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Nr. 284

Samstag den 5. Dccember

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Gießener Anzeiger

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1891

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Amts- «nd Anzeigeblatt für den Kreis Gieren.

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GraLisSeikage: Gießener KamikienökLLLer.

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N8e Umunren-Oureaux des In- und XultaiW vchw« Anzeigen für denGießener Änjeiger* entgegn*

Amtlichem Thsil.

Bekanntmachung.

Als Gerichtstage sind im Jahre 1892 Dienstag und Donnerstag bestimmt; die Gerichtsschreiberei ist an den Markttagen von Vormittags 10 Uhr bis Mittags 12 Uhr für die Rechtssuchenden geöffnet.

Lich, am 2. December 1891.

Großherzogliches Amtsgericht. Langermann.

Deutsches Reich.

Berlin, 3. December. Der kürzliche Besuch Königs Christian von Dänemark am Berliner Hofe hat un­geachtet seiner Flüchtigkeit zu mancherlei Muthmaßungen Anlaß gegeben. Besonders der Umstand, daß der Dänen­könig direct vom russischen Kaiser aus der Krim kam, und weiter das Zusammenfallen des dänischen Besuches mit dem Wiedereintreffen der Kaiserin Friedrich mit der Prinzessin Margarethe von Preußen in Berlin müssen zu diesen Com­binationen und Gerüchten herhallen. In letzterer Beziehung ist die Anwesenheit des dänischen Monarchen am deutschen Hose mit dem angeblichen Plane einer Familienverbindung zwischen dem preußischen und dem dänischen Königshanse in Zusammenhang gebracht worden, aber dieser Vermuthung würde schon die Thatsache widersprechen, daß zwischen der Kaiserin Friedrich und König Christian gar keine Begegnung stattgefunden hat. Auch die Schlüsse, welche aus dem Um­stande gezogen werden, daß der dänische Herrscher seinem Aufenthalte beim Czaren in Livadia seinen Besuch beim deutschen Kaiserpaare so direct hat nachfolgen lassen, schießen offenbar vielfach über das Ziel hinaus. Zum Mindesten kann wohl keine Rede von einer besonderen politischen Mission, welcher sich König Christian durch seinen Besuch in Potsdam unterzogen hätte, sein, und wenn man dem Ereignisse eine politische Bedeutung zuschreiben will, so dürfte dieselbe nur in der Richtung einer weiteren Besserung in den Beziehungen zwischen Deutschland und Dänemark liegen.

Die Budget-Commission des Reichstags hat die Regierungsforderung von 900,000 Mk. behufs Be­theiligung Deutschlands an der Weltausstelluag in Chicago bewilligt und zwar einstimmig.

In Berliner Hofkreisen geht man mit dem Plane von Veranstaltungen zum Besten der Nothleidenden in Rußland um. Es soll sich in der Hauptsache um ein Wohlthätigkeits-Unternehmen handeln, das der russiscye Bot­schafter Graf Schuwaloff patronisiren will. DieKreuz- zeitung" spricht sich abfällig über dieses Project aus.

--- In der Schweiz steht wieder einmal eine wich­tige Volksabstimmung vor der Thür, die am Sonntag stattfindende Abstimmung über den Ankauf der Centralbahn durch den Staat. Die Freunde wie die Gegner dieses Pro- jectes haben in den letzten Wochen alles Mögliche aufgeboten, um die öffentliche Meinung der Eidgenossenschaft für oder wider die Verstaatlichung der Centralbahn zu beeinflussen. Soweit sich der Stand der Dinge übersehen läßt, haben die Freunde der Verstaatlichung die meisten Aussichten aus Erfolg.

Deutscher Reichstag.

133. Plenarsitzung. Donnerstag, 3. December 1891, 1 Uhr.

Das Haus setzt die zweite Berathung der Novelle zum Krankenkassen-Gesetz fort.

Die Debatte beginnt mit § 65, welcher die Pflichten der Unter­nehmer gegenüber den Betriebski ankenkassen betrifft.

Abg. v. Strombeck (Ctr.) fragt, ob Ermittelungen Seitens der Regierungen darüber stattgefunden Haden, wie hoch die Beiträge sich infolge der in der Vorlage geforderten Mehrleistungen stellen würden.

Staatsiecretär vr. v. Boetticher: Amtliche Erhebungen haben über diesen Punkt nicht stattgefunden, doch haben die Fabrikbesitzer die Angelegenheit eingehend geprüft und Bedenken in dieser Richtung nicht geäußert, sodaß auch die Bedenken des Vorredners wohl kaum begründet erscheinen.

Abg. v. d. Schulenburg (conf.) befürwortet eine von ihm beantragte anderweite Fassung über die Verpflichtung der Unternehmer zur Zahlung der Kaffenbeiträge für die Arbeiter, die jedoch nur redacuonelle Bedeutung hat.

Bet der Abittmmung wird der Antrag ü. d. Schulenburg ab­gelehnt, dagegen eine von dem Abg. v. Strombeck beantragte rein redaclionelle Aenderung, die Staatsiecretär o. Boetticher zur Geneh­migung empfahl, angenommen und mit derselben der § 65.

$ 73 handelt von den Innungs-Krankenkassen und von den diesen Kassen obliegenden Verpflichtungen.

Abg. v. d. Schul en bürg (conf.) behält sich vor, für die dritte Lesung einen Antrag einzubringen, welcher die Leistungspfltcht der

Jnnungskassen auf die gleiche Stufe mit der Leistungspflicht der Ortskrankenkassen stellt.

Der Paragraph selbst wird genehmigt.

S 75, welcher von den freien Hilfskaffen handelt, bestimmt, daß diese Kaffen in Zukunft gleich den übrigen Krankenkassen freie ärzt­liche Behandlung und freie Arznei gewähren müssen, während sie bisher das Recht batten, an Stelle dieser Leistungen ein entsprechend höheres Krankengeld zu zahlen. Nur solche Mitglieder einer ein­geschriebenen Hilfskaffe, welche zugleich einer anderen Kaffe angehören, sollen an Stelle der freien ärztlichen Behandlung und Arznei eine Erhöhung des Krankengeldes um ein Viertel des Betrages des orts­üblichen Tagelohnes zu beanspruchen berechtigt sein.

Abg. vr. Hirsch (bfr): Mit dieser Bestimmung wolle man die freien Kassin vernichten; jedenfalls benachtbeilige man sie damit erheblich. Man solle doch den Mitgliedern dieser Kassen die Wahl, ob Krankengeld oder ärztliche Behandlung, anheimgeben. Es müsse genügen, wenn die freien Kassen das Gleiche leisten, wie die Zwangs­kaffen. Die freien Kassen sind ihren Aufgaben überall gerecht ge­worden, sie haben darauf gehofft, daß ihnen die Gesetzgebung nicht nur nicht hinderlich, sondern förderlich sein würde. Es fehlt an jedem Grunde für die neuen Bestimmungen zu Ungunsten der freien Kassen, denn die Forderung einer Erhöhung des Krankengeldes bis zu drei Viertel des Tagelohnes können die Kaffen bei den jetzigen niedrigen Beiträgen nicht leisten. Andererseits ergeben sich für diese Kaffen Schwierigkeiten, das nöthige Aerztepersonal für alle ihre Mitglieder zu beschaffen. Wird die Bestimmung der Vorlage angenommen, so bedeutet das die Aufhebung der freien Kassen, denen gegenwärtig 900 000 Mitglieder angehören und die sich im Laufe langer Jahre mühsam ihrer heutigen Höhe erhoben haben.

Abg. v. d. Schulenburg (conf.) begreift die Stellung des Abg. Hirsch sehr wohl; aber es handle sich gar nicht um wohl er­worbene Rechte der freien Kassen, sondern um Vorrechte der freien Kaffen und es wäre ein Unrecht gegen die Zwangskassen, den freien Kaffen diese Vorrechte weiter zu belassen. Es entspricht nicht den Interessen der Arbeiter, wenn sie in Krankheitsfällen statt ärztliche Hilfe ein Krankengeld erhalten, das sie im Nutzen der Familie ver­wenden^ ohne überhaupt ärztliche Hilfe nachzusuchen; damit kann dem öffentlichen Interesse nicht gedient sein. Warum soll eS den freien Kaffen nicht möglich fein, ebenso gut für ärztliche Hilfe zu sorgen, wie die Zwangskassen? Die kleinen Gemeindiklankenkassen müssen die größte Mühe aufwenden, wenn sie die nöthige ärztliche Hilfe be­schaffen wollen; die freien Kaffen können in diesem Punkte nicht günstiger gestellt werden.

Abg. Molkenb uhr (Soc.) vertritt im Wesentlichen den Stand­punkt des Abg. vr. Hirsch. Man betone so sehr die Nothwendigkeit der Gewährung ärztlicher Hilfe; wenn nun aber, was gar nicht selten vorkommt, Arbeiter bei zwei Kassen versichert sind, um sich ein höheres Krankengeld zu sichern, so erhalten sie dieses nicht, dafür aber doppelte ärztliche Behandlung, die doch gewiß entbehrlich ist. In der That geht die Absicht der Vorlage dahin, die Mitglieder der freien Kassen in die mitgliederbedürftigen Gemeindekrankenkassen hineinzuzwängen. Damit wird man die letzteren bei den Arbeitern auch nicht beliebter machen.

Abg. Möller (natl.) vertheidigt die Beschlüsse der Commission gegenüber den Angriffen der Abgg. Molkenbuhr und Hirsch; der Paragraph stelle ein Compromiß dar und damit das unter den ob­waltenden Umständen einzig Erreichbare.

Staatssecretär vr. v. Boetticher behält sich vor, bei der dritten Lesung auf die Wiederherstellung der Regierungsvorlage zurückzu­kommen, die von der Commission geändert worden ist. Es sei nicht schwer nachzuweisen, daß die Leistungen der Zwangskassen doch größer seien, als die Leistungen der freien Kassen. Der Zweck der Kranken­versicherung gehe dahin, den Versicherten in Krankheitsfällen Hilfe und baldige Wiedergenesung zu sichern; dazu gehöre die ärztliche Behandlung; ein hohes Krankengeld genüge nicht; soll also die Krankenversicherung ihren ganzen Zweck nicht verfehlen, so muß die ärzliche Hilfe sichergestellt werden. Es ist doch auffällig, daß nach den Ausweisen der Kaffen die Krankheitsdauer bei den freien Kassen eine durchschnittlich längere war als bet den Zwangskaffen, was nur so zu erklären ist, daß die ärztliche Hilfe von den Mitgliedern der freien Kassen zu spät nachgesucht wird und sich dadurch der Verlauf der Krankheit verzögert. Auch aus den Kosten, welche die einzelnen Krankenfälle verursacht haben, läßt sich entnehmen, daß die Krank­heitshellungen bei den freien Kaffen sich verzögern. Die Rücksicht auf die freien Hilfskassen kann nicht entscheidend sein; sie leisten eben nicht, was der Gesetzgeber den Arbeitern hat sichern wollen.

Abg. Spahn ((Str.) bittet die Regierung, von einer Wieder­herstellung der Regierungsvorlage bei der dritten Lcsung Abstand zu nehmen und die Cowmissionsbeschlüffe zu acceptiren, die ein mühsam vereinbartes Compromiß der auseinandergehenden Meinungen sind, das sich bei weiterem Ansturm dagegen vielleicht picht ausrecht erhalten lasse.

Abg. vr. Langerhans (bfr.) steht auf bem Standpunkte, daß hier zuerst practisch für die freie Aerztewahl eingetreten werden müffe. Schon heute vereinbaren die Kassen ihr Honorar mit den Aerzten, das überall niedriger ausfällt, als nach der Taxe von 1815. Das wird noch eine Weile so sortgrhen, bis der Staat genöthigt sein wird, die Aerzte zu verstaatlichen. Bei Beurtheilung der Frage nach der Dauer der Krankheit kommen doch noch andere Factoren in Betracht als blos die ärztliche Behandlung.

Staatssecretär vr. v. Boetticher: Die freie Aerztewahl ist einstweilen noch ein Ideal und ebenso ist nicht zu bestreiten, daß die Kassenmitglieder bei freier Aerztewahl nicht immer geneigt fein werden, überhaupt ärztliche Hilfe anzurufen, wenn sie dieselbe selbst bezahlen müssen; diesem Zustande Vorschub zu leisten, hat die Gesetz­gebung keine Veranlassung.

Abg. vr. Hirsch (bfr.) bekämpft eine Reihe statistischer Angaben bes Staatsskcretärs.

Abg. Singer (Soc.): Di^ freie Aerztewahl ist nicht in dem vom Staatssecrelär dargelegten Sinne zu verstehen, sondern es soll nur dem Erkrankten Gelegenheit gegeben werden, aus einer gewissen Anzahl von Aerzten sich den Arzt ihres Vertrauens zu wählen. Um die Art darzulegen, wie die Zwangsärzte von den Unternehmern be­handelt werden, verliest Redner einen Brief, der einem Arbeiter, der sich krank meldete, von dem Leiter der Zuckerfabrik mitgegeben wurde

und in welchem es hieß: Gestern Lampagne-Schluß, heute ist der Bengel krank; ich glaube, daß demselben weiter nichts fehlt!

Gegen die Stimmen der Socialdemokraten und Freisinnigen werden die Anträge Hirsch und Auer abgelehnt. $ 75 wird gegen die Stimmen der Socialdemokraten, Freisinnigen und Deutsch- conseroativen angenommen, ebenso die in der Abstimmung mit Rücksicht auf S 75 zurückgestellten SS 4 und 19.

Nach den 88 75a und 75b soll den freien Kassen auf ihren Antrag eine amtliche Bescheinigung darüber ausaestellt werden, baß sie vorbehaltlich des Krankengeldes den Anforderungen des 8 75 entsprechen, bezw. auch bei Statutenänderungen, daß sie diesen An­forderungen auch ferner entsprechen. Die Abgg. Auer und Gen. beantragen den Zusatz, daß diese Bescheinigung in beiden Fällen innerhalb 6 Wochen zu erfolgen hat. 8 75 wird unter Ablehnung des Antrags Auer angenommen.

Zum 8 76 hat die Commission eine Aenderung dahin vor­geschlagen, daß nicht blos der Austritt eines Mitgliedes aus einer freien Kasse, sondern auch der Ucbertrttt in eine niedrfge Mitglieds­kasse bei der gemeinsamen Meldestelle oder in Ermangelung einer solchen bei den Aufsichtsbehörden angezeigt werden muß. 8 76 wird unverändert angenommen und darauf um 5 Uhr die weitere Debatte bis Freitag 1 Uhr vertagt.

Außerdem stehen Wahlprüfungen auf der Tagesordnung.

Neueste Nachrichten.

WolffS telegraphisches Lorrespondenz-Bureau.

Berlin, 3. December. Die hierselbst gleichzeitig mit den deutsch - belgischen Verhandlungen zwischen Oesterreich- Ungarn und Belgien geführten Handelsvertrags-Ver­handlungen wurden heute durch die im Auswärtigen Amte seitens der beiderseitigen Delegirten erfolgte Paraphirung des Vertrages abgeschlossen.

Metz, 3. December. Der OrchestervereinOerelo choral des amis ist wegen deutschfeindlicher Bestrebungen auf­gelöst worden.

Wien, 3. December. DieWiener Zeitung" und das Ungarische Amtsblatt" veröffentlichen morgen die Aus­hebung des Einsuhrverb ots für Schweinefleisch aus den Vereinigten Staaten Nordamerikas.

Rom, 3. December. Die Kammer beschloß, den An­trag Vischi, den 20. September zum Nationalse st tage zu erklären, in Erwägung zu ziehen. Der Minister des Innern, Nicotera, machte zwar sehr weitgehende Vorbehalte, erhob aber keinen Widerspruch dagegen, daß der Antrag in Erwägung gezogen werde.

Rom, 3. December. In der gestrigen Kammer­sitzung wurden die Interpellationen, betreffend die innere und die Kirchen-Politik, nicht berathen, da die Berathung des ersten Gegenstandes der Tagesordnung die ganze Sitzung ausfüllte. _____________

Depeschen desBureau Herold".

Braunschweig, 4. December. Erzgießer Hermann Howald stürzte in seinem Atelier vom Gerüste und starb an den erlittenen Verletzungen.

Paris, 4. December. Wegen der Haltung des Clerus ist die Unterdrückung von 22 Concordaten der nicht vorgesehenen Bischofsstühle beabsichtigt. Man erwartet bis zum 11. December eine Erklärung des Papstes, welche der clericalen Agitation ein Ziel setzt. Für den 11. De­cember sind die Interpellationen über das Verhalten des Clerus angesetzt.

Paris, 3. December. Exkaiser Dom Pedro von Brasilien ist schwer erkrankt. Die Umgebung zweifelt an seinem Aufkommen.

Brüssel, 3. December. Die Congoregierung demen- tirt die Nachricht, daß König Leopold Stanley den Auf­trag ertheilt habe, Emin Pascha für den Congodienst zu gewinnen.

Brüssel, 3. December. Die Progressisten und Sozialisten berufen auf Weihnachten einen vlämischen Congreß ein zur Agitation für das allgemeine directe Wahlrecht.

Petersburg, 4. December. Nach hier allgemein ver­breiteter Auffassung steht in Kurzem der Ausfuhrzoll für Eier bevor.

Kopenhagen, 4. December. Der Oberrabbiner Theologe Abraham Wolfs, 1801 in Darmstadt geboren, ist gestern Nachmittag gestorben.

Melbourne,4. December. Die Metropolitan-Bank stellte ihre Zahlungen ein.

Locales «nd j-rovinziclles.

Gießen, 4. December 1891.

StadtverordnetenVerfammlung. In der gestrigen, nichtöffentlichen Sitzung wurden nach Mittheilung Großh. Bürgermeisterei u. A. folgende Beschlüsse gesaßt:

Die erledigte Stelle des Stadtbaumeisters soll zur Besetzung durch einen akademisch gebildeten, den gesamm-