Ausgabe 
6.12.1891 Erstes Blatt
 
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Mr. 285 Erstes Blatt. Sonntag Leu 6. December

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fefewbra Xm erscheinenden Wummer bil Bor«. 10 Uhr. I^4UlUwCll-ll|jC« ^iUmU-lvUvl-WilC^« Lozeiaea für denGießener Lnzeiger^ ent|ty«.

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AnrLlichev Theil.

Bekanntmachung,

betreffend Schafräude zu Lauter.

Nachdem unter der Herde des Schäfers Möbus zu Lauter der Ausbruch der Räude amtlich festgestellt worden ist, haben wir die Sperre über diese Herde verfügt. Ge­stattet ist die Ausfuhr von Schafen aus der Gemarkung Lauter nur zur sofortigen Abschlachtung und nur mit unserer jedesmal einzuholenden besonderen Erlaubniß. Zuwiderhand­lungen unterliegen gesetzlicher Bestrafung.

Gießen, am 5. December 1891.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

___________________v. Gagern.___________________

Bekanntmachung,

betreffend Ausbruch der Schafräude zu Grünberg.

Nachdem unter der Herde des Schäfers Dahm er zu Grünberg der Ausbruch der Räude amtlich festgestellt worden und da auch die Herde des Schäfers Müller zu Grünberg als räudeverdächtig anzusehen ist, haben wir die Sperre über beide Herden verfügt. Gestattet- ist die Ausfuhr von Schafen aus der Gemarkung Grünberg nur zur sofortigen Abschlach- lung und nur mit unserer jedesmal einzuholenden besonderen Erlaubniß. Zuwiderhandlungen unterliegen gesetzlicher Be- strafung.

Gießen, den 5. December 1891.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

_______________ v. Gagern.__________________

Gefunden: 2 Handschuhe, 1 Tasche mit Inhalt, 1 Hundemaulkorb, 1 Stange mit Haken zum Abziehen der Rollläden, 1 Haarnadel, 1 Arbeitsjacke, 1 Armband, 1 Taschen­tuch, 1 Arbeitsbeutel, 1 Halstuch, 1 2 rädriger Karren und 1 Coupon über eine Obligation der Stadt Bukarest im Betrage von 50 Mark.

Gießen, den 5. December 1891.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Fresenius.

Deutsches Reich.

Berlin, 4. December. Der Kaiser begab sich am Freitag in Begleitung mehrerer Herren seiner Umgebung nach der Göhrde, um daselbst Hosjagden abzuhalten.

Der Bundesrath hat die neuen Handels­verträge bereits genehmigt und dürften dieselben zur Stunde vielleicht auch schon dem Reichstage vorliegen, wo ihre erste Lesung nächsten Donnerstag beginnen wird. Der Reichskanzler v. Caprivi gedenkt, die Handelsverträge dem Reichstage gegenüber eingehend zu begründen, was in An­betracht der weittragenden Wichtigkeit der Sache auch ganz begreiflich erscheint. Bekanntlich beziehen sich die neuen Ver­träge aus Oesterreich-Ungarn, Italien, Belgien und die ^Schweiz, dieselben bilden aber nur die Vorläufer weiterer handelspolitischer Verhandlungen, da in der nächsten Zeit noch eine ganze Reihe anderer, vom deutschen Reiche früher abgeschlossener Handelsverträge abläust. Die Erörterungen über die obigen Verträge werden im Reichstage hoffentlich nock vor Beginn der Weihnachtsferien zum Abschlüsse ge­langen, es wäre wenigstens sehr wünschenswerth, wenn diese so wichtige Angelegenheit im Parlamente noch im alten Jahre unter Dach und Fach käme.

__ Beim Reichskanzler v. Caprivi sand am Donners­tag ein größeres p arlam e n tarische s D in er statt. Bei demselben waren sämmtliche Minister und Abgeordnete aller Parteirichtungen mit Ausnahme der socialdemokratischen, zugegen- das Diner verlief in angeregtester Stimmung seiner Theilnehmer. Mehrfach wurde im Tischgespräch das Thema von den neuen Handelsverträgen angeschlagen, worauf aber Herr v. Caprivi nicht einging.

Als Nachfolger des gefallenen Hauptmanns Freiherrn v. Gravenreuth wird nach derKöln. Ztg." der in Berlin eingetroffene Cbes der ostasrikanischen .Schutztruppe, Herr Ramsey, die Leitung der Expedition übernehmen und in spätestens 14 Tagen die Reise nach Kamerun antreten.

Seufer Reichstag.

134. Plenarsitzung. Freitag, 4. December 1891, 1 Uhr.

Die zweite Berathung der Novelle zum Krankenkassen- Gesetz wird bet den Schlutz-Straf- und Uebergangsbestrmmungen fortgesetzt.

S 76a legt allen Krankenkassen, auch den freien, die Verpflichtung auf, den Berufsgenossenschaften und Jnvaliditätsverficherungs-An- stalten Einsichtnahme in ihre Bücher und Listen zu gestatten zum Zwecke der Ermittelung der Versicherten, ihrer Beschäftigungszeit und Lohnhöhe.

Abg. Molkenbuhr (Soc.) bekämpft diese Bestimmung in ihrer Allgemeinheit; namentlich seien die freien Htlfskassen gar nicht Inder Lage, die gewünschten Auskünfte zu ertheilen.

Abfl. Dr. Buhl (natl.) beantragt, die Verpflichtung zur Alls- kunftertheilung den Kassen auch gegenüber den Gemeinden und Armen­verbänden aufzuerlegen.

Dieser Antrag Buhl wird angenommen und mit demselben der § 76a.

8 76b legt den Kassen die weitere Verpflichtung auf, den Berufs­genossenschaften die Erkrankungsfälle, welche durch einen zu ent­schädigenden Unfall herbeigeführt sind und nach Ablauf von vier Wochen nicht zur Erledigung gekommen sind, binnen einer Woche nach dieser Frist zur Anzeige zu bringen. Die Unterlassung der Anzeige zieht eine Strafe bis 20 Mk. nach sich.

Abg. o. Strombeck (Etr.) beantragt zu letzterer Bestimmung den Zusatz, daß die Strafe nur dann verwirkt sein soll, wenn den Anzeigepflichtigen die Thalsache, über welche sie den Bericht unterließen, bekannt war.

Dieser Antrag wurde abgelehnt, nachdem der Geh. Rath Woedtke denselben für zuweitgehend erklärt hatte.

§ 76b wird unverändert angenommen; ebenso werden die 88 76c, d, e debattelos und unverändert genehmigt.

Der 8 82 bestimmt, daß Arbeitgeber, welche ihren Arbettern vorsätzlich höhere als die gesetzlichen Beiträge bei der Lohnzahlung in Anrechnung bringen, wenn nicht eine härtere gesetzliche Strafe ver­wirkt ist. mit Geldbuße bis zu 3000 Mk. bestraft. Arbeitgeber, welche die in Abzug gebrachten Lohnabzüge, die sie zu macken verpflichtet sind, in eigenem Nutzen verwenden, sollen mit Gefängniß bis zu einem Jahre bestraft werden.

Abg. Gröber (Etr.) hat einen Antrag gestellt, welcher die Mchtablieferung mit Gefängniß, neben Geldbuße bis 3000 Mk. sowie mit Verlust der bürgerlichen Ehrenreckte bestraft wiffen will.

Abg. Münch (wilddem.) hat einen ähnlichen Antrag gestellt, welcher jedoch als Voraussetzung für die Strafbarkeit der Nicht­ablieferung die Erwerbung eines unerlaubten Vermögensvorthetls voraussetzt.

Abg. Bebel (Soc.) constatirt, daß die sämmtlichen vorliegenden Anträge davon Zeugniß ablegen, daß die von der Commission vor- gescklagenen Strafbestimmungen nickt ausreichend find. Daß diese Auffasiung richtig ist, beweisen zahlreiche Vorkommnisse aus dem practischen Leben. Die Strafbarkeit muß eintreten mit dem Moment, wo der Arbeitgeber die zurückbehaltenen Beiträge von dem Arbeiter an die zuständige Kasse abzuführen unterläßt. Redner empfiehlt einen von seiner Partei (Auer u. Gen.) gestellten Antrag, der diesem Standpunkte Ausdruck gibt.

Abg. v. Strombeck (Etr.) beantragt, die gleiche Strafe wie für die Arbeitgeber auch für deren Bevollmächtigte und Beauftragte festzusetzen, um die Vorlage in Ueberetnstimmung zu setzen mit den Strafoorschrtften der Gewerbeordnung.

Reg. Commissar Geh. Rath v. Lenthe begründet die Vorlage; die bloße unterlassene Ablieferung der Beiträge könne die Strafbar­keit noch nicht begründen. Es muß verlangt werden, daß die Beiträge in Baar bet dem Arbetlgeber vorhanden waren und nicht abqeliefert sind. In diesem Falle konnte aber auch die Strafe nicht höher be- mesien werden, als die auf Unterschlagung gesetzte Strafbestimmung.

Abg. Gröber (Ctr.) bittet seinen Antrag anzunehmen, um damit zu erkennen zu geben, daß man über die Commissionsvorschläge hinauszugehen gewillt fei. Für die dritte Lesung -behalt sich Redner eine anderweite Formulirung seines Antrages vor.

Abg. v. d. Schulenburg (conf.) erklärt, daß seine Partei im Princip mit dem Anträge Gröber übereinstimme, sich aber die An­nahme des für die dritte Lesung neu zu formulirenden Antrages vor­behalte.

Abg. Dr. Gutfletsch (dfr.) erklärt sich für Gröbers Antrag, der einem Bedürfnisse entspreche; Redner will jedoch zunächst eine anderweite Formulirung des Antrages in dritter Lesung abwarten.

Abg. Möller (natl.) spricht sich in gleichem Sinne aus.

Hierauf werden die Anträge Gröber (Ctr.), Auer (Soc.) und Münch (Dem.), oorbehalttich einer Wiedereinbringung für die dritte Lesung, zurückaezogen.

Der 8 82 selbst wird mit dem Anträge v. Strombeck an­genommen.

Das Inkrafttreten der Vorlage ist auf den 1. October 1892 von der Commission vorgeschlagen.

Abg. Eberty (dfr.) beantragt, diesen Termin auf den 1. Januar 1893 festzusetzen.

Staatssecretär o. Bötticher, empfiehlt Annahme dieses Antrags. Das Haus beschließt demgemäß.

Der Rest der Vorlage wird debattelos und unverändert ange­nommen.

Es wird sodann die von der Commission vorgeschlagene Re­solution debattirt: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, die geeigneten Maßregeln zu ergreifen, daß in sämmtlichen Bundes­staaten die Feststellung der ortsüblichen Tagelöhne nach thunlichft gleichen Grundlagen und den thatsächlichen Tagelohnsätzen gewöhn­licher Tagearbeiter entsprechend erfolge.

Die Resolution wird nach kurzer Empfehlung durch ben Abg. Möller (ntl.) angenommen.

Es folgen Wahlprüsungen. Die Wahl des Abgeordneten v. Helldorf (conf.) wird für gültig erklärt und werden Erhebun­gen' über angebliche Unregelmäßigkeiten beschloßen. Ein gleicher Beschluß wird gefaßt bezüglich der Wahl des Abg. Dr. Hartmann (conf.). Die Wahl des Abg. Prinzen Handjery (conf.) wird be­anstandet und werden Beweis-Erhebungen beschlofsen.

Damit ist die Tagesordnung erschöpft.

Nächste Sitzung Samstag 11 Uhr. Tagesordnung: Immu­nität der Abgeordneten betreffende Vorlage.

Schluß 4% Uhr.

Neueste Nachrichten.

WolffS telegraphische- Lorrespondenz-Burean

Köln, 4. December. DieKölnische Ztg." meldet aus Petersburg: Die Central-Commission zur Unter­stützung der Nothleidenden soll sich aus einer an­ordnenden Commission unter Vorsitz des Thronfolgers und einer ausführenden unter Vorsitz des ehemaligen Finanz­ministers Abasa zusammcnsetzen.

Depeschen desBureau Herold".

Berlin, 5. December. Die Freisinnigen brachten im Reichstage Resolutionen ein, betr. die Gewährung von Diäten und die Regelung der Vorbedingungen zum einjährig-freiwilligen Dienst.

Rom, 4. December. Die Vertreter der römischen Kunst­akademien baten den Unterrichtsminister, geeignete Vor­kehrungen zu treffen, daß private Bildergallerien und Kunstsammlungen durch Ankauf Rom erhalten bleiben.

Warschau, 4. December. In der Stadt M o t o l e (Gou­vernement Grodno) ist eine furchtbare Feuersbrunst aus- gebrochcn. 57 Gebäude sind eingeäschert, drei Personen kamen in den Flammen um.

London, 4. December. Nach Meldungen aus New- York veranlaßte die bessere Lage die amerikanischen Eisen­bahnen zu umfangreichen Schienenbestellungen, so daß die amerikanischen Schienenwerke für den Winter voll be­schäftigt sind. Auf der Basis von 30 Doll, pro Tonne werden bereits sehr umfangreiche Bestellungen gemacht.

Woodsocked (Rhode-Island), 5. December. Bei einem durch Zusammenstoß herbeigeführten Eisenbahnunglück blieben 7 Personen tobt, 1 verbrannte.

Paris, 5. December. Der ehemalige Kaiser von Brasilien, Dom Pedro, ist vergangene Nacht gestorben.

Newyork, 4. December. In ein Haus auf dem Broadway drangen heute Mittag zwei Individuen in das Bureau und verlangten eine Geldsumme. Einer der Eindringlinge warf in Folge der Weigerung eine Dynamjtbombe, es erfolgte eine furchtbare Explosion- ein Theil des Hauses wurde zer­stört, fünf Personen gelobtet, zehn verwundet. Unter den Todten befindet sich auch der Bombenwerfer.

totales und prooiitjicKes.

Gießen, 5. December 1891.

Neues Theater. Der vieracrige Schwank von Franz und Paul v. Schönthan:Der Raub der Sabinerinnen", welcher gestern zum Benefiz für Herrn Paul Ernst hier zum ersten Male gegeben wurde, dürste nach dem Besuche zu urtheilen, in Gießen auch wohl zum letzten Male zur Aufführung gelangt fein. Es mag auch sein, daß die jetzige Sündfluth von Concerten und sonstigen Vergnügungen den an sich schon kleinen Kreis der Theaterbesucher verringert hat, jedenfalls hatten Diejenigen, welche trotzdem der Auf­führung beizuwohnen sich entschlossen hatten, ihren Entschluß nicht zu bereuen. Ist das Stück an sich schon voll von Eigen­art und köstlichem Humor, so bildet die Darstellung ein in sich abgeschlossenes, wohlgelungenes Ganze. Zudem waren die Rollen diesmal sehr glücklich vertheilt, entsprechend den Fähigkeiten und kleinen Eigenthümlichkeiten der einzelnen Dar­steller. Die Hauptrolle spielte, wie es in diesem Falle selbst­verständlich ist, der Beneficiant und man kann sagen, mit viel Geschick und Humor. Jene bekanntessägsische Chemietlich- keit" veranschaulichte der Darsteller recht wahrheitsgetreu, auch verfehlte er nicht ein einziges Mal das eigerartige Sprachidiom der Sachsen. Im Hinblick aus die Routine, mit welcher der Darsteller die Rolle durchführte, läßt sich wohl annehmen, daß derselbe denStriehse" sehr oft ge­spielt hat. Dieser Umstand und seine an sich schon vor­treffliche Darftellungsfähigkeit schufen eine muftergiltige Leistung, welche dementsprechend auch stürmischen Beifall fand. Herr Peickner, welcher den einseitigen, zaghaften und oft zerstreuten Professor spielte, war in dieser Rolle gestern zum ersten Male an seinem richtigen Platze. Seine gestrige, ab­gesehen von Kleinigkeiten, recht hübsche Darstellung bestätigte unsere Vermuthung, daß Herr Peickner mit viel mehr Glück als Characterdarsteller wie als enthusiastischer Liebhaber figu- riren kann. Von der Besprechung der übrigen Rollen müssen wir heute absehen, so viel sei gesagt, daß die Gesammt- darstellung eine äußerst gelungene war und wir dem Bene- ficianten bei feinem zweiten Benefiz ein volles Haus wünschen, oder sollte dies hier einfrommer" Wunsch fein?