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Gewerbegerichte.
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gestattet worden, hier französische Vorstellungen zu geben, die
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zur geneigten Abnahme unter Zusicherung reellster: Bedienung.
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Umweg.
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— Eine sehr beachtenswerte Errungenschaft für Küche und Ernährung ist in den gehalt- und werthvollen Präparaten zu Suppen und Gemüsen aus der Fabrik von C. H. Knorr in Heilbronn, Bregenz und et. Margarethen gefunden. Dieselben stehen an Wohlgeschmack, Feinheit und NLhrwerth unerreicht da. Ganz vorzüglich haben sich bewährt: Knorrs Hafer, Gerste, Reis, Grünkorn, Erbsenmehl usw., sowie auch Knorrs Tapioca, Tapioca-Julienne rc. Von ganz besonderem Interesse sind die mit eingedickter Fleischbrühe hergestellten Suppentafeln, Erbswurst, Gemüsetabletten, die durch einfaches Aufkochen mit Wasser innerhalb kürzester Zeit eine vorzügliche Suppe, resp. ein schmackhaftes Gemüse liefern, ohne daß irgend eine weitere Zuthat nothig wird. Jeder Hausfrau, welche auf Ersparniß an Brennmaterial, Zeit und Geld steht, dabei aber dennoch etwas Vorzügliches Herstellen möchte, wird daher in ihrem Interesse angerathen, nur Knorrs Suppen, Suppeneinlagen und getrocknete Gemüse zu verwenden. , , m „
Warnung vor täuschend «achgeahmter Verpackung.
des Paßzwanges waren es Truppen aus Brüssel und Namur, die zeitweilig für theueres Geld recht Mittelmäßiges leisteten.
126'62 41800 gt)650 157-40 140.40 116 00 591»
Der Postdampfer „Pennland" der „Red Star Line" in Antwerpen ist laut Telegramm am 7. November wohlbehalten in New- york angekommen. ________
I^ons, chic- rmanteln, Mröhnvvv vndeil kann.
* Minden, 6. November. Heute Nachmittag kam der Heizer Harth aus Ostenbach aus dem Dampfer Wittekind der Kurbelwelle zu nabe und wurde durch einen Schlag auf den Kopf sofort getödtet. Der arme Bursche hatte erst vor drei Tagen das Elternhaus verlassen und noch heute einen Brief vom Vater erhalten, in welchem ihm Vorsicht aufs Dringendste anempfohlen wird.
modernster und solider Ausführung in Seide-, Friso-, Plüsch- und Gobelinstoffen, sowie mehrere Speisk- imb SchLafziMMereinrichtungerr in Eichen und Nußbaum zu FabrikationSPeeiftK «Lb. [7640 Möbelfabrik von Srückrath, Asterweg 47.
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Wegen Geschäfts- Verlegung
in das von mir erkaufte Hans „Mäusburg 5" wird mein großes Wsare«iag«r gänzlich ansveekauft.
Spielplan der vereinigten frankfurter Stadttheater.
OpeimhonK.
Mittwoch den 12. November: Vorstellung bei ermäßigten Preisen. Wallensteins Lager. Hierauf: Die Piccolomini. Außer Aboni^menü13 November: Die Fürstin non Athen, hierauf: Loreley. Große Preise.
Freitag den 14. November: Vorstellung bei ermäßigten Preisen. Wallensteins Tod. Außer Abonnement.
Samstag den 15. November: Das Vaterland. Gewöhn-
Sonntag den 16. November, Nachmittags 3Vr Uhr: Vorstellung bei ermäßigten Preisen. Der arme Jonathan. Außer Abonnement. Abends 7 Uhr: Der Troubadour. GroßePreise.
Schauspielhaus.
Mittwoch den 12. November: Die schöne Helena. Ge- wöhnl^e Pr^ise-^ 13 November: Der selige Touptnel. Hierauf' Durch den kaufmännischen Verein. Gewöhnliche Preise. 'Außer Abonnement
Freitag den 14. November geschloßen.
Samstag den 15. November: Zum ersten Male: Das verlorene Paradies. Schauspiel in 3 Acten von L. Fulda. Ge- ^ö^Sonmag^den 16. November: Zum ersten Male wiederholt: , Das verlorene Paradies. Gewöhnliche Preise.
Montag den 17. November: Der seelige Toupinel. Vorher: Einer mutz heirathen. Gewöhnliche Preise.
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* Berlin, 6. November. Wie wohl erinnerlich, findet seit dem Jahre 1888 Preisschießen in der Armee statt, um den Eifer für gutes Schießen in der Armee zu heben. Für jedes Armeecorps bezw. die Jäger-Bataillone, Infanterie- Schulen, Fuß-Artillerie, Pionier-Bataillone und Eisenbahntruppen sind je zwei Preise, einer für den besten Schützen aus dem Offiziercorps und einer für den besten Schützen aus den Unteroffizieren, bestimmt. Das 11. Armeecorps erhält abwechselnd 2 bezw. 3 Preise. Lchtere bestehen für die Offiziere ist einem Degen (Säbel) mit bezüglicher Inschrift, , für die Unteroffiziere in einer werthvollen goldenen Ankeruhr, ebenfalls mit entsprechender Jnschrist. In 7 Schüssen, von denen 3 stehend aufgelegt und 4 stehend freihändig abgegeben werden, wird aus 150 Mtr. Entfernung nach einer Ringscheibe mit 24 Ringen geschossen, sodaß der beste Schütze insgesammt 7 Mal 24 Ringe, also 168 Ringe erlangen kann. Dieses hohe Ergebniß ist, wie Berliner Blätter melden, auch diesmal nicht erreicht worden. Der beste Schütze hatte die immerhin hohe Zahl von 164 Ringen erschossen. Wie die soeben erfolgte Zusammenstellung ergiebt, bewegen sich die Ergebnisse sämmtlicher Armeecorps zwischen 140 und 164 Ringen. Wie eine Vergleichung der Ergebnisse dieses Jahres unter sich und gegen diejenigen von 1888 und 1889 ergiebt, hat das Infanterie-Regiment v. Gäben Nr. 28 (8. Armeecorps)
I zum dritten Male beide Preise erschossen.
* Französisches Theater in Metz. Man schreibt der „Franks. Ztg." aus Metz vom 6. d. M.: Vor Einführung des Paßzwanges gastirte die Truppe des Stadttheaters zu Nancy während zweier Jahre einmal in der Woche in Metz und gewährte so den eingeborenen Metzern den Genuß des von der Stadt subventionirten Theaters. Nach Einführung
Neuester Fahrplan aller in Gießen ankommender» und abgehenden Gifenbohnzüge ist bei unseren Zeitungsträgern so wie auf unserem Bureau zum Preise von 20 Pfg. zu haben.
Crpkditton des „Gießener Awelger".
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Jäger-Bats. Nr, 10, Frhr. v, Kirchbach, Major von dems. Regt., zum Bars.-Commandeur — ernannt - v. Briesen, Hauptmann, bisher Comp.-Chef von dems. Regt., zum überzähl. Major — besördert.
* Darmstadt, 8. November. Am 6. November fand die Beurtheilung der Entwürfe, Modelle rc. statt, welche infolge des Preisausschreibens des Landesgewerbverems | behuss Gewinnung neuer Muster für Elfenbeinschnitzerei und I Holzbildhauerei eingelausen waren. Das Preisgericht, bestehend aus den Herren Bildhauer Barth zu Mainz, Prof. Herm. Müller zu Darmstadt, Elfenbeingraveure Bach zu Gießen und Hartmann zu Michelstadt, sowie Pseisenfabrikant Eich zu Erbach i. O. erkannte zwei erste und vier zweite Preise zu. Für Schnitzereien in Elfenbein rc. erhielt einen ersten Preis Herr Carl Gärig in Idar, zweite Preise die Herren Otto Glenz in Hanau, Gottlob Wilhelm in München und Edmund Malsch in Ruhla, welch letzterem noch zwei
I lobende Anerkennungen zu Theil wurde». Für Holzbildhauerei erhielt den ersten Preis Herr Carl Mohr in Frankfurt a. M., während Herr Bildhauer Butscher in Kassel einen zweiten Preis davon trug. Lobend erwähnt wurden außerdem die Herren Willy Blecke in Berlin und A. Voigt in Freiburg i. B.
I Leider konnten zwei an und für sich ausgezeichnete Arbeiten, welche die Herren Wilh. Klippel in München und Herm. Stürer in Mainz eingesendet hatten, bei der Preisvertheilung I nicht berücksichtigt werden, da die Forderungen des Aus- I schreibens nicht eingehalten waren. Eine Reihe von Gegen-
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liche Anträge stellen. .
Die Zusammensetzung der Gewerbegerichte ist folgende, fiür jedes ist ein Vorsitzender und mindestens em Stellvertreter, welche weder Arbeitgeber noch Arbeiter sem dürfen, zu berufen. Bei Gewerbegerichten mit mehreren Abteilungen können auch mehrere Vorsitzende bestellt werden. Sie werden durch den Magistrat, und falls ein solcher nicht vorhanden ist, oder falls das Ortsstatut dies so bestimmt, durch die Gemeindevertretung gewählt. Bei weiteren Communal- verbänden sind deren Vertretungen die gesetzlichen Wahlkorper. Die Wahl erfolgt auf mindestens ein Jahr. Die wenigstens .......... v ,
vier Beisitzer sind zur einen Hälfte aus den Arbeitgebern senden wurde zum Ankauf empfohlen, und zur andern aus den Arbeitern zu wählen, und zwar wählt jede Kategorie für sich ihre Vertreter auf mindestens -in, höchstens sechs Jahre. Das Amt der Beisitzer tst em Ehrenamt, wobei indessen Vergütung für etwaige Reisekosten und Zeitversäumniß gewährt wird. In der Regel verhandelt und entscheidet das Gewerbegericht in der Besetzung von drei I Mitgliedern - wenn dasselbe als Einigungsamt thätig ist, mutz dasselbe neben dem Vorsitzenden vier Beisitzer haben. Selbst. verständlich sind bei jeder Zusammensetzung Arbeitgeber und Arbeiter in gleicher Zahl als Beisitzer zuzuziehen.
Was die Competenz der Gewerbegerichte betrifft, so smd sie zuständig ohne Rücksicht auf den Werth des Streitobjectes ür Streitigkeiten über den Antritt, die Fortsetzung oder die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses, sowie über die Aushändigung oder den Inhalt des Arbeitsbuches oder Zeugnisses , ferner über die Leistungen und Entschädigungsansprüche aus dem Arbeitsverhältniß, über die Be- und Anrechnung der von den Arbeitern zu leistenden Krankenversicherungsbeiträge und über die Ansprüche, welche auf Grund der Uebernahme einer gemeinsamenjArbeit von Arbeitern desselben Arbeitgebers gegeneinander erhoben werden.
Das Gewerbegericht kann als Einigungsamt angerufen werden bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitern über die Bedingungen der Fortsetzung oder Wiederaufnahme der Arbeit. Die Staatsbehörden oder der Vorstand des Communalverbandes können das Gewerbegericht zur Abgabe von Gutachten über gewerbliche Fragen veranlassen und schließlich ist das Gericht berechtigt, in gewöhnlichen Fragen, welche die seiner Gerichtsbarkeit unterstehenden Betriebe berühren, selbstständige Anträge an Behörden und an Vertretungen von Communalverbänden zu richten.
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Vermischtes
* Darmstadt, 8. November. fMilitärdienstnachrichten.f Es ist nun der Rauch wieder
PSqarÄS Nr! °115^m Commankeu^dek Hamwv'. I am nächsten Mittwoch mir Halevhs „Jüdin" beginnen werden.
Arbeitsversteigerung.
Donnerstag den 13. L M»,
Vorm. 9 Uhr, sollen im alten Rathbause versteigert werden: veranschlagt zu
Schreiner- oder Zimmerarbeit 487,33
Weißbinderarbeit „ 181,45
Gießen, den 10. November 1890.
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©tief, Stadtbaumeister.
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10 Pfund für X 1.40, dv. geschält, per Pfund 19
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♦ Die Waaren-Handlung
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£ empfiehlt ihr reich affortirtes Lager in nachfolgenden
Das Gesetz, betreffend die Errichtung von Gewerbe- - . --richten, ist mit dem Tage seiner Berkündlgnng, dem 29. Juli
1890, insoweit in Kraft getreten, als es sich um die orgam- «torischen Einrichtungen handelt, wahrend die thatfachllche Wirksamkeit des Gesetzes erst mit dem 1. April k. I». be- imnt. Die Einrichtung der Gewerbegerichte erfolgt nach dem Scsetze entweder sür eine Gemeinde durch Ortsstatut oder auch für mehrere Gemeinden, wenn dieselben sich durch uber- eim'timmende Ortsstatute zur Errichtung eines gemeinsamen Gewerbegerichts geeinigt haben, oder auch für einen weiteren 6ommunalverband. Ferner kann die Landescentralbehorde dann die Errichtung von Gewerbegerichten anordnen, wenn ungeachtet einer solchen Aufforderung dieselbe nicht erfolgt ist. Betheiligte Arbeitgeber oder Arbeiter können diesbezug-
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(Siebener Anzetgev
Beilage zu Rr. 264. - 1890.
ittwoch den 12 November.


