totale» «nö proviitikUe».
Gießen, 8. November.
— Se. Königl. Hoheit der Großherzog trifft heute Nachmittag 4 Uhr 58 Min. mittelst Sonderzug von Zell- Romrod hier ein. Die Abreise erfolgt um 5 Uhr 3 Minuten.
— Bei der heutigen Control-Versammlung wurde Herrn Hauptmann der Landwehr Busch, Controlosfizier beim hiesigen Hauptmeldeamt, das ihm von Sr. Majestät dem Kaiser verliehene silberne Verdienstkreuz überreicht, nachdem er erst vor Kurzem durch Verleihung des Ritterkreuzes I. Classe des Philippsordens von seinem Landesherrn ausgezeichnet wurde.
p. Theater. Einen Lobgesang auf den Segen von Hei- rathS-Bureaus und -Annoncen stellt der lustige Schwant
1890
Sonntag den 9. November
Erstes Blatt
Nr. 262
Amts- und Anzergeblatt für den Areis Giehen
Graüsöeilage: Gießener AamikienMtter
Amtlichem Theil
Ludwig.
(L. 8.)
Finger.
Hanodm» von Anzeigen zu der Nachmittags für den fslgrndcn Tag erscheinenden Nummer bis vorm. 10 Uhr.
Die Vietzener
W««ikienStLlter »erden dem Anzeiger »ächentlich dreimal deigelegt.
Der
Ochrtzoer Kuzeiger eriche'm -.üglich, wtt Ausnahme deS
Montag-.
Nachdem Wir beschlossen haben, Unsere getreuen Stände kraft dieses auf Dienstag den 25. November 1890 einzu-
gesinnen an Unsere getreuen Stände, daß Sie sich an dem genannten Tage in Unserer Haupt- und Residenzstadt Darmstadt zur Ausübung Ihrer verfassungsmäßigen Rechte vereinigen und die Vorlagen entgegennehmen, welche Wir an Sie werden gelangen lassen.
Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrist und des beigedrückten Großherzoglichen Siegels.
Darmstadt, den 1. November 1890.
Gefunden : 1 Kinder kragen, 1 Paar Manschetten, zehn Mark, eine Brieftasche, ein Portemonnaie mit Inhalt, 1 Vorstecknadel, 1 Hundehalsband, 1 Stock, 1 blaue Brille, 2 Schleier, 1 Handschuh, 1 Halstuch.
Gießen, am 8. November 1890. Großherzogliches Polizeiamt Gießen. Fresenius.
vierttttShriger KvsunrmeutspreiOL 2 Mark 20 Psg. mR Bringerlohn. Durch die Post bezog«« 2 Mark 60 Pfz.
Nedaction, LxpedittO» und Druckerei:
-chnlstraße Fernsprecher 61.
Derrt-ctze» Neich.
Darmstadt, 7. November. Das heute ausgegebene Großberzogliche Regierungsblatt Nr. 44 enthält:
Edict, die Einberufung des XXVII. Landtags betreffend.
Ludwig IV. von Gottes Gnaden Grobherzog von Hessen und bei Rhein rc. rc.
Bekanntmachung,
die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig freiwilligen
Dienst auf Grund von Schulzeugnissen betreffend.
Diejenigen jungen Leute, welche auf Grund ihrer Schulzeugnisse die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst nachsuchen wollen, werden hierdurch aus die nachfolgenden, bei Anbringung der Gesuche zu beachtenden Vorschriften mit dem Anfügen aufmerksam gemacht, daß hiernach unvoll- -ständige Gesuche ohne Weiteres zurückgegeben werden.
1) Das Gesuch ist bei der unterzeichneten Prüfungs- Commission nur dann einzureichen, wenn der sich Meldende im Großherzogthurn Hessen gestellungspflichtig ist, d. h. seinen dauernden Aufenthaltsort hat.
2) Die Berechtigung zum einjährig freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahr und muß spätestens bis zum 1. Februar des Jahres nachgesucht werden, in welchem der sich Meldende das 20. Lebensjahr vollendet.
Der Nachweis der Berechtigung zum einjährigen Dienst ist bei Verlust des Anrechts spätestens bis zum 1. April desselben Jahres zu erbringen.
3) Das Gesuch muß von dem Betreffenden selbst geschrieben sein und ist hierzu ein Bogen in Actensormat (nicht Briefpapier) zu verwenden- Auch erscheint es zweckdienlich, wenn die nähere Adresse angegeben wird.
4) Dem Gesuche sind folgende Papiere beizufügen:
a) Geburtszeugniß;
b) ein Einwilligungs-Attest des Vaters oder Vormundes mit der Erklärung über Bereitwilligkeit den Freiwilligen während einer einjährigen activen Dienstzeit zu bekleiden, auszurüsten, wwie die Kosten für Wohnung und Unterhalt zu übernehmen. Die Fähigkeit hierzu ist obrigkeitlich zu bescheinigen;
o) ein Unbescholtenheitszeugniß, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realgymnasien, Ober-Realschulen, Progymnasien, Realschulen, Realprogymnasien, höheren Bürgerschulen und den sonstigen mllitärberechtigten Lehranstalten) durch den Director der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizei-Obrigkeit ober ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist;
d) das Schulzeugniß.
Sodann wird noch besonders bemerkt:
Zu pos. b: daß in dem Einwilligungs-Attest die Unterschrift des Vaters oder Vormundes beglaubigt sein muß.
Zu pos. d: daß die Schulzeugnisse, mit Ausnahme der Reifezeugnisse für die Universität und die derselben gleichgestellten Hochschulen und Reifezeugnisse für die Prima der Gymnasien, Realgymnasien und Ober-Realschulen, sämmtlich nach dem Schema 18 zur Wehr-Ordnung vom 22. November 1888 — Reg. - Bl. Nr. 5 von 1889 — ausgestellt sein müssen.
Im Uebrigen wird auf die Bestimmungen der §§ 88, Ä9, 90, 93 und 94 der angeführten Wehr-Ordnung verwiesen- Großh. Prüfungs - Commission für einjährig Freiwillige zu Darmstadt.
Der Vorsitzende: Dr. Zeller.
land die Berathungen mit den Vertretern von zwölf Textilfirmen.
Triest, 7. November. Der Czarewitsch traf um 11 Uhr mit einem Sonderzuge auf dem festlich geschmückten Bahnhose ein. Er wurde von dem Statthalter Ritter Rinaldini, dem Militärcommandanten und anderen Amtspersonen empfangen, worauf er sich, von der Volksmenge aufs Lebhafteste begrüßt, behufs Einschiffung auf die „Sanan- drea" begab.
London, 7. November. Gestern Nacht und heute wüthete ein heftiger Nordweststurm und an den britischen Küsten furchtbarer Seegang. Mehrere Schiffbrüche an der Westküste, auch Menschenverluste werden gemeldet. Auf dem Lande ist vielfach die Telegraphenverbindung gestört.
Amsterdam, 7. November. Das Befinden des Königs ist nach neueren Nachrichten nicht so ungünstig wie einige Blätter gestern meldeten. Die Kräfte nehmen zwar langsam ab, aber die Ernährung erfolgt in genügendem Maße. Die Gehirnfuncüonen haben sich nicht gebessert. Es besteht keine augenblickliche Gefahr, vielmehr ist es wahrscheinlich, daß die gegenwärtige Situation längere Zeit andauern wird.
Brüssel, 7. November. In der gestrigen Sitzung der Commission zur Ausarbeitung des Tarifs für die Eingangszölle des Congostaates gab der holländische Bevollmächtigte Erklärungen ab bezüglich des offiziösen Charac- ters seiner Theilnahme an der Conferenz. Die Frage, ob für den ganzen Congostaat ein gemeinschaftlicher Zolltarif herzustellen sei, wurde noch nicht zur Entscheidung gebracht.
Lissabon, 7. November. Es verlautet, daß England bis zum Abschluß des neuen Vertrages einen modus vivendi mit Portugal annahm, nach welchem Portugal die Schifffahrt auf dem Zambesi und Schirefluffe freigibt und freien Durchgang nach Pungaland gestattet, während England Portugal bei der Grenzfestsetzung diejenigen Gebietstheile zusichert, die ihm in der Konvention vom 20. August zugefallen wären.
Mailand, 7. November. Kurz vor 12 Uhr Mittags stattete der Ministerpräsident Crispi dem Reichskanzler General von Caprivi einen Besuch ab. Nach dem Dejeuner sand eine Unterredung statt, welche ungefähr eine Stunde dauerte. Um 3 Uhr empfing der Reichskanzler den Bürgermeister und eine Deputation der städtischen Behörden, die denselben auch später bei der Besichtigung der Sehenswürdigkeiten der Stadt begleiteten. Die vor dem Hotel Cavour versammelte Menschenmenge begrüßte den Reichskanzler ehrerbietig. Crispi hat das Hotel nicht verlassen. Um 5 Uhr wurde der Thee im Hotel servirt; später empfing der Reichskanzler den Militärattache der italienischen Botschaft in Berlin, Oberst Zuccari, der sich augenblicklich in Mailand auf Urlaub befindet.
Petersburg, 7. November. Das „Journ. de St. Peters- bourg" bespricht den herzlichen Empfang des russischen Thronfolgers in Wien und sagt, derartige Zeichen der Sympathie müßten einen wohlthätigen Einfluß auf die Beziehungen der Nachbarvölker ausüben, indem sie zur Aufrechthaltung und Befestigung der friedlichen Lage beitrügen, wie Alle wünschten.
Newyork, 7. November. Nach den bis jetzt ziemlich vollständig vorliegenden Wahlresultaten gewannen die Demokraten im Ganzen 87 Sitze, davon in Alabama 1, Arkansas 2, Connecticut 2, Florida 1, Illinois 6, Iowa 5, Kansas 6, Kentucky 1, Louisiana 1, Maryland 3, Massachusetts 5; Michigan 3, Minnesota 2, Missouri 4, Montaua 1, Nebraska 2, Newhamsphire 2, Newyersey 2, Newyork 8, Northcarolina 2, Ohio 8, Pennsylvania 7, Rhode Island 1, Tennessee 1, Virginia 4, Westvirginia 2 und Wisconsin 5.
Zanzibar, 7. November. (Meldung des Bureau Reuter.) Heute wurde das englische Protectorat über Zanzibar pro- clamirt. Der englische Cousul und Admiral Fremantle statteten dem Sultan einen Besuch ab. Gleichzeitig wurden englische Flaggen gehißt und Salutschüsse abgegeben.
Neueste Nachrichten.
Wolffs telegraphilcheS Correspondenz-Bureau.
Berlin, 7. November. Der Galavorstellung im Opernhause am 17. November zu Ehren der Vermählung der Prinzessin Victoria mit dem Prinzen von Schaumburg geht ein Diner von 120 Gedecken beim Kaiserpaare voraus. Am 18. November findet ein Diner bei der Kaiserin Friedrich statt. Zu der Hochzeit und zum Diner sind sämmtliche Missionschefs, Militärattaches und deren Gemahlinnen geladen. Am 21. November findet ein Frühstück bei den Neuvermählten in Potsdam statt.
Berlin, 7. November. In der gestrigen Sitzung des Bundesraths wurde vor der Berathung der Anträge Bayerns und Sachsens in Betreff der Rindvieh-Einfuhr aus Oesterreich beschlossen, den Reichskanzler zu ersuchen, über den gegenwärtigen Gesundheitszustand der Schlachtthiere in Oesterreich-Ungarn, sowie über den dort vorhandenen Schutz gegen Einschleppung Yon Seuchen von Osten eingehende Erkundigungen einzuziehen und das Ergebniß dem Bundesrath mit- zutheilen. Der Entwurf einer Verordnung wegen Aushebung des Einfuhrverbots dänischer, schwedischer und norwegischer Schweine, sowie von Schweinefleisch und Würsten, wurde den Ausschüssen überwiesen.
Berlin, 7. November. Der „Reichsanzeiger" meldet, die Einfuhr lebender Schweine aus Bielitz-Biala und Steinbruck in die Schlachthäuser von Stendal, Staßsurth, Witten, Bochum, Hagen, Dortmund, Gelsenkirchen und Lippstadt ist widerruflich gestattet.
Berlin, 7. Novbr. Die Arbeiterschutzcommission nahm heute die Paragraphen 120 A (betreffend den Schutz der Arbeiter gegen jede Betriebsgefahr)^tnd 120 C (betr. Schutz der Arbeiter unter 18 Jahres hinsichtlich Gesundheit und Sittlichkeit) unverändert an, dagegen § 120B mit einer die Bestimmung über die Trennung der Geschlechter mehr prä- cisirenden Aenderung und § 1201) (betr. polizeiliche Maßregeln zur Einrichtung der erforderlichen Schutzanlagen resp. Beschwerden dagegen) mit einem Antrag Stumm, demzufolge eventuell bei Beschwerden der Vorstand der Berufsgenoffen- schast des Beschwerdeführers gutachtlich zu hören sein soll.
Köln, 7. November. Die Stadtverordneten bewilligten 1500 Jk für das Kaiser-Friedrich-Denkmal in Wörth.
Braunschweig, 7. November. In der Landessynode wurde ein mehrfach unterstützter Antrag eingebracht, die Negierung möge auf die Aushebung aller Staatslotterien von Reichs wegen hinwirken. Ferner wurde ein Disciplinargesetz für Geistliche eingebracht.
Chemnitz, 7. November. Bei den Stadtverordnetenwahlen sind die Soeialdemokraten trotz angeftrengtefter Agitation in allen Bezirken unterlegen.
München, 7. November. Der „Allgemeinen Zeitung" zufolge genehmigte der Minister des Innern Geldsammlungen in ganz Bayern für einen Colonialdampfer auf den afrikanischen Binnen-Seen.
Speyer, 7. November. Eine Versammlung von etwa 700 Arbeitern der Schuhwaarenbranche in Pirmasens beschloß den allgemeinen Strike, wenn die Fabrikordnung des Vereins der pfälzischen Schuhwaarensabrikanten nicht sofort abgeändert und die Arbeitszeit nicht verkürzt würde.
Detmold, 7. November. Im hiesigen Seminar ist die Influenza ausgebrochen. Während der letzten Tage sind, wie das „Lippe'sche Wochenblatt" meldet, von 39 Seminaristen 17 erkrankt.
Luxemburg, 7. November. Der Herzog reist morgen Mittag um 1 Uhr ab; er verbat sich alle Manifestationen bei der Abreise. Er empfing heute die Spitzen der Behörden und präsidirt morgen Vormittag einem Ministerrathe.
Wien, 7. November. Der Kaiser und Prinz Leopold von Bayern mit Gemahlin sind in Gödölli eingetroffen. Erzherzog Franz Salvator mit Gemahlin treffen morgen ein.
Wien, 7. November. Einer Meldung der „Presse" zu-
ßm« Anzeiger
General-Anzeiger.
I folge begannen die Vertreter des Handesministeriums anläß- berusen, so verkünden Wir solches hierdurch öffentlich und | lich der bevorstehenden Verhandlungen mit Deutsch-
Alle Annoncen-4öurcaux der In- nub Auslandes nehm« Anzeigen für den „Gießener Anzeiger- entgegen.
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