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1890

Freitag den 14. Februar

Nr. 38

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Annahme von Anzeigen zu der Nachmittags für den folgenden Tag erscheinenden Nummer bis Sonn. 10 Uhr.

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stabes, sowie die denselben untergebenen Diri­genten, Offiziere, Trigonometer, Hillfstrigono- meter, Topographen und Hülfstopographen, an die Großh. Bürgermeistereien, die Grundbesitzer, Geistlichen rc. und die bei der Landesverwaltung angestellten Großh. Beamten.

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Vierteljähriger ^0onnemcntspretOi 2 Mark 20 Pfg. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen 2 Mark 50 Pfg.

-icdaction, Expeditiov und Druckerei: Schutstratze Ar.1.

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Von den für die Vergrößerung des Ortes in dem unterm 19. October 1887 genehmigten Ortsbauplan vorgesehenen neuen Straßenlinien werden zunächst nur die Linien CJB, CD und MN0L zur Bebauung eröffnet; in den übrigen zur Bebauung noch nicht eröffneten Straßen des fraglichen Planes dürfen Gebäude, die nach diesen Straßen ihren Aus­gang haben, nicht errichtet werden.

§ 2.

Außerhalb des Bereichs des Ortsbauplans dürfen Ge­bäude überhaupt nicht errichtet werden.

Heuchelheim, den 11. Februar 1896. Großherzogliche Bürgermeisterei Heuchelheim.

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Der

Hiehener Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme deS Montags.

geben, auf welche Seite er am 20. Februar gehört und wenn er sein Vaterland aufrichtig liebt, so wird er mit der Parole:Allzeit für Kaiser und Reich!" an die bedeutungs­volle Urne treten!

In der Dienstagssitzung des österreichischen Abgeordneten- Hauses entwickelte Finanzminlster Dunajewski aus eine bezüg liche Anfrage des deutschliberalen Abgeordneten Steinwender ein förmliches steuer- und finanzpolitisches Programm. Rach den Erklärungen Dunajewskis ist die Vorlage über die Reform der directen Steuern in Oesterreich fertiggestellt, die eine gründliche Umgestaltung des bisherigen ganzen Personalsteuer­systems bedeutet. Es ist eine mäßige Progressivsteuer beab­sichtigt, welche das persönliche Einkommen mit einem Satze von Vie Procent an bis zu 3 Procent aufsteigend trifft. Die Actien-Unternehmungen sollen in ähnlicher Weise wie die Er­werbs- und Wirthschastsgenossenschasten besteuert werden, unter Zugrundelegung der bilanzmäßigen Ueberschüsse. Weiter schlägt der Entwurf, nach den Mittheilungen des Finanzministers, eine einheitliche Erwerbssteuer und die Aufstellung eines reichgegliederten specialisirten Tarifs vor, welchem alle durch keine andere Erwerbsfteuer getroffenen Einkünfte aus Capital- vermögen unterliegen sollen. Schließlich erklärte Herr v. Dunajewski, daß die neue Steuervorlage nicht eine Ver­mehrung der Staatseinkünfte, sondern lediglich eine gerechtere Bertheilung der Steuerlasten bezwecke und demgemäß sei be­absichtigt, die nächstens einzusührende Personalsteuer als Er­tragssteuer nach Maßgabe der bestehenden Ueberbürdung zu

politische Ueversicht.

Gießen, 13. Februar.

Die Einberufung des preußischen Staatsrathes findet an diesem Freitag den 14. Febrmar statt, und beabsichtigt der Kaiser, die neue Session genannter Körperschaft mit einer- längeren Ansprache zu eröffnen. Als zweifellos gilt, daß dem Staatsrathe sofort nach seinem Zusammentritte Vorlagen im Sinne der jüngsten socialpolitischen Erlasse des Kaisers

gemacht werden.

Der entscheidende Tag der Reichstagswahlen ist allgemach herangekommen und dementsprechend hat auch die Wahlbe­wegung nunmehr ihren Gipfelpunkt erreicht. Eine Wahl Versammlung jagt die andere, die Wähler sehen sich von allen Seiten mit Wahlbrvchüren und Wahlflugblättern überschüttet und in der Parteipresse aller Richtungen sucht man den Leser und Wühler auf das nachdrücklichste zu überzeugen, daß er nur im politischen Sinne des betreffenden Blattes wählen dürfe. Aber dieses ganze bewegte Wahltreiben ist doch nur auf Diejenigen berechnet, welche in ihren politischen Anschau­ungen und Meinungen noch unentschieden hin und herschwanken und die allerdings die geeignetsten Objecte für den Stimmen­fang sind, den die eine Partei vielleicht etwas verschämter, die andere desto ungenirter betreibt. Für den überzeugungs­treuen Mann kann es aber schon längst keinen Zweifel mehr

Ortsbaustatut

für die Gemeinde Heuchelheim.

Auf Grund des Art. 3 der allgemeinen Bauordnung vsm 30. April 1881 und der §§ 3-9 der Verordnung über Ausführung derselben vom 1. Februar 1882 ist durch Be­schluß des Gemeindevorstandes mit Genehmigung Großh. Mi­nisteriums des Innern und der Justiz vom 15. Januar 1890 zu Art. 18 und 20 der allgemeinen Bauordnung und dem ge­nehmigten Ortsbauplan vom 19. October 1887 nachstehendes Ortsbaustatut errichtet worden.

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chratisöeilage: Gießener Aamikienökälter.

Alle Bnnonccn-Bureaux deS In- und Auslandes nehme« Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen.

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Abschrift.

Die den Herren Oberstlieutenant Morsbach und General­major Steinhaufen, sowie dem ihnen unterstellten Personal zu gewährenden Hülssleistungen bestehen vorzüglich in Fol- gendem:

1) Bei Besichtigung der Gegenden sind auf Verlangen Führer, welche dieselben genau kennen und sonst wohl unter­richtet sind, gegen ortsübliche Zahlung zu gestellen.

2) Bei Quartierwechseln oder sonstigen dienstlichen 23er* anlassungen haben die Großh. Bürgermeistereien den Herren Oberstlieutenant Morsbach und Generalmajor Stein­haufen, sowie dem ihnen untergebenen Personal, auf Ver­langen Miethsfuhrwerke gegen eine billige, die ortsüblichen Preise nicht überschreitende Vergütung, die sofort baar bezahlt werden wird, zu beschaffen und überhaupt für ihr schnelles und sicheres Fortkommen zu sorgen.

3) Die Beamten, besonders Forst- und Baubeamten, sowie die Bürgermeistereien, welche sich im Besitze von Karten und Aufnahmen solcher Gegenden befinden, die das zu ver- weffende resp. zu recognoscirende Terrain in sich faßt, werden hierdurch angewiesen, dieselben den Herren Oberstlieutenant Morsbach und Generalmajor Steinhaufen, sowie den ihnen unterstellten Dirigenten, Offizieren, Trigonometern, Hülfstrigonometern, Topographen und Hülfstopographen, aus Erfordern zur Einsicht und allenfalls nöthigen Copirung mit» zutheilen, auch den commandirten Trigonometern und Topo­graphen die erforderlichen Notizen zur Anfertigung genauer statistischer Bemerkungen so ausführlich, als möglich, zu geben.

4) Gegen Vorzeigung dieser Offenen Ordre sind sowohl die Herren Oberstlieutenant Morsbach und Generalmajor Steinhaufen, als auch die Dirigenten, Offiziere, Trigono- meter, HülsStrigonometer, Topographen und Hülfstopographen, überall, wo sie es verlangen werden, für sich und ihre Diener resp. Burschen, die rationsberechtigten Offiziere auch noch für ihre Pferde, mit geeignetem Quartier und entsprechender Ver- pfleguvg zu versehen. Für diese Leistungen hat von den Be- treffer.den unmittelbar eine angemeffene Bezahlung zu erfolgen. Die Fourage für die Pferde der rationsberechtigten Offiziere ist gegen die vorschriftsmäßige Quittung herzugeben.

Ueberhaupt wird erwartet, daß den Herren Oberstlieutenant Morsbach und Generalmajor Steinhaufen und dem gesammten ihnen unterstellten Personale alle anderen Hülfs- leistungen, deren sie zur Beförderung und Erleichterung ihres Auftrages bedürfen werden, gewährt werden und es wud insbesondere zu den Grundbefitzern, Geistlichen und allen Ein­wohnern überhaupt das Vertrauen gehegt, daß sie mit Bereit­willigkeit deren Wünschen entsprechen und dadurch zur Er­leichterung des nützlichen Zwecks dieser Unternehmung beitragen werden.

Darmstadt, am 3. Februar lv90.

Großh. Hefsisches Ministerium Großh. Hessisches Ministerium des Innern und der Justiz. der Finanzen.

Finger. Weber.

Offene Ordre

für den Chef der trigonometrischen Ablheilung der Königl. Preußischen Landesausnahme Herrn Morsbach, Oberstlieutenant a, la suite des Generalstabes der Armee und für den Chef der topographischen Abtheilung der Königl Preuß. Landesausnahme Herrn Steinhaufen, Gene­ralmajor vom Neben-Etat des Großen General-

verwenden. Ein Antrag Steinwenders, eine Debatte über die Erklärungen des Ministers zu eröffnen, sand nicht die Zustimmung des Hanfes.

Der jugendliche Streich des Herzogs von Orleans dürfte zur Stunde die entsprechende Ahndung durch das Pariser Correctionstribunal gefunden haben. Allzustreng dürste in­dessen die unerlaubte Rückkehr des Prinzen nach Frankreich von den Richtern nicht beurtheilt worden sein, denn sie müssen auf die öffentliche Meinung des Landes Rücksicht nehmen und diese ist dempatriotischen" Unternehmen des jungen Thronprätendenten keineswegs ungünstig. Denn als Haupt­beweggrund für sein unverhofftes Erscheinen in Paris hat der Herzog von Orleans ja den Wunsch angegeben, seiner militärischen Dienstpflicht zu genügen und diese Erklärung hat selbst in republikanischen Kreisen einen günstigen Eindruck gemacht. Es heißt, der Ministerrath habe beschlossen, den Herzog zur Abbüßung seiner Strafe in eine Strafanstalt der Provinz bringen und ihn hier als politischen Gefangenen be­handeln zu lassen. (Nach einer uns zugegangenen Depesche wurde der Herzog von Orleans zu zwei Jahren Gefängniß verurtheilt.)

Die portugiesische Negierung trifft plötzlich umfassende militärische Anordnungen, die offenbar in der Befürchtung ihren Grund haben, die Engländer könnten eines schönen Tages vielleicht doch feindlich gegen Portugal vorgehen. Königliche Erlässe ermächtigen das Ministerium, die Besesti- gungswerke des Landes zu vervollständigen, Armirungsgeräth und Kanonen anzuschaffen, sowie 4 Kreuzer, 4 Kanonenboote und Torpedoboote anzukausen. Weiter sollen die Armee und die Munizipalcjärde von Lissabon und Oporto reorganisirt werden. Zur Deckung der Kosten werden Obligationen aus­gegeben und außerdem ist die Bildung von Speeialfonds zu Landesvertheidigungszwecken beabsichtigt.

Neueste Nachrichten.

Wolffs telegraphisches Correspondenz-Bureau.

Berlin, 12. Februar. Dem Vernehmen, nach tritt der Staatsrath Freitag Nachmittag 3 Uhr im königlichen Schlosse zusammen. Der Kaiser eröffnet ihn mit einer An­sprache, worin die zu stellenden Aufgaben entwickelt werden. Die Berathungen erfolgen nach Eingang der Vorlage zu­nächst in den Ausschüssen, die durch Sachverständige verstärkt werden.

Am 14. Februar erfolgt im königlichen Schlosse die Nagelung der neuen Standarte des Kürassier-Regiments Wränget, wozu das Offiziereorps, das Trompetercorps und eine Escadron Abends in Berlin eingetroffen sind.

Wien, 12. Februar. Eine Zuschrift derPol. Corr." aus Sofia bezeichnet die Nachrichten von der angeblich unter der Bevölkerung Bulgariens herrschenden Erregung, der bevorstehenden Verkündigung des Standrechts in den Garnisonsorten, der Verhängung des Belagerungszustandes u. s. w. als vollkommen erfunden. Das Eomplot des Majors Panitza sei wohl, ernst zu nehmen, besitze indessen nicht die ihm beigelegte Tragweite. Der Verlauf dieser Verschwörung beweise die Aussichtslosigkeit einer jeden, gegen die gegen­wärtige Regierung Bulgariens geplanten Erhebung, sowie die Wachsamkeit und Stärke derselben. In der bulgarischen Armee befänden sich nur äußerst wenige unzufriedene Elemente und unter der Bevölkerung herrsche allenthalben vollkommene Ruhe. Dasselbe Blatt erfährt aus Konstantinopel, daß die Pforte Schakir Pascha beauftragt hat, sich wegen der Abänderung, die an dem Kreta betreffenden Firman des Sultans vorzunehmen seien, mit den christlichen Notabeln Kretas in Verbindung zu setzen.

Paris, 12. Februar. Den Abendblättern zufolge tele- graphirte der Graf von Paris gestern aus Portorico an seinen Sohn, den Herzog von Orleans :Ich denke an meinen theuren Gefangenen und bin von Herzen mit ihm."

Paris, 12. Februar. In dem heutigen Prozeß gegen den Herzog von Orleans stellte der Antrag des Ver­treters der Staatsanwaltschaft fest, daß der Sohn des Grasen von Paris unter die Anwendung des Gesetzes falle, welches den Prätendenten das Betretet! des französischen Territoriums untersagt. Seine Anwesenheit beweise die begangene Thal; hier handele es sich nm die Verletzung eines rein politischen Gesetzes, das feine Verdrehung zulasse. Das mit Wissen übertretene Gesetz müsse eine Anwendung finden. Der Ad­vokat Nousse wies in seiner Vertheidigungsredc daraus hin, der Herzog sei nur nach Frankreich gekommen, um Soldat zu werden und habe sich von Niemanden als feiner Jugend Raths geholt- fein Schritt sei ein rein persönlich freiwilliger, der ihm sein Leben lang zur Ehre gereichen werde. Er wünsche wohl, daß Frankreich in den Tagen der Gefahr viele solcher Söhne habe, wie diesen. (Beifall.) Das Militär­gesetz so schloß der Vertheidiger sein Plaidoyer indem.

2lmtlid?r Theil.

Gießen, am 8. Februar 1890. Betr.: Die trigonometrischen und topographischen VenneffungS- arbeiten des Generalstabes im Jahre 1890.

Das Großherzogliche Kreisamt GieHen

an die Grotzh. Bürgermeistereien de- Kreise-.

Die trigonometrischen und topographischen Vermeffungs- arbeiten des Generalstabes der Armee werden sich in diesem Jahre von Mitte April ab auch aus das Gebiet des Großherzogthums Heffen erstrecken.

Indem wir Ihnen die von Großherzoglichem Ministerium des Jnn'8 ' und der Justiz und der Finanzen erlasseneOffene Ordre" ^..pünktlichen Nachachtung mittheilen, erwarten wir, daß Sie dasür Sorge tragen werden, daß die Vermeffungs- arbeiten ungehindert ausgesührt werden können. Zugleich empfehlen wir Ihnen, den Herren Generalmajor Stein­haufen und Oberstlieutenant Morsbach, sowie dem ihnen unterstellten Personale die thunlichste Unterstützung zur För- deiung ihrer Arbeiten zu gewähren.

v. Gagern.

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