Ausgabe 
5.4.1891 Erstes Blatt
 
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1891

Sonntag den 5. April

«r. 78 Erstes Blatt.

Der jUqti<et erscheint täglich, Mt Ausnahme deS Montags.

Die Gießener ^«ItieairttUr »erden dem Anzeiger 6'Lchmtlich dreimal beigelegt.

Gießener Anzeiger

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Amts- und Anzeigeblatt für den ALreis Gieren.

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Aintlichev Therl.

Gießen, den 3. April 1891.

B etr.: Das Ableben Seiner Durchlaucht des Fürsten Georg Georg zu Solms-Braunfels.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an

die Grobherzoglichen Bürgermeistereien Hungen, Bellersheim, Bettenhausen, Birklar, Dorf-Gill, Grüningen, Holzheim, Langs- >orf, Muschenheim, Nieder-Besiingen, Ronnenroth, Röthges und Villingen-

Nachdem Se. Durchlaucht, der Fürst zu Solms-Braun­fels, in der letzten Nacht verschieden ist, beauftragen wir die Großh. Bürgermeistereien der zur Standesherrschast gehöri­gen Gemeinden, gemäß Art. 5 des Gesetzes vom 18. Juli 1858 das Trauergeläute 14 Tage lang anzuordnen.

Während derselben.Zeit haben alle öffentlichen Lustbar­keiten in den genannten Gemeinden zu unterbleiben.

von Gagern.

Gießen, 2. April 1891. Bctr.: Die Fleischbeschau.

Das Grotzherzogliche Kreisamt Gießen

an

die Großh. Bürgermeistereien der Landgemeinden des Kreises.

Wir sehen uns veranlaßt, Ihnen die strengste Beobacht­ung unseres Ausschreibens vom 30. Mai 1890 Anzeiger Nr. 128 wiederholt und mit der Empfehlung zur Pflicht zu machen, die Ihnen unterstellten Fleischbeschauer ausdrück- ttch aus die Bestimmungen dieses Ausschreibens^ insbesondere auch hinsichtlich der ihnen obliegenden Buchführung hinzuweisen.

Die Revision der Tagebücher hat gezeigt, daß den be­stehenden Vorschriften Seitens der Fleischbeschauer vielfach nicht nachgelebt, namentlich die Tagebuchführung nicht ord­nungsmäßig gehandhabt wird. In dieser Hinsicht wollen Sie die mündlichen und schriftlichen Revisionsbemerkungen des Kreisveterinäramts gewissenhaft erledigen bezw. deren Erle­digung durch die Fleischbeschauer überwachen.

Die Tagebücher mit den Einträgen der Monate Januar, Februar und März wollen Sie bis spätestens den 10. lfd. M. ää das zuständige Kreisveteriuäramt abliefern.

von Gagern.

Statut

für die Benützung der Gemeinde- CentestmaL-Biehwaage zu Beuer«.

Mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern . ,-nb der Justiz vom 24. März 1891 zu Nr. M. I. 7727 :und unter Zustimmung des Kreisausschusses des Kreises Gießen wird wegen Benutzung der Gemeinde - Centesimal - Viehwaage zu Beuern bestimmt:

§ 1.

Alle zur Verwiegung gebrachten Gegenstände müssen durch einen verpflichteten Wiegmeister gewogen werden. Außer dem Wiegmeister und dessen Stellvertreter hat Niemand das Recht, auf der Waage zu wiegen.

§ 2.

Der Wiegmeister oder dessen Stellvertreter haben der ihnen zugehenden Aufforderung zum Wiegen alsbald Folge zu leisten.

Die Aufforderung hat von den Betheiligten (Käufer oder Verkäufer) direct an den Wiegmeister zu geschehen. Wenn derselbe der Aufforderung nicht entspricht, so ist sich an die Großh. Bürgermeisterei zu wenden, die denselben zum Wiegen anhalten und nöthigcnfalls Großh. Kreisamt Anzeige erstat­ten wird.

§ 3.

Der Wiegmeister oder dessen Stellvertreter haben über die von ihnen besorgten Geschäfte ein Tagebuch zu führen, in welchem unter fortlaufenden Ordnungs-Nummern anzugeben 'ind:

a. der Ort des Wieggeschäfts,

b. der Name des Verkäufers oder Käufers,

c. Datum der Verwiegung,

d. Art der gewogenen Gegenstände,

e. das Gewicht der einzelnen gewogenen Gegenstände, g. der Betrag der erhobenen Wteggebühren.

§ 4.

Der Wiegmeister hat dem Käufer oder Verkäufer einen Dem Eintrag im Tagebuch gleichlautenden Wiegschein auszu- ftellen, aus dem sowohl das Gesammtgewicht der einzelnen

verwogenen Gegenstände, als auch der erhobene Gebühren­betrag zu ersehen ist.

G e b ü h r e n t a r i s.

§ 5.

An Wieggebühren sollen erhoben werden:

A. Von Ortseinwohnern:

1. für Kleinvieh, als Schweine, Schafe, Kälber, u.s.w.

von jedetn Stück 5 Pfg.

2. für Großvieh, als Ochsen, Kühe, Rinder u. s. w.

unter 10 Ctr., für jedes Stück . . . .15 Pfg. über 10 Ctr. von einem jeden Stück . . .20

3. für jeden anderen zur Verwiegung kommenden Gegenstand, als Frucht, Kartoffeln, u. s. w. bis zu 3 Ctr 10 Pfg. für jeden weiteren Ctr . 2

B. Von Ortsfremden

wird das Doppelte der oben erwähnten Wieggebühren er­hoben.

§ 6.

Sogleich nach stattgefundener Wiegung sind die vor­bemerkten Wieggebühren nebst 5 Pfg. Vergütung für jeden gewogenen Gegenstand an den Wiegmeister zu entrichten.

§ 7.

Am Schluffe eines jeden Halbjahres hat der Wiegmeister das Tagebuch abzuschließen, sodann hat er einen Auszug aus demselben, über die im verflossenen Halbjahr gewogenen Gegen­stände zu fertigen, woraus sowohl das Gewicht der gewoge­nen Gegenstände, als auch die erhobenen Gebühren ersicht­lich sind. Diesen Auszug hat er in beglaubigter Form der Bürgermeisterei zu überreichen.

Die erhobenen Wieggebühren werden sodann dem Gemeinde- Einnehmer in Einnahme decretirt und vom Wiegmeister an denselben ausbezahlt.

§ 8.

Der Wiegmeister und dessen Stellvertreter werden von dem Ortsvorstand aus Widerruf ernannt, und von Großh. Kreisamt verpflichtet und unterliegen als Gemeindebeamte den für solche geltenden Disciplinarvorschristen.

Gießen, den 1. April 1891.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gag e^n. _

Auszug

aus der von Großherzoglicher Ober-Rechnungskammer ab­geschlossenen Rechnung der Kreiskasse des Kreises Gießen für 1888/89.

Einnahme.

1 Beiträge der Gemeinden u. Gemarkungen 108200

3 Gebühren 1208 48

4 Strafen 4883 90

6 Kapitalzinsen 879 46

7 Ersetzte Kreisunterstützungen .... 2700 07

8 Proceßkosten 131 80

9 ZurückempfangeneBeihülfenanReservisten 260 73

10 Ersatzposten 6588 59

11 Zuschuß aus anderen Kaffen. . . . 48711 09

12 Aus Gras und anderen Naturalien . 10

13 Wittwenkasse 238 88

17 Neu aufgenommene Kapitalien . . . 29000

19 Ausstände aus vorhergehenden Jahren 14 75

20 Kassevorrath aus vorhergehenden Jahren 3846 17

Gesammtsumme der Einnahmen 206673 92

Ausgabe.

21 Kapitalzinsen 35

22 Besoldungen 12850

23 Diäten und Gebühren 7567 25

24 Botenlohn und Verkündigungskosten . 207 34

25 Für Bureaubedürfnisse u. Geräthschasten 1070 90

26 Kreisunterstützungen 12639 01

26a Kosten der Recurrenzfieber-Epidemie im Kreise Gießen........ 3234 80

28 Erbauung und Unterhaltung von Kreis­straßen 94485 49

29 Für den Lesezirkel der Lehrer-Conserenzen 291 60

30 Für Formularien und Buchbinderkosten 151 50

31 Zuschuß in andere Kassen .... 59853 52

32 Beihülsen an Angehörige der Reserve. 260 73

33 Wittwenkasse 514 88

34 Remunerationen 201

35 Uneinbringliche Posten und Nachlässe . 107 64

36 Für die Naturalverpflegungsstationen 2936 24

Gesammtsumme der Ausgabe 196406 90

Abschluß.

Gesammtsumme der Einnahme . . . 206673 92*

Gesammtsumme der Ausgabe . . . 196406 90

Verglichen bleibt Rest 10267 02 und dieser besteht in baarem Vorrath.

Gießen, den 14. November 1889.

Der Rechner der Kreiskasse.

Grüneberg, Rendant.

Revidirt, ohne daß sich für vorstehenden Abschluß eine Aenderung ergeben hat.

Darmstadt, den 14. März 1891.

Großherzogliche Ober-Rechnungskammer. Lorbacher. Friedrich.

In Gemäßheit des Art. 43 der Kreisordnung wird der vorstehende Auszug zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Gießen, den 2. April 1891.

Der Vorsitzende des Kreisausschusses des Kreises Gießen, v. Gagern.

Bekanntmachung.

Nachdem die Rückgabe der von dem verstorbenen Dienft- mann Nr. 9 Adolf Dietz dahier bei uns gestellten Dienst- caution von berechtigter Seite verlangt worden ist, fordern wir Diejenigen, welche Ansprüche an diese Caution aus seinem Verhältniß als Dienstmann zu haben glauben, auf, solche bet Meldung Ausschlusses binnen 8 Tagen bei uns vorzubringen.

Gießen, den 3. April 1891.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Fresenius.

Gefunden: 1 Regenschirm, 1 Halskette, 1 gold. Vorsteck­nadel, 1 Uhrkette, 1 Kinder-Armband, 1 Hundehalsband, 1 Weste, 1 Portemonnaie mit Inhalt und 1 Sprungseil.

Gießen, den 4. April 1891.

Großherzogliches Polizeiamt Gießen.

Fresenius.

Ne»»efte Nachrichten.

Wolffs telegraphisches Torrespoudcnz-Bureou.

Berlin, 3. April. Deutscher Chirurgen-Con- g r e ß. Der Vorsitzende wies aus den zu Gunsten des Kaiserin Augusta-Denkmals erlassenen Ausrufs, sowie auf die Anordnungen für die morgen stattfindende Grundsteinlegung des Langenbeckhauses hin. Der Schluß des Congresses erfolgt voraussichtlich morgen.

Berlin, 3. April. DerReichsanzeiger" meldet: Der Kaiser ernannte den Gesandten in Kopenhagen, v. Brincken, und den Gesandten in Schweden, Busch, zu Wirklichen Qte- Heimen Räthen mit dem Prädicat Excellenz.

Kiel, 3. April. Der Kaiser hielt um 10 Uhr eine Parade ab über die gesammte Garnison. Er schritt mit Moltke, den Admiralen Goltz und Karcher die Fronten ich. Prinz Heinrich führte die Matrosen-Division vor, welche spater in Gegenwart des Kaisers inspicirt wurde. Am Schlüsse brachte Goltz ein Hoch auf den Kaiser aus.

Kiel, 3. April. Der Kaiser besuchte mit dem Prinzen Heinrich die kaiserliche Werft und dieGermania"-Werst.

Kiel, 3. April. DieKieler Zeitung" meldet: In An­betracht Seines regen Interesses an der Fortentwickelung der Marine und zum weiteren Anspornen der Marine hat Seine Majestät gelegentlich der heutigen Parade der Garnison Seine Excellenz den General-Feldmarschall Grasen von Moltke ä la suite des 1. See-Bataillons gestellt.

Köln, 3. April. DieKölnische Zeitung" meldet über die gestrige Kammersitzung in Athen: Der Anklageantrag gegen das frühere Cabinet Tricupis betreffe vorwiegend die gesetzwidrige Verwendung von 56 Millionen Drachmen. Tricupis verließ nach einer heftigen, für die jetzige Kammer­mehrheit beleidigenden Rede mit seinen Parteigenossen den Sitzungssaal.

Köln, 3. April. Der erzbischöfliche Offizial, Ordinariats­und Generalvicariatsrath Domherr Anton Heuser, ist gestorben.

Hamburg, 3. April. Die Polizeibehörde genehmigte nicht einen geschlossenen Zug der Sozialisten am 3. Mai durch die innere Stadt.

Paris, 3. April. Die belgischeDemokratische Ver­einigung" gab gestern Abend dem Bergarbeiter-Co n- greß ein Fest im Theatre Montmartre. Desuisseaux be­grüßte die Versammlung und trat ein für den Zusammenschluß und die Emancipation der Bergarbeiter,- er hob den Nutzen des Congresses für dieselben hervor und forderte schließlich