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Nr. 35.

Dienstag den 11. Februar

1390

Der

Htetzeuer Anzeiger erscheint täglich, mit Ausnahme des Montags.

Die Gießener

PnmrrienvtLlter werden dem Anzeiger «Schentlich dreimal beigelegt.

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unb Anzelgsblatt Mr? dsn Mvers Meszen.

!" chraLis6kilage: chichener Aamikienökätter

mit Rücksicht auf die bevorstehenden Reichstagswahlen ver-

v. Gagern.

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«nnah mr von Anzrigrn ;u ber Nachmittag» für btn folgmbrn Toy erscheinenden Nummer bis Sorm. 10 Nbr

Vorschriften an:

a aus der Zahl der Wähler ihres Wahlbezirks einen Protocollführer und 3 bis 6 Beisitzer, welche aber kein un­mittelbares Staatsamt bekleiden dürfen, zu ernennen und die- selben spätestens am 17. Februar 1890 einzuladen, am Wahltage zur Bildung des Wahlvorstandes fo zeitig im Wahllocale zu erscheinen, daß die Wahlhandlung um 10 Uhr Vormittags beginnen kann;

b. bei der Wahlhandlung selbst genau nach den Vorschrif­ten in §§ 1121 der Reglements vom 28. Mai 1870 zu verfahren und über die Wahlhandlung ein Protocoll nach dem mitgetheilten Formular aufzunehmen;

c. dieses Protocoll mit fämmtlichen zugehörigen Schrift­stücken, nämlich der Gegenliste, der Wählerliste, welch« beide Dan de« gelammten Wadivorstand zu unter« schreiben find, und denjenigen Stimmzetteln, über welche «S einer BefchluKfaffung des Wahl­vorstandes bedurft batte, unverzüglich, jeden- salls aber so zeitig an den unterzeichneten Wahlcomnussär des Wahlkreises einzusenden, daß dasselbe spätesten» im Lause des 23, Februar 1890 in dessen Hände gelangt.

III. Die Großh. Bürgermeistereien werden angewiesen, die Wahlvorsteher auf die vorstehenden Vorschriften 11 besonders aufmerksam zu machen, den Wahlvorstehern auch eine Wahlurne, sowie mindestens drei Tage vor der Wahl ein utu ..

Exemplar des Wahlgesetzes (Bunderges.-Bl. 1869 Nr. 17) Hahnfuhrparks 117 396O0O Mark, zweitens für neue Geleis­und des Wahlreglemenls (Bundesges.-Bl. 1870 Nr. 17) zum . 28 983 000 Mark und drittens für eine Anzahl

Gebrauch und zur Auslegung im Wahllocale zuzustellen. 1 --* cinn ,OD em* ---r------*-

Unfehlbar bis zum 18. I. MlS. «märten wir d«n Bericht der Großh. Bürgermeistereien über den Vollzug vorstehender Anordnungen. Berichte, welche nicht bis zum Mittag des 18. l. Ms. einge­laufen sind, müssen wir sofort durch Wartboten abholen lasten.

sonstiger Bauausführungen 55 277 466 Mark, zusammen also die beträchtliche Summe von ca. 202 Mill. Mark.

Die österreichische Regierung hat ein wahres Eilzugstempo zur Durchführung der Beschlüsse der deutsch-czechischen Aus­gleichsconserenz eingeschlagen. Den Verordnungen der Minister des Innern, der Justiz und des Unterrichts über die in ihr Ressort einschlagcnden Conferenzenbeschlüsse ist jetzt auch der Ackerbauminister mit Erlässen gefolgt, welche sich aus die Reorganisarion des Landesculturrathes für Böhmen beziehen.

vom Reichstage angenommenen und aus seiner Mitte bean­tragten Gesetzentwurfes über die Wehrpflicht der Geistlichen

hervorzuheben.

Das preußische Abgeordnetenhaus wird sich voraussichtlich

Bekanntmachung,

Schafräude zu Odenhausen betreffend.

Die zu" Odenhausen ausgebrochene Schafräude gilt nach Abschlachtung der verseuchten Heerde und Ausführung vor­schriftsmäßiger Desinfection, sowie, da die weitere Heerde bis jetzt seuchenfrei geblieben ist, als erloschen. Die anzuordnende Gemarkungssperre wird deshalb hierdurch wieder ausgehoben.

Gießen, den 7. Februar 1890.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Nr. 6 des Reichs-Gesetzblatts, ausgegeben den 6. d. M., enthält: (Nr. 1885.) Gesetz, betreffend eine Postdampsschiffs- verbindung mit Ostafrika. Vom 1. Februar 1890.

(Nr 1886.) Gesetz, betreffend die Feststellung eines zweiten Nachtrags zum Reichshaushalts-Etat für das Etatsjahr 1889/90, Vom 1. Februar 1890.

Gießen, am 8 Februar 1890.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Gagern.

Eine militärische Action Frankreichs am Rothen Meere kommt in Sicht. Aus Obok, der am Rothen Meere gele­genen Colonie Frankreichs, kommt die Meldung, daß auf dem Wege nach Harrar eine französische Carawane von 160 Kameelen und sammt der Escorte von 85 Mann durch die räuberischen Somal niedergemetzelt worden sei. Es steht kaum zu bezweifeln, daß die französische Regierung infolge dieses Vorfalles nunmehr energisch gegen die Somal, welche schon wiederholt Raubzüge in das Gebiet von Obok unter­nommen haben, vorgehen wird.

Eine sensationelle Verhaftung, diejenige des Herzogs von Orleans, des ältesten Sohnes des Grafen von Paris, wird aus Paris gemeldet. Der Herzog war am Freitag Morgen vom Auslande in der französischen Hauptstadt eingetroffen und am Abend des genannten Tages wurde er in der Wohnung des Herzogs von Luynes auf Grund des Ausweisungsgesetzes gegen die französischen Prinzen verhaftet. Der Herzog von Orleans hatte ein Schreiben des Grasen von Paris bei sich, in welchem dieser erklärt, anläßlich der erlangten Groß­jährigkeit seines Sohnes zu dessen Gunsten auf seine Thron­ansprüche verzichten zu wollen- außerdem wurde bei /dem Herzog ein Manifest an das französische Volk aufgefunden. Es ist das erste Mal, daß das genannte Gesetz zur practischen Anwendung gelangt und darf man einigermaßen gespannt sein, was die französische Regierung mit dem Herzog von Orleans anfangen wird.

Auch der jüngste Putsch gegen den Fürsten Ferdinand von Bulgarien ist kläglich in's Wasser gefallen, aber er war in der That ernsthaft genug gemeint. Es bestätigt sich, daß Major Panizza und seine mitverhafteten Freunde sich zur Ermordung des Fürsten Ferdinand, sowie der Minister Stam- buloff und Murkuroff verschworen hatten, auch sollen zwei Minister aus der Zeit des Handstreiches gegen den Fürsten Alexander compromittirt sein. Es sind energische Maßnahmen getroffen, um die Sicherheit, Ruhe und Ordnung im Lande aufrecht zu erhalten. Der wegen Betheiligung am Complott ebenfalls verhaftete ehemalige russische Offizier Kalapkoff wird mit Panizza confrontirt werden. Der russische Gesandte in Bukarest, Persiani, soll der Verschwörung Panizzas nicht fernstehen, direct wird man ihm aber kaum seine Mitschuld beweisen können. Einigermaßen in Dunkel gehüllt sind noch die letzten Absichten der Verschwörer, es scheint, daß sie sich selber nicht recht klar darüber waren, was nach der Besei­tigung des Fürsten Ferdinand und seiner Minister hätte weiter geschehen sollen. Auch der alte Revolutionär Zankow ist in der Affaire anscheinend verwickelt, wenigstens fordert er in einer Proclamation die Bulgaren zur Verjagung ihres Für­sten auf.

Arrrlaird.

Wien, 8. Februar. DasFremdenblatt" sagt bezüg­lich des in Sofia unterdrückten Complotts: Solange

tagen, denn die immer hoher anschwellenden Wogen der Wahl- bewcgung lassen in der That auch das Interesse an den Ver­handlungen der preußischen Volksvertretung mehr und mehr zurücktreten. Auch waren die ausgedehnten Etätsdebatten des Hauses, welche die ganze vorige Woche ausfüllten, nicht gerade geeignet, besondere Aufmerksamkeit zu erregen, soweit es sich hierbei um zoll- und steuerpolitische Erörterungen handelte, da in denselben tast nur Bekanntes vorgebracht wurde. Doch gelangten auch Fragen von allgemeinerer Bedeutung und größerem Interesse zur Erörterung, wie dies z. B. von der Frage der Tarifreform gelten kann, über welche das Haus am Donnerstag infolge eines bezüglichen Antrages des freisinnigen Abgeordneten Brömel eingehend verhandelte. Auch die Freitagsdebatte, welche den Eisenbahnetat betraf, berührte eine Reihe mehr oder weniger actueller Fragen und spielten in sie auch die kaiserlichen Erlässe in Sachen des Arbeiter­schutzes hinein. Die Verhandlung über den Eisenbahnetat wurde am Samstag fortgesetzt und war mit der gleichzeitigen Berathung des Etats des Finanzministeriums verbunden. Zugegangen ist dem Abgeordnetenhause die in der Thronrede angelündigte Eisenbahn-Vorlage. Dieselbe fordert erstens für neu zu bauende Eisenbahnen und Vermehrung des Eisen-

polttifdK Uevevficht.

Gießen, 10. Februar.

Der Bundesrath entfaltet noch immer eine ziemlich leb­hafte Thätigkeit, obwohl der Schluß der Reichstagssession nun doch schon mehr als zwei Wochen erfolgt ist. In der am Donnerstag abgehaltenen Pl enarsitzung erledigte der Bundes­rath wiederum eine ganze Reihe von Gegenständen, doch ist nur als von allgemeinerem Interesse die Genehmigung des

Dettt?ches Sdd?»

Berlin, 8. Februar. Der Redacteur derVolkszeitung" Mehring ist wegen Beleidigung preußischer Gerichte und Beamten der Staatsanwaltschaft vom Landgericht zu 200 Mk. Geldstrafe eventuell 20 Tagen Gefängniß verurtheilt worden.

Der Defraudant Döring wurde heute vom Land­gericht zu vierjährigem Gefängniß und fünfjährigem Ehrver­lust verurtheilt.

München, 8. Februar. Im Reichsrathsansschuß führte Prinz Ludwig aus, die Altkatholiken gehörten nicht der päpstlichen Kirche an; dieselben verwürfen die schon vor dem Vaticanum bestandenen Kirchenlehren und besäßen eine getrennte Hierarchie. Der Prinz wünscht, daß die Alt­katholikenfrage endlich erledigt werde und zwar am zweck­mäßigsten, weil die Mehrheit der Reichsräthe doch gegen den Kammerbeschluß sei, durch eine Tagesordnung, welche den Wunsch ausdrücke, daß die Staatsregierung mit den Kirchen­behörden eine endgiltige Regelung herbeiführe. Minister von Crailsheim stimmte in Vertretung des Ministers v. Lutz dieser Motivirung bei und erklärte, die bayerische Regierung habe niemals die altkatholische Hierarchie anerkannt. Graf Preising widersprach. Schließlich wurde eine Tagesordnung angenommen, worin es heißt, es sei noch nicht festgestellt, daß die Altkatholiken außerhalb der katholischen Kirche ständen, und hinzugefügt wird, daß der Altkatholizismus eine voll­ständige Kirchentrennung involviere, sowie daß ein Urtheil der Kirchengewalt noch nicht vorliege.

Hamburg, 8. Februar. LautH. B.-H." haben die Directoren der nach Nordamerika fahrenden Dampferlinien kürzlich in Köln eine Conserenz abgehalten, um mit Rücksicht auf die gestiegenen Kohlenpreise und Arbeitslöhne eine Höhung sämmtlicher Frachttaxen und Personentarife zu erwägen.

Alle Annoncen-Bureaux deS In» und Auslandes nehm« Anzeigen für denGießener Anzeiger" entgegen

Bekanntmachung.

Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß mit Genehmigung Großh, Ministeriums des Innern und der Justiz mit dem im Juni d. Js. zu Lauterbach stattfinden­den Prämien-Viehmarkte eine Verloosung von Vieh, landwirth- schastlichen und Hausgeräthen veranstaltet wird.

Nach dem VerloosungSplan dürfen nicht mehr als 8000 Loose ä 60 ausgegeben werden und find mindestens 65% des Bruttoerlöses aus dem Verkauf der Loose zum Ankauf von Gewinngegenständen zu verwenden.

Der Vertrieb der Loose in der Provinz Oberheffen ist gestaltet.

Gießen, am 7. Februar 1890.

Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.

Amtlicher Theil.

Gießen, 8. Februar 1890. Betr.: Die Reichstagswahlen.

Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien und Wahl­vorsteher de- KreiseS.

I. Unter Bezugnahme aus unsere Verfügungen vom 13. und 14 v. Mts. (Anzeiger Nr. 11 und 13) ertheilen wir Ihnen bezüglich oeS Abschlüsse- der Wählerlisten folgende Weisungen:

a. Die beiden Exemplare der Wählerliste, welche im Falle von Streichungen und Nachträgen infolge erhobener Einsprachen gleichmäßig berichtigt werden müffen, find am 13. Februar 1890 unter Unterschrift der Großh- Bürgermeisterei abzu- I schließen.

Aus dem für den Wahlvorsteher bestimmten Exemplar ist nach Vorschrift der Anmerkung auf pag. 4 des Formulars nach dem Worte:Abgeschloffen" der Zusatz:mit der amt­lichen Bescheinigung, daß das gegenwärtige Exemplar mit dem Hauptexemplar der Wählerliste völlig übereinstimmt" beizu­fügen.

b. An dem nämlichen Tage (13. Februar) ist ferner von den Großh. Bürgermeistereien auf beiden Exemplaren der Wählerliste die auf pag. 4 des Formulars am Schluffe ab- aedruckte Bescheinigung nach vorherigem Eintrag der Worte: vom 23. bis zum 30. Januar 1890" und nach Ausfüllung des Datums zu unterzeichnen.

Aus dem für den Wahlvorsteher bestimmten Exemplar ist nach Vorschrift der Anmerkung (Absatz 2) auf pag. 4 des Formulars die Aenderung der Worte:die vorstehende Wähler­liste" in:das Hauptexemplar der vorstehenden Wählerliste" vorzunehmen.

c. Nachdem die Wählerliste in der bezeichneten Weise ab­geschlossen worden ist, darf darin eine Streichung oder Ein- ttagung von Wählern nicht mehr stattfinden.

d. Das Hauptexemplar der Wählerliste nebst zugehörigen Belegen ist bei den Bürgermeisterei-Acten sorgfältig zu ver­wahren, das zweite Exemplar dagegen von dem Großh. Bürger­meister da wo er selbst Wahlvorsteher ist, zum Zwecke der Be­nutzung bei der Wahl an sich zu nehmen, andernsalls dem be­treffenden Wahlvorsteher zuzustellen.

II. Die Wahlvorsteher weisen wir unter Hinweis auf ihre Verantwortlichkeit und auf die Nothwendigkeit der pünktlichsten Beobachtung der das Wahlgeschäft betreffenden