Ausgabe 
28.9.1890 Zweites Blatt
 
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II. Für Kühe und Ninder Simmenthaler Ra?e:

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Zus. 200 Mk.

30

20

15

15

15

15

10

10

10

Paul Köchler von Ltch Köhler von Eberstadt Hetnr. Fendt von Hungen C. Schäfer von Langsdorf H. Kneip von Langsdorf

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für /Kühe für 1 Kuh

Herr Christian Seibert von Hungen Bürgermeister Bopp von Bellersheim Gg. Hahn von Bellersheim Earl Heller von Lich Gg. Reitz von Inheiden v. Oven von Hungen

für Collection 36 W.

30

III. Für Kühe und Rinder Vogelsberger Raye:

1) Zuchlgenossenschaft Grünberg für Collection, 11 Stück 100 Mk.

2) Herr Walther von Ober-Bessingen für 2 Kühe 15

IV. Außerhalb des Kreises Gießen:

1) Herr Wilh. Strauch von Borsdorf 15

Simn-enthaler Ra?e,

2) Zuchtgenossenschaft Büdingen für Collection, 8 Stück 50 Simmenthaler Raye. ____________

Zus. 180 Mk.

V. Für Rinder Simmenthaler Ra-e:

1) Herr Heinr. Seibert von Hungen für 1 Stück

2) H. Fendt von Hungen

3) Jacob Heller von Ltch

4) Herm. Petri von Lich

5) Ernst Heinrich von Langsdorf

6) H. Döpfer von Röthges

7) Wilh. Velten von Steinheim

8) Verwalter Steeg von Rtngelshausen für 2 Stück

9) Wilh. Hofmann von Rabertshausen für 1 Stück

10) Otto Bopp von Bellersheim

11) Otto Reusel von Bellersheim für 2 Stück

12) Ph. Zimmermann von Ltch für 1 Stück

13) Christian Heller II. von Lich

14) Letdner von Villingen

15) Louis Henk von Langd

16) Peter Scharmann von Steinhetm

17) Carl Schmidt V. von Hungen

18) Verwalter Fleckenftetn von Friedrtchshütte

19) Peter Dietz von Lich

20) Heinr. Kneip von Langsdorf

21) Joh. Meckel von Röthges

25 Mk.

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5 :

Bekanntmachung,

die Faselschau zu Hungen am 22. September 1890 betr.

Bei der am 22. l. M. zu Hungen abgehaltenen öffent­lichen Faselschau sind die nachstehend verzeichneten Thiere für

VI. Für Rinder Vogelsberger Ra§e:

1) Herr Joh. Keil XV. von Ettingshausen 10 Mk.

2) velnr. Walter von Ettingshausen 10

3) Wilhelm Emmel von Wohnbach für 1 Stück 5

Vogelsberger Rare. ____________

Zus. 285 Mk.

Die Prämiirungs-Commission: Köhler, Bürgermeister. Erb. Wolf. Eberhard. Faul stich. Lang.

Bekanntmachung.'

Wiutereursu» 1890/91 der Ackerbauschule deS landwirthschaftlichen Verein- für die Provinz Oberheffeu zu zriedberg.

Der diesmalige Wint-rcursus hiesiger Ackerbauschule beginnt Montag den 3. November und schließt gegen Ende März. Der Unterricht, welcher durch einen von Großh. Regierung vorgeschriebenen Plan geregelt ist, erstreckt sich aus allgemeine Schulfächer, Naturkunde und Landwirthschastslehre. Er wird von zwei Landwirthschastslehrern, einem seminaristisch gebildeten Hauptlehrer und mehreren Hülsslehrern erthetlt Die nöthige Anschauung bieten die reichen, alljährlich ergänzten Lehrmittel der Anstalt, sowie Ausflüge nach Gutswirthschaften uno gewerblichen Anlagen. Der Lehrplan unserer Ackerbau­schule ist aus zwei Winter berechnet und dementsprechend um- faßt dieselbe zwei Klaffen. Ausnahmsfähig sind alle unbeschol­tenen jungen Leute, welche die Volksschule mit gutem Erfolge durchgemacht haben und einige Kenntniß von der prattischen Landwirthschaft besitzen. In die obere Klaffe werden nur solche Schüler ausgenommen, welche bereits die untere Klaffe einer landwirthschastlichen Winterschule mit Ersolg besucht, oder sich anderweitig die für die Oberklaffe nöthigen Kenntnisse angeeignet haben. Die Neuangemeldeten haben ein Zeugniß ihrer Bürgermeisterei über unbescholtenen Lebenswandel bei­zubringen. Das Schulgeld beträgt für eine jede der beiden Klaffen 20 <A Anmeldungen nimmt mündlich oder schriftlich der Anstaltsvorsteher, Landwirthschaftülehrer Dr. To bi sch, entgegen, welcher auch anderweitige bezügliche Auskunft ertheilt.

Friedberg, im September 1890.

Der Aussichtsrath der Ackerbauschule zu Friedberg. Dr. Braden, Kreisrath. Dr. Wallau, Amtmann. Schmidt, Schulrath. Dr. Tobisch, Landwirthschafts- lehrer.

tauglich befunden worden, als Gemeindezuchtstiere verwendet zu werden.

Gießen, am 24. September 1890.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.

Gigenthüruer.

Fasel.

Urtheil der Kommission und Bemerkungen.

Namen.

Wohnor-t.

Rasse.

Alter.

Farbe.

1. v. Oven

2. Wilh. Gorr

3. Friedrich Wirthwein

4. Christ Heller

5. August Wolf

6. Gg. Lud Schwab

7. Hrch. Heß

8. Moritz Jäger

9. 'Bürgermeister Konrad

10. Derselbe

11. Müller Zimmer

12. Gust. Kammer

13. Gg. Leopard

Hungen

Münzenberg Biebesheim Lich

Berstadt Obermockstadt Dornassenheim Traismünzenberg Blofeld

Blofeld

Lich Bellersheim

Melbach

Simmenth. Bast.

Berner Bast. Simmenthaler Berner Bast.

Simmenthaler

Berner Bast n

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Simmenthaler

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Die Körcomm

13 Monat

DA I IV» I-

VI4 I.

V/i I-

16 Monat IV4 I- IV4 I.

IV. I.

10 Monat

IV4 I-

1 I.

IV4 I.

:ssion:

Gelbweiß

Roth u- weih Gelb ib weiß Roth u. weiß

Gelb u. weiß

Roth u. weiß tf w n

Gelb u. weiß Gelb

Gut. Ist in den ersten 3 Monaten noch zu schonen.

Tauglich.

Tauglich.

Tauglich Tauglich. Gut.

Tauglich.

Gut- An die Gem. Birklar verkauft.

Tauglich.

Tauglich. Noch zu jung, erst in

5 Monaten zur Zucht zuzulassen.

Tauglich.

Gut- In den ersten 3 Monaten noch zu schonen-

Tauglich. An die Gemeinde Ettings­hausen verkauft.

Dr. Winkler, Kreisthierarzt. Bopp, Bürgermeister. R. Güngerich.

Cocalts nnd provittsUUo.

Gießen, 27. September.

Sitzung Großh. Handelskammer vom 5. September 1890. Anwesend waren die Herren Koch, Gail, Heichel« heim, Homberger, Wortmann.

Von der Handelskammer zu Münster ist der Kammer eine an den Bundesrath gerichtete Eingabe, betreffend die Steuerfreiheit und Nachversteuerung von Branntwein in Heil­mitteln, mit der Bitte der Unterstützung zugegangen. Es wurde beschlossen, zunächst die gutachtliche Aeußerung hiesiger Interessenten zu dieser Frage einzuholen und die definitive Beschlußfassung einer zukünftigen Sitzung vorzubehalten.

Zum Gesetzentwurf, betreffend Abänderung der Gewerbe­ordnung, waren der Kammer Seitens Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz eine Reihe von Fragen zur gut­achtlichen Beantwortung vorgelegt worden. Zu diesem Zwecke war von der Kammer eine aus den Herren Koch, Gail und Homberger bestehende Commission gebildet worden, welche die Fragen einer eing henden Prüfung unterworfen und eine an Großherzogl. Ministerium des Innern und der Justiz ab- zusendende gutachtliche Eingabe entworfen hatte, welche die Billigung der Kammer sand.

Es wurde dem seither geübten Modus entsprechend be­schlossen, in diesem Jahre von der Veröffentlichung eines gedruckten Jahresberichtes abzusehen und nur einen knrz- vWrängten schriftlichen Bericht über die Thätigkeit der Kammer vittt verflossenen Jahre an Großh. Ministerium des Innern siEdew^JNM abzusenden, die ausführliche Darstellung dem 'Nächstes Jähr er-scheistendett'gedruckten Berichte vorbehaltend.

^"Es-ttegr Ms -eine AMHMrnZ Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz vor, 'iÄödach'nüch Mittheilnng des Reichskanzlers die HMdelsomryont-io^) zwischen Deutschland und Rumänien vom 14. November 1877 (Reichsgcsctzblatt 1881, Seite 199), nebst der Zufatzconvention vom 1. März! 1887 (Reichsgesetzblatt 1887, Seite 123) am 21. Juni d. I.

von der Königlichen Rumänischen Regierung aus Grund des Art. 25 der Handelsconvention und des Art. 3 der Zusatz­convention gekündigt worden ist.

Desgleichen gehen uns Nachrichten über den unreellen Geschäftsbetrieb verschiedener Londoner Firmen zu, was wir Interessenten zur Kenntnißnahme mit dem Anheimgeben unter­breiten, Anfragen, ob sich gegen eine Geschäftsverbindung mit einer bestimmten Firma Bedenken ergeben, an uns zu

richten.

X X Eckartshausen, 26. September. Eine ungemein widerwärtige Schmauserei, die fast an Kannibalismus er­innert, führte eine Zigennerbande in unserer Nähe, in der Gemarkung Himbach aus, welche an die unsere angrenzt. Das herumlungernde Gesindel hatte herausgebracht, daß auf dem Wasenplatze der Gemarkung Himbach ganz kürzlich ein zu Grtinde gegangenes Schwein verscharrt worden war. Die Bande sandte einige Mitglieder nach Himbach, um hier gleich­sam Sicherheits- und Wachtdienste wegen einer etwaigen Ueberraschung ausüben zu laffen, die anderen zogen nach dem Wasenplatze und es dauerte nicht lange, so hatten sie das Schwein ausfindig gemacht. Sie zogen es hervor, zerlegten es, obgleich es abscheuliche Düfte verbreitete und begannen mit dem Zurichten 1111b Braten. Die Sache wurde ruchbar, der Polizeidiener erschien, er bedrohte die Bande mit Strafen und verwies auf die Folgen, die der Genuß des widerwär- tigeu Fleisches hervorbringen müßte. Die Zigeuner ließen sich aber nicht irre machen. Sie erklärten, was der liebe Gott' geschlachtet habe, sei besser, als was die Menschen schlachteten. Der in Himbach anwesende Veterinärarzt rieth, man solle die ganze Bande sestnehmen und an das Kreisamt abliefern, wozu aber militärische Hülfe erforderlich gewesen wäre. Beim Abziehen machte die Bande noch eine Ent­deckung. Vor einigen Jahren hatte eine andere Bande einen Jungen in Himbach zurückgelassen; dieser wurde seither in Himbach erzogen. Der unterdessen hcrangewachsene Bursche ist zwak etwas klein von Statur, hat aber starke derbe Fäuste

bekommen und will das Bäckerhandwerk erlernen. Die Zigeuner erkannten ihren Stammesgenossen, sie riefen ihn mit einem fremden Namen an, wälschten ihre Zigeunersprache und machten zuletzt Anstalten, den Burschen mit Gewalt fort­zuschleppen. Diesem hat jedoch das Leben zu Himbach und die seither empfangene Behandlung sehr wobl gefallen unt> er mochte es mit dem lüderlichen Herumziehen der ehemaligen Stammesgenossen nicht vertauschen. Er schrie daher um Hülse und widersetzte sich der Entführung, weshalb die Bande sich aus dem Staube machte.

N. Dudenroth, 26. September. In den letzten Tagen haben in unserem geschützten kleinen Thale Obstversteigeruu- gen auf dem Stamme stattgefunden. Die Preise sind dabei sehr niedrig geblieben. Während man sonst hört, daß die Preise von Mostobst ungefähr 67 Mark und etwas besser per Malter und die gebrochenen Sorten etwa 10 Mark be­tragen, bleiben die Preise bei uns weit darunter. Allerdings kommt hier noch die Auslage für Abmachen und Heimbringen hinzu. Alle Obstsorten sehen sehr schön aus; bei dem präch­tigen Welter sollte man jedoch mit dem Ernten noch langsam thun, weil die Baumsrüchte mit jedem Tage ersichtlich an Qualität gewinnen. Nach dem hohen Barometerstände zu urtheilen haben wir immer noch aus trockenes warmes Wetter zu rechnen, welches allen Obstsorten sehr zu statten kommen muß.

§§ Ruppertsburg, 26. September. Unserem reizend ge­legenen Dorfe steht eine Neuerung bevor, um die uns manche große Stadt beneiden dürfte, nämlich: eine electrische Beleuchtung. Dieser Tage war der Herr Bergwerks- Director hier, welchem auch die nur 20 Minuten von uns entfernte Friedrichs Hütte untersteht. Aus der Friedrichs- Hütte aber, wird unverzüglich eine electrische Beleuchtung ein­gerichtet und von dieser einen Strang hierher zu legen, macht weder große Mühe, noch besondere Kosten. Wir stehen also unmittelbar vor der Verwirklichung des Projectes und damit dürste Ruppertsburg eines der ersten ländlichen Dörfer, wahr­scheinlich das erste 'in Deutschland sein, welches electrisch be­leuchtet wird. Von der Friedrichshütte führt ein Schienen­strang hier vorbei nach der Station Villingen der Laubach- Hungener Bahn. Die Waggons werden aber von Pferden gezogen. Jetzt fangen unsere Mitbürger an, einzusehen, daß es unrichtig war, sich gegen die Bahn zu sträuben, denn sie hätte unsere schönen Aecker nicht verdorben, wie oft behauptet wird.

Veraschtes.

* Mainz, 26. September. In der letzten Decanats- synode des evangelischen Decanats Mainz wurde der ein­stimmige Beschluß gefaßt, durch Vermittelung der vorgesetzten kirchlichen Behörden die Großherzogliche Staatsregierung zu ersuchen, baldthunlichst eine Revision der landesgesetzlichen Bestimmungen über die religiöse Erziehung der Kind er aus gemischten Ehen vorzunehmen, in dem neuen Entwurf aber nach dem Vorgänge der preußischen Gesetzgebung eine Bestimmung einzufügen, durch welche die Nichtigkeit der vor oder bei der Eingehung einer Ehe in irgend welcher Form geschlossenen Verträge über Kindererziehung ausgesprochen wird. In der Synode wurde sehr über mangelhafte Hand­habung der äußeren Sonntagsfeier und über Lauheit 'und 9LOck>giebigkeit der Evangelischen in den gemischten Ehen geklagt. ___________

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verkehr, Land- unö volkswirthschaft.

, verbilligend- Gütertarife. Einer Angabe der yuuf- V \ÖA n>,cr6en voraussichtlich mit Neujahr neue (ver­billigende) Gütertarife eintreten, einerfeits auf den bayerischen StaatS- bahnen, anDercrKit§ auf den sächsischen Staatsbahnen, in den Di- rcctions-Bczirken Elberfeld, KSln linksrheinisch und rechlSrheinisch, aus den.Bahnen der BetriebSämkr Franksurt und Wiesbaden, auf den Pmlzischen Bahnen, der Main-Neckar-Bahn, der Hessischen Ludwigsbahn, aus den Umschiag-plätzen Frar.kfur,, Kassel, Ludwigs­hafen, Ma n, und Mannheim. Der Zellpunkt für Einführung eines neuen Tarifs nach Württemberg, «ade» und den Reichstanden ist noch nicht zu bestimmen.

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