1890
Freitag den 9. Mai
Nv. 107
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„Verdammtes Vogelgezücht!"
„Hättest Du das Nest nur unversehrt gelassen! Ich habe es Dir gleich gesagt, jetzt haben wir das Unglück," sagte die Frau, indem sie ihrem Manne den Schmutz vom Rockärmel abklopste.
„Schweig still!" herrschte der Alte sie an, „willst Du mich auch noch verhöhnen?"
Er zog seinen Schlafrock zusammen und eilte mit schnellen Schritten in das Haus zurück, dessen Thür er krachend ms Schloß wars.
Kopfschüttelnd folgte'ihm seine Frau. „Er muß sich die Nase mit Essigwasser kühlen, dann wird es nicht so schlimm," murmelte sie im Gehen.
Die Vögel waren dem Vorgänge auch aufmerksam gefolgt.
„Tröste Dir und jeh' us de Wohnungssuche, "sagte Philipp spottend zu Lude. Dann stürzte sich der ganze Schwarm mit einem Geschrei, das wie Hohngelächter klang, auf den Nachbarhof, wo eben die Hühner gefüttert wurden. Dabei gab es ja wieder etwas zu stibitzen.
Das Schwalbenpaar umkreiste mit Klagen die Stelle, an welcher die Trümmer seines ehemaligen Heims auf der Erde lagen. Dann flogen die Beiden noch einige^ Male um unser Haus und entschwanden schließlich meinen Blicken.
Nachdenklich nahm ich meine Arbeit wieder auf.
Als ich am Nachmittag zufällig an das Fenster trat, sah ich die Schwalben wieder. Sic flogen geschäftig hin und her, und zwar immer nach einer bestimmten Stelle an unserem Hause. Neugierig beugte ich mich hinaus. Wayr- haftig! da war ja der Ansatz zu einem Neste, gerade unter dem Gesimse über meinem Fenster. Ohne die polizeiliche Erlaubniß einzuholen, hatte das Paar den Bau seines neuen
Heims begonnen. Baut nur zu, ihr niedlichen Vögel, von mir habt ihr keine Störung zu befürchten. Und wenn es wahr ist, was die Nachbarsfrau sagte, daß ihr dem Hanse, an dem ihr euer Nest baut. Glück bringt, dann sollt ihr mir doppelt willkommen sein, denn Glück kann ich gebrauchen.
Jetzt, während ich diese wahre Begebenheit auszeichne, ist das Nest schon so weit gediehen, daß nächstens Richtfest gefeiert werden kann. Lude hat mit seiner Frau, die sich von den Folgen des Streites allmählich wieder erholt hat, bereits eine neue Wohnung in der Nähe gefunden, er hat in einem leeren Staarenkaften seine Sornrnervillegiatur aus- geschlagen.
Der alte Philipp sitzt augenblicklich anf meinem Fensterbrett in der Sonne und schaut den emsig arbeitenden Schwalben zu. Von Zeit zu Zeit läßt er sein bekanntes „Tschilp! Tschilp!" ertönen — ich weiß immer noch nicht, wie das heißt.
(Osib. Ztg.) Theodor Heins, Offenbach.
* Nothwchr. Fräulein Emilie singt am Clavier. Plötzlich dreht sie sich entrüstet zu ihrem Bruder um: „Karl, laß doch den Hund ruhig sein. Ich kann doch dabei nicht singen." — "Karl: „Sei doch ganz still, Dn hast ja a n g e s a n g e n!"
* Harmlose Antwort. Bei einer schwurgerichtlichen Verhandlung gegen eine Diebesbande wurde eine Angeklagte gefragt, woher sie den Diebeshaken habe. Harmlos erwiderte sie: „Es ist noch ein Andenken von meinem seligen Vater!"
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2lmtlid?er Theil.
Bekanntmachung.
Nachstehend bringen wir die sür den Kreis Büdingen erlassenen Bestimmungen unter dem Ansügen zur öffentlichen Kenntniß, daß dieselben auch von Denjenigen zu befolgen sind, welche aus dem Kreis Gießen nach dem Kreis Büdingen Vieh verbringen.
Gießen, am 6. Mai 1890.
Großherzogliches Kreisamt Gießen, v. Gagern.
Bekanntmachung, Maßregeln gegen die Ausbreitung der Maul- und Klauenseuche betreffend.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche nunmehr im Kreise Büdingen — durch Handelsvieh eingeschleppt — wieder aufgetreten ist, bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß vom Tage des Erscheinens dieser Bekanntmachung im Kreisblatt an sür den Kreis Büdingen an Stelle der seitherigen Bestimmungen wieder die in unserer Bekanntmachung vom 16. November 1889 (Kreisblatt Nr. 139) veröffentlichten, von Großh. Ministerium des Innern und der Justiz mit Verfügung vom 9. November 1889 zu Nr. M. I. 28037 auf Grund des § 20, Abs. 2 des Reichsgesetzes vom 23. Juni 1880 erlassenen Anordnungen in Kraft treten.
Hiernach gelten bis auf Weiteres für den Transport von Rindvieh, Schafen, Schreinen und Ziegen aus einer Gemarkung in eine andere im Kreise Büdingen gelegene Gemarkung folgende Bestimmungen:
1. Jeder Händler, der Vieh transportirt oder Lrcmspor- tiren läßt, bedarf hierzu eines von einem practischen Thierarzfe ausgestellten Gesundheitsscheins, in welchem bescheinigt wird, daß die fraglichen Thiere sich mindestens seit 7 Tagen in seuchesreiem Zustande an dem Orte der Untersuchung befunden haben.
2. Wird von einem Händler Vieh aus einem außerhalb des Großherzogthums Hessen gelegenen Orte eingesührt , so muß in dem thierärztlichen Zeugnisse außerdem bescheinigt sein, daß die Gemarkung, aus welcher die Thiere eingeführt werden, vollständig seuchenfrei ist.
3. Jeder (Händler, Metzger, Landwirth), der Vieh auf eirrsn Viehmarkt auftreibt oder von einem Bieh- markt wegbringt, hat die Seuchesreiheit der Thiere durch ein thier ärztlich es Zeugniß nachzuweisen.
4. Die erwähnten Zeugnisse sind 5 Tage gültig und müssen enthalten: Ort und Datum der Ausstellung, den Namen i des Besitzers der zu transportirenden Thiere, jedes mitzu- I
führende Stück Rindvieh nach Geschlecht, Alter, Farbe und Abzeichen, die Zahl der mitzuführenden Schafe, Schweine und Ziegen. Die Zeugnisse müssen von dem Aussteller unterzeichnet und mit seinem Siegel versehen oder von der Ortspolizeibehörde beglaubigt sein. .
5. Keines Gesundheitsscheines bedürfen Landwrrthe zum Transport selbstgezogenen Viehs (Ausnahme siehe 3 ) und Metzger zum birecten Transport von Schlachtvieh von den Verkäufern in ihr Schlachthaus. (Ausnahme siehe 3.)
6. Directe Eisenbahntransporte von Vieh nach dem Schlachtviehhof oder dem Sanitätsstall zu Frankfurt a. M. sind ohne besondere Bescheinigung zulässig. Der Transport solchen Viehs nach den Bahnhöfen muß jedoch per Wagen geschehen. Sollen die Thiere nach den Bahnhöfen getrieben werden, so muß deren Seuchefreiheit durch thierärztliches Zeugniß nachgewiesen werden.
7. Zuwiderhandlungen werden nach § 66 des Retchs- gesetzes vom 23. Juni 1880 mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Hast bestraft.
Büdingen, den 30. April 1890.
Großherzogliches Kreisamt Büdingen.
I. V.:
Dr. Göttelmann, Amtmann.
Gießen, am 6. Mai 1890. Betr.: Wie vorstehend.
Das Großherzogliche Kreisamt Gießen
an die Großh. Bürgermeistereien des Kreise-.
Indem wir Sie auf vorstehende Bekanntmachung Hinweisen, bemerken wir, daß die für den Kreis Büdingen erlassenen Bestimmungen insofern schärfer sind, als die für unseren Kreis bestehenden, als auch der Händler, welcher SchlatDt- vieh transportirt und als Jeder, auch der Landwirth, welcher Vieh auf einen Viehmarkt auftreibt oder von dort wegbringt, eines thierärztlichen Zeugniffes bedarf. Gesundheitsscheine für Vieh, welches nach dem Kreis Büdingen geht, sind also durch Sie zur Zeit nicht auszustellen.
v.^agern.
Bekanntmachung.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die nach § 6 des Reichsgesetzes vom 21. Juni 1887 über die Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden ermittelten Durchschnittsmarktpreise, einschließlich eines Aufschlags von Fünf vom Hundert, pro Monat April für den Lieserungsverband Gießen pro 100 kg betragen:
Hafer 19.20, Heu JL 6.80, Stroh JL 6.30.
Gießen, am 7. Mai 1890.
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Gagern.
Gießen, am 6. Mai 1890.
Betr.: Ausschreiben öffentlicher Arbeiten und Lieferungen. Das Großherzogliche Kreisamt Gießen an die Großh. Bürgermeistereien des Kreises.
Aus gewerblichen Kreisen ist der Wunsch ausgesprochen worden, daß die von den Großh. Staats- und Communal- behörden ergehenden Ausschreibungen öffentlicher Arbeiten und Lieferungen durch Bekanntgabe in einem den Gewerbetreibenden leicht zugänglichen Blatte größere Verbreitung als seither in vielen Fällen erhalten möchten.
Die in Darmstadt wöchentlich einmal erscheinende Zeitschrift oes Landesgewerbevereins „Gewerbeblatt für das Grotzherzogthum Hessen" wird bei derartigen Ankündigungen einen Rabatt von 40% bewilligen. Indem wir Sie hierauf Hinweisen, empfehlen wir Ihnen, alle von Ihnen zu erlaffenden öffentlichen Ausschreibungen von Arbeiten und Lieferungen, bei denen ein Wettbewerb des Handwerks stattfindet, auch durch das „Gewerbeblatt" anzukündigen, v. Gagern.
Politische Nebersicht.
Gießen, 8. Mai.
Die Thronrede, mit welcher Kaiser Wilhelm den neuen Reichstag eröffnet hat, trägt zwar nicht den Charakter eines politischen Programmes, wie hie und da erwartet worden war, aber sie erweist sich trotzdem als eine bedeutsame Kundgebung. Es gilt dies namentlich von demjenigen Theile der Rede, in welchem die socialpolitischen Aufgaben des Reichstages in Anknüpfung an die ihm für die gegenwärtige Session zugegangenen entsprechenden Vorlagen näher erläutert werden und welche allerdings eine Art socialreformatorischen Programmes darstellen. Bemerkenswerth ist, daß der Kaiser hierbei eingesteht, wie sehr ihn die großen Strikebewegungen des letzten Jahres eine ernste Prüfung der Wünsche unserer Arbeiterbevölkerung nach ihrer Berechtigung und Erfüllbarkeit nahe gelegt haben und als das Ergebniß dieser Prüfung sind eben die'Vorlagen über den Arbeiterschutz, sowie über I die Errichtung von gewerblichen Einigungsämtern zu betrachten. Beachtenswerth erscheint jedoch auch die weitere Erklärung des Kaisers, jedem Versuche, an der bestehenden Rechtsordnung gewaltsam zu rütteln, mit unbeugsamer Entschlossenheit entgegentreten zu wollen, beachtenswerth auch der Hinweis darauf, daß die in Aussicht genommenen Reformen die vaterländische Gewerbthätigkeit nicht gefährden dürfen. Den zweiten Haupt- theil der Rede, zu welchem die Erwähnung der Berliner Arbeiterschutz-Conferenz hinüberleitete, bildet die Bezugnahme auf die auswärtigen Angelegenheiten und hocherfreulich sind I die hierbei abgegebenen Versicherungen, wonach das deutsch-
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, Feuilleton.
D je Wohnungsfrage.
Eine Spatzengeschichte.
(Schluß.)
Vergeblich suchte die Frau ihren Mann zurückzuhalten - er ging mit der Stange auf die Stelle zu, an der sich das Nest befand. Die Vögel stoben bei feinem Nahen auseinander und flüchteten auf die umstehenden Bäume.
Der alte Philipp ahnte dem Anscheine nach die Absicht des Nachbarn, denn er rief frohlockend: „Tschilp, nun kriegens die Mückenjäger wenigstens ooch nid)!"
Der erste Versuch des Alten, das Nest mit der Stange zu treffen, mißglückte, sie war zu kurz. Er holte fid) deß- halb einen Stuhl herbei und stieg hinauf — jetzt konnte er das Nest bequem erreichen. Er warf noch einen höhnischen Blick auf seine Frau, und dann — zwei kräftige Stöße und der kunstvolle Bau lag zertrümmert am Boden.
Aber die Strafe für solche Hartherzigkeit blieb nicht aus. Schon beim ersten Stoße hatte der Stuhl, auf dem der Alte stand, gewackelt, beim zweiten kippte er um, der Mann verlor das Gleichgewicht und — pardauz! lag er auf der Nase. Die Stange war feinen Händen entfallen und fuhr mit solcher Wucht in ein Fenster, daß eine große Scheibe klirrend in tausend Scherben ging.
Erschreckt kam die Frau herbeigeeilt, um ihrem Manne beim Aufstehen zu helfen. „Hast Du Dir wehe gekhan?" fragte sie mitleidig.
Ohne ihr zu antworten, richtete sich der Alte schwerfällig auf und faßte nach seiner Nase, mit der er auf eine Beeteinfassung gefallen war, und die nun, dick angefchwollen, sein ohnehin häßliches Gesicht noch mehr verunstaltete.


