 1891.
Gießen, den 5. Mai 1891.
Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.
Deutsches Reich.
Berlin, 5. Mai. Prinz-Regent Albrecht von Braunschweig ist zum Präses der Landesverth eidi- gungscommission ernannt worden, welche Stellung bekanntlich durch den Tod Moltkes zur Erledigung gelangt war.
Berlin, 5. Mai. Die Abberufung des französischen Botschafters am Berliner Hofe, des Herrn Herbe tte, soll in Kürze erfolgen. Es wird versichert, daß die Abberufung keineswegs mit den Vorgängen bei dem Pariser Aufenthalte der Kaiserin Friedrich und den hiermit in Verbindung gestandenen anderen Ereignissen Zusammenhänge, sondern mit den schon vorher gegen Herbette betriebenen Hetzereien der chauvinistischen Schreier in Paris. Inwieweit die weitere Nachricht, der zufolge Herr Herbette mit seinem Wiener Tollegen, Decrais, tauschen würde, zutrifft, muß noch dahin- zestellt bleiben.
Deutscher tUid?$ta9.
115. Plenarsitzung. Dienstag, 5. Mai 1891.
Auf der Tagesordnung steht zunächst erste und event. zweite Berathung des Antrags des Grafen Adelmann und Genossen (Mitglieder aller Parteien) auf Annahme einer Novelle zum In valid t- täts- und Altersverstcherungsgesetze. Danach soll für Versicherte, welche zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes das 40. Lebensjahr vollendet haben und Nachweisen, daß sie während der dem Inkrafttreten des Gesetzes unmittelbar vorangegangenen drei Kalenderjahre insgesammt mindestens 141 Wochen hindurch that- sächltch in einem versicherungspflichtigen Arbettsoerhältnisse gestanden haben, die Wartezeit für die Altersrente um so viele Beitragsjahre und überschteßende Beitragswochen, als ihr Lebensalter am 1. Januar 1891 das vollendete 40. Lebensjahr überstiegen hat, sich vermindern. Dabei werden für jedes vollendete Lebensjahr 47 Beitragswochen in Ansatz gebracht. Ist die Zahl der überschteßende» Wochen höher als 47, so sind neben der Vollzahl der Jahre nur 47 Wochen in Anrechnung zu bringen.
Der Antrag bezweckt also, daß jeder Arbeiter, also auch der, welcher am 1. Januar 1891 das 40. Lebensjahr überschritten hatte,
mit dem Eintritt in das 70. Lebensjahr in den Genuß der Rente tritt.
Abg. Hahn (cons.) begründet eingehend diesen Antrag, der eine Jnconsequenz beseitige, durch welche Hunderttausende von Arbeitern schwer betroffen würden.
Abg Eberty (bfr.) kündigt für später weitere Abänderungs- anträge zu dem Gesetze an, bet dessen Ausführung sich mancherlei Mängel herausftellten.
Staatssecretär Dr. v. Boetttcher wird den Antrag Adelmann im Bundesrath befürworten. Es handle sich um Beseitigung einer gewissen Unbilligkeit; er stelle deshalb auch etwaige financtelle Bedenken, die man dagegen erheben könnte, zurück.
Der Antrag Adelmann und Genossen wird in zweiter Lesung einstimmig angenommen.
Es folgt Fortsetzung der dritten Berathung des Arbeiterschutzgesetzes.
Abg. Jöst (©oc.): Die Arbeiter, die so große Hoffnung auf die kaiserlichen Worte gesetzt hatten, mit denen die Vorlage inaugurirt wurde, seien um eine Hoffnung ärmer und um eine Erfahrung reicher. Die Vorlage stehe im Widerspruch mit den kaiserlichen Worten. Allerdings enthalte sie Anklänge an eine Besserung, andererseits enthalte sie aber auch Kampfbestimmungen gegen die Arbeiter. Die Letzteren würden aus den Retchstagsverhandlungen ersehen, daß sie opfermuthig weiter für ihre Rechte kämpfen müssen. Seine Freunde hätten gewünscht, daß das Gesetz eine Fassung erhalten hätte, welche sie anzunehmen in der Lage gewesen wären. Die Bedenken gegen den Maximalarbeitstag seien nicht haltbar; das Zollsystem habe dem Export viel mehr geschadet, als der Maxtmal- arbeitstag schaden könnte.
Abg. Dr. Lingens (Ctr.) begrüßt das Zustandekommen der Vorlage als eine Besserung gegenüber dem bestehenden Zustande.
Damit schließt die Generaldebatte.
§ 41a bestimmt: Soweit nach den Bestimmungen des Gesetzes Gehülfen, Lehrlinge und Arbeiter im Handelsgewerbe an Sonn- und Festtagen nicht beschäftigt werden dürfen, darf in offenen Verkaufsstellen ein Gewerbebetrieb an diesen Tagen nicht stattfinden.
Abg. Dr. Krause (bfr.) befürwortet Streichung dieses Paragraphen, der durch kein öffentliches Interesse dictirt sei. 4
S 41a wird angenommen.
Zu 8 105b bemerkt Abg. Singer (Soc.), daß der preußische Handelsmintster einer Deputation gegenüber es als selbstverständlich erklärt habe, daß in größeren Städten im Handelsgewerbe Sonntag Nachmittags nicht gearbeitet werde. Er hoffe, daß entsprechende Bestimmungen allgemein erlassen werden.
Abg. Hirsch (bfr.) erklärt, daß seine Freunde auf Wkeder- einbringung ihrer in der zweiten Lesung gestellten Anträge mit Rücksicht auf deren Aussichtslosigkeit und die Geschäftslage verzichten. Hoffentlich werde den im Handelsgewerbe Beschäftigten durch Orts- statut ein weitergehender Schutz gewährt.
Abg. Dr. Hartmann (cons.) entwickelt die Gründe, welche der Ausnahme einer Bestimmung, welche die Beschäftigung der Handlungs- gehülfen an Sonn- und Festtag-Nachmittagen ausschließt, entgegenstehen.
Handelsminister Frhr. v. Berlepsch erwidert Singer, daß eine allgemeine Anweisung in dem gewünschten Sinne mit dem Inhalt des Gesetzes nicht übereinstimmen würde.
Abg. Gehlert (Rp.) tritt einer Angabe Schmidt-Sachsen in der zweiten Lesung über schlechte Löhne in der Papierfabrik zu Einsiedel bei Chemnitz entgegen.
Abg. Bebel (Soc.) : Aus Gehlerts Mittheilungen gehe hervor, daß in der erwähnten Fabrik Hungerlöhne bezahlt würden.
Abg. Samhammer (dfr.) verweist darauf, daß es nun Aufgabe kaufmännischer Verbände sein werde, auf Beseitigung von Mißständen in der Beschäftigung der Handlungsgehülfen an Sonntagen hinzuwirken.
Abg. Frhr. v. Stumm (Rp.) conftatirt Bebel gegenüber, daß ein Stundenlohn von 35 Pfg. kein Hungerlohn sei. Er stellt ferner fest, daß in Bezug auf die Beschränkung der Sonntagsarbeit der Handlungsgehülfen durch die Commissionsbeschlüsse weilergegangen worden sei, als durch die ursprüngliche Vorlage.
$ 105c bestimmt in der Fassung der zweiten Lesung u. A., daß Arbeiten, welche zur Beseitigung eines Nothstandes oder zur Abwendung einer Gefahr oder im öffentlichen Jntereffe unverzüglich vorgenommen werden müssen, Sonntags verrichtet werden dürfen.
Die Vertreter der Mehrhettsparleien (Dr. Gutfleisch u. Gen ) beantragen, statt der Worte „zur Beseitigung eines Nothstandes oder zur Abwendung einer Gefahr" zu setzen „in Nothfällen".
Abg. Dr. Gutfletsch (dfr.) begründet, Abg. .Singer (Soc.) bekämpft den Antrag, mit dem das Gesetz weiter durchlöchert werde.
Der Antrag wird angenommen; ebenso der ganze Abschnitt über die Sonntagsruhe.
Bet den Bestimmungen über die Verhältnisse der Gehülfen und Gesellen conftatirt Abg. Biehl (Ctr.) unter Zurückweisung eines gegen ihn in zweiter Lesung erhobenen Angriffs Grtllenbergers, daß dieser einem Arbeiter für sechs Wochen einen Hungerlohn von 40 Mk. bezahlt habe.
Zu $ H5 (Lohnzahlung) beantragen die Socialdemokraten folgenden Zusatz: „Lohneinbehaltungen und Lohnabzüge find ver- boten, soweit solche nicht durch Gesetz ausdrücklich zugelassm sind."
Abg. Molkenbuhr (Soc.) begründet diesen Antrag.
Abg. Dr. Gutfleisch (bfr) spricht gegen denselben, empfiehlt dagegen den von ihm gemeinschaftlich mit Hitze gestellten Antrag, an der in zweiter Lesung angenommenen Bestimmung: „Lohn- und Abschlagszahlungen dürfen ohne Genehmigung der unteren Verwaltungsbehörde nicht in Gast- ober Schankwirthschaftm ober Verkaufsstellen erfolgen", anzufügen: „sie dürfen an Dritte nicht erfolgen auf Grund von Rechtsgeschäften ober Urkunden über Rechtsgeschäfte, welche nach 8 2 des Gesetzes betr. die Beschlagnahme des Ardeits- ober Dienst- tohnes rechtlich unwirksam sind."
Der soctaldemokratische Antrag wird abgelehnt, der Antrag Gutfleisch angenommen.
Die Socialdemokraten beantragen ferner Streichung des $ 119» (Lohneinbehaltungen).
Abg. Dr. Hirsch (bfr.) hält die Beibehaltung des Paragraphen für nöthig, wendet sich aber gegen die gewohnheitsmäßige Lohneinbehaltung, welche auf den Arbeiter herabwürdigend wirke.
Abgg. Singer und Jöst befürworten densocialdemokratischerr Antrag.
8 119a wird angenommen.
Zu 8 120 beantragt Abg. Dr. Rüge (bfr.) Zulassung des nicht obligatorischen Fortbildungsunterrichts auch während des Hauptgottesdienstes.
Abg. Eberty (bfr.) befürwortet, Abg. Detterer (Ctr.) wendet sich gegen den Antrag.
Minister v. Berlepsch legt dar, daß es möglich sei, ohne Beeinträchtigung des Fortbildungsunterrichts die Zeit des HauptgolteS- dienstes von dem Unterricht frei zu halten.
Feuilleton.
Etwas vom Fischen.
Von Adolf Schulze.
(Fortsetzung.)
Ich will ehrlich fern und zugeben, daß mein erster Gedanke war: „Gott sei Dank, daß er mich nicht gefressen V, als ich das Raubthier verschwinden sah,- der zweite aber war: „Wie könnte man den Burschen fangen?" — Unverzüglich wandte ich mich an meinen Freund, den zweiten Steuermann, von dem ich wußte, daß er ein leidenschaftlicher Fischer war. — Beinahe hätte er mich bei den Ohren genommen, als er hörte, welch edler Fang uns schon durch meine Voreiligkeit entgangen war- nur die schleunigste Berufung aus den ausdrücklichen Befehl des Capitäns konnte mich retten. Sosort wurden nun die nöthigen Fang-Vorrichtungen getroffen. Die Haiangel, ein einfacher, etwa acht Zoll langer, daumstarker eiserner Haken, war bald zur Stelle; die Angelschnur bildete eine 15 Millimeter starke, solide Hans- leine, die zur Sicherheit an ihrem Ende noch mit einer handlichen eisernen Kette versehen war. Nachdem das zweite Schweinchen in seiner vollen Größe an der Angel befestigt war, wurde eifrig Auslug nach einem zweiten Hai gehalten, der etwa zu dem fetten Braten Appetit haben könnte. Allzulange ließ ein solcher auch nicht aus sich warten. Das Fangen an sich macht jedoch bei dem Hai wenig Spaß. Das Thier ist so gefräßig, daß weder Vorsicht noch List beim Auswerfen des Köders erforderlich ist. Interessant und aufregend aber ist die Arbeit des Aushiffens. Derartige große Fische können nämlich nicht etwa wie ein Hecht ober Barsch an der Angel ho ^gezogen werden — sie würden dieselbe einfach geradebiegen und dann entwischen, — sondern es muß ein zu einer Schlinge geformtes zweites Tau über ihren Körper geschleift und an der Schwanzwurzel zugezogen werden,
dann erst kann man sie an Deck hissen. Diese Art der Fesselung ist auch schon der Sicherheit wegen nothwendig. Der Schwanz des Haifisches ist eine furchtbare Waffe; wo em Schlag von ihm hintrifft, würde sobald kein Gras wieder wachfen.
Nachdem unser Vielfraß sich, wie wir es nicht anders erwarteten, blindwüthig feftgebissen hatte, wurde er zunächst soweit herangeholt, daß der Kopf mit den kleinen, tückischen Augen Halbwegs über das Wasser hinausragte, dann wurde die schon bereit gehaltene Schlinge über ihn hinweg practicirt. Daß er dabei nicht allzu geduldig still hielt, brauche ich wohl nicht erst zu sagen, aber schließlich hatten wir ihn doch fest, und nun wurde er mit jubelnden „Ahoi's" an Bord gehisst. Aber welch eine Verwüstung richtete das gefesselte Ungeheuer trotz der sechs kräftigen Männer, die es hielten, noch an Deck an! Erst nachdem wir ihn an das Gangspill geschleift und den Schwanz dort mit starken Tauen befestigt hatten, ergab er sich allmählich in sein Schicksal. Aber auch dann noch gewährte er einen furchtbaren Anblick in seinen ohnmächtigen Zuckungen. Die brutale, urgewaltige Kraft wirkt immer wie eine Art poetischen Schauers auf das Gemüth - nie aber habe ich den Eindruck derselben tiefer empfunden, als hier, vor dem seinem Elemente entrissenen, im Todeskampfe zuckenden Herrscher der Meere. Ich kann nicht leugnen, daß sich sogar ein leises, wehmüthiges Bedauern in meine Seele schlich, ähnlich demjenigen, welches ich später beim Anblick von Wolfs „sterbender Löwin" im Berliner Thiergarten empfunden habe.
Uebrigens sollte es der Scene zum Schluffe auch nicht au einem tragi-komischen Nachspiel fehlen. Wir hatten einen großen, prächtigen Neufundländer an Bord, der der specielle Liebling des Schiffszimmermannes war. Als wir glaubten, daß das Leben des gewaltigen, über zwei Meter langen Fisches erloschen war, wurden die feffelnden Stricke gelöst. Der Hund, welcher sich so lange in achtungsvoller Entfernung gehalten hatte, glaubte jetzt auch näherkommen zu bürsen und
schnupperte neugierig an dem Schwänze des Fisches umher. Das Ungeheuer schien aber das Kitzeln selbst im Tode noch nicht vertragen zu können, denn es fuhr Plötzlich noch einmal empor und ehe er sichs versah, bekam der arme „Jack" einen so gewaltigen Katzenkopf, daß er, sich mehrfach überschlagend, mit einem dumpfen Krach gegen die Lee-Regeling flog. So leid uns das Schicksal des braven Hundes that, konnten wir uns doch des Lachens nicht erwehren, als er mit eingezogenem Schwänze und einem unglaublich komischen, schmerzlich verwunderten Seitenblick nach dem Grobian, der sc wenig Spaß verstand, winselnd von bannen hinkte. Nur der Zimmermann wollte seinen Liebling nicht ungerächt lassen. In Heller Wuth griff er nach einer Axt und schlug dem Hai mit gewaltigem Hiebe den Schädel ein. Der Anblick war furchtbar. Während Blut und Hirn rings umherspritzte, stieg das gewaltige Thier fast kerzengrade in die Höhe, um bann mit bnmpfern Schlage nieberzustürzen. Jetzt erst war wirklich der letzte Rest von Leben aus ihm entflohen.
Bedeutend interessanter und dabei auch noch ungleich lohnender ist der Fang des Schweinfisches oder Tümmlers (Delphinus tursio), denn sein Fleisch gibt einen höchst leckeren Braten. Schon die Bewegungen des eigenartigen Thieres gehören zu dem Anmuthigsten, was man sich denken kann. Der Schweinfisch ist, wie alle Delphine, walzenförmig gebaut; er unterscheidet sich aber von anderen Fischen in mehrfacher Hinsicht. In erster Linie fällt er durch die seltsame Form seines Maules auf. Dasselbe läuft nämlich in eine 10—12 Zoll lange Spitze aus, die genau der Form eines Entenschnabels entspricht, aber mit stattlichen Reihen von scharfen, spitzen, etwa einen Zentimeter langen Zähnen besetzt ist. Infolge dieser Bauart wird dem mit außerordentlich starken und muskulösen Flossen versehenen Fische das Durchschneiden des Waffers bedeutend erleichtert; er gehört daher zu den schnellsten Bewohnern der Meere. Die Schwanzflosse steht bei dem Schweinfisch nicht senkrecht, wie bet anderen Fischen, sondern wagrecht. Sie ist herzförmig gebildet, fühlt.


