Erste Ausschuß der Zweiten Kammer beantragt, die Kammer wolle die Regierung ersuchen, aus dem begonnenen Weg der Uebernahme von Schullasten der Gemeinden für die Volksschulen auf den Staat weiter voranzugehcn. Von Interesse dürfte hierbei aber auch die Stellung der Regierung zu dem Anträge sein. Die Regierung spricht sich nach eingehender Prüfung der Sache entschieden gegen die Uebernahme der in Frage stehenden, seither von den Gemeinden getragenen Schullasten im Gesammtbetrage von 3—4 Mill. Mark aus. Nach einer Zusammenstellung haben sich im Jahre 1883/84 die Gesammtkosten des Volksschulwesens im Groß- herzogthum aus über acht Millionen Mark belaufen und es haben zu diesen Kosten die Gemeinden 6 866 104 Mark und der Staat 1084 455 Mark beigetragen. Im Jahre 1888 wurden von den Gemeinden (ausschließlich der Kosten für Schulgebäude) für die Volksschulen 2 964 010 Mark und für höhere Schulen 146 000 Mark, also im Ganzen für Schulwesen 3116 000 Mark aufgewendet.
Wenn die Kosten des Schulwesens (außer den Kosten für Schulhausbauten) durch den Staat übernommen würden, so würden die Gemeinden der Provinz Starkenburg an Schulkostcn um 1 327 000 Mk. entlastet, die Steuerzahler der Provinz Starkenburg an directen Steuern um 1 152423 Mk. mehr belastet, die Gemeinden der Provinz Oberhessen an Schulkosten um 813 000 Mk. entlastet, die Steuerzahler der Provinz Oberhessen an directen Stenern um 716 210 Mark mehr belastet, die Gemeinden der Provinz Rh ei «Hessen an Schulkosten um 973 000 Mark entlastet, dagegen die Steuerzahler der Provinz Rheinhessen an directen Steuern um 1 246 367 Mark mehr belastet. Mit Ausnahme von Offenbach würden die größeren Städte an directen Steuern sehr wesentlich mehr aufbringen müssen, als ihre Schulkosten seither betragen haben. Die Uebernahme der fraglichen Kosten auf die Staatskasse würde danach eine außerordentliche Vermehrung der directen Steuern zur Folge haben, es würde eine Erhöhung um 50pCt. und höher, nach der kaum zu umgehenden Uebernahme auch der Kosten für Errichtung und Unterhaltung der Schulgebäude, um 100 pCt. nothwendig werden, also eine Erhöhung der Steuern im Ganzen um das Doppelte eintreten müssen. Die ganze finanzielle Lage des Staates würde dadurch ungünstig beeinflußt werden; durch eine solche Erhöhung der directen Steuern würden dazu vorzugsweise diejenigen Personen belastet werden, welche eine Einkommensteuer zu versteuern hätten, da diese Personen zu den Gemeindeumlagen nur mit dem halben Einkommensteuer- capital zugezogen sind, während sie zu den directen Steuern mit dem ganzen Einkommensteuercapital zugezogen werden würden. Auch würde eine solche Erhöhung der directen Steuern auf die Verwendung der Staatsmittel zur Erfüllung anderer an den Staat herantretenden hochwichtigen Aufgaben nur störend einwirken.
Ferner würde sich das Verhältniß der Gemeinden zu den Volksschulen bei Uebernahme der Schullasten auf den Staat wesentlich verschieben, das Verhältniß würde ein fremdartiges, was sehr zu beklagen wäre, da es im allgemeinen staatlichen und im Culturinteresse liege, daß dieses Verhältniß em recht nahes sei, daß die Gemeinden sich um ihre Schulen kümmern und die Fürsorge für die Schule als eine ihnen obliegende Pflicht erachten. Auch stehe es sehr dahin, ob durch die Uebernahme der Schulen auf den Staat eine Entlastung der ärmeren Gemeinden wirklich überall erreicht werde. Im Großherzogthum Hessen wurden in 1887 und 1888 für höhere Schulen (Gymnasien, Realgymnasien, Realschulen, höhere Mädchenschulen) jährlich 321370 Mk. (die aus der Staatskasse geleisteten Ausgaben für Ruhegehalte der Lehrer an höheren Schuten nicht inbegriffen) aufgewendet, darunter 191 400 Mk. für die von den Gemeinden gegründeten Realgymnasien und Realschulen; der letzteren Summe stehen in Preußen nur 897 700 Mk., in Sachsen nur 279 000 Mk. und in Baden nur 229 662 Mk. gegenüber. Für das Schulwesen wurden in Hessen (Seminarien, Präparanden-Anstalten, Taubstummen-Anstalten, KreiSschulinspectoren mit einbegriffen) über eine Million Mark jährlich aufgewendet, darunter für Zuschüsse an bedürftige Gemeinden, zur Aufbringung der Lehrergehalte, an Dienstalterszulagen, Remunerationen für Katecheten 390 000 Mk., für Ruhegehalte der Volksschullehrer 332 000 Mk., für Unterstützungen der Gemeinden in Aufbringung der Kosten der Schulgebäude 40 000 Mk., zusammen 762 000 Mk., während für diese Zwecke in 1887 im Staatsbudget für Württemberg 900512 Mk., in Sachsen 445300 Mk., in Baden 385 870 Mk. und in Preußen 14000000 Mark vorgesehen sind.
vermischtes.
* Dem Weilburger Tageblatt wird aus Biebrich berichtet: Der von Herrn Capellmeister Lux in Mainz für den Gesang- Wettstreit componirte Preischor „Mein Gau am Rhein" soll äußerst schwierig sein und wird befürchtet, daß deshalb und bei der Kürze der zur Einübung gebliebenen Zeit einer oder der andere Verein von der Concurrenz zurücktritt. Wie wir hören, wird der Gesangverein „Liederkranz" zu Weilburg diesen Preischor am 29. Juni er. aus dem Sängerfest des Lahnthalbundes in Gießen vortragen.
* Aus der Gesangftunde.
Stell' auf den Tisch die duftenden Reseden, („Nicht so schwerfällig!")
Die letzten rothen Astern bring' herbei
(„Mehr Farbe!")
Und laß uns wieder von der Liebe reden, („Ungezwungener!")
Wie einst im Mat!
i („Der Mai muß wärmer sein!")
Gieb deine Hand, daß ich sie heimlich drücke, („Nicht io quelichen!")
Und wenn man's sieht, mir ist es einerlei;
(„Nur nicht schreien!")
Gieb mir nur einen deiner süßen Blicke, („Etwas tiefer!)
Wie einst im Mai!
(„Das war schon wärmer!")
Es blüht und funkelt heut' auf jedem Grabe, („Das war zu tief!")
Der Tag im Jahre ist den Tobten frei, („Mehr Leben!")
Komm an mein Herz, daß ich dich wieder habe, („Aushalten!")
Wie einst im Mat!
(„Noch einmal, wenn ich bitten darf!")
Citeratnr «nd Kunft.
Katechismus der Kunstgeschichte. Von Bruno Bucher. Dritte, verbesserte Auflage. Mir 276 in den Text gedruckten Abbildungen. X und 323 Seiten. Preis in Origtnal-Letnenband 4 Mk. Verlag von I. I. Weber in Leipzig.
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Donnerstag d. 26.I«ni1890, Nachmittags 3 Uhr, auf Großherzoglichem Ortsgericht dahier zu den im Termin näher angegeben werdenden Bedingungen einer öffentlichen Versteigerung ausgesetzt werden.
Die Besitzung besteht aus einem dreistöckigen Wohnhause mit drei Familienwohnungen im Miethwerthe von circa 2500 Mark, ferner in einem Komplex von großen Fabrik- und Nebengebäuden und großem Hofe, welcher seit 30 Jahren zum schwunghaften Betrieb einer Cigarrenfabrik gedient, endlich aus einem parkartig angelegten Zier- und Nutzgarten.
Die Versteigerung wird in doppelter Weise erfolgen, indem zunächst die Wohn-, Fabrik- und Nebengebäude nebst Hofraum und ein Theil des Gartens, sowie drei aus dem Garten gebildete Bauplätze, sS» dann aber die Besitzung im Ganzen, zum Ausgebot gelangen.
Wird das Taxatum erreicht, so kann der Zuschlag alsbald ertheilt werden.
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