Ausgabe 
15.6.1890 Erstes Blatt
 
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Nr. 136

Erstes BLaLL Sonntag den 15. Juni

1890

Der

Hießener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme des Montags.

Die Gießener

MnmirienVtLlter werden dem Anzeiger wöchentlich dreimal beigelegt.

Gießener Anzeig er

Keneral-Mnzeiger.

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Redaktion, Expedition und Druckerei:

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Amts- unb Anzeigeblatt für den Areis Gieren.

chratisöeitage: Gießener Kamikienökätter

Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgmden Tag erscheinenden Nummer bis Vorm. 10 Uhr.

Alle Annoncen-Bureaux deS In- und Auslandes nehme« Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

2lmtiid?er Theil.

Bekanntmachung,

<ben Ausbruch der Maul- und Klauenseuche zu Hungen betr.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß, nachdem in Hungen in dem Stalle des Bäckers Eisenhut und des Philipp Karl Seibert, sowie unter der Ge­meindeschafheerde die Maut- und Klauenseuche ausgebrochen ist, von uns neben der Sperre der beiden verseuchten Gehöfte und der Jsolirung der Gemeindeschafheerde in dem Hungener Ge­meindewald die Sperre über die Gemarkung Hungen verhängt worden ist.

Es darf hiernach Vieh aus der Gemarkung Hungen nur zum Zwecke der sofortigen Abschlachtung und nur mit Genehmigung der Bürgermeisterei ausgeführt werden. Die Bürgermeisterei wird die Genehmigung nur auf Grund einer schriftlichen Erklärung des Thierarztes, daß eine Verschleppung der Seuche durch den beabsichtigten Transport des Viehs zur Schlachtstätte überhaupt oder unter Beobachtung der in der abgegebenen Erklärung bezeichneten Vorsichtsmaßregeln nicht zu befürchten sei, ertheilen

Den Erlaubnißschein, welcher neben genauer Bezeichnung der wegzubringenden Thiere den Zweck des Transports, sowie die Frist, innerhalb deren der Transport vollzogen sein muß, den Ort, an dem die Schlachtung stattfinden soll, und die zu beobachtenden Vorsichtsmaßregeln angeben muß, hat der Führer der Thiere während des Transports mit sich zu führen.

Bezüglich der Nachbargemarkungen wird weitere Bekannt­machung ergehen.

Gießen, den 14. Juni 1890.

Großherzogltches Kretsamt Gießen.

v. Gagern.

Bekanntmachung.

Donnerstag den 3. Juli L I., Nachmittags V21 Uhr, wird in dem Gasthausezum Schwanen" in Lollar eine Generalversammlung des landwirthschaftlichen Bezirks-Vereins Gießen abgehalten werden.

Alle Mitglieder des landwirthschaftlichen Bezirks-Vereins und alle Freunde dec Landwirthschaft werden zu dieser Ver­sammlung hierdurch ergebenst eingeladen.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, den in ihren Gemeinden wohnenden Mitgliedern des Vereins vost dieser Einladung Kenntniß zu geben und auf zahlreichen Besuch der Versammlung hinzuwirken.

Tagesordnung:

1) Die Vorlage und Prüfung der Rechnung pro 1889/90.

2) Die Festsetzung des Voranschlags pro 1890/91.

.3) Vortrag des Herrn Landwirthschaftslehrers Leithiger von Alsfeld über Gründung einer Zuchtgenoffenschaft für Vogelsberger Vieh in Lollar und Umgegend.

Gießen, den 12. Juni 1890.

Der Director des landwirthschaftlichen Bezirks-Vereins Gießen. Jost, Regierungsrath.

Gefunden: 1 Federhalter, 1 Armband, 1 Armband- Glöckchen , 2 Stöcke, 2 Messer, 1 Taschentuch, 6 hölzerne Krahn en, 2 Regenschirme, 1 Medaillon, 2 Vorstecknadeln, 1 Handschuh, mehrere Schlüssel und Hundeblechmarken.

Gießen, am 14. Juni 1890.

Grobherzogliches Polizeiamt Gießen. Fresenius.

LolMsehe Uebersicht.

Gießen, 14. Juni.

In letzter Zeit waren Rücktrittsgerüchte' bezüglich des Prinz-Regenten Albrecht von Braunschweig aufgetaucht, die jetzt in maßgebenden braunschweigischen Kreisen als unbe­gründet bezeichnet werden. Anlaß zu den erwähnten Ge­rüchten scheint der Umstand gegeben zu haben, daß der Prinz-Regent während seines jüngsten Cur-Aufenthaltes in Baden-Baden von leichten Schlaganfällen heimgesucht worden ist, wie die MünchenerAllg. Ztg." zu berichten weiß, doch soll bereits eine entschiedene Besserung im Befinden des hohe« Herrn eingetreten sein.

Die Militärcommission des Reichstags trat am Donners­tag in die zweite Lesung der Heeresvorlage ein. Debattelos wurde zunächst der die Neuformationen betreffende § 2 gegen die Stimmen der Volkspartei, Freisinnigen und Socialdemo­kraten genehmigt, worauf die Commission in die Erörterung von § 1 (Festsetzung der Friedenspräsenzstärke auf 486,000 Mann), sowie der Resolutionen Rickert (jährliche Festsetzung

der Präsenzstärke) und Windthorst, welch' letztere Resolution verschiedene Milderungen zur Erwägung empfiehlt, eintrat. Die Discussion, an welcher sich die Vertreter aller Parteien betheiligten, war hauptsächlich durch die Auseinandersetzungen zwischen Centrum und Freisinn bemerkenswerth. Die frei­sinnigen Redner deuteten aus die Meinungsverschiedenheiten in der Centrumspartei und die hierdurch bedingte unbestimmte Haltung derselben in der Militärvorlage hin, dem von Seiten des Centrums widersprochen wurde. Die Discussion, welche auch die Gerüchte über eine eventuelle Auflösung des Reichs­tags bei Nichtbewilligung der Militärforderungen streifte, wurde dann abgebrochen und bis Montag vertagt, um in der Zwischenzeit den Abgeordneten Gelegenheit zu geben, sich mit ihren Wählern wegen der Militärsrage in Verbindung zu setzen.

Das preußische Abgeordnetenhaus erledigte am Donners­tag seine letzten geschäftlichen Angelegenheiten, während das Herrenhaus sich der nämlichen Arbeit am Freitag unterzog. In einer am Freitag Nachmittag abgehaltenen gemeinsamen Sitzung beider Häuser erfolgte alsdann der Schluß des Landtags.

Fürst Bismarck hat in Friedrichsruh wieder eine längere Unterredung gehabt, diesmal mit Mr. Kingston, dem Ber­liner Correspondenten desDaily Telegraph" in London. Dem Bericht zufolge, welchen Mr. Kingston seinem Blatte zugehen ließ, hat sich Fürst Bismarck bei der Unterredung über sehr verschiedene Dinge geäußert, z. B. über die Nihi­listen, die Arbeiterfrage, den Reichskanzler v. Caprivi, die deutsch-französischen. Beziehungen und über den deutsch-eng­lischen Colonialstreit.

Im französischen Parlamente befindet man sich neuer­dings wieder stark auf der Suche nach neuen Steuern. In der Budgetcommission der Depmirtenkammer waren Seitens der Untercommission mehrere Zuschlagssteuern, besonders die Erhöhung der Steuern auf mobile Werthe von 3 auf 4 Francs, beantragt worden und das Plenum der Commission hat die betreffenden Anträge am Donnerstag unverändert genehmigt. Es ist sehr wahrscheinlich, daß auch die Kammer die neuen Steuerprojecte billigen wird, obwohl sich angesehene Blätter, wieTemps" undJournal des Debats", gegen dieselben aussprechen. Zwischen der Zollcommission der Kammer und dem Ministerium Freycinet ist ein Conflict ausgebrochen. Die Commission erklärt sich gegen die Vorlage über die Ab­änderung des Zollregimes für Tunis, während die Regierung an der Vorlage sesthält und nur gewisse Abänderungen zu­lassen will. Ob die Sache von Bedeutung ist, wird sich wohl bald zeigen.

Deutscher Reichstag.

16. Plenarsitzung. Freitag, 13. Juni 1890, 1 Uhr.

Der Gesetzentwurf betr. die Abänderungen von Be­stimmungen des Strafgesetzbuchs (Straffestsetzungen aus Beschädigung von Telegraphen und Verfälschung von Tele- graphen-Freimarken) wird in erster Lesung berathen.

Abg. Klemm-Sachsen (cons.) sinder, daß die Vorlage eine Lücke in der bestehenden Gesetzgebung ausfüllt. Die sofortige Erledigung im Plenum wird leider nicht möglich sein- es empfiehlt sich Vorberathung durch eine Commission von 14 Mitgliedern. Die Commission wird namentlich die Normirung der Strafgrenzen zu prüfen haben, bei denen das Strasminimum für die vorsätzliche Markensälschung zu hoch bemessen erscheint, so daß der Richter oftmals Bedenken tragen wird, sie zu verhängen. Bei dem hauptsächlich vor­beugenden Character der meisten Strafbestimmungen wird die Frage einer Ermäßigung derselben wohl am Platze sein.

Abg. Gröber (Ctr.) bedauert die häufigen Aenderungen des Strafgesetzbuches, welche die Achtung vor dem Strafgesetz schädigen. Es wäre zu prüfen, ob man nicht mit der Strafe der Sachbeschädigung auskommen kann. Eine Bestrafung der fahrlässigen Sachbeschädigung hat man bisher noch nirgends verlangt; es dürste dafür auch kein Bedürsniß vorliegen, bei Fahrlässigkeit sollte nur dann Strafe erfolgen, wenn Leib und Leben bedroht worden ist. Ebenso sind die Straf­bestimmungen über die nochmalige Verwerthung der Tele­graphenmarken entbehrlich; einmal liegt für eine solche Strafbestimmung kein besonderes Bedürfniß vor und soweit ein solches Bedürsniß vorliegt, werden die vorhandenen Strafbestimmungen ausreichen. Für die Commissionsberathung dürste die vorhandene Commission für das Zuftellungswesen zu empfehlen sein- am besten wäre es, in dieser Commission die Vorlage zu begraben.

Abg. Dr. Horwitz (dsr.) schließt sich dem letzteren Vorschläge nicht an, ist aber einverstanden, daß die Vorlage in der Zustellungscommission berathen werde.

Bundescommissar Dr. Dammbach betont das Bedürfniß für die Vorlage, das von der Postverwaltung als dringend bezeichnet werde. Die Vorlage wäre nicht eingebracht, wenn das Bedürfniß dafür nicht vorhanden wäre. Telegraphen- Marken, auch wenn sie gebraucht sind, kommen oft noch in die Hände des Publikums und die Erfahrungen der Post­behörde beweisen, daß solche Verwendungen bereits entwerteter Marken sehr oft vorkommen.

Die Vorlage wird an die mit Berathung der Vorlage über das Zustellungswesen beauftragte Commission verwiesen.

Es folgt die erste Berathung des deutsch-schweizerischen Niederlassungsvertrages.

Abg. Dr. Baumbach (dfr.) geht auf die Ursachen der Kündigung des Niederlassungsvertrages ein, die in der Aus­legung des Ausweisungsparagraphen bestand. In diesen Bestimmungen ist keine Aenderung durch den neuen Vertrag eingetreten. Das Recht der Ausweisung stand früher nur den Schweizer Behörden zu. Gegenwärtig ist nun zwar bestimmt, daß deutsche Staatsangehörige gewisse Urkunden aufweisen müssen, wenn sie die Niederlassung verlangen, aber das Recht der Ausweisung steht der Schweizer Behörde allein zu. Es entsteht aber die wichtige Verfassungsfrage, ob der von dem Bundesrathe abgeschlossene und vom Reichstage genehmigte Vertrag einseitig vom Bundesrathe gekündigt werden kann. Diese Verfassungsfrage bleibt eine offene. Erfreulich ist, daß mit diesem Vertrage die Episode der Ver­stimmung mit der Schweiz endgiltig vorüber ist.

Abg. Hahn (cons.): Von einer Verstimmung zwischen Deutschland und der Schweiz weiß ich nichts, halte solche retrospectiven Betrachtungen aber für überflüssig- der alte Vertrag war sehr unklar in -seiner Fassung. Die Erfolge des Verhaltens unseres auswärtigen Amtes gegenüber der Schweiz sind jedenfalls gute gewesen für Deutschland. Den Ansichten des Vorredners über das Kündigungsrecht kann ich nicht ohne Weiteres zustimmen. Wenn eine Verstimmung zwischen der Schweiz und Deutschland bestanden haben sollte, so ist der Vertrag ein erfreulicher Beweis dafür, daß unsere Beziehungen zu diesem uns lieben Nachbarstaate jetzt gute sind.

Abg. Singer (Soc.): Die frühere Verstimmung zwischen dem Reiche und der Schweiz war sogar eine sehr ernste ui Folge der vom Fürsten Bismarck versuchten Ver­gewaltigung. Die Kündigung des Vertrags war die Strafe dafür, daß die Schweiz sich nicht bereit finden ließ, Schergen­dienste für die preußische Polizei zu leisten. Das Bis- marck'sche System hat dabei eine Niederlage erlitten und wir können mit dem Erfolge zufrieden sein. Wir anerkennen, daß der gegenwärtige Reichskanzler in offener und ehrlicher Weise die Differenzen beigelegt hat,

Staatssecretär v. Marschall verwahrt die Reichs­verwaltung gegen den Vorwurf der Vergewaltigung der Schweiz. Es hat sich um eine Verschiedenheit in der Auffassung der schweizerischen Verwaltungsmaßregeln gehandelt, von denen Deutschland meinte, sie seien schädlich, und die Schweiz sich überzeugt habe, daß sie ihr nichts nützen.

Abg. v. Putt käme r (cons.) will auf seine frühere amtliche Stellung nicht zurückgreisen, bestreitet aber, daß hier von irgend einer Niederlage der deutschen Politik die Rede sein kann. Die Schweiz hat durch die Neuorganisirung ihrer politischen Partei und durch die Ausweisung zahlreicher Social­demokraten bewiesen, daß sie sich dem Standpunkte der deutschen Regierung nähert. Zwar ist in dem neuen Ver­trage der Schweiz keine Verpflichtung auferlegt, die Herkunft der Niederlassenden zu prüfen, aber es wird diese Prüfung doch sicher aus Grund der neuen Bestimmungen stattfinden. Herrn Singer wird es schwerlich gelingen, den neuen Reichs­kanzler für die Socialdemokratie zu cooptiren durch eine Ver­beugung, die man ihm macht. Ich bitte, den Vertrag zu genehmigen und freue mich, daß die Beziehungen zwischen Deutschland und der Schweiz gute sind.

Abg. Dr. v. Marquardsen (natl.) glaubt nicht, daß aus der Kündigung des früheren Vertrags irgend welche Be­denken gegen das rechtliche Bestehen des jetzigen Vertrags hergeleitet werden können.

Abg. Dr. Lieber (Ctr.) stimmt mit Freuden für den Vertrag.

Die Vorlage wird sofort in zweiter Lesung angenommen.

Es folgen Wahlprüfungen.

Die Wahl des Abg. Leemann (ntl.) soll für giltiz erklärt, aber zugleich eine Resolution angenommen werden, den Reichskanzler zu ersuchen, wegen einer angeblich vor­gekommenen Wahlfälschung das gerichtliche Verfahren zu veranlassen.

Abg. Dr. Mülle r-Marienwerder (Rchsp.) hält die Re­solution für sorm-ll bedenklich.