Dienstag den 29. April.
(Stegner Anzeiger.
Beilage zu Nr. 98. - 1890.
Amtlicher Thcil.
Bekanntmachung,
Feldbereinigung in der Gemarkung Ruttershausen betr.
Nachdem in dem Abstimmungstermin am 13. Januar l. I. 20 Grundeigentümer, welche mit 48,7124 ha Fläche Ibetheiligt sind, sich gegen die Feldbereinigung in der Gemarkung Ruttershausen erklärt haben, während im Ganzen 151 Grundeigenthümer mit 228,8172 ha an dem Unternehmen Ibetheiligt sind, hiernach also mehr als */6 der Betheiligten imit mehr als der Halste des Gesammtflächengehalts als für Idie Bereinigung stimmend anzujehen sind, und nachdem innerihalb der gesetzlichen Frist Einwendungen gegen die Zulässig- Ikeit oder RechtSbeständigkeit dieses Ergebnisies nicht erhoben iworden sind, hat die Großh. Obere landwirthschaftliche Be- lhorde den Beginn der Arbeiten angeordnet und mich zum ^Vollzugscommissär ernannt.
Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, lade iich gleichzeitig sämmtliche betheiligten Grundbesitzer zu der -gemäß Art. 16 des Gesetzes über die Feldbereinigung vom ?28. September 1887
Freitag, 2 Mai l. I., Vormittags 9 Uhr, im «Vaal des Heinrich Geißler zu Ruttershausen
I stattfindenden Versammlung.
Die Versammlung hat:
1. darüber zu beschließen, ob die im Grund- (Flur-) buch enthaltenen Größenangaben oder ob die durch eine Vermessung zu ermittelnden Flächengehalte der Bereinigung zu Grund zu legen sind;
2. zu bestimmen, wie die Bereinigungskosten ausgebracht werden sollen, ob durch Ausschlag auf den Flächengehalt oder den Abschätzungswerth der Grundstücke oder durch Bildung und Verkauf von Massegrundstücken, sowie ferner, ob die Beiträge nach Bedürf- niß erhoben, oder ob die Kosten durch Kapitalaufnahme aufgebracht werden sollen;
3. die zur Vollzugscommission zu berufenden Sachverständigen und deren Stellvertreter, sowie ein Mitglied des Schiedsgerichts und dessen Stellvertreter zu wählen.
Außerdem können Wünsche und Anträge Seitens der 'Betheiligten vorgebracht und berathen werden.
In dieser Versammlung hat je^er anwesende be- itheiligte Grundeigenthümer eine Stimme; die Beschlüsse erfordern zu ihrer Giltigkeit eine Mehrheit von Zweidrittheilen -der Anwesenden und sind unter dieser Voraussetzung auch für -die nicht erschienenen Betheiligten verbindlich.
Kommen giltige Beschlüsse nicht zu Stand, so hat zu 1. die Ermittelung des Flächengehalts der Grund' stücke durch Vermessung zu erfolgen, zu 2. die Vollzugscommission die erforderlichen Beschlüsse zu fassen, zu 3. die Landesconemission die Sachverständigen und Schiedsrichter zu ernennen.
Gießen, 11. April 1890.
Der Vollzugscommissär: Rebel, Großh. Amtmann.
Bekanntmachung,
Feldbereinigung in der Gemarkung Staufenberg betr.
Nachdem in dem Abstimmungstermin am 29. Januar l. Js. 127 Grundeigenthümer, welche mit 203,1110 ha Fläche betheiligt sind, sich gegen die Feldbereinigung in der Gemarkung Staufenberg erklärt haben, während im Ganzen 460 Grund- Eigenthümer mit 475,6946 ha an dem Unternehmen betheiligt sind, hiernach also mehr als Vs der Betheiligten mit mehr als der Hälfte des Gesammtflächengehalts als für die Bereinigung stimmend anzusehen sind, und nachdem die gegen das Resultat und die Rechtsbeständigkeit der Abstimmung von dem Beigeordneten Ludwig Geißler VII von Staufenberg und Consorten unterm 18. Februar l. Js. erhobene Beschwerde
auf Grund des art. 14 pos. 4 des Gesetzes vom 28. September 1887 durch die Landescommission für die Feldbereim- gung unterm 31. März l. I. als unbegründet zurückgewiesen worden ist, hat diese Behörde den Beginn der Arbeiten angeordnet und mich zum Vollzugscommissär ernannt.
Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, lade ich gleichzeitig sämmtliche betheiligten Grundbesitzer zu der gemäß art. 16 des Gesetzes vom 28. September 1887
Samstag bcn 3. Mai 1890,
Vormittags 9 Uhr,
in de in Schulhaus zu Staufenberg stattsindenden Versammlung.
Die Versammlung Hal:
1. darüber zu beschließen, ob die im Grund- (Flur-) buch enthaltenen Größenangaben oder ob die durch eine Vermessung zu ermittelnden Flächengehalte der Bereinigung zu Grund zu legen sind ;
2. zu bestimmen, wie die Bereinigungskosten aufgebracht werden sollen, ob durch Ausschlag aus den Flächengehalt oder den Abschätzungswerth der Grundstücke oder durch Bildung und Verkauf von Maffegrund- stücken, sowie ferner, ob die Beiträge nach Bedürf- niß erhoben oder ob die Kosten durch Kapitalauf- - nähme aufgebracht weroen sollen;
3. die zur Vollzugscommission zu berufenden Sachverständigen und deren Stellvertreter, sowie ein Mitglied des Schiedsgerichts und dessen Stellvertreter zu wählen.
Außerdem können Wünsche und Anträge Seitens der Betheiligten vorgebracht und berathen werden.
In dieser Versammlung hat jeder anwesende be- theiligte Grundeigenthümer eine Stimme; die Beschlüsse erfordern zu ihrer Giltigkeit eine Mehrheit von Zweidrittheilen der Anwesenden und sind unter dieser Voraussetzung auch für die nicht erschienenen Betheiligten verbindlich.
Kommen giltige Beschlüsse nicht zu Stand, so hat
zu 1. die Ermittelung des Flächengehalts der Grundstücke durch Vermessung zu erfolgen,
zu 2. die Vollzugscommission die erforderlichen Beschlüsse zu fassen,
zu 3. die Landescommission die Sachverständigen und Schiedsrichter zu ernennen.
Gießen, 11. April 1890.
Verkäufer, welche haftbar blieben, aus einer von den Commissionshändlern zu unterhaltenden Kasse zu übernehmen, wenn Käufer und Verkäufer dazu einen Beitrag von bestimmter Höhe zahlen würden. Zunächst wurde die Kasse zur Entschädigung für verworfene oder vor dem Schlachten crepirte Schweine errichtet. Der Beitrag hat je nach den Erfahrungen gewechselt. Zur Zeit hat jeder Verkäufer pro Schwein, welches er durch eine hiesige Commissionshandlung zum Verkauf stellt, 60 Psg., jeder Käufer 25 Pfg. Beitrag zu zahlen. Im Jahre 1885 führte die Roth zur Errichtung einer ähnlichen Kasse zur Entschädigung für Rinder. Anfangs ohne allgemeine Beitragspflicht mit geringem Beitrag, später obligatorisch für alle Kunden der Commissionäre unter Erhöhung des Beitragssatzes, hat das Grundprincip der Kasse nach verlustbringenden Erfahrungen aufö Reue gewechselt. Heute hat der theilnehmende Handelsmann entweder an jedem Markttage oder niemals fein Vieh in die Kasse einzukaufen,' scheidet er an einem Markttage aus, so wird er nicht wieder angenommen- dasselbe kann aber auch Händlern passiren, die häufig verdächtiges Vieh gebracht haben. Es wird kein Rind entschädigt, welches schon auf dem Markt von der Königlichen Veterinärpolizei als verdächtig angeschnitten wird. Der Beitrag ist jetzt für Fresser 1 Mk., für jedes größere Rind 5 Mk. pro Stück. Jeder Mäster, jeder Landwirth kann sich beim Verkauf seiner Rinder und Schweine an Händler durch Zahlung dieser Beiträge vor der Haftbarkeit schützen. Zur Zeit pflegt ein reichliches Drittel der Rinder (und der ganze Schweineauftrieb) versichert zu werden.
vermischter.
* Darmstadt, 24. April. Ein an einem jungen Manne Namens Eckert aus Dudenhofen begangener Mord hält die Gemüther der ganzen Umgegend in großer Aufregung. Der Ermordete brachte mittels Wagen Stroh nach Offenbach, wofür er 95 Mk. erlöste. Als gegen 12 Uhr Nachts das Fuhrwerk allein nach Dudenhofen kam, begaben sich die Angehörigen des E. auf den Weg, um nach dem Verbleib desselben zu sehen. In der Nähe, der Tannenmühle fand man den bereits erkalteten Körper des Unglücklichen im Graben liegen. Am Kopfe zeigten sich mehrere Stichwunden, Geld und Uhr waren geraubt.
Schrssrirachrichten.
Gesellschaft.
Im
Der Vollzugscommissär: Nebel, Großh. Amtmann.
Mikado. Er- von Hameln.
Sonntag den 4. Mat, Nachmittags 31/« Uhr: mäßigte Preise. Abends 7 Uhr: Rattenfänger
Gewöhnliche Preise.
Dienstag den Gewöhnliche Preise.
Mittwoch den
Bremen, 25. April. (Per transatlantischen Telegraph.) Der Schnelldampfer Trave, Capt. W. Willigerod, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, welcher am 16. April von Bremen und am 17. April von Southampton abgegangen war, ist heute 8 Uhr Morgens wohlbehalten in Newyork angekommen.
Bremen, 25. April. (Per transatlantischen Telegraph.j Der Postdampfer America, Capt. A. Kohlmann, vom Norddeutschen Lloyd in Bremen, welcher am 10. April von Bremen abgegangen war, ist vorgestern 11 Uhr Vormittags wohlbehalten in Baltimore angekommen.
Hierauf: Der zündende Funke. Gewöhnliche Preise.
Donnerstag den 1. Mai geschlossen.
Freitag den 2. Mat: Cyprtenne. Hierauf: Flotte Bursche.
Gewöhnliche Preise.
Samstag den 3. Male: Maria Stuart. Gewöhnliche
Spielplati der vereinigten Frankfurter Stadttheater.
Opernhaus.
Dienstag den 29. April: Gastspiel des Fräulein Schacko. Rtgiletto. (Gilda: Frl. Schacko.) Hierauf: Wiener Walzer. Gewöhnliche Preise.
Mittwoch den 30. April: Vorstellung bet ermäßigten Preisen. Lumpaci-Vagabundus. Außer Abonnement.
Donnerstag den 1. Mai: Gastspiel des Fräulein Schacko. DaS Glöckchen des Eremiten. (RoseFriquet: FräuleinSchacko.)' Gewöhnliche Preise.
Freitag den 2. Mai geschlossen.
Samstag den 3. Mai: Lohengrin. Gewöhnliche Preise.
30. April: Das Bild des Stgnorellt.
das ergibt 0,77 pCt. aller geschlachteten Thiere, der Procentsatz hat sich also gegen das Vorjahr vermindert.
Diese Confiscationen, welche mit Einführung des Schlachtzwanges und der städtischen obligatorischen Fleischschau erheblich gestiegen waren und zu einer Unzahl von Processen gegen die Besitzer führten, die ersatzpflichtigt gemacht werden
Schauspielhaus.
29. April: Stützen der
Zur Versicherung von Schlachtvieh.
(Aus der Deutschen Allg. Zeitung für Landwirthschaft.)
Der preußische Minister für Landwirthschaft 2c. hat unterm 28. December 1889 aus dem Verwaltungsbericht des Magistrats zu Berlin über den städtischen Central-Vieh- und Schlachthof 1888/89 folgende Mittheilungen in Bezug aus Schlachtviehversicherung zur Kenntniß der Vorstände der landwirthschastlichen Centralvereine zur weiteren Verbreitung gebracht.
Im Berichtsjahre wurden im Polizeischlachthause verworfen und in den öffentlichen Schlachthäusern beanstandet die ganzen Cadaver von:
Preise.
Sonntag den 4. Mat: Zum ersten Male: Die Kreuzel-
Bauerncomödte mit Gesang in 3 Acten von L. Gruber.
sollten, veranlaßten im Jahre 1884 die am Centralviehhofe fd|tctiler, Bauerncomödt- mit Gel arbeitenden Viehcommissionshändler, die Entschädigung der | Gewöhnliche Preise. Anfang 7 Uhr.
In städtischen
Polizeischlachthause
Schlachthäusern
Zusammen
Rindern
571
1724
2295
Schweinen
469
4854
5323
Kälbern
129
120
249
Schafen
279
193
472
Summa
1448
6891
8339
Verbesserte
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Preis des Looses nur 1 Mark.
Gewinne
i. W- o.
Mk. 22,500.
große Süßer = Lotterie
für die 2498
St. Josephskirche in Mainz.
Ziehung schon am 1. Mai Z.
Die '.Gewinne, nur Silberbarren und silberne Gegenstände, werden mit kleinem, festgesetztem Nachlaß, von dem Lieferanten derselben zurückgekauft. — Loose ä Mk. 1 bei den bekannten Verkaufsstellen, sowie durch tie General-Agentur
J. B. Heim jr., Hoflieferant in Mainz.
Ziehung am LJllaih.3.
Hauptgewinn Mk. 10,000 u. f, w.
Akademischer Gesangverein.
Die Proben beginnen am Dienstag den 29. April er. reichhaltige Mustercollection, gediegen'und zwar Abends 1 Uhr für die Damen, um 8 Uhr für die in Zeichnung und Kolorit empfiehlt. Herren. Jeden Freitag um 8 Uhr Abends ist Gesammtprobe zu Fabrikpreisen 2903 Anmeldungen neuer Mtglieder nimmt der akademische Musikdirector
Greorg Schultheis, zu obengenannter Zeit in der kleinen Aula der Univerfität entgegen.
3 Marktstraße 3. 13723 Der Vorstand
Tapeten u. Öotiifii,
Ein schöner großer Feigenbaum ist zu verkaufen.
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