Ausgabe 
25.1.1890
 
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1890

Nr. 21

Samstag den 25. Januar

Gießener Anzeiger

General-Anzeiger.

Amts- und Anzeigeblatt für den Kreis Giefzen

Gratisbeilage: Gießener Iamikienökätter.

Innahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Borm. 10 Uhr.

Alle Annoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehmen Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

Redaktion, Expedition und Druckerei:

Kchntgraße Ar.7.

Fernsprecher 51.

Vierteljähriger Avonncmenlspreisr 2 Mark 20 Pfg. mH Bringerlohn.

Durch die Post bezogen 2 Mark 60 Pfg.

Die Gießener

Wnmitienvrälter werden dem Anzeiger Wöchentlich dreimal beigelegt.

Der

Gießener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags.

Amtlicher Theil.

Bekanntmachung

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß im Monat Juli l. I. zu Nieder-Gemünden ein Zuchtvieh« arkt abgehalten und mit Genehmigung Großh. Ministeriums des Innern und der Justiz mit dem Markte eine Verloosung von Vieh und landwirthschastlichen Geräthen verbunden wird Es dürfen nicht mehr als 4000 Loofe das Stück zu 1 ausgegeben werden und sind mindestens 60% des Bruttoerlöses aus dem Verkauf der Loose zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden.

Der Vertrieb der Loose ist in der Provinz Oberheffen gestattet.

Gießen, den 22. Januar 1890.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v Gagern.

Bekanntmachung,

die Feldbereinigung in der Gemarkung Staufenberg betreffend.

Nachdem Großh. Kreisamt Gießen die Einleitung des Verfahrens der Feldbereinigung und der Anlage von Wegen in den BaumstüÄn in der Gemarkung Staufenberg beantragt hat, nachdem von der Großh. Landescommission für Feld­bereinigung das beantragte Verfahren als zulässig erachtet und der Unterzeichnete als Commiffär zur Leitung der Ab­stimmung bestellt worden ist, wird Tagfahrt zur Abstimmung über den gestellten Antrag aus

Mittwoch den SS. Januar 1890, Bormittags von 10 bis 12 Uhr, in daS Gemeindehaus zu

Staufenberg

anberaumt und zu derselben die betheiligten Grundeigenthümer unter hem Rechtsnachtheil eingeladen, daß diejenigen, welche in dem Termin weder persönlich noch durch gehörig Bevoll­mächtigte abstimmen, als für den gestellten Antrag stimmend angesehen werden.

Gießen, am 7. Januar 1890.

Der zur Leitung der Abstimmung bestellte Commiffär: Nebel, Amtmann.

Bekanntmachung.

Nach Beschluß der Generalversammlung des landwirth­schastlichen Bezirksvereins Gießen soll auf dem Saatmarkte zu Frankfurt a. M. am 3. Februar l. I. der Bezug von Saatjrucht, und zwar Hafer und Gerste, aus fremden Gegenden durch eine Commission,

bestehend aus den Herren: Gutsbesitzer Schlenke, Rentner Georgi von Gießen und Pachter Schuchard von Neuhof bei Leihgestern, vermittelt werden.

Es wird dies unter dem Anfügen zur öffentlichen Kennt- niß gebracht,

1) daß Landwirthe, welche durch Vermittelung des lan- wirthschaftlichen Vereins Saatfrucht zu beziehen wünschen, ihre Anmeldungen bis zum 1. Februar I. 3, bei dem Unterzeichneten oder Einem der oben genannten Commissionsmitglieder einzureichen haben;

2) daß bei Bestellungen von Mitgliedern des landwirthschaft- lichen Bezirksvereins, welche den Betrag von 30 «X nicht übersteigen, die Kosten des Transports der Saat­frucht bis zur Eisenbahn-Station Gießen auf die Bezirks­vereinskaffe übernommen werden, daß bei größeren Be­stellungen dagegen die Vereinsmitglieder die Kosten des Transports der Saatfrucht insoweit zu übernehmen haben, als die Bestellung den Betrag von 30 «X über­steigt;

3) daß Bestellungen von Landwirthen, welche nicht Mit­glieder des landwirthschastlichen Bezirksvereins sind, ebenfalls ausgeführt werden. Dieselben haben aber, wenn sie nicht vorher noch Mitglieder des landwirth­schastlichen Bezirksvereins werden und sich zu diesem Behufs bei dem Unterzeichneten anmelden sollten, den vollen Kostenbetrag für Ausführung ihrer Bestellungen zu vergüten;

4) daß die Zahlung bei Empfang der Saatfrucht alsbald zu erfolgen hat;

5) aus welcher fremden Gegend die Saatfrucht zu beziehen ist, ist dem Gutachten und Beschluffe der Commission überlasten.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, vorstehende Bekanntmachung in Ihren Gemeinden veröffentlichen zu lasten,

Anmeldungen entgegenzunehmen und umgehend und längstens bis zum 1. Februar l. I einzusenden.

Gießen, den 16. Januar 1890.

Der Director des landwirthschastlichen Bezirksvereins Gießen.

Jost._________________________

Deutsches Reich.

Darmstadt, 24. Januar. Das Großh. Regierungsblatt Nr. 3 enthält:

1. Verordnung, den Erlaß polizeilicher Vorschriften für Nheinschiffe von einer Tragfähigkeit unter 300 Centner betreffend.

2. Bekanntmachung der Großh erzogl. Ministerien des Innern und der Justiz und der Finanzen, betreffend die Unfallversicherung der im staatlichen Baubetrieb des Groß- herzogthums beschäftigten Personen.

Deutscher Reichstag.

49. Plenarsitzung. Mittwoch den 22. Januar 1890, 2 Uhr.

Präsident v. Levetzow eröffnet die Sitzung urn'2 Uhr 20 Min.

Leider muß ich wieder damit beginnen, eine Trauer­botschaft dem Hause mitzutheilen. Ein hochperehrtes, hoch­angesehenes Mitglied dieses Hauses, der Freiherr von und zu Franckenstein, ist heute Morgen hier nach kurzer Krankheit, aber schweren Leiden aus diesem Leben geschieden. Ein echter deutscher Mann, echt und treu, wahr und ohne Furcht, selbstlos, recht und schlecht, ein Mann karg.an Worten, aber von großer Thatkraft und weitem Blick. Der Präsident gedenkt dann mit warmen Worten der parlamen­tarischen Thätigkeit des Dahingeschiedenen und fährt dann fort: Ich habe drei Jahre lang Gelegenheit gehabt, den Verstorbenen als nächsten Amtsgeuossen zu haben und seine hervorragenden Eigenschaften kennen und würdigen zu lernen. Die persönlichen Beziehungen zwischen ihm und mir werde ich lebenslang in treuer Erinnerung behalten. Er ist seine Wege richtig vor sich gewandelt und ruht nun in seiner Kammer.

Das Haus tritt hieraus in die Tagesordnung ein.

Der Ergänzungs-Etat, welcher 187 000 Mk. für den Umbau des Dienstgebäudes des Auswärtigen Amtes fordert, wird debattelos in zweiter Lesung genehmigt.

Es folgt die zweite Berathung des Socialisten- gesetzes.

Von conservativer Seite ist ein Antrag eingebracht, welcher im Wesentlichen die Wiederherstellung der Streichungen bezweckt, die von der Commission vorgenommen sind.

Abg. Frhr. Langwerth v. Simmern (Welse) erklärt sich gegen das Gesetz, das zum Theil wirkungslos sei, zum andern Theil aber die offene Agitation in eine geheime und darum viel gefährlichere verwandele. Dazu kommt, daß das Gesetz auch Unschuldige treffe, wie die Beschlagnahme der Volkszeitung ergeben hat. Statt solche Gesetze zu machen, soll man den deutschen Geist pflegen, den Geist des Gemein­sinns und der corporativen Hülfe. Redner erklärt sich als Gegner aller Ausnahmegesetze. Eine Regeneration des deut­schen Geistes, eine Bekämpfung aus geistigem Wege ist das einzige Mittel, um die Socialdemokratie erfolgreich zu be­kämpfen.

Abg. v. Kardorsf: Was der Vorredner unter Re­generation deutschen Geistes versteht, wissen wir Alle. Wollen Sie die socialistische Agitation einen geistigen Kampf nennen? Das ist einfach ein Aufrufen der schlechtesten Leidenschaften. Vom Centrum werden die Orden als zweckmäßiges Mittel gegen die Socialdemokratie empfohlen. Wir halten die Orden hierzu nicht für geeignet und stehen den Orden noch ebenso gegenüber, wie die Reformatoren.

Abg. Dr. Windthorst ((Str.): Ich weise die all­gemeine Anschuldigung gegen das Weltenthum, die in den Äußerungen des Vorredners enthalten war, mit Jndignaüvn zurück. Diese Beschuldigungen sollten aushören- ist es nicht genug an dem, was 1866 geschehen ist? Aber in Preußen scheint man nur noch mit Polizei und Militär regieren zu können, andere Factoren scheint man dort nicht zu kennen. Wir sind keine Heloten, sondern vollberechtigte Söhne nnseres Vaterlandes. Wir halten die Orden für eine wichtige sociale Einrichtung und wir haben ein Recht, dies zu thun, sociale Fragen löse man doch nicht mit dem Knüppel. Herr v. Kardorsf mag darüber anders denken, aber wir haben doch mit dem Fürsten Bismarck zu verhandeln, nicht mit dem Herrn v. Kardorff. (Heiterkeit.)

Abg. Langwerth v. Simmern verwahrt sich gegen den Vorwurf, als ob das Welfenthum irgendwie aus eine I gewaltsame Aenderung der bestehenden Verhältnisse speculire. I

Abg. v. Kardorsf: Der Angriff gegen den Vorredner ging hauptsächlich dahin, die Annahme zu widerlegen, als ob die Socialdemokratie mit geistigen Dritteln allein bekämpft werden könne.

Abg. Dr. Windthorst (Ctr.): Wir halten allerdings die Orden für wichtig und müssen uns hüten, unsere Glaubens­genossen unter Ausnahmegesetze gestellt zu sehen. Ein dauerndes Socialistengesetz mit Ausweisungsbefngniß erhalten Sie mit Einwilligung des Ccntrums nie.

§ 2 der Vorlage, der zunächst zur Debatte steht, wurde unverändert angenommen.

§ 11 handelt von der Beschlagnahme periodischer Druck­schriften.

Abg. Dietz-Hamburg (Soc.) schildert das Verfahren der Hamburger Behörden gegenüber der dort erschienenen Hamburger Gerichts Zeitung. Dem bett'. Senator gegenüber sei Herr v. Puttkamer noch ein wahrer Edelmann gewesen. (Vicepräsident Frhr. v. Unruhe-Bomst beanstandet diesen Ausdruck.) Der wirthschastliche Schaden dieser Polizeirna.ß nahmen sei ein bedeutender, die Schädigung der Social demokratie gleich Null.

Abg. Ku le mann (natl.) besürwortet den Commissions­paragraphen, wonach periodische Druckschriften verboten werden können, sobald innerhalb eines Jahres nach einem aus Grund des Socialistengesetzes erfolgten Verbote einer einzelnen Nummer ein weiteres Verbot erfolgt.

Abg. Singer polemisirt mit dem Abg. Kulemann, der früher die socialdemokratischen Blätter beschuldigt habe, den politischen Meineid zu vertheidigen. Dies sei unrichtig. Die Anarchisten und SocialdcMokraten stehen einander feindlich gegenüber. Man könne die Anarchisten bekämpfen, aber die einzelnen Personen doch für respectable Leute halten. (Wider­spruch rechts.) Der Vundesbevollmächtigte für Baden hat verschiedene Flugblätter hier citirt, diese Citate waren falsch. Wir sind stärker als das Socialistengesetz, wir werden das Socialistengesetz überdauern.

Badischer Bevollmächtigter Frhr. v. Marschall hält seine Angaben über die in Baden verbreiteten Flugblätter ausrecht.

Abg. v. Kardorfs (Rp.): Es war sehr wichtig, die Stellungnahme des Abg. Singer gegenüber dem Anarchismus zu hören, für die Berathung des Socialistengesetzes ist diese Erklärung sehr wichtig und es wäre zu wünschen, daß sie in recht weiten Kreisen verbreitet würde.

Nach persönlichen Auseinandersetzungen zwischen den Abgg. N i ck e r t, S i n g e r und dem Badischen Bundesbevollmächtigten Frhr. v. Marschall vertagt sich das Haus.

Von Sr. Majestät dem Kaiser ist ein Telegramm cin- gegangen, worin Allerhöchstderselbe dem Reichstage sein Beileid ausdrückt zu dem Verlust durch den Tod des Frhrn. v. Franckenstein, in dein Se. Majestät einen Mann von vor­nehmer Gesinnung und warmen Patriotismus verehrt.

Nächste Sitzung Donnerstag 11 Uhr. Fortsetzung der zweiten Berathung des Socialistengesetzes.

Schluß 5% Uhr.

Neueste Nachrichten.

WoW telegraphisches Correspondenz-Burcau.

Berlin, 23. Januar. Bei der morgen Vormittag im Broncesaal des Stadtschlosses in Potsdam stattfindenden Nagelung und Weihe der dem Gardes du Corps-Regiment zu verleihenden neuen Standarte schlägt der Kaiser den ersten Nagel, die Kaiserin den zweiten, der Kaiser den dritten, vierten, fünften, sechsten und siebenten (für Sühne) ein. Die kirchliche Feier findet zur Weihe der Standarte durch den Feldprobst Richter im Marmorsaale statt. Nach der Feier nimmt der Kaiser die Parade des Regiments Gardes du Corps im Lustgarten ab.

Berlin, 23. Januar. Die Centrumssraction des Reichs­tags übersandte der Freifrau von Franckenstein eine Adresse, in welcher es heißt:Die Größe des Schlages, der Sie, die freiherrliche Familie, das bayerische Land, ja das ganze Deutsche Reich betroffen hat, läßt sich in dieser Stunde nicht ermessen. Aber Niemand ist härter heimgesucht worden, als die Fraction, an deren Spitze der Verblichene so lange ruhmreich gestanden, deren Seele und innigste Verkörperung er war. Fern von der Heimath haben Ew. Excellenz die Sonne Ihres Erdendaseins untersinken, hier aus der Wahl­statt diesen ersten Kämpen und Bannerherrn der großen Centrumssache fallen sehen! Genehmigen Sie den tiefge­fühlten Dank des ganzen Centrums für diese Krönung eines beinahe 20jährigen Opferlebens; genehmigen Sie das heilige Gelöbniß, das wir für uns und das ganze katholische Deutsch land in Ihre Hand ablegen, daß seines Andenkens unter unL kein Ende sein solle."